Geblitzt , gibt es möglichkeiten den Führerschein zu behalten ?
Hallo Leute
Folgendes Problemchen :
Ich wurde Geblitzt ...
Mit Abzug der Toleranz 42 km/h zu schnell Außerorts also Führerschein weg .
Nun meine Frage :
Bin auf den Führerschein beruflich angewiesen , gibt es dort die möglichkeit das Bußgeld zu erhöhen aber dafür das Fahrverbot aufzuheben ?
Und auf dem Foto bin ich nicht zu 100% zu erkennen (Schlechte Qualität , Regen und Scheibenwischer vor dem Gesicht)
Wieviel % von meinem gesicht muss den erkennbar sein ?
Vielen Dank schonmal
Für eure Antworten 🙂
Beste Antwort im Thema
Was mich immer wieder wundert: Alle schreiben ausnahmslos, dass man beruflich auf den Führerschein angewiesen sei. Warum fährt man dann aber überhaupt so schnell, dass man ins Fahrverbot kommt ? Ich meine, bei 42 km/h drüber kann man nicht mehr von einem Augenblicksversagen sprechen.
61 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 2. Dezember 2016 um 11:29:37 Uhr:
geht nicht überall
Du weißt nie, was du kannst, bevor du es probierst.
Natürlich weiß man im Vorfeld nie, ob die Bußgeldbehörde dem zustimmen wird. Extra für solche Zwecke 😛 hat Herr G. Bell ein Gerät entwickelt. Da greift man als Anwalt zu diesem, telefoniert mit der Behörde und kennt das Ergebnis. Lustiger Nebeneffekt: Die meisten Sachbearbeiter kennen die Einstellung der zuständigen Bußgeldrichter und handeln bereits im Vorfeld entsprechend.
Zitat:
@Knergy schrieb am 2. Dezember 2016 um 00:51:47 Uhr:
15 km? Na und ... zweieinhalb Wochen Urlaub und die restliche anderthalb Woche wirst du wohl mit dem ÖPNV hinkönnen, dich gegen paar €s fahren lassen oder mal das Fahrrad bemühen.
Elektrofahrrad kaufen und dann aufm Radweg rasen 😁.
Ebike aber nur mit Unterstützung bis 25.
Zitat:
@Matsches [url=http://www.motor-talk.de/.../...erschein-zu-behalten-t5878921.html?...]schrieb am 2. Dezember 2016 um 07:04:57 Uhr[/url
Ich könnte mir vorstellen, dass bei normalem Verlauf die Zeit bis dahin (ich vermute Du wirst wie die meisten irgendwo ab Mitte KW51 Urlaub haben) aufgrund von Einspruchsfristen, Bearbeitungsdauer u.s.w. zu knapp wird bis die Sache rechtskräftig ist und Du dein Fahrverbot antreten kannst.
Aber was spricht dagegen, bei der Bußgeldstelle einfach mal nett zu fragen ob es aus den genannten Gründen möglich wäre?
Wenn man selbst aktiv wird und den Verstoß zugibt und Verzicht auf weitere Rechtmittel unterschreibt dürfte es kein Problem sein kurzfristig sein Fahrverbot anzutreten.
Grundsätzlich müsste es möglich sein das Fahrverbot sofort nach Anerkennung des Bußgeldbescheids anzutreten.
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Zitat:
@Arpaio schrieb am 1. Dezember 2016 um 21:41:41 Uhr:
Wenn Urlaub, dann darf man aber im Ausland fahren!?
Ohne Führerschein?, da abgegeben - nein
Zitat:
@Arpaio schrieb am 1. Dezember 2016 um 21:41:41 Uhr:
Wenn Urlaub, dann darf man aber im Ausland fahren!?
Kommt auf die jeweilig nationalen Bestimmungen an.
Teilweise nur ein geringes Bußgeld wegen nicht vorhandener Papiere, wobei sich gering an den lokalen Sätzen orientiert und nicht an den Lächerlichen hier.
Teilweise gilt dort auch ein Fahrverbot, wenn im Herkunftsland eines gilt und dann können es mehrere tausend Euro Strafen und u.U. auch mehrere Tage Haft am Urlaubsort bedeuten.
Die Regelung dürfte wohl folgendermaßen sein: Wurde dir der Führerschein im Heimatland entzogen, darfst nirgendwo fahren. Im Ausland wird das auch so gewertet, als wenn du keinen Führerschein hättest.
Wurde dir der Führerschein hingegen im Ausland entzogen, gilt der Entzug nur für dieses Ausland.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 3. Dezember 2016 um 09:08:28 Uhr:
Die Regelung dürfte wohl folgendermaßen sein:
Nicht den Fahrerlaubnisentzug mit dem Fahrverbot verwechseln 😉
Zitat:
Wurde dir der Führerschein im Heimatland entzogen, darfst nirgendwo fahren.
Bei einem Fahrerlaubnisentzug richtig, bei einem Fahrverbot nicht unbedingt.
Zitat:
Im Ausland wird das auch so gewertet, als wenn du keinen Führerschein hättest.
Bei einem Fahrerlaubnisentzug hat man auch keine Fahrerlaubnis mehr. Bei einem Fahrverbot hat man eine Fahrerlaubnis, die man für einen gewissen Zeitraum in Deutschland nicht nutzen darf.
Da deutsche Gesetze im Ausland nicht gelten, deren die jeweiligen nationalen Bestimmungen. gibt es auch die unterschiedliche Handhabung eines deutschen Fahrverbots im Ausland:
Teilweise darf man fahren, weil man schließlich im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, man kann nur keinen Führerschein vorzeigen und zahlt für das Nichtvorlagen ein Bußgeld.
Teilweise darf man nicht fahren, wenn im "Heimatland" ein Nutzungsverbot gilt.
Zitat:
Wurde dir der Führerschein hingegen im Ausland entzogen, gilt der Entzug nur für dieses Ausland.
Auch das ist sowohl im Detail wie auch so pauschal falsch.
Eine ausländische Behörde kann keine deutsche Fahrerlaubnis entziehen, die kann ausschließlich ein Fahrverbot aussprechen. Dieses im Ausland ausgesprochene Fahrverbot kann allerdings auch für Deutschland wirken. Ebenso wie eine Verbotsmissachtung im Ausland dort mit einem Fahrverbot belegt wird und dann in D zum Fahrerlaubnisentzug führen kann.
Es kommt immer auf die jeweiligen Landesbestimmungen und geschlossenen Verträge bei der gegenseitigen Anerkennung und auch Übermittlung von Fahrverboten, sowie der Missachtung von Verkehrsvorschriften an und hat nicht mal was mit EU-Regeln zu tun.
Pauschal geltende Regeln gibt es nicht, nur die pauschale Empfehlung sich sowohl hier wie dort sehr genau über den aktuell gültigen Stand der Vorschriften zu erkundigen, oder ganz einfach die Fahrerei auch im Ausland einfach zu lassen.
In vielen Ländern ist der Besitz der Fahrerlaubnis an das Kärtchen gebunden. Kein vorzeigbarer Führerschein = keine Fahrerlaubnis.
Davon mal abgesehen wird es in praktisch allen Staaten egal sein ob Du nur den Schein vergessen hast oder Er bei einer Behörde in der Schublade Urlaub macht. Ohne Schein bist Du dran, vor Allem wenn es, Gott behüte, zu einem Unfall mit Verletzten kommen sollte.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 3. Dezember 2016 um 11:44:01 Uhr:
In vielen Ländern ist der Besitz der Fahrerlaubnis an das Kärtchen gebunden. Kein vorzeigbarer Führerschein = keine Fahrerlaubnis.
Mag für die jeweiligen Inländer vielleicht so sein, für Ausländer ganz sicher nicht. Wäre schon komisch, wenn man dort für etwas bestraft wird, was hier vorgeschrieben Gesetze sind 😉
Zitat:
Davon mal abgesehen wird es in praktisch allen Staaten egal sein ob Du nur den Schein vergessen hast oder Er bei einer Behörde in der Schublade Urlaub macht. Ohne Schein bist Du dran, vor Allem wenn es, Gott behüte, zu einem Unfall mit Verletzten kommen sollte.
Und genau das ist falsch, denn es ist in vielen Ländern ein ganz erheblicher Unterschied. Seit dem Ende der bekannten 1.000 Jahre endet der Wirkungskreis einer deutsche Behörde an der Landesgrenze. Ein von deutschen Behörden ausgesprochenes Fahrverbot wirkt somit bis an die deutschen Landesgrenze und keinen Meter weiter.
In zB. Belgien oder Dänemark gibt es zwar ein u.U. auch sehr heftiges Bußgeld wegen nicht mitgeführter Papiere, die interessiert jedoch kein Fahrverbot einer deutschen Behörde, so lange der Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Und wieso sollte man in diesen Ländern bei einem Unfall "dran" sein, wenn man im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und sich das Fahrverbot von einer deutschen Behörde nur auf das deutsche Staatsgebiet bezieht.
In zB. Luxemburg sollte man das jedoch nicht machen, denn die fragen regelmäßig bei den deutschen Behörden nach. Hat man den Führerschein nur vergessen, sind es rund 25 Euro Bußgeld. Hat man in D ein Fahrverbot, geht es auch bis 10.000 Euro und gern für 8 Tage bis 3 Monate in das örtliche Cafe Gitterblick.
Aber schon gut: es kann nicht sein, was nicht sein darf und Ausländer, die sich nicht an deutsche Gesetze und deutsche Vorschriften halten gehören einfach raus geschmissen, und wenn es die Dänen aus Dänemark sind. 1945 ist zwar schon ein Stück her, aber wieso das ach so Schöne einfach aufgeben wollen?
@Kontergewicht: Ich meine den Führerschein. Schliesslich musst diesen bei einem Fahrverbot an die Behörde schicken.
Da du nun keinen Führerschein mehr vorlegen kannst, gilt das als Fahren ohne Führerschein.
Ich hatte kürzlich erst Besuch von einem Bekannten, welcher schon geraume Zeit in der Schweiz wohnt und arbeitet.
Er wurde in Deutschland mit nicht geringer Promillegrenze( 1,8) gestoppt. Der Führerschein wurde ihm an Ort und Stelle abgenommen. Das Fahrverbot gilt aber vorerst nur für Deutschland, in der Schweiz darf er weiterhin fahren.
Nur die Rückkehr gestaltet sich dann etwas schwierig.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 3. Dezember 2016 um 12:42:56 Uhr:
@Kontergewicht: Ich meine den Führerschein. Schliesslich musst diesen bei einem Fahrverbot an die Behörde schicken.
Da du nun keinen Führerschein mehr vorlegen kannst, gilt das als Fahren ohne Führerschein.
Ja, nur gibt es hier drei sehr unterschiedliche Sachen:
- das Fahren ohne Führerschein, weil man ihn in der anderen Jacke zu stecken hat,
- das Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil man noch nie eine gemacht hat oder einem wieder entzogen wurde,
- das Fahrverbot, wo man eine Fahrerlaubnis hat, diese aber temporär nicht nutzen darf und den Führerschein hinterlegen muss, um damit nicht in einer Kontrolle etwas vortäuschen zu können.
Wenn man den Führerschein nicht vorzeigen kann, kann es sich um eines dieser Drei handeln; und selbst wenn man den dabei hat, kann man auch schon ein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug haben. Dann, wenn diese Dinge rechtskräftig geworden sind, man aber die Karte noch nicht abgegeben hat.
Zitat:
Er wurde in Deutschland mit nicht geringer Promillegrenze( 1,8) gestoppt. Der Führerschein wurde ihm an Ort und Stelle abgenommen. Das Fahrverbot gilt aber vorerst nur für Deutschland, in der Schweiz darf er weiterhin fahren.
Nur die Rückkehr gestaltet sich dann etwas schwierig.
Es gibt so ein paar Länder, da sollte man diese Nummer nicht machen, dazu gehört die Schweiz.
Bei der "Anerkennung" von Verkehrsvergehen von Ausländern (aus Schweizer Sicht) unterscheiden die Eidgenossen zwischen zwischen leichten und schweren Vergehen und ab 0,5 Promille handelt es sich nicht mehr um ein leichtes Vergehen und ein wegen nicht leichter Vergehen ausgesprochenes Fahrverbot gilt dann auch in der Schweiz.
Wobei es sich hier nicht mal um ein Fahrverbot handeln dürfte, sondern ab 1,1 Promille ziemlich sicher um einen vorläufigen Fahrerlaubnisentzug. Dein Bekannter/Besucher hat kein Fahrverbot (eine Fahrerlaubnis, die er nur derzeit nicht nutzen darf), sondern mit großer Sicherheit überhaupt keine Fahrerlaubnis mehr (die grundsätzliche Genehmigung ein Kraftfahrzeug zu führen).
Wie gesagt, in der Schweiz darf er noch fahren. Dass ich sowas für unverantwortlich halte, habe ich ihm auch schon gesagt. Denn ich gehe davon aus, dass er ein ziemliches Alkoholproblem haben muss. Um die 1.8 Promille trinkt man sich nicht mal schnell in einer Raststätte an.
Und ich hoffe auch, dass die Schweizer Behörden hier tätig werden.
Zum Führerschein: Natürlich kann man behaupten, dass man den zu Hause vergessen hätte. In D erfolgt aber immer eine Überprüfung, ob dem wirklich so ist. Spätestens hier hast dann Erklärungsnöte.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 3. Dezember 2016 um 14:01:24 Uhr:
Zum Führerschein: Natürlich kann man behaupten, dass man den zu Hause vergessen hätte. In D erfolgt aber immer eine Überprüfung, ob dem wirklich so ist. Spätestens hier hast dann Erklärungsnöte.
Ist auch in Ö so.
Ob in diesem Fall bei deutschen Staatsbürgern auch in D nachgefragt wird k.A.
Fahren ohne gültigen Führerschein (nicht nur vergessen) könnte im Falle eines Unfalls auch ein versicherungstechnisches Problem werden - wenns auch nur ein kleiner Blechschaden ist.
Was spricht eigentlich dagegen, bei einem 1-monatigen Fahrverbot wirklich auf das Autofahren zu verzichten, wenn man schon seinem Lappen einen Erholungsurlaub bei den Behörden gönnen muss?
Auf diese Weise entfallen alle rechtlichen Unsicherheiten von wegen Führerschein nicht dabei, was passiert wenn ich einen Unfall habe und so weiter.