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geblitzt:Fahrtenbuch??

Themenstarteram 2. August 2006 um 13:53

Hallo Biker

Ich bin gestern mit meinem Motorrad in geschlossener Ortschaft von mobilem Radar geblitzt worden(nur von vorne) und zu 80% wurde mein Kennzeichen notiert.Da meine Mutter der Fzg.halter ist wird sich die Behörde erstmal an Sie wenden.Sie wird dann sagen das Sie nicht gefahren ist,und auch keine Angaben zum Fahrer machen.So,jetzt meine Frage:Meiner Mutter wird dann wahrscheinlich auferlegt,ein Fahrtenbuch zu führen.Gilt dieses dann nur für das Motorrad,oder für alle KFZ,die auf Sie zugelassen sind,da Sie nicht einmal einen Motorradführerschein besitzt.

Wer kann mir weiterhelfen,und evtl. weitere Tipps in der Angelegenheit geben?

Ich danke euch schonmal im vorraus.

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22 Antworten

Tja, dumm gelaufen. Bist wohl noch zu langsam gewesen wenn sie sich noch dein Kennzeichen notieren konnten. ;)

Aber soweit ich weiß ist ein Fahrtenbuch an das Fahrzeug gebunden. Solltest du, oder deine Mutter ein Buch für das Motorrad bekommen, wäre eine Möglichkeit das Ding wieder loszuwerden, das Krad einfach zu verkaufen.

Aber wenn du das erste Mal mit dem Motorrad geblitzt wurdest, wird dir die Rennleitung noch kein Fahrtenbuch auf´s Auge drücken. Das ist nämlich für die auch mit einer Menge Arbeit verbunden.

Ich denke mal, das ihr nach dem dritten Mal eins bekommen würdet. Und dann auch nur wenn du jedes mal richtig Speed drauf hattest.

Wieviel bist du denn gefahren?

am 2. August 2006 um 17:20

MAch dir keine Hoffnung, es kommt was...

ich wurde mit 77 km/h geblitzt im Ort....die haben mich auch gekriegt, frag mich nicht wie sie es gemacht haben... !!!

wenn sich deine mutter wegen deiner "dummheit" ein Fahrtenbuch aufdrücken lässt muss sie dich wohl ziemlich gern haben ^^ ;)

also meine würd mir in den arsch treten...

normalerweise bekommt man ja nicht so ohne weiteres ein Fahrtenbuch auferlegt da muss schon einiges zusammenkommen und nur wegen ner simplen geschwindigkeitsübertretung ... hab ich bisher nie gehört....

wieso meinst du denn das du eines bekommst ?

kann es nicht einfach mit 30€ und nem Foto getan sein ?

Zitat:

Original geschrieben von VectraA2L16V

wieso meinst du denn das du eines bekommst ?

Das frage ich mich auch. I.d.R. muß man da schon Wiederholungstäter sein.

ja abgesehen davon... da muss man mit sicherheit schon mehr machen als n paar mal 30 km/h zu schnell fahren.... sonst hätte halb deutschland schon fahrtnbücher ohne ende

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das frage ich mich auch. I.d.R. muß man da schon Wiederholungstäter sein.

Naja nicht ganz, kommt auf die Tat drauf an, mir haben sie direkt eines verpasst gehabt als ich noch jung und wild war ;).

Naja so ein Opa mit Hut meinte kurz vor mir auf der Autobahn raus ziehen zu müssen und mit ca. 90 einen LKW der auch fast 90 gefahren überhohlen zu müssen, ich hab nur Gas weg genommen und war schon recht nah dran....

Hatte Sonnenbrille auf und sie konnten mich nicht einwandfrei erkennen. Aber so ein Fahrtenbuch ist nicht schlimm, man kann halt eintragen was man will, muss nur aufpassen wenn man geblitzt wird das man dann auch da eine Fahrt eingetragen hat, mein Buch haben sie nach halber Zeit und am Ende eingefordert und kontrolliert.

Zitat:

Original geschrieben von DirkVe

MAch dir keine Hoffnung, es kommt was...

ich wurde mit 77 km/h geblitzt im Ort....die haben mich auch gekriegt, frag mich nicht wie sie es gemacht haben... !!!

wie das? also ich wurde vor 5 tagen geblitzt außerorts in ner 60er zone glaub ich. war ein blitzgerät am straßenrand. ich depp habe vergessen mein visier runter zu machen. wurde davor noch nie geblitzt. meint ihr, da kommt was?= hab nur kein bock wegen so etwas einmaligen ne probezeitverlängerung zu bekommen :(

also für n paar km/h zu schnell bekommste nich gleich verlängerung, allerdings sinds mim möp natürlich mal schnell n paar km/h mehr ^^

Zitat:

Original geschrieben von ex.aveal

also ich wurde vor 5 tagen geblitzt außerorts in ner 60er zone glaub ich.

 

hab nur kein bock wegen so etwas einmaligen ne probezeitverlängerung zu bekommen...

Wieviele km/h warst du denn über dem Limit?

keine ahnung. aber auf jeden über 20. denk so 30 km/h drüber. also wär auf jeden probezeitverlängerung.

ich frag mich nur, OB die mein kennzeichen haben können? die ham 100%ig nur von vorne geblitzt, und war auch keine beamten da, die mein nummernschild hätten notieren können.

das prob is nur, dass ich wohl die einzige gsxr 750 k1 in schwarz gelb in unserer 40.000 seelen stadt habe. könnte das ein prob werden?! scheiße :(

Zitat:

Original geschrieben von ex.aveal

ich frag mich nur, OB die mein kennzeichen haben können? die ham 100%ig nur von vorne geblitzt, und war auch keine beamten da, die mein nummernschild hätten notieren können.

Unter diesen Umständen ist es natürlich äußerst unwahrscheinlich.

Hi,

die können dir gar nix, die müssen nachweisen wer gefahren ist, bei uns haftet nicht automatisch der Halter.

Und wenn du nicht angehalten wurdest, können sie ja wohl kaum nachweisen wer gefahren ist.

Fahrtenbuch bekommst du normal nach einen Vergehen nicht, da muss schon mehr vorfallen, oder was härteres.

Das Fahrtenbuch wollte mal ne übereifrige Dame in Grün für mich beantragen als ich nen Strafzettel für zu schnell fahren (20 km/h drüber) ablehnte, das Landratsamt lehnte das Fahrtenbuch ab - mit dem Hinweis, das ich eins aufs Auge gedrückt bekomme, wenn ich sowas öfters innerhalb eines Jahres bringe.

Also, auf keinen Fall zugeben das du gefahren bist.

Servus

Themenstarteram 2. August 2006 um 23:37

Mit der Geschwindigkeit hab ich absichtlich hinterm Zaun gehalten,da sie mit 50-60 km/h über erlaubt idiotisch viel zu hoch war,und ich keine Grundsatzdebatte herbeiführen wolllte.Nun,es ist mir passiert,und wenn es keinen Ausweg gibt,werde ich auch dafür gerade stehen.Was mich halt nur interessiert ist,ob meine Ma führ`s autofahren auch Buch führen müsste(was ich ihr nicht antuen würde),oder nur für`s Mopped(was nicht schlimm wäre,weil sie es ja eh nicht fährt).

Das müsste doch eigendlich in irgend einem Paragraphen festgelegt sein,oder??

Ps:nehmt mir die Geschwindigkeit nicht doll zu krumm,es war ein freies Stück,ohne Hofeinfahrten und Strasseneinmündungen.

am 3. August 2006 um 8:04

Auflage nach § 31 a StVZO

In Deutschland kann die Straßenverkehrsbehörde nach schwerwiegenden Verkehrsverstößen im Straßenverkehr (Ahndung ab 1 Punkt) ohne Bekanntsein des Fahrers einem Fahrzeughalter die Auflage erteilen, für ein oder für mehrere KFZ ein Fahrtenbuch zu führen. Verstößt der Halter und bevollmächtigte Fahrzeugführer gegen diese Auflage, wird jedesmal ein Bußgeld in Höhe von 50,00 € erhoben und ein Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen.

Auf Deutsch:

Wenn deine Mutter nicht bekannt gibt wer mit dem Möp gefahren ist, dann wird ihr für das Möp ein Fahrtenbuch aufgedrückt

51 - 60 km/h innerorts

175 Euro

4 Punkte

2 Monate Fahrverbot

diesen ganzen ärger kann man sich ersparen wenn man vernünftig fährt.

gruß

Claus

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