Geblitzt; Fahrer nicht der Halter
Hallo alle zusammen!
Ich hoffe Ihr könnt mir direkt zu meinem Fall Antwort geben, weil ich bis jetzt nichts passendes gefunden hab im Internet.
Ich wurde außerorts (Autobahn) geblitzt. Jetzt ist ein schreiben zu meinem Dad gekommen (der Halter des Fahrzeugs). Toleranz wurde abgezogen, also bin ich 41 km/h zu schnell gefahren. Mein Dad war als Beifahrer mit da wir uns die 700km lange Strecke mit dem fahren abwechseln wollten. Es ist noch nichts angegeben wegen Strafe oder so. Es liegt nur ein zusätzliches Blatt bei wo man Angaben zum Fahrer und zur Sache machen soll.
Mein Dad würde das ganze auf sich nehmen wollen, jetzt wollt ich mal fragen ob sowas überhaupt möglich wäre? Er könnte ja evtl. von diesem Zeugnisverweigerunsrecht Gebrauch machen da ich ja seine Tochter bin, was aber auch net viel bringt, da auf dem Foto zu erkennen ist das eine jüngere und weibliche Person fährt. Da würden die doch sicher dem Foto nachgehen wie ich gelesen hab.
Bringt es was dazuzuschreiben das er das gerne auf sich nehmen würd aber trotzdem die Angaben wegen mir macht?!
Danke schon mal im voraus.
Beste Antwort im Thema
1) angaben zum fahrer müssen nicht gemacht werden. aber späterstens DANN tauchen dann mal die herren in grün auf in deiner nachbarschaft und zeigen bilder rum wer das den ist. späterstens DANN bist du eh fällig!
2) hinschreiben wie "ich nehms auf meine kappe" wäre das dümmste was man machen kann.
3) WARUM kann man nicht zu der scheisse stehen die man verbockt? is das soooooo uncoooll?
255 Antworten
Dann reden wir wohl die ganze Zeit aneinander vorbei.
Noch mal um es klar zu stellen: Ich bewerte nicht die Tat der Geschwindigkeitsübertretung an sich. Ohne die genauen Umstände zu kennen (wäre ja u.U. interessant zu wissen, in wie weit 41 km/h zu schnell wirklich eine Gefahr darstellen oder nicht), halte ich 41 km/h auf der BAB z.B. bei 01:00 morgens im Baustellenbereich, kein Verkehr usw. auch nicht für alzu schlimm.
Das kann jemand anders natürlich anders sehen, steht ihm frei. Vom Busgeld machts aber keinen Unterschied, ob ich mit 41 km/h zu schnell über eine kurvige Landstrasse fege oder halt mit 101 km/h durch eine Baustelleneinfahrt 'ausrolle'. D.h. der Gesetzgeber sieht die Sache offensichtl. schon anders als Du oder ich.
Darin sehe ich wie gesagt, auch keinen charakterlichen Mangel.
Der charakterliche Mangel entsteht erst durch das Vorhaben, die aus der eigenen Handlung entstandenen Konsequenzen, aus dem Weg zu gehen.
Und hier der Vergleich: Jeder kann mal aus versehen beim Ein- oder Ausparken ein anderes Auto beschädigen. Das ist ja auch kein Verbrechen. Nur wie ist das nun, wenn sich der Schädiger vor den Konsequenzen, in diesem Fall Hochstufung in der HP, drückt und das Weite sucht.
o.k. er hat zusätzlich noch jemanden geschadet, wäre die Tat weniger schlimm, wenn in diesem Fall ein Versicherungsfond für den Schaden aufkommen tun würde?
In dem Fall gäbe es ja keinen Geschädigten (ausser den Fond, aber der finanziert sich aus den Versicherungen. Und wenn der Schädiger keine Fahrerflucht begangen hätte, dann wäre ja seine Versicherung eingesprungen. Der wirkliche Geschädigte bleibt in beiden Fällen der Beitragszahler, egal ob Flucht oder nicht.)
Nehmen wir also an, es gäbe eine Regelung, daß Opfer von Sachbesch. mit Fahrerflucht über einen Fond entschädigt werden würden. Dann kann es dem Geschädigten ja egal sein, denn sein Schaden wird ja reguliert.
Macht alleine dieser Umstand die Tat der Fahrerflucht, also sich dem Entziehen der Konsequenzen, eine Bagatelle?
Ich glaube, dem ist nicht so.
Die TE versucht das Übel, 1 Monat Entzug der FE, zu entkommen, der Unfallverursacher mit seiner Fahrerflucht die Hochstufung in der HP. Das Motiv ist nahezu gleich, die Tat ist nahezu gleich, beide Taten werden aus den selben charakterlichen Defiziten heraus geboren.
Noch mal, so sehe ich das. --> andere können und dürfen das anders sehen. (wie immer eigentl. wenn es um Moral, Anstand und Ethik geht)
@bigLBA
Bei deinen Unterstellungen bin ich geneigt, eher big BLA zu schreiben. Es ist ungeheuerlich, was du für Vorwürfe aus ner läppischen Geschwindigkeitsüberschreitung herleitest. Nur weil du gern hättest, dass jemand der A sagt auch B sagt damit du mit dem Finger auf ihn zeigen kannst, muss er das noch lange nicht.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
D.h. der Gesetzgeber sieht die Sache offensichtl. schon anders als Du oder ich.
Darin sehe ich wie gesagt, auch keinen charakterlichen Mangel.
Also ich sehe da durchaus einen charakterlichen Mangel des Gesetzgebers drin. ^^
Aber es ist sicher kein charakterlicher Mangel, wenn man bemüht ist, den Folgen einer Kriminalisierung zu entgehen.
Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
es ist kein Raum für [...] persönliche Auslegungen von Gesetzen
Nur so funktioniert es aber. Die Deutschen müssen sich mal von der Vorstellung trennen, ein Gesetz sei der Weisheit letzter Schluss (und davon, sich Sonderausnahmegesetze auszudenken).
Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
Geht wunderbar
Geht für mich ganz bescheiden. Ich wüsste nicht, wie das funktionieren soll.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
@bigLBA
Es ist ungeheuerlich, was du für Vorwürfe aus ner läppischen Geschwindigkeitsüberschreitung herleitest.
Was leite ich denn aus ner läppischen Geschwindigkeitsüberschreitung ab?
Ich lese zwar, was Du schreibst, verstehe aber Deine Vorwürfe nicht.
Das was downforze auch schon zitiert hat.
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Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Die TE versucht das Übel, 1 Monat Entzug der FE, zu entkommen, der Unfallverursacher mit seiner Fahrerflucht die Hochstufung in der HP. Das Motiv ist nahezu gleich, die Tat ist nahezu gleich, beide Taten werden aus den selben charakterlichen Defiziten heraus geboren.
Der Unfallverursacher, der sich aus dem Staub macht, schädigt andere Menschen. Wenn er das wegen eines persönlichen Vorteils macht, dann offenbart er damit in der Tat charakterliche Defizite. Die TE hingegen versucht dem Übel Fahrverbot zu entgehen, so wie es jeder, der halbwegs klar im Kopf ist, und sich in ähnlicher Situation befindet, auch machen würde. Denn aus welchen Grund sollte man nicht versuchen sich dem Fahrverbot zu entziehen, so es denn möglich wäre?
o.k. kommen wir darauf zurück:
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Kurz zusammengefaßt: wer sich über Regeln hinwegsetzt und erwischt wird, soll sich ohne Murren der Bestrafung beugen, unabhängig von seinen Alternativen.Zitat:
Jetzt hat man halt etwas riskiert, wurde erwischt und muss auch mit den Konsequenzen leben. Wer das nicht tut, wie die TE, der ist charakterlich noch nicht reif, denn er würde sich auch wie folgt verhalten:
Dann habe ich wohl einen ganz schlechten Charakter und bin nicht geeignet einen PKW zu führen.
Die Schlussfolgerung ist falsch!
Mir ist natürlich klar, weshalb er aus meiner Aussage eine falsche Schlußfolgerung zieht. Zum einen um seinen Standpunkt zu stärken, zum zweiten bin ich ja vieleicht dumm genug auf seinen Argumentationspfad aufzuspringen, dann stehe ich irgendwann in der Ecke, wo er mich haben will und ich sehe evtl. da auch keinen Ausweg. Das ist altägliche Diskussions-taktik.
Watum ist die von Downforze geschriebene Schlussfolgerung falsch?
Taten --> Konsequenzen --> Diese nicht übernehmen wollen/können --> Charakterliches Defizit
ist eben nicht gleichzusetzen mit
Sich über Regeln hinwegsetzen --> erwischt werden --> sich gesetzestreu jeder Regel unterwerfen ohne andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen --- und wenn nicht --> Charakterlich ungeeignet
Das Gleichzusetzen ist albern, denn dann wäre ja jeder Regiemgegner (nehmen wir mal den Widerstandskämpfer in der NS-Diktatur) in meinen Augen ja auch charakterlich ungeeignet.
Das ist völlig abwegig.
Wenn ich eine Tat begehe (gegen das NS-Regime vorgehe, mit einen Anschlag, was weis ich ... oder einen Kind den Lolli klaue, oder 250 km/h Innerorts unterwegs bin), dann bin ich für alle meine Handlungen selbstverantwortlich. Im 1ten Fall: Ich werde hingerichtet. Dann beschwere ich mich aber nicht, daß ich das ja vorher nicht gewusst habe. Ich habe das Risiko in kauf genommen und werde erschossen. Punkt. Im zweiten Fall bekomme ich evtl. Ärger mit dem Vater, der 2m Gross ist und 180 Kilo Kampfgewicht hat. Im letzten Fall blitzen mich die Polizisten und mein FS ist weg).
...
Wieder viel geschrieben, um einen ganz klaren Sachverhalt festzustellen: Wenn man mich in einer Diskussion an einer Flanke angreift, wo nix ist, dann verteidige ich dort auch nicht. Ist nicht meine Aufgabe. Unterstellungen bringen nix, ich werde das in Zukunft auch nicht mehr ausführlich kommentieren, sondern nur noch ein '?' posten und die bitte um einen Verweis ... der dann (wie jetzt) natürlich flachgefallen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Denn aus welchen Grund sollte man nicht versuchen sich dem Fahrverbot zu entziehen, so es denn möglich wäre?
Weil man lügen müsste? Falsche Angaben?
Noch mal, wir reden hier nicht über pragmatische Dinge. Lügen ist schon moralisch verwerflich!
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Weil man lügen müsste?
Na klar, Du hast noch nie gelogen...😁
Aber vermutlich ging es dabei um wichtigere Dinge als ein Fahrverbot.
Sorry, aber langsam wird's lächerlich...🙄
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Na klar, Du hast noch nie gelogen...😁Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Weil man lügen müsste?
Das ist korrekt.
Selbst wenn es, mal von Deinem Standpunkt aus betrachtet, die absolute Notwendigkeit gegeben hat, zu lügen. Ich habe es nie getan.
Ich stand immer voll und ganz hinter allem, was ich getan habe, auch wenn ich vieles bereut habe. Deswegen musste ich nie lügen und werde es in Zukunft auch nicht tun.
Anmerkung: In einem Test die falsceh Antwort zu geben ist natürlich keine Lüge!
Bevor Vorwürfe aus dieser Richtung kommen.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Das ist korrekt.Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Na klar, Du hast noch nie gelogen...😁Selbst wenn es, mal von Deinem Standpunkt aus betrachtet, die absolute Notwendigkeit gegeben hat, zu lügen. Ich habe es nie getan.
...
Hadrian, ich glaube, du musst den "Gott" aus deinem Untertitel abgeben. Es gibt ihn wirklich. 😁
Unglaublich! 😉
Ich finde schon interessant, wie hier alles in einen Topf geworfen wird und aus einer OWi sonstwas entsteht.
Was mich allgemein stört, dass immer wieder das Kriminalisierungsargument gezogen wird. Es wird doch keiner kriminalisiert, nur weil er eine Strafe mit Punkten + FV bekommt.
Ich finde es menschlich, wenn man versucht, Möglichkeiten zu nutzen, die der Gesetzgeber durch seine bewußt oder unbewußt lückenhaft gehaltenen Regelungen eröffnet. Was ich nicht o.k. finde, ist, immer und grundsätzlich zu unterstellen, dass eine Regelung unrechtmäßig ist. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist angeordnet, ich verstoße dagegen, erwischt, Pech gehabt. Ich habe doch die Möglichkeit, gegen eine meiner Meinung nach fehlerhafte Anordnung vorzugehen. Dafür gibt es die Verwaltungsgerichte. Dort muss dann die Straßenverkehrsbehörde nachweisen, warum sie dort dieses Limit eingerichtet hat. Wenn sie es nicht kann, wird die Einrichtung durchaus gekippt.
Die Unterstellung, dass eine Behörde falsch gehandelt hat, finde ich grundsätzlich gut und sollte viel öfters gemacht werden. Dann aber auch mit der Konsequenz, dagegen auch vorzugehen. Solange sie aber in Kraft ist, muss man sich daran halten. Nicht unbedingt sklavisch, duckmäuserisch oder wie auch immer. Wenn ich mich aber aus verschiedensten Gründen nicht daran halte und erwischt werde: Pech gehabt! Mit den o.a. Möglichtkeiten, dagegen vorzugehen.
Was aber aus meiner Sicht überhaupt nicht geht, dass jeder selber entscheidet, ob ein Limit Rechtens ist oder nicht. Dann haben wir eine Anarchie und die Gesellschaft kann mit allen Konsequenzen nicht mehr funktionieren.
Was wäre denn, wenn das Finanzamt einfach sagt, dass der Passus xy aus deren Sicht nicht Rechtens ist (also keine reine Auslegungsfrage), sich einfach an das Gesetz nicht hält und macht, was es will? Dann ist das Geschrei sofort groß.
Grundlegend halte ich ja den Nazi-Vergleich für idiotisch, aber trotzdem muss ich was los werden. DAS:
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Wenn ich eine Tat begehe (gegen das NS-Regime vorgehe, mit einen Anschlag, was weis ich [...]), dann bin ich für alle meine Handlungen selbstverantwortlich. Im 1ten Fall: Ich werde hingerichtet. Dann beschwere ich mich aber nicht, daß ich das ja vorher nicht gewusst habe. Ich habe das Risiko in kauf genommen und werde erschossen. Punkt.
...ist ja wohl vollkommen idiotisch. Wenn ich dir sage: "Ey, wenn du meine Freundin noch mal ansprichst, brech ich dir die Nase." Hast du das dann auch einfach so hinzunehmen? Stellst du dich dann nach dem nächsten Gespräch ruhig hin und wartest drauf, dass ich die Drohung wahr mache?
Das ist doch ein völlig verdrehtes Unrechtsbewusstsein.
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Was mich allgemein stört, dass immer wieder das Kriminalisierungsargument gezogen wird. Es wird doch keiner kriminalisiert, nur weil er eine Strafe mit Punkten + FV bekommt.
Wie soll man's sonst nennen, wenn jemand ohne Sinn und Verstand für eine Sache die völlig in Ordnung geht bestraft wird? (Zugegeben, ICH nenne das Staatsterrorismus, Kriminalisierung ist da schon die abgemilderte Form.)
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Was ich nicht o.k. finde, ist, immer und grundsätzlich zu unterstellen, dass eine Regelung unrechtmäßig ist.
Macht auch keiner. Ich unterstelle das erst, wenn ich begründete Zweifel an der Regel habe. Und selbst dann bin ich noch nicht per se gegen die Regel, wohl aber für eine vernünftige Auslegung derselben. Denn nur auf diese Weise funktionieren Gesetze überhaupt. Zu versuchen die perfekte Regel zu erschaffen, funktioniert nicht. Es liegt in der Natur der Sache, dass Regeln nicht in der Lage sind die Realität vollständig korrekt zu erfassen.
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Was aber aus meiner Sicht überhaupt nicht geht, dass jeder selber entscheidet, ob ein Limit Rechtens ist oder nicht. Dann haben wir eine Anarchie und die Gesellschaft kann mit allen Konsequenzen nicht mehr funktionieren.
Das ist eben Unsinn. Es gibt nicht nur Regelhörigkeit und Anarchie. Das wichtigste im Umgang mit Regeln ist Augenmaß und Mitdenken. Weder buchstäbliches Befolgen aller Regeln noch Anarchie können funktionieren.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
@Besitzer
"Wenn wir die Fußwege kaputtfahren, dann reichen die Straßen doch locker." Ganz tolles Argument. OK, wer ohnehin nur 60cm Fußweg hat, der wird den Unterschied ob sie zerfahren oder gar nicht mehr vorhanden sind wahrscheinlich gar nicht bemerken.
Und sorry, ich finde, dass 120km/h Differenzgeschwindigkeit zwischen zwo beweglichen, 2m breiten Objekten auf ner 5m breiten, unmarkierten Straße mit 2x60cm Fußweg durchaus ein Problem darstellen.edit: Ich will's mal noch verdeutlichen mit einem Vergleich. In ner Autobahnbaustelle sind mindestens 5,50m Platz, ein LKW hat ohne Spiegel (und die sind weit über uns) bis zu 2,55m Breite. Es herrschen also bis auf 5cm die gleichen Platzverhältnisse. Jetzt fahre man mit 60km/h in so ner Autobahnbaustelle neben nem LKW her und erzähle mir, das sei viel Platz. Unterschied: Der LKW kommt einem nicht frontal entgegen und das einzige worauf man sich konzentrieren muss ist geradeaus zu fahren, keine auf nem Schwebebalken von Fußweg balancierenden Fußgänger und keine Einfahrten und Häuser. Es würde sicher auch niemand auf die Idee kommen, den LKW mit 120 zu überholen. (Was 60km/h Differenzgeschwindigkeit zum beweglichen Objekt wären, nicht 120.)
Noxhmal: es handelt sich um ein WG und nicht um eine BAB mit entsprechendem Verkehrsaufkommen. Sprich: Es fahren hier nicht täglich 500 LKW durch sondern in der Regel Ver- und Entsorger, mal ne Möbelspedition etc.. Es redete auch niemand davon dass das Zusammentreffen zweier solcher und das aneinander vorbeifahren dieser mit je 60 km/h stattfindet...aber eben auch nicht in Schrittgeschwindigkeit (wenn die Fahrer fahren können). Unsere maschinisten bei der Fw haben im extremfalle nicht mal mit 2,60-2,70 m durchfahrtsbreite ein ersntahftes Problem. Und, um bei deinen Breitenvergleich zu bleiben: Ja, ein PKW ist im schnitt um die 2 Meter breit. Wer da auf einer 5 Meter breiten Straße ernsthafte Probleme hat mit einem entgegenkommenden anderen PKW der hat ansonsten im Verkehr wahrlich noch viel mehr Probleme und Gegenverkehr dürfte davon das geringste sein. In einer Baustelle auf ner BAB ist es auch kein Problem einen LKW mit dem V/d von zumindest 30 km/h zu überholen ohne dass man da auch nur ansatzweise in "schwitzen" kommt
Doch, du meintest, dass die Leute - und ich rede explizit von PKW - da mit 60 durch fahren würden. Und dazu sage ich, dass man das auf ner so engen Straße einfach nicht (vernünftig) machen kann. Mit dem Verkehrsaufkommen hat das erst mal nichts zu tun, denn ob das außer mir am Tag noch 100 oder 1000 Leute am Tag machen, spielt für die Beurteilung der Straße erst mal keine Rolle. (Natürlich, wenn's überhaupt gar keinen Gegenverkehr gibt, kann man etwas schneller fahren als ohne, aber wir reden hier von nem Wohngebiet, nicht von nem verlassenen Waldweg.)
2,60...2,70 sind immerhin 10...20cm mehr als die 5m Straße je Spur hat.
Und genau das mit dem LKW hab ich doch gesagt. Mit ner Differenzgeschwindigkeit von bis zu 30km/h ist das überhaupt kein Problem. Ne Differenzgeschwindigkeit von 60km/h ist schon ein anderes Kaliber, aber ne Differenzgeschwindigkeit von 120km/h würde ich mir nicht mehr zutrauen.
@wraithrider
Du hast es auf Punkt gebracht:"Es gibt nicht nur Regelhörigkeit und Anarchie. Das Wichtigste im Umgang mit Regeln ist Augenmaß und Mitdenken."
Das ist Wunschdenken und Theorie zugleich: Das Augenmaß richtet sich immer nach dem Blickwinkel und dem Scharfblick. Das Augenmaß wird immer so ausfallen, dass es dem Ego nutzt und vielen fehlt der Scharfblick trotz Brille. Das mit dem Mitdenken ist auch so eine Sache. Auch hier wird zuallererst einmal an sich selbst gedacht, denn in so manchem Fall hätte Mitdenken einiges verhüten können.
Bei Dir liegt der Fall aber anhand Deiner vielen Äußerungen zu dem Thema darin, Regeln (Verkehr) nach Augenmaß und vorherigem Mitdenken zu Deinem Vorteil umzuinterpretieren. Da ist dann schon eine Prise Anarchie enthalten😁