geblitzt .... bitte um Hilfe
Hollo MT-User ,
ich bin neu hier, habe aber erfahren, dass man hier im Forum gute Tips bekommt.
Sachverhalt:
bin am 12.11.11 auf der Bahn mit 148 km/h geblitzt worden ( erlaubt 100 km/h) . 200 € 4 Punkte 1 Monat laufen 😠 . Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen, auf dem Rennleitungsbild bin ich gut zu erkennen. Wenn ich nun behaupte, dass ich es nicht gewesen bin ( habe noch zwei Brüder ; wir sind Drillinge), besteht die Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird ???? 😕
Danke für die Antworten
Beste Antwort im Thema
Scheiß Frage, willst Du dir auch noch eine Anzeige wegen Betrugs einhandeln 😕 😠
MfG aus Bremen
129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Hartzi, was hast du nur für eine verquere Denke was das Verhältnis Versicherung/Versicherter anbelangt?? Eine Rechtsschutzversicherung soll einen Versicherungsnehmer vor Unrecht schützen bzw. zu seinem Recht verhelfen. Liegt im vorliegenden Fall vielleicht UNRECHT vor? Welches RECHT kann der TE denn einfordern? Dem Recht ist genüge getan, wenn er zahlt und läuft! Wozu haben wir eine Rechtsordnung?
Musst du es machen? Wenn du Gutmensch bist, bitte, renn zur Bußgeldstelle und lege das Geld auf den Tisch.😮
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Jaja, bestimmt...Loller1999, lass dich nicht verunsichern. Da paissiert in der Regel gar nichts und Ärger kann es dir auch keinen einbringen, denn du hast deinen Bruder ja nicht selber eingetragen.
Wieso immer eintragen?
Er gibt an er ist nicht gefahren und weiss nicht mehr, wer es war. Mehr ist doch nicht nötig.
Gut finde ichs zwar nicht, weil war schon ne gute Übertretung. Aber was solls. Es geht ja nur darum, was er machen kann, da gibts nur zwei Optionen: Zugeben, oder abstreiten. Entschieden hat er sich ja bereits. So lange man keine Tipps gibt, die illegal sind...
Klar kann er es auch so machen aber am Anfang wollte er einen Bruder angeben und sowas macht man nicht.
Zitat:
Original geschrieben von loller1999
nochmal, ich habe keinen rechtschutz aber einen befreundeten Anwalt ....folgendes soll ich in den AB schreiben:
Nach meinen Informationen ist es möglich, dass eine Personen aus meiner Familie das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat. Eine Identifizierung anhand des Lichtbildes ist mir nicht möglich. Ich mache Gebrauch von meinem nach § 46 I OWiG in Verbindung mit § 52 I StPO bestehenden Zeugnisverweigerungsrecht.
Das beisst sich, Du kannst niemanden identifizieren, aber verweigerst die Aussage. Lass den letzten Satz weg. Da kannst Du auch gleich schreiben, ich weiss wer´s war, aber ... sag ich nicht.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Klar kann er es auch so machen aber am Anfang wollte er einen Bruder angeben und sowas macht man nicht.
Stimmt das geht nicht, wenn keiner gefahren sein will. Muss die Behörde schon selbst ermitteln, wer alles in frage käme und es dann auch tatsächlich war.
Die Überschrift hätte auch lauten können:
"Willkommen zum 1. öffentlichen Moralaposteltreff 2012"
🙂
Nö, "Magirus Deutz Ulm" fehlt dazu noch 😁
Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
Mögliche Antwort auf dem Anhörungsbogen:"Nach den mir vorliegenden Informationen kann ich nicht ausschließen, dass eine von mehreren mir nahe stehenden Personen das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat. Eine zweifelsfreie Identifizierung anhand des beigefügten Lichtbildes war mir nicht möglich. Mit Rücksicht auf die in Frage kommenden Personen mache ich Gebrauch von meinem nach § 46 I OWiG i.V.m. § 52 I StPO bestehenden
Zeugnisverweigerungsrecht."
Ad absurdum ...
Zitat:
Nachzulesen unter Nutzungsbedingungen
5. Verantwortlichkeit, verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
..
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
- ..
- Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Ad absurdum ...Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
Mögliche Antwort auf dem Anhörungsbogen:"Nach den mir vorliegenden Informationen kann ich nicht ausschließen, dass eine von mehreren mir nahe stehenden Personen das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat. Eine zweifelsfreie Identifizierung anhand des beigefügten Lichtbildes war mir nicht möglich. Mit Rücksicht auf die in Frage kommenden Personen mache ich Gebrauch von meinem nach § 46 I OWiG i.V.m. § 52 I StPO bestehenden
Zeugnisverweigerungsrecht."
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Zitat:
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5. Verantwortlichkeit, verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
..
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
- ..
- Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.
Mir doch latte, Rechtsberatung ist das nicht. Das hat ein Bekannter eines Bekannten einer Freundin in der gleichen Situation gemacht...^^
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Ad absurdum ...
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Zitat:
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..
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
- ..
- Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.
Das war jetzt aber ein Verweis auf die NB und könnte als Rechtsberatung verstanden werden. Das ist laut NB verboten. Dieser Ratschlag ebenfalls, die sog. rekursive Rechtsberatung führt zum Speicherüberlauf und ist nicht erlaubt - Tilt!
Zitat:
Original geschrieben von loller1999
Hollo MT-User ,ich bin neu hier, habe aber erfahren, dass man hier im Forum gute Tips bekommt.
Sachverhalt:
bin am 12.11.11 auf der Bahn mit 148 km/h geblitzt worden ( erlaubt 100 km/h) . 200 € 4 Punkte 1 Monat laufen 😠 . Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen, auf dem Rennleitungsbild bin ich gut zu erkennen. Wenn ich nun behaupte, dass ich es nicht gewesen bin ( habe noch zwei Brüder ; wir sind Drillinge), besteht die Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird ???? 😕
Danke für die Antworten
Hallo,
werd mich mal in diesen Tummelfred😁 einreihen.
Fakt ist,du hast Scheiß gebaut,soetwas kann JEDEM
passieren !
Allerdings,würde es mich betreffen,sorry,würd ich
keine andere Person da mit reinziehen.
Hat man einen Fehler gemacht dann hat man die
Strafe dafür zu tragen,alles andere würde meiner
persönl. Moral widersprechen-wenn du verstehst
was ich meine🙂
Schönen Abend
wenn ihr brothers alle mit der gleichen bude rumrockt ist doch gar kein problem, gibt halt einer lappen ab und die anderen für ein monat chauför
Zitat:
Original geschrieben von loller1999
Hollo MT-User ,ich bin neu hier, habe aber erfahren, dass man hier im Forum gute Tips bekommt.
Sachverhalt:
bin am 12.11.11 auf der Bahn mit 148 km/h geblitzt worden ( erlaubt 100 km/h) . 200 € 4 Punkte 1 Monat laufen 😠 . Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen, auf dem Rennleitungsbild bin ich gut zu erkennen. Wenn ich nun behaupte, dass ich es nicht gewesen bin ( habe noch zwei Brüder ; wir sind Drillinge), besteht die Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird ???? 😕
Danke für die Antworten
Wenn ihr eineiige Drillinge seid, hast du gute Chancen da raus zu kommen. Allerdings musst du dann ein Fahrtenbuch führen.
@Xtreme Heizer 2012
Eben. Einer von den Dreien ist gefahren und sie werden mit Sicherheit wissen, wer es war. Es stellt also kein Problem dar, hier reinen Tisch zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@Xtreme Heizer 2012
Eben. Einer von den Dreien ist gefahren und sie werden mit Sicherheit wissen, wer es war. Es stellt also kein Problem dar, hier reinen Tisch zu machen.
Ist doch gaanz einfach. Der, der am wenigsten auf den Führerschein angewiesen ist, ist gefahren. Die Anderen machen dann mal Bruders TAXI, wenn es nötig ist. Es sollte aber der ruhigste Bruder sein, nicht das Er der nächste ist, der zu schnell fährt und das ganze Spiel von vorne beginnt.
😁 😁
MfG aus Bremen