geblitzt .... bitte um Hilfe

Hollo MT-User ,

ich bin neu hier, habe aber erfahren, dass man hier im Forum gute Tips bekommt.

Sachverhalt:

bin am 12.11.11 auf der Bahn mit 148 km/h geblitzt worden ( erlaubt 100 km/h) . 200 € 4 Punkte 1 Monat laufen  😠 . Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen, auf dem Rennleitungsbild bin ich gut zu erkennen. Wenn ich nun behaupte, dass ich es nicht gewesen bin ( habe noch zwei Brüder ; wir sind Drillinge), besteht die Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird ???? 😕

Danke für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Scheiß Frage, willst Du dir auch noch eine Anzeige wegen Betrugs einhandeln 😕  😠
MfG aus Bremen

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Ach ja weil oben jemand was wegen Straftat schrieb; bislang geht es um eine

Ordnungswidrigkeit.

Wir wollen doch auf dem Teppich bleiben...

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Na und, wofür zahlt man denn Beiträge?
um für Wirklich Wichtige Fälle abgesichert zu sein und nicht für so einen Kindergarten.

Ich hoffe ich höre dich NIE jammern das deine Rechtsschutzversicherung teurer geworden ist oder dir gekündigt hat!

Die allermeisten RSV haben doch schon eine SB von 150 € pro Fall, im Falle eines Fahrverbotes, wenn der Führerschein beruflich bedingt gebraucht wird ist es durchaus sinnvoll hier sich rechtlich vertreten zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Na und, wofür zahlt man denn Beiträge?
um für Wirklich Wichtige Fälle abgesichert zu sein und nicht für so einen Kindergarten.

Ich hoffe ich höre dich NIE jammern das deine Rechtsschutzversicherung teurer geworden ist oder dir gekündigt hat!

Die wird schon nicht kündigen 😉

nochmal, ich habe keinen rechtschutz aber einen befreundeten Anwalt ....

folgendes soll ich in den AB schreiben:

Nach meinen Informationen ist es möglich, dass eine Personen aus meiner Familie das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat. Eine Identifizierung anhand des Lichtbildes ist mir nicht möglich. Ich mache Gebrauch von meinem nach § 46 I OWiG in Verbindung mit § 52 I StPO bestehenden Zeugnisverweigerungsrecht.

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Zitat:

Original geschrieben von loller1999


nochmal, ich habe keinen rechtschutz aber einen befreundeten Anwalt ....

folgendes soll ich in den AB schreiben:

Nach meinen Informationen ist es möglich, dass eine Personen aus meiner Familie das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat. Eine Identifizierung anhand des Lichtbildes ist mir nicht möglich. Ich mache Gebrauch von meinem nach § 46 I OWiG i.V.m. § 52 I StPO bestehenden Zeugnisverweigerungsrecht.

Lass das mit der Familie weg, je weniger Informationen, desto besser. "Nahe stehende Person" = Zeugnisverweigerungsrecht besteht.

Rechne damit, dass auch mal ne Politesse abends an der Tür klingelt und sich dein Gesicht anschauen will...^^

Hartzi, was hast du nur für eine verquere Denke was das Verhältnis Versicherung/Versicherter anbelangt?? Eine Rechtsschutzversicherung soll einen Versicherungsnehmer vor Unrecht schützen bzw. zu seinem Recht verhelfen. Liegt im vorliegenden Fall vielleicht UNRECHT vor? Welches RECHT kann der TE denn einfordern? Dem Recht ist genüge getan, wenn er zahlt und läuft! Wozu haben wir eine Rechtsordnung?

der TE hat bereits geschrieben, das keine RSV vorliegt. Also ist das doch auch vom Tisch.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Welches RECHT kann der TE denn einfordern? Dem Recht ist genüge getan, wenn er zahlt und läuft! Wozu haben wir eine Rechtsordnung?

==b Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen😰

Aber dieser Teil des MT Forums ist manchmal echt zum 🙁 😠 und 😕

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Hartzi, was hast du nur für eine verquere Denke was das Verhältnis Versicherung/Versicherter anbelangt?? Eine Rechtsschutzversicherung soll einen Versicherungsnehmer vor Unrecht schützen bzw. zu seinem Recht verhelfen. Liegt im vorliegenden Fall vielleicht UNRECHT vor? Welches RECHT kann der TE denn einfordern? Dem Recht ist genüge getan, wenn er zahlt und läuft! Wozu haben wir eine Rechtsordnung?

Ich halte das für eine völlig verquere Denke. Der TE kann alles Recht der Welt für sich einfordern. Dem ist nur dann genüge getan, wenn man ihm etwas nachweisen konnte und nachdem er sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln - die ihm seine Rechtsschutzversicherung zu bezahlen hat - gegen eine Strafe und dessen Höhe zur Wehr gesetzt hat.

Dazu haben wir eine Rechtsordnung und einen Rechtsstaat!

🙄 Ne "Rechtschutzversicherung" ist dafür da
wenn man sein "Recht" einfordern will
oder nach Unfällen etc.

und nicht für so'n Schmökes😠

Zitat:

Original geschrieben von Heiko190E


🙄 Ne "Rechtschutzversicherung" ist dafür da
wenn man sein "Recht" einfordern will
oder nach Unfällen etc.

und nicht für so'n Schmökes😠

Wenn im Kleingedruckten der Rechtsschutzversicherung diese Fälle nicht ausgeschlossen sind und sie das abdeckt, ist sie auch dafür da!

Zitat:

Original geschrieben von Heiko190E


🙄 Ne "Rechtschutzversicherung" ist dafür da
wenn man sein "Recht" einfordern will
oder nach Unfällen etc.

und nicht für so'n Schmökes😠

Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen.

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker


Mögliche Antwort auf dem Anhörungsbogen:

"Nach den mir vorliegenden Informationen kann ich nicht ausschließen, dass eine von mehreren mir nahe stehenden Personen das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat. Eine zweifelsfreie Identifizierung anhand des beigefügten Lichtbildes war mir nicht möglich. Mit Rücksicht auf die in Frage kommenden Personen mache ich Gebrauch von meinem nach § 46 I OWiG i.V.m. § 52 I StPO bestehenden

Zeugnisverweigerungsrecht."

Das ist wohl die hilfreichste Antwort für den TE im gesamten Strang.

Und auch wenn ich mich nicht auf die "Moralapostel"-Seite schlagen will, aber es wäre zumindest geschickter gewesen, wenn der TE von Beginn an geschrieben hätte, dass ihm ein Geschwindigkeitsverstoss vorgeworfen wird und er nicht sicher ist, ob er oder einer seiner Brüder den Verstoss begangen haben.

So hat es doch zumindest einen faden Beigeschmack, da der TE seinen Verstoss offenkundig zugegeben hat und es nun doch nicht gewesen sein will - meine Maxime lautet stets "wenn ich die Wahrheit nicht aussprechen kann/will, dann schweige ich". So hätte ihm auch niemand etwas vorwerfen können!

Moralin wurde jetzt ja schon genug verschüttet. 😁

Sich sehr ähnlich sehende Drillinge sind natürlich perfekt um die Behörde ins Leere laufen zu lassen. Nur steht die Gefahr einen Fahrtenbuchs dann auch immer im Raum. Das Harzi bisher keines bekommen hat ist gut für ihn,eine andere Behörde kann mit der Anordnung allerdings erheblich restrektiver sein und entgegen den Gerüchten das nie kontrolliert wird ob es korrekt geführt wird gibt es auch da Unterschiede in den Behörden. Nur kann man halt kaum Vorhersagen wie die Behörde reagieren wird,man sollte das Fahrtenbuch also immer als mögliche Folge im Hinterkopf behalten. Jede fehlende oder falsche Eintragung wird übrigens mit 50€ plus 1 Bonuspunkt belohnt.

Zur Rechtschutzversicherung, es ist schon vorgekommen das Kunden wegen Banalitäten wie zu schnelles Fahren gekündigt wurden und das schon nach dem ersten Versicherungsfall.
Dumm ist halt das man kaum noch eine Rechtschutz findet wenn man mal gefeuert wurde.

TE
Was sagen denn dein Brüder das du sie da rein ziehen willst?

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