Geblitzt bei Tempomat 75 in 70er Zone...was tun
Auf einer geraden Landstrasse wo 70kmH erlaubt sind, hatte ich den Tempomat fest bei 75kmh drin und bin geblitzt worden. Mit Abzug der Toleranz soll ich mit 81kmh gefahren sein. Wohlgemerkt, ich hatte den Tempomat drin und hätte maximal 2 kmh zu schnell sein müssen, wenn überhaupt.
Jetzt habe ich eine Strafe über 20€ bekommen. Diese habe ich unter Vorbehalt bezahlt und gleichzeitig dem ganzen widersprochen und um Prüfung der Messung gebeten und um Nachweise, dass die Anlage in Ordnung ist und der Bediener geschult sei. Der Widerspruch wurde abgelehnt, mit der Begründung das Blitzgerät sei technisch in Ordnung. Keine Nachweise.
Was würdet ihr tun? Anwalt bei 250€ SB lohnt nicht. Aber ich kann denen doch deren Fehlmessung nicht einfach so durchgehen lassen. Wer kontrolliert die Kontrolleure? Ich bin mir zu 100% sicher, die haben Mist gemessen. Wie kann ich mein Recht durchsetzen? Gar nicht? Auch wenns nur 20€ sind?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@RedMoon1973 schrieb am 7. Februar 2019 um 21:24:49 Uhr:
Auf einer geraden Landstrasse wo 70kmH erlaubt sind, hatte ich den Tempomat fest bei 75kmh drin und bin geblitzt worden. Mit Abzug der Toleranz soll ich mit 81kmh gefahren sein. Wohlgemerkt, ich hatte den Tempomat drin und hätte maximal 2 kmh zu schnell sein müssen, wenn überhaupt.Jetzt habe ich eine Strafe über 20€ bekommen. Diese habe ich unter Vorbehalt bezahlt und gleichzeitig dem ganzen widersprochen und um Prüfung der Messung gebeten und um Nachweise, dass die Anlage in Ordnung ist und der Bediener geschult sei. Der Widerspruch wurde abgelehnt, mit der Begründung das Blitzgerät sei technisch in Ordnung. Keine Nachweise.
Was würdet ihr tun? Anwalt bei 250€ SB lohnt nicht. Aber ich kann denen doch deren Fehlmessung nicht einfach so durchgehen lassen. Wer kontrolliert die Kontrolleure? Ich bin mir zu 100% sicher, die haben Mist gemessen. Wie kann ich mein Recht durchsetzen? Gar nicht? Auch wenns nur 20€ sind?
Es lohnt sich einfach nicht, sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Kauf dir ne Pulle Whisky und Schwamm drüber.
171 Antworten
Haaaalt!
Mit der Zahlung eines Verwarnungsgeld ist das erledigt, und es kann kein Einspruch eingelegt werden! Mit der Zahlung gibst du an, dass du einverstanden bist. Eine Zahlung mit "Vorbehalt" sieht das OWIG leider nicht vor.
Es ist erstaunlich, welche verbale Entgleisungen und fantasievolle Namensgebungen ein paar polarisierende Zeilen nach sich ziehen können. Manchmal plagen mich Zweifel, ob ich meinen Mitgliedsnamen ändern sollte. Die Eigenschaft dahinter stellt mich immer mehr auf die Probe. Allerdings kann ich nicht voraussetzen, dass dies von jedermann verstanden wird.
Dennoch wünscht euch Sherlock, der weiße Ritter, Freund der Wegelagerer und Besitzer von Kirche und Dorf ein schönes Wochenende.😁
Zitat:
@RedMoon1973 schrieb am 8. Februar 2019 um 16:13:58 Uhr:
ich glaube ja nicht dass das etwas bringt, aber das werde ich tun. Bei uns gibts eine Straße da kommen drei Blitz-Kästen am Stück. Das ist ein guter Test. Ich stelle 55kmh ein. Ist mir jetzt auch egal.
5 km/h höher eingestellt als erlaubt bedeutet dass Du billigend in Kauf nimmst, evtl. auch schneller als mit 50 unterwegs zu sein. Die ganze Rumrechnerei ist dabei komplett irrelevant. Du wusstest ja noch nicht mal ob der Tempomat richtig funktioniert (und weisst es auch jetzt nicht).
Das ist, wenn es mit Messung und Bild dokumentiert wird, Vorsatz. Das würde ich definitiv keinem Polizisten erzählen und bei keiner Behörde/Verhandlung aussagen, schon gleich gar nicht mit einem Widerspruchsschreiben schriftlich dokumentieren. Weil es gewaltig nach hinten losgehen kann.
Nein, Vorsatz kann man nicht so leicht unterstellen. Wenn man natürlich sagt, ich habe den Tempomat auf 75 eingestellt, ist das Vorsatz.
Wenn man aber sagt, ich habe versehentlich den Tempomat auf 75 eingestellt und es zu spät bemerkt, ist das kein Vorsatz mehr.
Allerdings hat der TE es billigend in Kauf genommen.. das ist wie mein Vorredner sagte, eine Art von Vorsatz (bedingter Vorsatz).
Deshalb solltes du es zahlen, und schleunigst dein Tempomat kontrollieren. Wenn dieser stimmt, dann ist es halt scheiße gelaufen. In Zukunft dann einfach 70 einstellen und dann ist gut.
Wenn der Tempomat auf 75 eingestellt war, heißt es nicht, dass das Auto auch 75 fährt! Wenn du auf das Gaspedal drückst, wird es schneller, aber der Tempomat zeigt immer noch 75 an. Erst beim Bremsen geht dieser aus, zumindest bei BMW
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Ich würde an deiner Stelle keinen Finger mehr Krumm machen. Du hast schon gezahlt. Arbeite nächste Woche an 2 Tage 1 Std. länger, dann hast du das Geld raus, steigerst dich nicht in solch eine Lapalie rein und stehst wohl möglich beim Chef gut dar?
Das ist doch der Mühe nicht wert. Erst zahlen und dann ärgern. Ist mir unverständlich. Schließlich hast du ja das vorgeschriebene Tempo überschritten.
Sagt wer?
War eigentlich ein Foto dabei? Könnte ja ein anderes Fahrzeug mit drauf sein.
Na ja, 20,-€ sind fast 40,-DM, davon kommte man früher fast eine Woche von ganz gut leben, sogar als Raucher und Biertrinker.
Zitat:
@RedMoon1973 schrieb am 8. Februar 2019 um 15:46:59 Uhr:
ich habe jetzt mit einem GPS-Navi und einer Geschwindigkeit App auf dem Handy meinen Tacho getestet.
Ich bin die gleiche strecke gefahren. Tempomat 75. Tacho zeigt 75.
GPS Navi zeigt 69-70.
Handy App schwankte zwischen 68 und 72Also kann es doch überhaupt nicht sein, dass ich mit 84kmh geblitzt werde. Und nur darum gehts mir, nicht um die verdammten 20€
Da somit der unumstößliche Beweis vorliegt, dass die Messung falsch war, verliert sich der Themenbezug zum 3er vollends und das Thema ist reif für das VS Forum.
Scotty: Energie!! Und schwupps, schon da.
Gruß
Zimpalazumpala
Zitat:
@Jaden2000 schrieb am 8. Februar 2019 um 17:21:58 Uhr:
Nein, Vorsatz kann man nicht so leicht unterstellen. Wenn man natürlich sagt, ich habe den Tempomat auf 75 eingestellt, ist das Vorsatz.
Wenn man aber sagt, ich habe versehentlich den Tempomat auf 75 eingestellt und es zu spät bemerkt, ist das kein Vorsatz mehr.
So wie es geschildert wurde, war es Vorsatz. Aber wenn man die Klappe hält und keine Briefe schreibt, ist er nicht nachweisbar und es kommt auch niemand auf die Idee. Ich will hier dem TE oder sonst auch niemandem ausreden in einem solchen Fall der Sache nicht nachzugehen, nur eben nicht so.
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 8. Februar 2019 um 18:32:50 Uhr:
War eigentlich ein Foto dabei? Könnte ja ein anderes Fahrzeug mit drauf sein.
Eine Sachlage-Überprüfung der Beschuldigung mit rechtlich klarem Ergebnis (Urteil) könnte nur ein Gerichtsverfahren bewirken. Dies möchte der Fragesteller wegen der damit verbundenen Kosten nicht.
Zitat:
@RedMoon1973 schrieb am 7. Februar 2019 um 21:24:49 Uhr:
Anwalt bei 250€ SB lohnt nicht. Aber ich kann denen doch deren Fehlmessung nicht einfach so durchgehen lassen. Wer kontrolliert die Kontrolleure? Ich bin mir zu 100% sicher, die haben Mist gemessen. Wie kann ich mein Recht durchsetzen? Gar nicht? Auch wenns nur 20€ sind?
Wie meinst du, wie unser Rechtssystem funktioniert?
Jungs es geht hier überhaupt nicht um die 20 Euro !
Es geht ums RECHT!-
Und da ist jeder Aufwand gerechtfertigt...
Ich würde das Durchziehen!- und vielleicht mal von Oben anfangen:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte!
Ansonsten.... -
Schönes Wochenende!
Zitat:
@BMWBernd320d schrieb am 8. Februar 2019 um 18:37:47 Uhr:
Na ja, 20,-€ sind fast 40,-DM, davon kommte man früher fast eine Woche von ganz gut leben, sogar als Raucher und Biertrinker.
Ich komme einen Tag damit klar, gut hab Familie zuhause. Ohne Bier und Ziggis natürlich. Würde aber wohl trotzdem nicht jammern.
ich habe mir das jetzt nicht alles durchgelesen. aber frage doch einfach mal nach, ob du eine vergleichsfahrt machen kannst. bei unserer hiesigen polizei wäre das möglich. hat man früher auch zu beginn von radarmessungen gemacht und musste protokolliert werden.
peso
Wenn der Tacho nicht passt, bemerkt man es durch die Sorgfaltspflicht sich am restlichen Verkehr zu orientieren. Den Fehler am eigen Fahrzeug zu suchen bringt gegenüber der Fehlerbeseitigung etwas, nicht aber gegenüber der Behörde.