Geblitzt auf Autobahn
Servus,
ich habe da ein Problem, ich war gestern mit ein paar Freunden unterwegs wir waren etwas weiter weg von zuhause wo wir uns kaum auskannten, nun gut auf der Rückfahrt sollte ich fahren weil mein Kumpel kein bock hatte und der andere auch nicht. Das Fahrzeug ist auf meinen Kumpel angemeldet, der Beifahrer war. Wie es auch anders kommen muss. Kam ein 80 Schild auf der Autobahn (Dunkel und nebelig), ich sehe es zuspät und zack kam das Rote licht. Der Tacho war ca 120. Was können wir dagegen tun? Wir haben beide unseren Führerschein erst gemacht, also beide in Probezeit. Konsequenzen wären ja 80-120E Bußgeld und 1Punkt + Aufbauseminar.
Was für möglichkeiten haben wir dagegen vorzugehen? Es war wie gesagt dunkel und Nebelig dazu kommt das wir uns da überhaupt nicht auskannten und direkt nach dem 80Schild kam die Blitze also keine große Zeit um abzubremsen.
Hoffe auf Hilfe
Lg
Beste Antwort im Thema
NIX!
Schon allein deine Angaben sagen aus, das Du zum führen eines Kraftfahrzeug untauglich bist.
215 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. April 2016 um 07:11:33 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 5. April 2016 um 06:54:22 Uhr:
Das Schweigerecht findet hier aber keine Anwendung. Dazu müsste jemand beschuldigt werden. Hat man den aber Schuldigen gefunden sagt ein Blitzerfoto mehr aus als 1000 Worte... Da sollte man auch des öfteren ruhig schweigen um sich nicht weiter zu belasten...
In diesem fall findet nur die Auskunftspflicht des Fahrzeughalters eine Anwendung...
Ahja, ... niedlich. Eigentlich müsste es dir selbst auffallen. Deinen Standpunkt möchte ich Dir nicht nehmen. Das wurde nun schon hinreichend wiedergekäut.
Grüße
Schön, dass es bereits mehrmals geschrieben, aber immer wieder falsch ausgelegt wird. Da duch dich mit dem Thema angeblich auskennst müsstest du meinen Standpunkt verstehen und nicht nur niedlich finden.
Ein Schweigerecht findet zur Lösung des Problems keine Anwendung, da dies nur dem Fahrer zusteht. Wenn der TE einen Brief von der Bußgeldstelle bekommt braucht er sich nicht mehr rechtfertigen. Das Foto genügt.
Der Halter hat einerseits ein Ausageverweigerungsrecht, aber andererseits ist er Auskunpftspflichtig. Beruft er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht, kann ihm ein Fahrtebuch drohen. Bei der Auskunftspflicht reicht es aber aus, wenn er sich nicht mehr dran erinnert, wer vor einem Monat gefahren ist. Den schwarzen Peter kann er so ungestraft der Bußgeldstelle zurückgeben, weil die zu lange zur Bearbeitung gebraucht haben.
Er kann zwar auch richtige Angaben machen, aber er kann es auch lassen... Taktisch klug ist es nun mal, wenn er eine Angabe macht, die der Bußgeldstelle aber nichts bringt.
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 5. April 2016 um 07:21:06 Uhr:
Da hast Du aber einen ungewöhnlich voreilenden Tacho! ...oder Dich ordentlich verschätzt 😉
Hatte iah mal... Im Corsa... 😎
Zitat:
@MvM schrieb am 5. April 2016 um 19:21:58 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. April 2016 um 07:11:33 Uhr:
Ahja, ... niedlich. Eigentlich müsste es dir selbst auffallen. Deinen Standpunkt möchte ich Dir nicht nehmen. Das wurde nun schon hinreichend wiedergekäut.
Grüße
Schön, dass es bereits mehrmals geschrieben, aber immer wieder falsch ausgelegt wird. Da duch dich mit dem Thema angeblich auskennst müsstest du meinen Standpunkt verstehen und nicht nur niedlich finden.Ein Schweigerecht findet zur Lösung des Problems keine Anwendung, da dies nur dem Fahrer zusteht. Wenn der TE einen Brief von der Bußgeldstelle bekommt braucht er sich nicht mehr rechtfertigen. Das Foto genügt.
Der Halter hat einerseits ein Ausageverweigerungsrecht, aber andererseits ist er Auskunpftspflichtig. Beruft er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht, kann ihm ein Fahrtebuch drohen. Bei der Auskunftspflicht reicht es aber aus, wenn er sich nicht mehr dran erinnert, wer vor einem Monat gefahren ist. Den schwarzen Peter kann er so ungestraft der Bußgeldstelle zurückgeben, weil die zu lange zur Bearbeitung gebraucht haben.
.....
Es bleibt leider bei niedlich. Jeder hat seinen Standpunkt und gut ist es damit. Mehr sag ich dazu nicht mehr.
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Zitat:
@MvM schrieb am 5. April 2016 um 19:21:58 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. April 2016 um 07:11:33 Uhr:
Ahja, ... niedlich. Eigentlich müsste es dir selbst auffallen. Deinen Standpunkt möchte ich Dir nicht nehmen. Das wurde nun schon hinreichend wiedergekäut.
Grüße
Schön, dass es bereits mehrmals geschrieben, aber immer wieder falsch ausgelegt wird. Da duch dich mit dem Thema angeblich auskennst müsstest du meinen Standpunkt verstehen und nicht nur niedlich finden.Ein Schweigerecht findet zur Lösung des Problems keine Anwendung, da dies nur dem Fahrer zusteht. Wenn der TE einen Brief von der Bußgeldstelle bekommt braucht er sich nicht mehr rechtfertigen. Das Foto genügt.
Der Halter hat einerseits ein Ausageverweigerungsrecht, aber andererseits ist er Auskunpftspflichtig. Beruft er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht, kann ihm ein Fahrtebuch drohen. Bei der Auskunftspflicht reicht es aber aus, wenn er sich nicht mehr dran erinnert, wer vor einem Monat gefahren ist. Den schwarzen Peter kann er so ungestraft der Bußgeldstelle zurückgeben, weil die zu lange zur Bearbeitung gebraucht haben.
Er kann zwar auch richtige Angaben machen, aber er kann es auch lassen... Taktisch klug ist es nun mal, wenn er eine Angabe macht, die der Bußgeldstelle aber nichts bringt.
Hm, da geht jetzt einiges durcheinander. Da der Halter deutlich älter ist, als der auf dem Foto zu erkennende Fahrer, wird er wohl keinen Anhörungsbogen bekommen, sondern direkt (schriftlich) als Zeuge befragt werden. Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat er bzgl. des Fahrers eindeutig nicht, bzgl. des Beifahrers hätte er es ebenso klar. Der "rettende" Trick funktioniert so, dass der Halter behauptet, nicht zu wissen, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist und den Fahrer auch auf dem Foto nicht zu erkennen. Dass er dabei lügt, ist ihm praktisch nicht nachzuweisen - wirklich legal ist das Vorgehen für den Halter aber nicht (für den beteiligten Fahrer hingegen schon).
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 4. April 2016 um 23:39:34 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. April 2016 um 22:46:28 Uhr:
Kannst Du mal das moralinsaure Gequatsche etwas zurückfahren? Strafvermeidung ist ein Recht, dass jeder hat. Niemand muss um Strafe betteln.Ja, ist so. Trotzdem wünsche ich all den Herrschaften von Drückeberger, Stifter & Co., dass sie selber mal Opfer eines Delikts werden, wo der Täter sein gutes Recht auf Strafvermeidung ohne jeden Skrupel nutzt und sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Einfach so aus generellen pädagogischen Motiven.
Der entscheidende Punkt ist nämlich der: Man muss nicht alles, nur weil man es rechtlich kann oder darf. Es ist auch erlaubt, das Recht nicht bis in die hinterste Gesetzeslücke auszunutzen - dafür bräuchte es aber natürlich so etwas wie eine Handlungsethik, die man vom Rest der Welt immer so gerne einfordert.
Es ist dann doch noch ein Unterschied, ob man zu schnell fährt oder jemanden aktiv schädigt und sich dann verdrückt. Hier geht es auch nicht um eine Straftat, deshalb ist schon der Begriff "Strafvermeidung" Quark.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 5. April 2016 um 23:05:03 Uhr:
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 4. April 2016 um 23:39:34 Uhr:
Ja, ist so. Trotzdem wünsche ich all den Herrschaften von Drückeberger, Stifter & Co., dass sie selber mal Opfer eines Delikts werden, wo der Täter sein gutes Recht auf Strafvermeidung ohne jeden Skrupel nutzt und sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Einfach so aus generellen pädagogischen Motiven.
Der entscheidende Punkt ist nämlich der: Man muss nicht alles, nur weil man es rechtlich kann oder darf. Es ist auch erlaubt, das Recht nicht bis in die hinterste Gesetzeslücke auszunutzen - dafür bräuchte es aber natürlich so etwas wie eine Handlungsethik, die man vom Rest der Welt immer so gerne einfordert.
Es ist dann doch noch ein Unterschied, ob man zu schnell fährt oder jemanden aktiv schädigt und sich dann verdrückt. Hier geht es auch nicht um eine Straftat, deshalb ist schon der Begriff "Strafvermeidung" Quark.
Es geht hier nicht um die Kleinigkeit, sondern ums Prinzip. Zu schnell ist zu schnell......😉
Hatte einen Nachbarn, der ein Schild angefahren hat, für vielleicht 100,-€. Er fuhr einfach weiter. Ist übrigens Fahrerflucht, egal ob für 10,-€ oder 10000,-€. Beim nächsten mal macht er sich dann auch aus dem Staub, wenn er mein oder Dein Auto angefahren hat. Schaden ist dann schon mehrere Tausend €. Danach erwischt er mal einen Menschen.
Heute wird sich immer mehr vor der Verantwortung gedrückt, so wie hier schon gesagt wurde, man ist sich keines Fehlers bewusst..... Erst wenn man selbst Opfer ist, dann verflucht man die Drückeberger....🙄
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 5. April 2016 um 22:33:19 Uhr:
Da der Halter deutlich älter ist, als der auf dem Foto zu erkennende Fahrer, wird er wohl keinen Anhörungsbogen bekommen, sondern direkt (schriftlich) als Zeuge befragt werden. Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat er bzgl. des Fahrers eindeutig nicht, bzgl. des Beifahrers hätte er es ebenso klar. Der "rettende" Trick funktioniert so, dass der Halter behauptet, nicht zu wissen, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist und den Fahrer auch auf dem Foto nicht zu erkennen. Dass er dabei lügt, ist ihm praktisch nicht nachzuweisen - wirklich legal ist das Vorgehen für den Halter aber nicht (für den beteiligten Fahrer hingegen schon).
...ist doch alles nicht notwendig. Da der Halter bereit ist dem TE zu helfen, kann er doch wahrheitsgemäß antworten.
Der Vorfall war am 01.04.2016, Verfolgungverjährung für den TE wäre daher in der KW 26, der 30.06.2016. Bis zu diesem Zeitpunkt muss er seine Fahreigenschaft verschleiern. Der Halter wird einen Anhörungsbogen oder auch einen Zeugenfragebogen bekommen, vielleicht in der 15. KW. Dann hat er entsprechend Zeit zu antworten. Als Halter wird er wahrheitsgemäß antworten, dass das Fahrzeug an seinen Sohn ausgeliehen wurde. Somit ist er seiner "Halter"-Mitwirkungspflicht nachgekommen und die "Gefahr der Fahrtenbuchauflage" ist aus der Welt. Das Schreiben soll er mit etwas Verzug in der 17. KW zurückschicken.
Anschließend wird der Sohn von der Bußgeldstelle vermutlich mit Anhörungsbogen angeschrieben. Auch er hat entsprechend Zeit sich zu äußern, sollte aber einfach nicht reagieren. Mittlerweile sollte schon die 20/21 KW vergangen sein. Entweder wird dann ein Bußgeldbescheid erlassen oder die Polizei kommt beim Sohn vorbei und fragt nach.
Bei einem Bußgeldbescheid einfach fristgerecht ohne Begründung Einspruch einlegen. Möglicherweise kommt dann die Polizei nochmals beim Sohn vorbei um den Fahrer zu ermitteln. Inwieweit sich dieser aber noch an die fragliche Nacht erinnert und die Bekanntschaft identifizieren kann, die ihn nach Hause fuhr, muss er natürlich selber wissen.
Ansonsten hat ja Kai R. dies hier in Kurzform präzise und passend aufgeführt:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. April 2016 um 12:06:42 Uhr:
Wenn der TE keine Lust hat, hier zu bezahlen, dann wird er das auch nicht müssen. Der Halter nutzt die Frist aus und benennt dann den Sohn, dem das Fahrzeug überlassen wurde. Der Sohn nutzt die Frist aus und bittet dann um Überlassung eines Bildes. Der Sohn nutzt erneut die Frist aus und erkennt niemanden, weil das Fahrzeug an dem Abend von verschiedenen Leuten gefahren wurde, die sich ähnlich sahen. Bis dann weitere Ermittlungen folgen, sind die drei Monate um und Verjährung gegen den Fahrer eingetreten.
N.T.
Zitat:
Es geht hier nicht um die Kleinigkeit, sondern ums Prinzip. Zu schnell ist zu schnell......😉
Hatte einen Nachbarn, der ein Schild angefahren hat, für vielleicht 100,-€. Er fuhr einfach weiter. Ist übrigens Fahrerflucht, egal ob für 10,-€ oder 10000,-€. Beim nächsten mal macht er sich dann auch aus dem Staub, wenn er mein oder Dein Auto angefahren hat. Schaden ist dann schon mehrere Tausend €. Danach erwischt er mal einen Menschen.Heute wird sich immer mehr vor der Verantwortung gedrückt, so wie hier schon gesagt wurde, man ist sich keines Fehlers bewusst..... Erst wenn man selbst Opfer ist, dann verflucht man die Drückeberger....🙄
Zu schnell fahren ist mit keinem Schaden verbunden. Das Schild kostet 100€. Der Vergleich paßt nicht.
Estens ist kein Schaden entstanden, zweitens gibt es eine Strafe für den TE... Entwerder man zahlt mal eben 300 euro, besucht einen Aufbaukurs bei Kaffee und Kuchen... Oder hat ein paar Monate Schiss, ob man ihn erwischt...
Bei der Geschichte mit dem Nachbarn würde es mich nicht wundern, wenn mehrere Leute von der Tat wissen, aber nichts tun um dem Geschädigten zu helfen...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. April 2016 um 20:02:11 Uhr:
Es bleibt leider bei niedlich. Jeder hat seinen Standpunkt und gut ist es damit. Mehr sag ich dazu nicht mehr.
Das schreibst du doch immer wieder und antwortest dann doch um deinen Standpunkt klar zu machen...
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 6. April 2016 um 18:14:54 Uhr:
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 6. April 2016 um 18:14:54 Uhr:
Zu schnell fahren ist mit keinem Schaden verbunden. Das Schild kostet 100€. Der Vergleich paßt nicht.Zitat:
Es geht hier nicht um die Kleinigkeit, sondern ums Prinzip. Zu schnell ist zu schnell......😉
Hatte einen Nachbarn, der ein Schild angefahren hat, für vielleicht 100,-€. Er fuhr einfach weiter. Ist übrigens Fahrerflucht, egal ob für 10,-€ oder 10000,-€. Beim nächsten mal macht er sich dann auch aus dem Staub, wenn er mein oder Dein Auto angefahren hat. Schaden ist dann schon mehrere Tausend €. Danach erwischt er mal einen Menschen.Heute wird sich immer mehr vor der Verantwortung gedrückt, so wie hier schon gesagt wurde, man ist sich keines Fehlers bewusst..... Erst wenn man selbst Opfer ist, dann verflucht man die Drückeberger....🙄
Als was siehst Du das " zu schnell fahren" ? Als ne Bagatelle?
Schaden entsteht der Fahrschule, denn ihr steht in so nem Fall ein "Nachschüler" zu. Dem Fiskus die Verwarnung, etc. 😉
So wie unserem Fiskus ein Schaden durch Starbucks und Co. entsteht, trotz das sie sich legal um die Steuern drücken.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 6. April 2016 um 18:14:54 Uhr:
Zu schnell fahren ist mit keinem Schaden verbunden. Das Schild kostet 100€. Der Vergleich paßt nicht.
Ne Bombe bauen macht auch kein Schaden. Erst wenn das Ding explodiert entsteht der Schaden.
Darf ich jetzt die Bomben in meinem Keller stapeln ?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. April 2016 um 06:51:28 Uhr:
Ne Bombe bauen macht auch kein Schaden. Erst wenn das Ding explodiert entsteht der Schaden.Zitat:
@HairyOtter schrieb am 6. April 2016 um 18:14:54 Uhr:
Zu schnell fahren ist mit keinem Schaden verbunden. Das Schild kostet 100€. Der Vergleich paßt nicht.
Darf ich jetzt die Bomben in meinem Keller stapeln ?
Naja, grundsätzlich ist ja Bomben bauen und im Keller stapeln nicht strafbar!
Aber ihr vergleicht hier eine Owi - Schnellfahren - mit einem Vergehen - Unfallflucht - und das sind schon zwei paar Schuhe. Da hinkt der Vergleich das stimmt schon!
N.T.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 7. April 2016 um 10:30:08 Uhr:
Naja, grundsätzlich ist ja Bomben bauen und im Keller stapeln nicht strafbar!Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. April 2016 um 06:51:28 Uhr:
Ne Bombe bauen macht auch kein Schaden. Erst wenn das Ding explodiert entsteht der Schaden.
Darf ich jetzt die Bomben in meinem Keller stapeln ?Aber ihr vergleicht hier eine Owi - Schnellfahren - mit einem Vergehen - Unfallflucht - und das sind schon zwei paar Schuhe. Da hinkt der Vergleich das stimmt schon!
N.T.
Muss man den wirklich erst solange warten bis aus der OWI eventuell Verletzte oder gar Tote werden ?
Ich denke NEIN.
Sollte doch jemand dieser Meinung sein, wäre der nächste Schritt auf sämtliche Leistungen der Haftpflicht zu verzichten, denn er gibt damit sein Leben und sein Material frei und macht niemanden haftbar bei der Zerstörung von einem oder gar beidem.
Ich persönlich bin sehr froh das gewisse Unbelehrbare aus dem Verkehr gezogen werden bevor sie größeren Schaden anrichten.
Zitat:
@bobbysix schrieb am 7. April 2016 um 01:21:35 Uhr:
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 6. April 2016 um 18:14:54 Uhr:
Zitat:
@bobbysix schrieb am 7. April 2016 um 01:21:35 Uhr:
Als was siehst Du das " zu schnell fahren" ? Als ne Bagatelle?Zitat:
@HairyOtter schrieb am 6. April 2016 um 18:14:54 Uhr:
Zu schnell fahren ist mit keinem Schaden verbunden. Das Schild kostet 100€. Der Vergleich paßt nicht.
Schaden entsteht der Fahrschule, denn ihr steht in so nem Fall ein "Nachschüler" zu. Dem Fiskus die Verwarnung, etc. 😉So wie unserem Fiskus ein Schaden durch Starbucks und Co. entsteht, trotz das sie sich legal um die Steuern drücken.
Steuerschäden setzen eine materielle Wertschöpfung voraus. Das ist der Unterschied zum zu schnellen Fahren. Ihr bringt hier immer sozialgesellschaftlich und monetär in der Bewertung durcheinander. Deshalb zielt der Lerneffekt auch darauf ab, sich aufgrund der Unfallgefahr an die Regeln zu halten und nicht, den Verursacher in den finanziellen Ruin zu treiben.
Ein Schaden hat immer mit einer direkten Einbuße zu tun.