Geblitzt auf Autobahn
Servus,
ich habe da ein Problem, ich war gestern mit ein paar Freunden unterwegs wir waren etwas weiter weg von zuhause wo wir uns kaum auskannten, nun gut auf der Rückfahrt sollte ich fahren weil mein Kumpel kein bock hatte und der andere auch nicht. Das Fahrzeug ist auf meinen Kumpel angemeldet, der Beifahrer war. Wie es auch anders kommen muss. Kam ein 80 Schild auf der Autobahn (Dunkel und nebelig), ich sehe es zuspät und zack kam das Rote licht. Der Tacho war ca 120. Was können wir dagegen tun? Wir haben beide unseren Führerschein erst gemacht, also beide in Probezeit. Konsequenzen wären ja 80-120E Bußgeld und 1Punkt + Aufbauseminar.
Was für möglichkeiten haben wir dagegen vorzugehen? Es war wie gesagt dunkel und Nebelig dazu kommt das wir uns da überhaupt nicht auskannten und direkt nach dem 80Schild kam die Blitze also keine große Zeit um abzubremsen.
Hoffe auf Hilfe
Lg
Beste Antwort im Thema
NIX!
Schon allein deine Angaben sagen aus, das Du zum führen eines Kraftfahrzeug untauglich bist.
215 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. April 2016 um 14:36:09 Uhr:
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 4. April 2016 um 14:03:02 Uhr:
Ich sage es ganz offen: Angesichts Deiner Einstellung brauchst Du auch ein Aufbauseminar und ein paar hinter die Ohren in Form von Punkten und Bußgeld.
wie war noch mal Dein Nick?
Heißt so, weil ich eben ganz locker und entspannt unterwegs bin.
Gegenfrage: Hast Du nach Deinem nicht gerade brillanten Ratschlag für den TE hier sonst noch was zu bieten als jetzt hier polemisch auf den Mann zu spielen? Ich habe ihm zumindest gesagt, wie es rechtlich für ihn aussieht und was ihm langfristig wirklich hilft - auch wenn das hier natürlich von gewissen Leuten nie gehört werden will. Nehmen wir mal kurz an, er könnte sich irgendwie rauswinden: Was glaubst Du, wie lange es angesichts seiner Uneinsichtigkeit wohl dauert, bis er sich in einer ähnlichen oder schlimmeren Situation wiederfindet? Er hat um Hilfe gebeten, und dabei darf man dann auch mal über die Paragraphen hinausdenken, auch wenn es dem TE vielleicht nicht angenehm ist.
@TE: kurz noch mal zusammmengefasst: bekommst Du bis Ende Juni keine Post, hast Du Glück und die Sache ist "verjährt".
Bekommst Du Post, musst Du mächtig tief in die Trickkiste greifen, um dann 6 Monate(!) zu überbrücken, in denen KEINE aktenkundige Handlung in dem Fall stattfindet! Falls der Herr Papa Deines Kumpels die Sache nicht schon vorher zu Deinen Ungunsten Erledigt! 😁
Wenn Du doch drumherum gekommen bist, dann lass uns bitte wissen, wie es gelaufen ist! Bin sehr gespannt 😉
Nebenbei:
Dein geschilderter Fall endet nicht selten mit einem Kreuz am Straßenrand. Ein Auto, vom Papi geliehen, voller "erfahrener" Führerscheinneulinge, jeder ein Fahrkünstler vor dem Herrn, Nebel und schlechte Sicht und natürlich, ...zu schnell!
Vieleicht wäre es nicht mal so schlecht, wenn Du dafür die Konsequenzen selber trägst. Dafür heißt es Probezeit. Du bist damit schonmal durchgefallen.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 4. April 2016 um 14:49:58 Uhr:
Nehmen wir mal kurz an, er könnte sich irgendwie rauswinden: Was glaubst Du, wie lange es angesichts seiner Uneinsichtigkeit wohl dauert, bis er sich in einer ähnlichen oder schlimmeren Situation wiederfindet?
an solch müßiger Spekulation beteilige ich mich nicht. Ich glaube nicht, dass der Warnschuss deutlicher ist, nur weil er neben der Strafe auch noch das Aufbauseminar für 250.- € zahlt und eine doppelte Probezeit hat. Und wenn er den Warnschuss nicht ernst nimmt, erwischt es ihn halt beim nächsten Mal.
Die Konstellation: Vater = Halter; Sohn im Auto aber nicht der Fahrer bietet eine solche Fülle von Möglichkeiten, das in die Verjährung laufen zu lassen. Es kann ja niemand zu einer Zeugenaussage gezwungen werden. Wenn man bereit ist, das Risiko einer Fahrtenbuchauflage zu tragen, ist es sehr schwer für die Bußgeldstelle, innerhalb der Verjährungsfrist auf den tatsächlichen Fahrer zu kommen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. April 2016 um 19:25:16 Uhr:
an solch müßiger Spekulation beteilige ich mich nicht. Ich glaube nicht, dass der Warnschuss deutlicher ist, nur weil er neben der Strafe auch noch das Aufbauseminar für 250.- € zahlt und eine doppelte Probezeit hat. Und wenn er den Warnschuss nicht ernst nimmt, erwischt es ihn halt beim nächsten Mal.
Schön. So einfach kann man sich seine kleine Welt natürlich machen. Die Erfahrung lehrt nun einmal, dass Delinquenten, die ungestraft davonkommen, dadurch eher nicht zu einer Verhaltensänderung bewegt werden. Es geht dabei auch nicht um die Höhe der Strafe (die ist eh lächerlich gering und keinen Rechtsstreit wert), sondern um die Entdeckungswahrscheinlichkeit - hält der TE diese künftig für quasi nicht gegeben, dann wird er exakt so weitermachen.
Zitat:
Die Konstellation: Vater = Halter; Sohn im Auto aber nicht der Fahrer bietet eine solche Fülle von Möglichkeiten, das in die Verjährung laufen zu lassen. Es kann ja niemand zu einer Zeugenaussage gezwungen werden. Wenn man bereit ist, das Risiko einer Fahrtenbuchauflage zu tragen, ist es sehr schwer für die Bußgeldstelle, innerhalb der Verjährungsfrist auf den tatsächlichen Fahrer zu kommen.
Theoretisch hast Du ja recht - trotzdem hast Du es noch immer nicht verstanden. Der Vater des Kumpels (Halter) WILL dem TE nach dessen eigener Einschätzung gar nicht bei der Vertuschung seiner Tat helfen! Damit ist hinsichtlich der Ermittlung des Fahrers die Sache dann gelaufen, Ende Gelände, Ende aller Möglichkeiten und aller Tage Abend, die Messe gelesen. Er kann jetzt natürlich hingehen und betteln, ihm die Füße küssen, die Stiefel lecken oder versprechen, ein Jahr lang den Rasen zu mähen - vielleicht gefällt ihm das ja besser als die zu erwartende Strafe. Muss aber nicht bedeuten, dass der Vater des Kumpels daran Gefallen findet.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. April 2016 um 19:25:16 Uhr:
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 4. April 2016 um 14:49:58 Uhr:
Nehmen wir mal kurz an, er könnte sich irgendwie rauswinden: Was glaubst Du, wie lange es angesichts seiner Uneinsichtigkeit wohl dauert, bis er sich in einer ähnlichen oder schlimmeren Situation wiederfindet?
an solch müßiger Spekulation beteilige ich mich nicht. Ich glaube nicht, dass der Warnschuss deutlicher ist,.....
Das ganze soll kein Warnschuss gewesen sein, sondern sollte ein Treffer werden. Hier wird dem TE gelehrt wie er sich sich dem Treffer entziehen kann. Schafft er dass , sagt er sich , " Die zielen aber schlecht.", beim nächsten Mal treffen die mich auch nicht.
Ein richtiger Treffer würde mehr graue Zellen im Kopf anregen als ein Schuss in die Luft.
Meine Meinung, meine Lebenserfahrung.
Hallo, Berlin-Paul,
den § 248b StGB kenne ich aus beruflichen Gründen zur Genüge.
Dein Konstrukt scheitert schon mal daran, dass der Sohnemann, wenn er das Fahrzeug seines Vaters mit dessen Einwilligung und Zustimmung benutzt, dem Vater als Fahrzeughalter gleichgestellt wird.
Das ist z. B. einer der Gründe, warum der Vater nicht zur Rechenschaft gezogen würde, wenn der Sohnemann ohne Wissen und Zustimmung des Vaters jemanden mit dem Auto fahren lässt, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Hier würde die Anzeige wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis nur gegen den Sohn erstattet, es sei denn, man könnte nachweisen, dass der Vater schon von vornherein erlaubt hätte, dass der Sohnemann diesen fahrerlaubnislosen Fahrer fahren lässt.
Genauso verhält es sich nun im vorliegenden Fall:
Selbst, wenn der Vater seinem Sohn ausdrücklich untersagt hätte, dass dessen Kumpel, ein bekannter und berüchtigter Schnellfahrer, mit dem Fahrzeug fährt, würde der § 248 b StGB nicht greifen, wenn der Sohnemann diesem Bekannten das Fahrzeug freiwillig zum Gebrauch überlassen hätte.
Der Vater könnte sich allenfalls an seinen Sohn halten und diesem die Ohren langziehen, aber eine Anzeige gegen den Fahrer würde ins Leere laufen.
Anders wäre es, wenn er beiden untersagt hätte, das Fahrzeug zu nehmen, denn dann könnte er tatsächlich eine Anzeige erstatten.
Diese hätte aber nur dann Erfolg, wenn der Sohnemann seinen Kumpel so richtig schön reinreitet und angibt, dass dieser sich die Schlüssel gegen seinen Willen genommen hat.
Ist er freiwillig mit eingestiegen und hat er freiwillig den Kumpel fahren lassen, wäre er wegen Mittäterschaft dran.
Will der Vater also nicht, dass Sohnemann eine Strafanzeige bekommt, wird er auch keine Anzeige gegen den Kumpel erstatten.
Dazu kommt: Sollte sich herausstellen, dass der Sachverhalt nicht zutrifft und dass die Anzeige nur erstattet wurde, um einem Bußgeld zu entgehen, kann ganz leicht eine Strafanzeige wegen Vortäuschen einer Straftat und wegen falscher Verdächtigung auf den Vater zukommen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. April 2016 um 19:25:16 Uhr:
Die Konstellation: Vater = Halter; Sohn im Auto aber nicht der Fahrer bietet eine solche Fülle von Möglichkeiten, das in die Verjährung laufen zu lassen. Es kann ja niemand zu einer Zeugenaussage gezwungen werden. Wenn man bereit ist, das Risiko einer Fahrtenbuchauflage zu tragen, ist es sehr schwer für die Bußgeldstelle, innerhalb der Verjährungsfrist auf den tatsächlichen Fahrer zu kommen.
In diesem fall gibt es aus zwei Gründen kein Risiko einer Fahrtenbuchauflage.
-Die Auflage zum Fahrtenbuch gillt erst ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 27KMH. (So schnell war der TE nicht unterwegs)
-Der Halter gibt an, dass sein Sohn im Besitz des Fahrzeugs war. Damit erfüllt er bereits vollständig seine Pflicht als Fahrzeughalter. Dem Sohn kann man kein Fahrtenbuch aufs Auge drücken, da er nicht der Halter ist. Außerdem kann man dem Sohn auch keine Strafe androhen, da er nicht gefahren ist.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. April 2016 um 12:06:42 Uhr:
Klar, die Polizei hat auch sonst kaum Aufgaben, denen sich nachzugehen lohnt. Für eine kleine Owi wird solcher Aufwand sicherlich in der Regel nicht betrieben. Vor allem führt sie gar nicht die Ermittlungen, das macht die Bußgeldstelle. Diese kann die Polizei um Unterstützung bitten.
Die Bußgeldstelle nimmt sich (laut Medienberichten) bei unklarem Täter zwischen 5 und 10 Minuten Zeit um den Fall zu recherchieren. Die Polizei recherchiert oberflächlich in der Umgebung, wenn das Vergehen im Punktebereich ist. Eine aufwändige Ermittlung erfolgt aber erst bei Unfallflucht mit Todesfolge.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. April 2016 um 12:06:42 Uhr:
Für diese Behauptung hätte ich gerne mal einen Beleg
Dies steht im Bußgeldkatalog unter "Wiederholungstäter". Dazu muss die erste Geschwindigkeitsübertretung über 26KMH liegen (Was hier nicht zutrifft) und eine zweite Geschwindigkeitsübertretung innerhalb eines Jahres folgen. Die 3Monatige Verjährung ist hierbei uninteresssant.
@TE, wie schnell warst du genau unterwegs?
-Was bedeutet ca. 120KMH? Meinst du 110-120 oder 120-130KMH???
-Wie weit geht der Tacho des Fahrzeugs vor?
120KMH nach Tacho gefahren...
110KMH in Echt gefahren
100KMH nach Abzug der Toleranz gefahren.
Macht ein Bußgeld von 30 Euro...
Ich bin mal auf einer Landstraße mit knapp unter 140 an einem freundlich blinkenden Starenkasten vorbei gefahren. Zuerst dachte ich, das nun der erste Punkt in Felnsburg kommt. Am Ende war ich 18KMH zu schnell.
Zitat:
@Patrick0403 schrieb am 4. April 2016 um 09:12:50 Uhr:
…, oder meinen Vater als Fahrer einträgt?
Liest du dir die Antworten überhaupt durch? 🙁
Wenn der Vater deines Freundes deinen Vater einträgt, ist das eine falsche Beschuldigung und das kann ganz böse Konsequenzen haben. Dagegen ist dein Bußgeld + Punkt + Seminar nur ein Fliegenschiss.
Zitat:
Strafgesetzbuch, §164:
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat:
@Patrick0403 schrieb am 4. April 2016 um 09:12:50 Uhr:
Schauen die da so genau nach?Also Fotoabgleich? Oder ist das erledigt sobald das bezahlt ist?
Auch das ist schon mehrfach geschrieben worden, dass die Originalfotos wesentlich besser sind, da fällt es natürlich schnell auf, wenn am Steuer ein junger Mann saß, aber angeblich ein wesentlich älterer gefahren sein soll. Oft leiten die Behörden dann ein Strafverfahren wegen falscher Beschuldigung ein.
Es ist eine Sache, wenn man sich aus solch einer Sache rauswindet, es ist aber eine andere, wenn man dabei andere in die Sche**e reitet.
Gruß
Uwe
Der TE will nicht erwischt werden und man gibt der Bußgeldstelle einen Hinweis, in welchen Reihen (Familienkreisen) zu suchen ist.
Das führt eher dazu, das die in der Bußgeldstelle das Foto des TE ausdrucken, an der Wand aufhängen und jedes mal beim Anblick einen Lachflash bekommen...
Eventuell wird das Foto auch per eMail durchgereicht mit dem Text "Ich bin mein Vater"...
Eventuell kommt auch dieses Patrick-Bild wieder zum Vorschein, was vor einigen Jahren mal die Runde machte... http://...llstdubestimmtnichtwissen.de/...wurdest-gepatrickt-4078.html
Zitat:
@uhu110 schrieb am 4. April 2016 um 21:07:44 Uhr:
Hallo, Berlin-Paul,den § 248b StGB kenne ich aus beruflichen Gründen zur Genüge. ....
Hallo Uhu110,
ahja, na dann willkommen 😁. Du schreibst allerdings an meinen postings vorbei und setzt etwas anderes voraus.
Die Wortbedeutung von "möglich" siehst Du anscheinend anders und den Inhalt dessen, was ich schrieb, anscheinend auch. Gut. Musst ja nicht meiner Meinung sein. In den Verfahren setzt sich das Richtige auch meist erst am Ende durch.
Grüße.
Habe mit dem Vater geredet und er würde mich unterstützen in der Sache. Also wäre auf Zeit spielen die beste Sache?
Erstmal ist jetz abwarten angesagt.
@mvm
Der tacho war leicht unter 120 + ich war ca 5sec nicht auf dem gas bevor der blItz kam
Zitat:
@Patrick0403 schrieb am 4. April 2016 um 22:33:29 Uhr:
Habe mit dem Vater geredet und er würde mich unterstützen in der Sache. Also wäre auf Zeit spielen die beste Sache?Erstmal ist jetz abwarten angesagt.
@mvm
Der tacho war leicht unter 120 + ich war ca 5sec nicht auf dem gas bevor der blItz kam
Langsam wird es schon erbärmlich wie Du dich aus der Sache rauswinden willst.
Was soll das heisen: unter 120+
Über 120 ?
Bist du echt so ein Lappen der nicht zu dem steht was er verbockt hat?
Du bist nicht der erste und auch nicht der letzte der zu schnell in der Probezeit unterwegs war.
Alle haben noch den Kopf auf den Schultern.
Kannst Du mal das moralinsaure Gequatsche etwas zurückfahren? Strafvermeidung ist ein Recht, dass jeder hat. Niemand muss um Strafe betteln.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. April 2016 um 22:46:28 Uhr:
Kannst Du mal das moralinsaure Gequatsche etwas zurückfahren? Strafvermeidung ist ein Recht, dass jeder hat. Niemand muss um Strafe betteln.
Da bin ich gespannt wie diese "Rechtsmäßige und Legale" Strafvermeidung weiter geht.
Ich wage mal eine unverbindliche vorhersage: Es wird Teuer!
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 4. April 2016 um 22:43:26 Uhr:
Zitat:
@Patrick0403 schrieb am 4. April 2016 um 22:33:29 Uhr:
Habe mit dem Vater geredet und er würde mich unterstützen in der Sache. Also wäre auf Zeit spielen die beste Sache?Erstmal ist jetz abwarten angesagt.
@mvm
Der tacho war leicht unter 120 + ich war ca 5sec nicht auf dem gas bevor der blItz kamLangsam wird es schon erbärmlich wie Du dich aus der Sache rauswinden willst.
Was soll das heisen: unter 120+
Über 120 ?
Bist du echt so ein Lappen der nicht zu dem steht was er verbockt hat?
Du bist nicht der erste und auch nicht der letzte der zu schnell in der Probezeit unterwegs war.
Alle haben noch den Kopf auf den Schultern.
Lass es doch. War ja längst klar, dass er alles versucht, um nicht belangt zu werden. Darf er rechtlich gesehen auch. Auf lange Sicht wird es ihm aber nichts bringen, weil er seinen Fehler nicht einsieht. Irgendwann ist er dann doch dran - hoffentlich ohne, dass andere geschädigt wurden.