Geblitzt auf Autobahn

Servus,
ich habe da ein Problem, ich war gestern mit ein paar Freunden unterwegs wir waren etwas weiter weg von zuhause wo wir uns kaum auskannten, nun gut auf der Rückfahrt sollte ich fahren weil mein Kumpel kein bock hatte und der andere auch nicht. Das Fahrzeug ist auf meinen Kumpel angemeldet, der Beifahrer war. Wie es auch anders kommen muss. Kam ein 80 Schild auf der Autobahn (Dunkel und nebelig), ich sehe es zuspät und zack kam das Rote licht. Der Tacho war ca 120. Was können wir dagegen tun? Wir haben beide unseren Führerschein erst gemacht, also beide in Probezeit. Konsequenzen wären ja 80-120E Bußgeld und 1Punkt + Aufbauseminar.

Was für möglichkeiten haben wir dagegen vorzugehen? Es war wie gesagt dunkel und Nebelig dazu kommt das wir uns da überhaupt nicht auskannten und direkt nach dem 80Schild kam die Blitze also keine große Zeit um abzubremsen.

Hoffe auf Hilfe

Lg

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NIX!
Schon allein deine Angaben sagen aus, das Du zum führen eines Kraftfahrzeug untauglich bist.

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Zitat:

@Patrick0403 schrieb am 3. April 2016 um 19:58:03 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. April 2016 um 19:51:01 Uhr:


Das wurde schon beantwortet. Wenn Du nicht zu erkennen bist, dann ist das Foto erstmal egal. Gibt dich der Vater vom Beifahrer als Fahrer an und du bestreitest und gibst den Beifahrer an (ist nicht zufällig deine Freundin 😉?), der dann wahrheitswidrig die Tat einräumt, dann könnte das für den Beifahrer eng werden, wenn das Gericht dem Vater glaubt. Falschaussagen eines Zeugen sind für diesen in aller Regel strafbar.

Mein Kumpel nicht meine Freundin.

Wenn ich nicht erkennbar bin, dann müsste ich ja raus aus der Nummer sein?

Nö, bist du nicht raus, die Originalfotos sind gestochen scharf, da sieht man jeden Pickel auf der Nase.

Zitat:

@Patrick0403 schrieb am 3. April 2016 um 19:58:03 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. April 2016 um 19:51:01 Uhr:


Das wurde schon beantwortet. Wenn Du nicht zu erkennen bist, dann ist das Foto erstmal egal. Gibt dich der Vater vom Beifahrer als Fahrer an und du bestreitest und gibst den Beifahrer an (ist nicht zufällig deine Freundin 😉?), der dann wahrheitswidrig die Tat einräumt, dann könnte das für den Beifahrer eng werden, wenn das Gericht dem Vater glaubt. Falschaussagen eines Zeugen sind für diesen in aller Regel strafbar.

Mein Kumpel nicht meine Freundin.

Wenn ich nicht erkennbar bin, dann müsste ich ja raus aus der Nummer sein?

Hier musst du Recht und Moral unterscheiden.

@TE Nicht wenn der Vater dich angibt!!! Es wird dann auf die Überzeugung des Gerichts ankommen und das kann für den Kumpel wirklich gefährlich werden. Da kannst Du ihn natürlich rein laufen lassen. Aber was Du dann bist, das weißt Du selbst.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. April 2016 um 19:51:01 Uhr:


Das wurde schon beantwortet. Wenn Du nicht zu erkennen bist, dann ist das Foto erstmal egal. Gibt dich der Vater vom Beifahrer als Fahrer an und du bestreitest und gibst den Beifahrer an (ist nicht zufällig deine Freundin 😉?), der dann wahrheitswidrig die Tat einräumt, dann könnte das für den Beifahrer eng werden, wenn das Gericht dem Vater glaubt. Falschaussagen eines Zeugen sind für diesen in aller Regel strafbar.

Hm... Im Normalfall alles hypothetisch, weil die Fotos in der Regel ganz gut sind. Da spielen Zeugenaussagen dann kaum mehr eine Rolle, wenn man den Fahrer erst mal ermittelt hat. Kannst noch hoffen, dass der Richter sehbehindert ist und Dich auf dem Foto nicht erkennt... Ehrlich gesagt, vergiss es!

Für den Beifahrer wird es kaum eng, wenn er hingeht und sich selbst beschuldigt - das ist nicht strafbar. Strafbar macht sich jedoch der Fahrer, wenn er einen anderen der Tat bezichtigt.

Sollte der TE auf dem Foto zu erkennen sein, dann täte er vermutlich gut daran, alle Verrenkungen zu lassen und die Konsequenzen seines Fehlers zu tragen, bevor er sich noch strafbar macht. Natürlich kann er noch zum Anwalt gehen, dürfte dann aber rausgeschmissenes Geld sein.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. April 2016 um 19:57:28 Uhr:


Machdichlocker ... Schau bitte wirklich noch einmal nach und lies.

Hab ich, lässt sich daraus nicht ableiten.

Leider bekommt der TE hier nicht das zu hören was er hören will.
Ich sehe die Angelegenheit so das er sich da nicht rauswinden kann, egal wie.
Ich kann ihm nur die Empfehlung geben, trags wie ein Mann.

@Machdichlocker Dann reden wir aneinander vorbei ... egal ...

Der Beifahrer macht als Zeuge im Verfahren gegen den TE vor Gericht eine Falschaussage und das ist dann keine Straftat 🙄 Also in Deutschland ist das in §§ 153 StGB ff. unter Strafe gestellt.

Ja, ja, dass der TE hier immer noch Haue bekommt, hat mich zu einer Idee inspiriert, wie er sich eventuell aus der Sache rauswinden kann. 😉

Zitat:

@Patrick0403 schrieb am 3. April 2016 um 19:41:05 Uhr:


Ich denke das der Vater mich als Fahrer einträgt(mag mich nicht besonders)

Eine Lösung ist, dass der Vater angibt, dass er nicht gefahren ist und in dem entsprechenden Zeitraum das Fahrzeug an seinen Sohn verliehen hatte.

Wenn du Glück hast, forschen die Behörden nicht weiter nach und dein Freund wird direkt beschuldigt. In diesem Fall streitet er die Fahrerschafft nicht ab, streitet aber ab, dass er zu schnell gefahren ist, indem er z.B. die Messung anzweifelt. Dann lasst ihr das Ganze solange laufen, bis die 3 Monate um sind. Danach kann er ja mit einer schönen Geschichte den Behörden mitteilen, dass sich herausgestellt hat, dass du gefahren bist.

Allerdings müsst ihr damit rechnen, dass es dann trotzdem vor Gericht geht. Da aber auf den Fotos (die Originale sind wesentlich besser als Fotos in dem Schreiben) eindeutig zu erkennen ist, dass du gefahren bist, wird das Verfahren gegen deinen Freund eingestellt. Dich kann man auch nicht mehr belangen, da verjährt.

Im schlimmsten Fall reagieren die Behörden etwas angepi**t und für das Fahrzeug muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Dann mag der Vater deines Freundes dich halt noch weniger. 😉

Gruß

Uwe

Wenn ich den ganzen Scheiß hier lese bin ich für Halterhaftung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. April 2016 um 20:06:25 Uhr:


@Machdichlocker Dann reden wir aneinander vorbei ... egal ...

Der Beifahrer macht als Zeuge im Verfahren gegen den TE vor Gericht eine Falschaussage und das ist dann keine Straftat 🙄 Also in Deutschland ist das in §§ 153 StGB ff. unter Strafe gestellt.

Nein, er geht eben hin und beschuldigt sich selbst - er lässt sich gar nicht als Zeuge vernehmen.

In der Schweiz wäre die falsche Selbstbeschuldigung übrigens strafbar, nennt sich dann "Irreführung der Rechtspflege", das nur so am Rande...

Kann man den Leuten hier, die nach Hilfe fragen, nicht einfach sagen das Sie für Ihren scheiß den Sie selbst Bauen auch gerade stehen sollen? Stattdessen werden hier noch Tipps verteilt wie man sowas umgehen kann, hat ein tollen Lerneffekt für jemanden der gerade seinen FS erhalten hat. *Na dann kann ich ja machen was ich will, passieren tut mir eh nix!*
Die Probezeit existiert ja nicht für umsonst und wer sich nicht innerhalb dieser 2 Jahre anständig verhält muss eben mit Strafen, in dem Fall eine Verlängerung um 2 Jahre, rechnen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. April 2016 um 20:36:34 Uhr:


Wenn ich den ganzen Scheiß hier lese bin ich für Halterhaftung.

In diesem Fall also der Vater des Freundes.

Das wäre doch für den TE die ideale Lösung. Ihn treffen keine Konsequenzen und der Vater mag ihn ja sowieso nicht. 😉

Gruß

Uwe

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. April 2016 um 20:36:34 Uhr:


Wenn ich den ganzen Scheiß hier lese bin ich für Halterhaftung.

Es wäre zumindest erstaunlich, wie viel besser das Erinnerungsvermögen mancher Leute plötzlich würde...

Im ruhenden Verkehr funktioniert das ja. Sinnvoll wäre eine Halterhaftung für alle OWI-Delikte, weil der Ermittlungsaufwand für ein paar € Verwarngeld eigentlich kaum zu rechtfertigen ist. Würde einen erheblichen Teil dieses leidigen Themas obsolet machen und gäbe der Polizei Raum für wichtigere Ermittlungen. Funktioniert in anderen Staaten auf diese Art sehr gut.

Bei Straftaten hingegen muss natürlich aus rechtsstaatlichen Überlegungen ein Täter her - da darf man dann aber auch etwas mehr Aufwand betreiben.

Die Probezeit ist im Grunde genommen ja auch die Eignungsprüfung, um zu beurteilen ob ein Fahrer zum Führen eines PKW geeignet ist.

Wie ich ganz oben schon schrieb: "Was kann er gegen eine Strafe tun?"
NIX!

Alles andere ist Augenwischerei.

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