Geblitzt auf Autobahn
Servus,
ich habe da ein Problem, ich war gestern mit ein paar Freunden unterwegs wir waren etwas weiter weg von zuhause wo wir uns kaum auskannten, nun gut auf der Rückfahrt sollte ich fahren weil mein Kumpel kein bock hatte und der andere auch nicht. Das Fahrzeug ist auf meinen Kumpel angemeldet, der Beifahrer war. Wie es auch anders kommen muss. Kam ein 80 Schild auf der Autobahn (Dunkel und nebelig), ich sehe es zuspät und zack kam das Rote licht. Der Tacho war ca 120. Was können wir dagegen tun? Wir haben beide unseren Führerschein erst gemacht, also beide in Probezeit. Konsequenzen wären ja 80-120E Bußgeld und 1Punkt + Aufbauseminar.
Was für möglichkeiten haben wir dagegen vorzugehen? Es war wie gesagt dunkel und Nebelig dazu kommt das wir uns da überhaupt nicht auskannten und direkt nach dem 80Schild kam die Blitze also keine große Zeit um abzubremsen.
Hoffe auf Hilfe
Lg
Beste Antwort im Thema
NIX!
Schon allein deine Angaben sagen aus, das Du zum führen eines Kraftfahrzeug untauglich bist.
215 Antworten
Würde kein einziger mehr ein Verwarnungs- oder Bußgeld zahlen müssen, dann wären unsere Steuern noch höher, schließlich müssen die fehlenden Einnahmen anderweitig eingetrieben werden.
Einer der kein Bock hat zu arbeiten, führt dann ein Hartz 4 Leben. Wird ja keiner geschädigt, es steht ihm ja zu. 🙄 das sind genauso Schmarotzer wie die, die kein Bock haben sich an die StVO zu halten und jeder Strafe entgehen wollen, da es ja teilweise legale Schlupflöcher gibt.
Wie sagt man so schön, erst sind es harmlose Kleinigkeiten, die mit der zeit immer größer werden. Man stumpft heute nämlich recht schnell ab.😉
Zitat:
@bobbysix schrieb am 7. April 2016 um 12:34:02 Uhr:
Würde kein einziger mehr ein Verwarnungs- oder Bußgeld zahlen müssen, dann wären unsere Steuern noch höher, schließlich müssen die fehlenden Einnahmen anderweitig eingetrieben werden.
...das trifft aber dann auch auf alle die zu, die sich an die Spielregeln halten. Würden sich alle daran halten, gäbe es auch keine Einnahmen mehr und die Steuern müssten erhöht werden bla bla bla....
N.T.
Es ist doch einfach das alte "Räuber und Gendarm" Spiel. Der "Gendarm" macht die Spielregeln, versteckt sich im Spiel "Geschwindigkeitsüberwachung" und versucht im Rahmen der Spielregeln die Verstöße festzustellen und die Strafen (Bußgeld) im Rahmen der festgelegten Spielregeln einzutreiben.
Der "Räuber" muss sich an die Spielregeln halten. Wird er bei Verstößen erwischt, kann er sich im Rahmen der Spielregeln vor den Strafen drücken - wenn er will. Alles einfache Spielregeln, die in der Demokratie von vom Volk (uns) gewählten Vertretern aufgestellt werden und nach denen jeder spielen kann und darf.
N.T.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 7. April 2016 um 13:42:57 Uhr:
Alles einfache Spielregeln, die in der Demokratie von vom Volk (uns) gewählten Vertretern aufgestellt werden und nach denen jeder spielen kann und darf.N.T.
Also so viel ich weiß gehört da "vorgetäuschte Vergesslichkeit" oder "bewusst falsche Angaben machen" nicht dazu.
Das wird doch hier immer wieder geraten.
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Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 7. April 2016 um 13:27:06 Uhr:
Zitat:
@bobbysix schrieb am 7. April 2016 um 12:34:02 Uhr:
Würde kein einziger mehr ein Verwarnungs- oder Bußgeld zahlen müssen, dann wären unsere Steuern noch höher, schließlich müssen die fehlenden Einnahmen anderweitig eingetrieben werden....das trifft aber dann auch auf alle die zu, die sich an die Spielregeln halten. Würden sich alle daran halten, gäbe es auch keine Einnahmen mehr und die Steuern müssten erhöht werden bla bla bla....
N.T.
Das ist in der Tat so, die Einnahmen sind im Vorfeld schon im Haushaltsplan.
Deshalb sage ich ja auch immer wieder das ich jedem Danke der fleißig zahlt, das erspart mir mit Sicherheit einige Ausgaben.
Danke also.
Krötig werde ich nur wenn andere Unbeteiligte gefährdet, belästigt, behindert, verletzt oder gar getötet werden.
Dann ist da was falsch gelaufen.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 7. April 2016 um 10:30:08 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. April 2016 um 06:51:28 Uhr:
Ne Bombe bauen macht auch kein Schaden. Erst wenn das Ding explodiert entsteht der Schaden.
Darf ich jetzt die Bomben in meinem Keller stapeln ?Naja, grundsätzlich ist ja Bomben bauen und im Keller stapeln nicht strafbar!
N.T.
Eieiei!!! Aber sicher doch! Es sei denn, Du hast die gewerbliche Genehigung und die behördlich abgenommenen Lagerstätten für Zubehör und Fertigprodukte!
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. April 2016 um 13:52:57 Uhr:
Also so viel ich weiß gehört da "vorgetäuschte Vergesslichkeit" oder "bewusst falsche Angaben machen" nicht dazu.
Bewusst falsche Angaben machen sollte man natürlich nicht, aber außer die Personalien feststellen zu lassen, sind keine weitere Angaben vor der Polizei zum machen, auch nicht als Zeuge. Und wenn die fehlgefalteten Beta-Amyloid-Peptide einen kritischen Grenzwert überschritten haben, kann das bei bestimmten Situationen einfach zu kognitiven Ausfällen führen. Dies muß nicht vorgetäuscht sein.
N.T.
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 7. April 2016 um 15:30:50 Uhr:
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 7. April 2016 um 10:30:08 Uhr:
Naja, grundsätzlich ist ja Bomben bauen und im Keller stapeln nicht strafbar!
N.T.
Eieiei!!! Aber sicher doch! Es sei denn, Du hast die gewerbliche Genehigung und die behördlich abgenommenen Lagerstätten für Zubehör und Fertigprodukte!
...ja natürlich, es geht hier ums Grundsätzliche und nicht wieder ums Extreme.
N.T.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 7. April 2016 um 15:55:53 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. April 2016 um 13:52:57 Uhr:
Also so viel ich weiß gehört da "vorgetäuschte Vergesslichkeit" oder "bewusst falsche Angaben machen" nicht dazu.Bewusst falsche Angaben machen sollte man natürlich nicht, aber außer die Personalien feststellen zu lassen, sind keine weitere Angaben vor der Polizei zum machen, auch nicht als Zeuge. Und wenn die fehlgefalteten Beta-Amyloid-Peptide einen kritischen Grenzwert überschritten haben, kann das bei bestimmten Situationen einfach zu kognitiven Ausfällen führen. Dies muß nicht vorgetäuscht sein.
N.T.
Als Zeuge kannst Du eben nicht einfach so frei wählen, ob Du Angaben machst. Den Fahrer nicht zu benennen, obwohl man ihn genau kennt, ist nicht erlaubt. Der Punkt ist nur der, dass es dem Zeugen kaum nachweisbar ist, ob er sich "erinnern" konnte oder nicht. Die hier nun x-fach geschilderte Methode, wie man um die Strafe herumkommt, ist eigentlich so nicht legal, aber der Staat wird nur ganz schwer jemanden (hier jetzt den Zeugen) zu fassen bekommen. Man kann es aber nicht deutlich genug sagen: Das Verhalten als solches ist nicht das gute Recht des Zeugen, sondern es ist eine illegale Trickserei, deren Erfolg darauf basiert, dass sie so schwer nachweisbar ist.
Und damit sind wir auch beim größeren gesellschaftlichen Phänomen: Solche Methoden ware vor einigen Jahrzehnten noch ein Merkmal des kriminellen Milieus, von Mafia und Konsorten. Heute ist das in weiten Kreisen salonfähig. Man fragt nicht mehr, ob man etwas darf, sondern eigentlich nur noch danach, ob man mit einer ggf. illegalen Handlung davonkommt. Ist dies gegeben, wird es schon fast als Dummheit angesehen, sich trotzdem ans Gesetz zu halten. Die ganzen Bankenskandale lassen grüßen, das ist genau die Mentalität.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 7. April 2016 um 17:14:11 Uhr:
Als Zeuge kannst Du eben nicht einfach so frei wählen, ob Du Angaben machst. Den Fahrer nicht zu benennen, obwohl man ihn genau kennt, ist nicht erlaubt.
...es geht um die Angaben bei der Polizei/Bußgeldstelle. Hier brauchst du keine weiteren Angaben machen wie deine Personalien angeben. Du musst keinen Fahrer angeben, auch wenn du ihn kennst. Auch nicht als Zeuge.
N.T.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 7. April 2016 um 18:47:46 Uhr:
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 7. April 2016 um 17:14:11 Uhr:
Als Zeuge kannst Du eben nicht einfach so frei wählen, ob Du Angaben machst. Den Fahrer nicht zu benennen, obwohl man ihn genau kennt, ist nicht erlaubt....es geht um die Angaben bei der Polizei/Bußgeldstelle. Hier brauchst du keine weiteren Angaben machen wie deine Personalien angeben. Du musst keinen Fahrer angeben, auch wenn du ihn kennst. Auch nicht als Zeuge.
N.T.
Und wenn die meinen, dass Du ihn kennst, dann lädt Dich eben der Staatsanwalt vor - nicht immer, aber zumindest bei einem schwereren Delikt oder in Wiederholungsfällen. Da ist dann Schluss mit dem lustigen Spiel.
Ich finde Bewährungsstrafen auch sinnlos. Das ist quasi wie keine Strafe. Abseits der Geschwindigkeit hat Deutschland aber auch Bußgelder, die über dem EU-Durchschnitt liegen. Z.B. bei Drogen.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 7. April 2016 um 20:21:46 Uhr:
Ich finde Bewährungsstrafen auch sinnlos. Das ist quasi wie keine Strafe. Abseits der Geschwindigkeit hat Deutschland aber auch Bußgelder, die über dem EU-Durchschnitt liegen. Z.B. bei Drogen.
Denk mal dran, für was alles man Gefängnis bedingt bekommen kann - bei so gut wie jedem tödlichen Unfall, den jemand fahrlässig verursacht (nicht nur im Straßenverkehr), gibt es eine bedingte Gefängnisstrafe. Längst nicht jeder, dem so etwas passiert, ist ein gewissenloser Krimineller. Sollte man ihn jetzt wirklich 6 Monate oder auch ein Jahr ins Gefängnis stecken? Damit er seine Stelle verliert? Seine Familie sich womöglich verschuldet und zum Sozialfall wird? Wem ist damit geholfen?
Man kann sich in der Tat fragen, ob jeder Gewalttäter immer x Chancen zu weiteren Gewalttaten braucht, bevor er tatsächlich in den Bau geht. Aber bedingte Strafen einfach abzuschaffen, würde weit mehr Schaden anrichten, als es Gutes brächte.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 7. April 2016 um 20:13:18 Uhr:
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 7. April 2016 um 18:47:46 Uhr:
...es geht um die Angaben bei der Polizei/Bußgeldstelle. Hier brauchst du keine weiteren Angaben machen wie deine Personalien angeben. Du musst keinen Fahrer angeben, auch wenn du ihn kennst. Auch nicht als Zeuge.
N.T.
Und wenn die meinen, dass Du ihn kennst, dann lädt Dich eben der Staatsanwalt vor - nicht immer, aber zumindest bei einem schwereren Delikt oder in Wiederholungsfällen. Da ist dann Schluss mit dem lustigen Spiel.
...ist doch Unsinn was du da erzählst. Kein StA lässt einen Zeugen in so einer Sache vorladen. Ist dann sowieso verjährt oder der Zeuge kann sich nicht erinnern. Vergiss es!
N.T.
Ich hab mal auf den letzten Seiten aufgeräumt. Wer hier glaubt, mit markigen Sprüchen und Schimpfworten irgendwie sich profilieren zu können, ist in diesem Forum falsch.