Geblitzt aber fahrer NICHT zu erkennen....
Hallo...
Habe heute einen Brief bekommen von der Stadt Herne....
War bei der Aktion dabei wo an einem Wochenende 5000 geblitzt wurden (A42)...
Jetzt erkennt man wohl das Auto und das Nummernschild aber man sieht ÜBERHAUPT keinen fahrer oder Beifahrer... man kann GAR NICHTS erkennen....
Also das ist schon der vergrößerte Ausschnitt.... Also insgesamt 3 Fotos: Auto, vergrößertes Bild, Nummernschild
Kann ich da jetzt noch irgendwas machen bzw. habe ich das Recht auf ein Foto wo ich MICH oder jemanden überhaupt erkennen kann ?
Oder werden die hinterher nur noch angepisst und wollen mir richtig eins auswischen ?!
ALso was macht man und was lässt man lieber sein ?
Habe im Hinterkopf das man immer ein Bild haben muss, wo man sich oder jemand anders erkennen kann....
39 Antworten
Wo wir dabei sind, noch eine Frage, die mich jetzt so beschäftigt (ja, ich wurde neulich auch geblitzt)
Das war ein sehr lustiger Abend, der Beifahrer hat zu dem Zeitpunkt eine Flasche Wein in der Hand gehabt - kurz, der hätte das Foto gerne als Erinnerungsfoto. Kennt ihr jemanden, der deswegen schonmal nachgefragt hat? Reaktion der Behörde?
Habe ich evtl. zu befürchten, dass meine Nüchternheit zu dem Zeitpunkt angezweifelt wird? (ich war natürlich nüchtern)
MfG, HeRo
P.S: Es geht um maximal 10km/h zu viel, sprich 15EUR - ich habe wohl das Schild übersehen, dass auf der vierspurigen Einfallstraße mit 60km/h-Limit irgendwann nur noch 50km/h erlaubte. Dumm gelaufen aber zum Glück nichts passiert.
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Das war ein sehr lustiger Abend, der Beifahrer hat zu dem Zeitpunkt eine Flasche Wein in der Hand gehabt - kurz, der hätte das Foto gerne als Erinnerungsfoto. Kennt ihr jemanden, der deswegen schonmal nachgefragt hat? Reaktion der Behörde?
Naja, am besten Du schicksten Deinen Kumpel mit einer neuen Flasche Wein zu der zuständigen Behörde, viell. findet er ja eine freundliche Angestellte, die Verständnis für sein Anliegen hat... 😁
Also mein letztes Foto (ohne Wein) habe ich selbst auf Nachfrage nicht zu Gesicht bekommen. War aber nicht von der Rennleitung, sondern einem "Kommunalen Zweckverband" - oder so ähnlich. Jedenfalls so ein Verein, dessen einziger Zweck scheinbar die Abzocke ist... [und bevor jetzt auf mich eingeprügelt wird - nein, es war keine "Raserei" - es war innerorts, kurz vor Ortsausgang (Ortsende-Tafel in sichtweite) und ich bin unverschämte 56 km/h gefahren bei erlaubten 50 - VOR Abzug der Toleranz!!
Ich habe dann letzten Endes für eine Überschreitung von 3 km/h 15 EUR gezahlt... naja, wenn´ses nötig haben, bitte 😛
Abzocke auch deshalb, weil gerade die polizeilichen Geräte - je nach Ort und Zuständigkeit - erst bei Überschreitungen ab 10 oder tlw. 15 km/h auslösen...]
...aber warum habe ich das jetzt alles geschrieben... 😕
...ach ja, dieser Kommunale ZWeckverband hatte eben auf Nachfrage mitgeteilt, im Verwarnungsgeldbereich würden sie prinzipiell keine Fotos - auch nicht auf Verlangen - rausgeben. Oder bestenfalls Juristen mit Akteneinsicht...
Gruß
etku
Ist das Fahrtenbuch Person oder Wagen gebunden,d.h. wenn ich mir ein neues Fahrzeug zulege,lege ich damit automatisch auch das Fahrtenbuch ab oder hängt das bis an mein Lebensende an mir wie die Pest?
Zitat:
Original geschrieben von Joscha2
Am Rande bemerkt: Man bekommt nicht sofort ein Fahrtenbuch - das ist völliger Quatsch und viele glauben den Mist auch noch. Ein Fahrtenbuch wird meist erst bei mehreren Verstößen auferlegt. Wer mit einem Fahrtenbuch total die Probleme hat, kann dann zur Zulassungsstelle gehen, das Auto abmelden und dann wieder anmelden und dann ist das Fahrtenbuch weg. Denn das Fahrtenbuch ist ans Auto gebunden und nicht an einen Fahrer.
😉
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Danke, den Tipp von Joscha2 hatte ich glatt überlesen...
Das Auto mal schnell ab- und wieder anmelden nützt nix:
StVZO §31a
1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen."
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
...Vielleicht sind die Herren in grün bei uns ja besonders gemein....
Das würde ich bestätigen. Wobei man auch nicht alle über einen Kamm scheren darf. Aber die in ES-City sind schon besonders genau. Wobei inzw. ja nachts alles aus ES-City kommt, ham ja jeden Posten nachts dicht (im Neckartal).
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Wenns Punkte gibt und du nicht weißt, wer gefahren ist, gibts 'nen Fahrtenbuch, viel machen kannst da nicht...
Die wollen halt jemanden haben, der gefahren ist, widerstand zwecklos (theoretisch).
Falsch. Fahrtenbuch führen gilt nur für den ruhenden Verkehr.
Herne ist hartnäckig.
Die Fotos sind wesentlich besser als der schlecht gerasterte Ausdruck auf dem Dir zugegangenen Ausdruck.
Man wird Dich vor Gericht einwandfrei erkennen können.
Ansonsten hast Du Glück, dass Du zu denjenigen gehörst. die kein Fahrverbot bekommen.
ja habe ein anderes Foto bekommen... die Qualität ist zwar miserabel aber man könnte mich erkennen.... hab es jetzt aber trotzdem eingetragen das ich es bin....
Die haben das Foto einfach super hell gemacht und stark vergrößert.... pixel über pixel :-P
Im Gerichtssal bekommst Du das wirklich gute Foto ... 😁
Hallo,
habe auch Post von einem kommunalen Verkehrsüberwachungsdienst bekommen. Es geht nicht um viel, nur ein paar Euros. Trotzdem würde ich gerne wissen, wie man bei soetwas am besten vorgeht:
Man hört ja immer, dass gerade solche nicht-polizeilichen Überwacher gerne mal nicht korrekt vorgehen (man hört immer mal was im TV bon bis zu 30%), und nun würde ich gerne zum ersten mal überhaupt einen Anwalt zwecks Akteneinsicht und Überprüfung einschalten. Eine Verkehrsrechtschutz ist vorhanden, nur bin ich mir halt nicht sicher, ob sich so ein Aufwand wegen ein paar Euro (15) überhaupt lohnt!
Wie finde ich einen guten Verkehrsrechtanwalt?
Erledigt der den Papierkram für mich, also den Anhörungsbogen usw.?
Das Auto ist nicht auf mich zugelassen, also könnte der Halter ja einfach schweigen und keine Aussage machen. Allerdings würde ich lieber 15€ zahlen als dann evtl. ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
Ich hab keine Ahnung von Anwälten oder wie die vorgehen und so, aber meine Meinung:
Zahl die 15€ und lass gut sein. Jeder andere Aufwand lohnt sich nicht!
das auf der A42 war ne reine abzocke. von 100 auf 80 und dann wieder auf 100, angeblich wegen straßenschäden. das jetzt ist auf der stelle wieder 100 und die straßenschäden wurden nicht beseitigt. als antwort stand in der presse, das die schäden doch nicht so gravierend sind das 80 gerechtfertigt war.
ein anderer fall. hier bei uns in HA richtiung rummenohl. es ist ne landstraße, vor einer unterführung ist eine blitze aufgestellt, deshalb wird die geschwindigkeit auf 50 reduzier, ist auch richtig, denn dahinter ist auch ne unübersichtliche ausfahrt. doch was sehe ich vor ca. 3 tagen. etwa 150meter vor der blitze steht da so ein wagen, und davor eine mobile blitze, ist das gerechtfertigt??? denn wer sich hier auskennt, bremst wegen der festenblitze, und fährt anschließend mit 50 km/h auf die unterführung zu. ich find das ist ne mega abzocke, oder ist das gerechtfertigt????
Würdest Du für so ein Verfahren 75 EUR Gerichtsgebühren und über 100 EUR RA-Kosten riskieren?
Wenn nein, dann zockst Du Deine RS-Versicherung genau um diesen Betrag an. 😕
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
denn wer sich hier auskennt, bremst wegen der festenblitze, und fährt anschließend mit 50 km/h auf die unterführung zu. ich find das ist ne mega abzocke
Wieso soll das Abzocke sein?!
Du schreibst ja selbst: der Festblitzer ist reine Makulatur, weil den eh jeder kennt. Wäre es dann für dich keine Abzocke mehr, wenn der Festblitzer demontiert würde?
Ach Leute, hört doch mal mit dem Abzockegelaber auf...
Grüssle
~