Geblitz was kommt auf mich zu ?
Hallo zusammen,
wurde geblitz innerorts bei 30er Zone mit 61Kmh (glaube ich ).
Meine Probezeit wurde auf 4 Jahre vor 3 jahren verlängert und somit habe ich eigt. noch
knapp 1 Jahr vor mir. Flensburg habe ich auch 1 Punkt aber weil ich getellt habe am Steuer.
Was kommt auf mich zu ?
Hoffen könnt mir helfen.
MFG
Beste Antwort im Thema
60 oder mehr in einer 30er Zone.
Da sollte der Schein sofort eingezogen werden.
Wenn man als "Vorbestrafter" nicht einsichtig ist, kann man Dir nicht andes helfen.
74 Antworten
Zitat:
@Sebb61 schrieb am 31. Juli 2016 um 20:43:16 Uhr:
achso aber denke nicht das es unter 21 kmh fallen kann das ich mir sicher gehen kann wegen dem Aufbauseminar!
aber naja danke habs verstanden !
A-Verstoß in der Probezeitverlängerung = Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung
Erneuter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung = Fahrerlaubnisentzug
Zitat:
@Sebb61 schrieb am 31. Juli 2016 um 20:54:39 Uhr:
Ich hab hier nicht um Belehrung gebeten sondern um Infos ! Ja-Ho !
Falls du Helfen willst dann schreib ansonsten lass es bitte sein!
Welche Hilfe erwartest Du?
Auf die Art: "Es wird schon nicht so schlimm werden. Du bist der beste."
30er Zonen werden nicht umsonst eingerichtet. Die haben schon ihren Sinn.
Und alle die mich hier anmachen wegen meinen Post vorher, denkt mal erst darüber nach was 60 kmh in der 30er Zone zu suchen haben.
MfG
Mei, ich habe hier bei uns auch schon übersehen, dass da eine 30er Zone war. Bin dort ganz normal mit 50 durch.
Hatte halt Glück. Ist nichts passiert und keiner hat mich geblitzt. Jetzt darf jeder der Mag den Zeigefinger heben oder...........
Gruß Frank,
an dem Tag an dem ich keine Fehler mehr mache bin ich Tot. 😉
Pöser Frank 😁
Ähnliche Themen
Zusammenfassend können wir feststellen, daß die Kosten des Aufbauseminars hier immer noch das geringste Problem darstellen.
Woher weist du das? Kennst du die Einkommensverhältnisse des TE?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 31. Juli 2016 um 21:30:40 Uhr:
Zusammenfassend können wir feststellen, daß die Kosten des Aufbauseminars hier immer noch das geringste Prolbem darstellen.
Sehe ich auch so.
Vor allem bei der Vorgeschichte.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 31. Juli 2016 um 21:34:53 Uhr:
Woher weist du das? Kennst du die Einkommensverhältnisse des TE?
Um die Probleme bei dieser Konstellation zu
gewichten, braucht man doch die Einkommensverhältnisse des Betroffenen nicht zu kennen.
Oder wirkt der Verlust der Fahrerlaubnis weniger schwer, wenn das Einkommen sehr gering ist?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 31. Juli 2016 um 21:39:05 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 31. Juli 2016 um 21:34:53 Uhr:
Woher weist du das? Kennst du die Einkommensverhältnisse des TE?
Oder wirkt der Verlust der Fahrerlaubnis weniger schwer, wenn das Einkommen sehr gering ist?
Ja durchaus.
Was hilft es wenn ein 4 Wochen Fahrverbot abgesessen werden muss, der TE aber das Aufbauseminar nicht nachweisen kann, weil er erst 6 Monate dafür sparen muss?
TE sieh es positiv hier in DE zahlst du eine Strafe, gehst eine Zeit zu Fuß und machst ein Aufbauseminar. In irgendeinem Land gibt es dafür 100 Peitschenhiebe, also kommst du doch hier noch ganz gut davon. 😉
Zitat:
@zille1976 schrieb am 31. Juli 2016 um 21:44:33 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 31. Juli 2016 um 21:39:05 Uhr:
Oder wirkt der Verlust der Fahrerlaubnis weniger schwer, wenn das Einkommen sehr gering ist?Ja durchaus.
Was hilft es wenn ein 4 Wochen Fahrverbot abgesessen werden muss, der TE aber das Aufbauseminar nicht nachweisen kann, weil er erst 6 Monate dafür sparen muss?
Einige sagen dazu Pech gehabt, vorher darüber gedanken machen.
Mann bestellst sich auch keinen 60" TV wenn man ihn nicht bezahlen kann.
Ich finde die Probezeitregelung gut, denn nun darf sich der TE nichts mehr erlauben sonst ist die Fahrerlaubnis ( nur auf Probe) weg. Nur durch richtige Fahrweise, so wie in der Fahrschule gelernt kommt man jetzt zum Ziel.
Wünsche dem TE dafür alles gute das er aus seinem Fehlverhalten die richtigen Erkenntnisse zieht und seine Einstellung zum fahren ( auch mit Chiptuning)😉 ändert.
So richtig Verständnis habe ich allerdings auch nicht. Zum einen hat er die Probezeitverlängerung schon erhalten, zum anderen war ihm bekannt, dass er sich in einer 30iger Zone befand. Wenn er dann glaubt, die gelte erst ab einem späteren Zeitpunkt, hat er schlicht und einfach beim Passieren des Schildes geschlafen. Und im Falle eines Unfalles mit gefahrenen 60 km/h mit einem Fußgänger ist dieser schwer verletzt bzw. tot. Dazu das erhöhte Risiko, da manch ein Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer nicht unbedingt mit einer derartigen Geschwindigkeitsüberschreitung rechnet.
In dem Sinne wäre ein Aufbauseminar, wo auch der Unterschied beim Bremsweg aus 30 km/ und aus 60 km/h erklärt wird, vielleicht hilfreich.
Andererseits ist es vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis der dritte Beitrag mit dem Titel "Führerschein weg, was nun" kommt.
Ich halte auch nichts davon, mit 60 statt erlaubter 30 unterwegs zu sein. Aber was bringt es, hier einfach nur mit der Moralkeule auf den TE zu prügeln?
Es gibt einen definierten Strafenkatalog. Den kann man für angemessen oder für unangemessen halten. Aber solche Sätze wie "dir gehört sofort der Führerschein abgenommen" sind einfach nur zum Kotzen.
Zitat:
@AMenge schrieb am 31. Juli 2016 um 22:13:48 Uhr:
Ich halte auch nichts davon, mit 60 statt erlaubter 30 unterwegs zu sein. Aber was bringt es, hier einfach nur mit der Moralkeule auf den TE zu prügeln?Es gibt einen definierten Strafenkatalog. Den kann man für angemessen oder für unangemessen halten. Aber solche Sätze wie "dir gehört sofort der Führerschein abgenommen" sind einfach nur zum Kotzen.
Der Schein gehört nicht weg? Der ist jetzt weg!
Mal die Vorgeschichte des TE lesen.