Gasprüfung nicht bestanden

Moderativer Hinweis:

Durch die Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Gasprüfung zum 01.04.2022 können zum Erstellungszeitpunkt durchaus richtige Angaben aus diesem Thread inzwischen ungültig sein

Mit freundlichen Grüßen
NoGolf
MT-Team | Moderation

Hallo

habe ein Problem....

Fahrzeug wurde ca 2013 aus Luxemburg importiert. Heute bei der Dekra zur HU. Gasprüfung war notwendig. Bei der Gasprüfung wurden fehlende Stützhülsen der Kupferrohre beanstandet.

Nun frage ich mich welche Organisation HU macht ohne Gasprüfung oder welche Gewerke denn die Hülsen einbauen dürfen?

Gruß

Mario

81 Antworten

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Mai 2021 um 13:11:08 Uhr:


Richtig ist, dass Wohnwagen noch nie eine Gasprüfung für die HU benötigten.
Die Diskussion geht hier jetzt um die vorübergehend ausgesetzte Pflicht bei Wohnmobilen.

Eine vollständige Gasprüfung werden wohl die wenigsten selbst durchführen können, weil sie kein Druckprüfgerät haben.

Das ist ja auch der Knackpunkt, dass die Druckprüfung 10 Bar eine bestimmten Zeit, kein geeignetes Mittel ist zu prüfen ob die Anlage dicht ist. Theoretisch müsste der Prüfer jede Schraubverbindung mit einem Gaslecksuchgerät überprüfen.
Das kann ich dann alleine ohne Zeitdruck, wohl dann auch gründlicher. Zudem kennen ich meine Gasleitung und ihre Schwachstellen besser.
https://www.amazon.de/.../?...

Zitat:

@harzmazda schrieb am 8. Mai 2021 um 15:23:54 Uhr:


..dass die Druckprüfung 10 Bar eine bestimmte Zeit, kein geeignetes Mittel ist zu prüfen, ob die Anlage dicht ist..

Vertippt? Doch wohl eher nur 150 mb und keine 10 Bar. Und 150 mb wäre immer noch der 3 bis 5 fache Druck des Betriebsdruckes von 50, bzw. 30 mb.

Die Druckprüfung ist, neben den anderen Prüfpunkten, sehr wohl ein geeignetes Mittel.
Die Leute beim BMVI, die für die derzeitige Aussetzung verantwortlich sind, sind weit übers Ziel hinausgeschossen.
Dass die Prüfgeräte derzeit nicht allen Anforderungen genügen, hätte nicht zu so einer unsinnigen Maßnahme führen dürfen.
Aber das passt insgesamt in die traurige Vorstellung, die das BMVI unter seiner derzeitigen Leitung, abgibt.

Moin Moin !

Zitat:

Da der HU-Prüfer aber - zumindest beim Wohnwagen - keine Prüfung der Gasanlage durchführen MUSS, wie soll er denn einen solchen Fehler feststellen?

Die Heizung beim Wohnwagen - und auch sonst kein Bestandteil der Gasanlage - ist nicht und war nicht HU-relevant!

Wenn du anstelle dumme Behauptungen zu posten einfach mal die Tatsachen überprüfen würdest, die MOERS75 direkt davor genannt hat, dann bräuchten wir hier nicht ständig dusselige Behauptungen richtig stellen. Hier nochmal für Faule:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia.html

Daraus :

Zitat:

Umfang der Hauptuntersuchung
Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1
2.1
die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen.

6.6 :

Zitat:

Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle) ?
? Zustand
– Auffälligkeiten
Ausführung ?
?
? Zustand
Prüf- bzw. Austauschfristen
Funktion

Nun ist hoffentlich klar , das die Prüfung einer Gas, Diesel oder Benzinheizung zwingend vorgeschrieben ist.
Und es ist völlig egal , ob es sich bei dem Fzg um einen Reisebus oder einen PKW oder einen Wohnanhänger handelt.

Zitat:

Nur wie verhält es sich, wenn ich ohne Gasflaschen zur HU fahre?

Ganz einfach : Heizung nicht prüfbar = erheblicher Mangel

Zitat:

Aber das passt insgesamt in die traurige Vorstellung, die das BMVI unter seiner derzeitigen Leitung, abgibt.

Leider nur allzu wahr

MfG Volker

Ähnliche Themen

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 8. Mai 2021 um 19:58:28 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 8. Mai 2021 um 19:58:28 Uhr:



Zitat:

Da der HU-Prüfer aber - zumindest beim Wohnwagen - keine Prüfung der Gasanlage durchführen MUSS, wie soll er denn einen solchen Fehler feststellen?

Die Heizung beim Wohnwagen - und auch sonst kein Bestandteil der Gasanlage - ist nicht und war nicht HU-relevant!

Wenn du anstelle dumme Behauptungen zu posten einfach mal die Tatsachen überprüfen würdest, die MOERS75 direkt davor genannt hat, dann bräuchten wir hier nicht ständig dusselige Behauptungen richtig stellen. Hier nochmal für Faule:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia.html

Daraus :

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 8. Mai 2021 um 19:58:28 Uhr:



Zitat:

Umfang der Hauptuntersuchung
Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1
2.1
die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen.

6.6 :

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 8. Mai 2021 um 19:58:28 Uhr:



Zitat:

Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle) ?
? Zustand
– Auffälligkeiten
Ausführung ?
?
? Zustand
Prüf- bzw. Austauschfristen
Funktion

Nun ist hoffentlich klar , das die Prüfung einer Gas, Diesel oder Benzinheizung zwingend vorgeschrieben ist.
Und es ist völlig egal , ob es sich bei dem Fzg um einen Reisebus oder einen PKW oder einen Wohnanhänger handelt.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 8. Mai 2021 um 19:58:28 Uhr:



Zitat:

Nur wie verhält es sich, wenn ich ohne Gasflaschen zur HU fahre?

Ganz einfach : Heizung nicht prüfbar = erheblicher Mangel

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 8. Mai 2021 um 19:58:28 Uhr:



Zitat:

Aber das passt insgesamt in die traurige Vorstellung, die das BMVI unter seiner derzeitigen Leitung, abgibt.


Leider nur allzu wahr

MfG Volker

Alles Theorie und habe ich wie von mir oben geschrieben beim Wohnwagen noch nie erlebt. Vielleicht ist das hier der Streit? Theoretisch ist alles möglich was sich ein Bürohengst ausdenkt, nur umsetzen ist etwas anderes. Ich kenne nur die langjährige Praxis und von der berichte ich und das sind meine Erfahrungen und nichts anderes.
Meine Frage und die Antwort, was ist wenn ich ohne Gasflasche zur HU fahre. Ein erheblicher Mangel soll es sein und ich würde die HU nicht bestehen? Das kann ich zwar nicht glauben, aber lassen wir es Mal so stehen. Nur wann gilt dann eine Gasanlage als stillgelegt?

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 08. Mai 2021 um 19:58:28 Uhr:


Wenn du anstelle dumme Behauptungen zu posten einfach mal die Tatsachen überprüfen würdest, die MOERS75 direkt davor genannt hat, dann bräuchten wir hier nicht ständig dusselige Behauptungen richtig stellen.

Ich kann nichts für deine kurze Lunte, aber mein Wohnwagen ist schon mehrfach ohne Gasprüfung beim TÜV, wie beim Dekra mit Plakette vom Hof gefahren, weil mir die Prüfer jeweils unabhängig voneinander bestätigt haben, das die Gasprüfung beim Wohnwagen keine HU-relevante Bedingung ist.
Vielleicht bist du ja gar kein Klugscheißer und weißt es wirklich besser, aber meine Erfahrungen sind nun mal anders...

Diskussionskultur ist halt nicht jedermanns Sache ... und bevor das hier noch weiter eskaliert: CLOSED

Mit freundlichen Grüßen
NoGolf
MT-Team | Moderation

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