Gasprüfung nicht bestanden
Moderativer Hinweis:
Durch die Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Gasprüfung zum 01.04.2022 können zum Erstellungszeitpunkt durchaus richtige Angaben aus diesem Thread inzwischen ungültig sein
Mit freundlichen Grüßen
NoGolf
MT-Team | Moderation
Hallo
habe ein Problem....
Fahrzeug wurde ca 2013 aus Luxemburg importiert. Heute bei der Dekra zur HU. Gasprüfung war notwendig. Bei der Gasprüfung wurden fehlende Stützhülsen der Kupferrohre beanstandet.
Nun frage ich mich welche Organisation HU macht ohne Gasprüfung oder welche Gewerke denn die Hülsen einbauen dürfen?
Gruß
Mario
81 Antworten
Servus 4Takt
Mir haben deine Beiträge bisher sehr gut gefallen und es gab auch ein paar Daumen von mir.
Aber warum wirst du nun beleidigent? Nur weil ich Gas&Wasser Installateur bin und somit doch vom Fach bin? Beim Händler muss in der Werkstatt einer eine Sachkunde nach G 607 der dfga für Flüssiggasanlagen haben. Dran bauen darf jeder, aber zulassen darf es nur der Sachkundige. So ist es auch beim Hersteller. Hier wird vom Monteur, der eingewiesen ist, die Anlage montiert und vom Sachkundigen geprüfte und in der Bescheinigung Namentlich eingetragen
Übrigens, nachzulesen unter: dfga.de
Klugscheißermodus aus!
Was du privat machst ist egal. Wo kein Kläger auch kein Richter.
Falls aber was passiert sieht es schlecht aus.
Zitat:
@lecksucher schrieb am 7. Mai 2021 um 14:41:41 Uhr:
..Dran bauen darf jeder..
Ja was denn jetzt? Darf es jetzt doch jeder dran bauen?..
Zitat:
@lecksucher schrieb am 7. Mai 2021 um 14:41:41 Uhr:
..aber zulassen darf es nur der Sachkundige..
Nein, wenn er nur sachkundig ist, darf er es nicht. Dazu müsste er eine Berechtigung zum Gasprüfen haben.
Und von zulassen, eintragen war doch bisher doch auch gar nicht die Rede.
Du solltest es auch schon so hinschreiben, wie du es meinst, denn deine letzten 2 Beiträge waren schon etwas widersprüchlich. Erst darf es nur der, der eine Berechtigung zum Prüfen hat und dann doch alle.
Zitat:
@lecksucher schrieb am 7. Mai 2021 um 14:41:41 Uhr:
..warum wirst du nun beleidigend?..
Ich habe dich nicht willentlich beleidigt, sondern nur gesagt, dass du Blödsinn erzählst, das bedeutet aber nicht, dass ich dich für blöd halte.
4Takt muss immer seinen Senf dazugeben, egal was...hauptsache es kommt irgend etwas von ihm....
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Hab ich leider auch bemerkt.
Wie man sich täuschen kann.
Eure lästerhafte Äußerungen ändern aber nix daran, dass es für Wohnwagen keine Pflicht zur Gasprüfung gibt, sondern nur für Wohnmobile.
Zitat:
@4Takt schrieb am 8. Mai 2021 um 08:06:48 Uhr:
Eure lästerhafte Äußerungen ändern aber nix daran, dass es für Wohnwagen keine Pflicht zur Gasprüfung gibt, sondern nur für Wohnmobile.
Behauptung ohne Rechtsgrundlage.
Du hast aber auch keine geliefert, dafür, dass sie angeblich Pflicht wäre. Und komm mir nicht wieder mit deinem Regelwerk der DVGW, also einer Organisation, die aber grundsätzlich keinen Gesetzescharakter hat.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 8. Mai 2021 um 08:38:06 Uhr:
Zitat:
@4Takt schrieb am 8. Mai 2021 um 08:06:48 Uhr:
Eure lästerhafte Äußerungen ändern aber nix daran, dass es für Wohnwagen keine Pflicht zur Gasprüfung gibt, sondern nur für Wohnmobile.Behauptung ohne Rechtsgrundlage.
Die G 607 / DIN EN 1949 regelt das.
Eine Norm ist eine Empfehlung, an die man sich in diesem Fall halten muss, wenn es Voraussetzung für die HU ist, die im Moment zwar ausgesetzt ist, aber wenn die Prüforganisation eine Gasprüfung voraussetzt, dann wird man sich wohl eine andere suchen müssen, die keine Gasprüfung verlangt.
Übrigens legt das BMVI die Grundsätze der Mängelbewertung fest, daher ist das doch wieder ein Gesetz.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 8. Mai 2021 um 09:53:06 Uhr:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 8. Mai 2021 um 08:38:06 Uhr:
Behauptung ohne Rechtsgrundlage.
Die G 607 / DIN EN 1949 regelt das.
Eine Norm ist eine Empfehlung, an die man sich in diesem Fall halten muss, wenn es Voraussetzung für die HU ist, die im Moment zwar ausgesetzt ist, aber wenn die Prüforganisation eine Gasprüfung voraussetzt, dann wird man sich wohl eine andere suchen müssen, die keine Gasprüfung verlangt.Übrigens legt das BMVI die Grundsätze der Mängelbewertung fest, daher ist das doch wieder ein Gesetz.
Moin, auch Quatsch und es ist richtig was 4 Takt schreibt. Beim Wohnwagen musste man noch nie eine Gasprüfung machen, um die HU zu bestehen. Mein Wohnwagen hat schon ca 10 Jahre keine Gasprüfung mehr gesehen, weil ich die jedes Jahr im Frühjahr vor der Saison lieber selber mache. Und falls nicht richtig gelesen wird. Ich rede vom Wohnwagen, nicht Wohnmobil.
4T: Du kannst immer noch nicht lesen 😉
Man muss hier zwei Dinge unterscheiden, gesetzliche Pflichten und Prüfpunkte/Mangeleinstufung bei der HU.
Eine DVGW-Prüfung ist erstmal keine direkte gesetzliche Pflicht. Der Betreiber einer Gasanlage ist für den Zustand und den sicheren Betrieb verantwortlich. Er kann die Verantwortung in gewissem Rahmen abgeben indem er seinen Pflichten über die Beauftragung einer Gasprüfung erfüllt. Er kann aber auch die Gasanlage selber prüfen/instandhalten - hat aber dann ggf. gegenüber Campingplätzen oder im Schadenfall gegenüber Versicherung oder Gericht ein Nachweisproblem dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Aber klar: Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht für eine DVGW-G607 bei Campingfahrzeugen in Deutschland.
Bei der HU ist es Stand heute so dass das fehlen einer DVGW-Prüfung weder bei Wohnwagen noch Wohnmobilen einen Mangel darstellt. Das ist klar in der HU-Richtlinie so festgelegt und das gilt für alle Prüforganisationen.
Allerdings hat der Prüfer dabei einen Haken bei der Sache, sonst wäre das ja einfach. Nach Anlage VIIIa (hatte ich bereits mit Quellenangabe verlinkt) ist eine Zusatzheizung - egal welches Fahrzeug - zumindest hinsichtlich Zustand und Ausführung ein Pflichtprüfpunkt. Liegt eine DVGW-Prüfung vor oder wurde sie im Rahmen der HU mit erledigt ist das Thema Heizung damit abgehakt, ansonsten hat der Prüfer einen Blick auf die Heizung zu werfen - ohne wenn und aber. Aber KEINE verpflichtende DVGW-Prüfung durchzuführen. Im Rahmen der HU braucht kein Kocher, Kühlschrank oder sonstwas der Gasanlage geprüft zu werden, verpflichtend ist erstmal nur die reine Sichtprüfung der Heizung.
Liegen Mängel an der Heizung vor sind das selbstverständlich dann auch HU-Mängel. Aber nochmal weil 4T es nicht begreifen möchte: Nein, wir reden von HU-Pflichtprüfpunkten, nicht von DVGW. Das fehlen einer DVGW-Prüfung ist Stand heute kein Mangel, ein festgestellter Mangel an der Heizung dagegen schon. HU-Mangel, kein DVGW-Mangel.
Die DVGW setzt letztlich den Stand der Technik im Rahmen ihrer Merkblätter fest. Es ist wie jeden Norm indirekt über geforderten Stand der Technik oder wenn sie in einem Gesetz oder einer Verordnung namentlich genannt wird erst rechtlich verbindlich. Eine Norm ist nunmal kein Gesetz.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 08. Mai 2021 um 10:28:14 Uhr:
Das fehlen einer DVGW-Prüfung ist Stand heute kein Mangel, ein festgestellter Mangel an der Heizung dagegen schon. HU-Mangel, kein DVGW-Mangel.
Da der HU-Prüfer aber - zumindest beim Wohnwagen - keine Prüfung der Gasanlage durchführen MUSS, wie soll er denn einen solchen Fehler feststellen?
Die Heizung beim Wohnwagen - und auch sonst kein Bestandteil der Gasanlage - ist nicht und war nicht HU-relevant!
Zitat:
@Moers75 schrieb am 8. Mai 2021 um 10:28:14 Uhr:
Man muss hier zwei Dinge unterscheiden, gesetzliche Pflichten und Prüfpunkte/Mangeleinstufung bei der HU.Eine DVGW-Prüfung ist erstmal keine direkte gesetzliche Pflicht. Der Betreiber einer Gasanlage ist für den Zustand und den sicheren Betrieb verantwortlich. Er kann die Verantwortung in gewissem Rahmen abgeben indem er seinen Pflichten über die Beauftragung einer Gasprüfung erfüllt. Er kann aber auch die Gasanlage selber prüfen/instandhalten - hat aber dann ggf. gegenüber Campingplätzen oder im Schadenfall gegenüber Versicherung oder Gericht ein Nachweisproblem dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Aber klar: Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht für eine DVGW-G607 bei Campingfahrzeugen in Deutschland.
Bei der HU ist es Stand heute so dass das fehlen einer DVGW-Prüfung weder bei Wohnwagen noch Wohnmobilen einen Mangel darstellt. Das ist klar in der HU-Richtlinie so festgelegt und das gilt für alle Prüforganisationen.
Allerdings hat der Prüfer dabei einen Haken bei der Sache, sonst wäre das ja einfach. Nach Anlage VIIIa (hatte ich bereits mit Quellenangabe verlinkt) ist eine Zusatzheizung - egal welches Fahrzeug - zumindest hinsichtlich Zustand und Ausführung ein Pflichtprüfpunkt. Liegt eine DVGW-Prüfung vor oder wurde sie im Rahmen der HU mit erledigt ist das Thema Heizung damit abgehakt, ansonsten hat der Prüfer einen Blick auf die Heizung zu werfen - ohne wenn und aber. Aber KEINE verpflichtende DVGW-Prüfung durchzuführen. Im Rahmen der HU braucht kein Kocher, Kühlschrank oder sonstwas der Gasanlage geprüft zu werden, verpflichtend ist erstmal nur die reine Sichtprüfung der Heizung.
Liegen Mängel an der Heizung vor sind das selbstverständlich dann auch HU-Mängel. Aber nochmal weil 4T es nicht begreifen möchte: Nein, wir reden von HU-Pflichtprüfpunkten, nicht von DVGW. Das fehlen einer DVGW-Prüfung ist Stand heute kein Mangel, ein festgestellter Mangel an der Heizung dagegen schon. HU-Mangel, kein DVGW-Mangel.
Die DVGW setzt letztlich den Stand der Technik im Rahmen ihrer Merkblätter fest. Es ist wie jeden Norm indirekt über geforderten Stand der Technik oder wenn sie in einem Gesetz oder einer Verordnung namentlich genannt wird erst rechtlich verbindlich. Eine Norm ist nunmal kein Gesetz.
Danke für deine ausführliche Antwort. Das war mir so nicht klar. Ich hatte auch nie von Prüfer einen Einwand in dieser Richtung erfahren. Ich werde hin und wieder mal prüfen lassen, um zu sehen was sich geändert hat. Die bisherige Druckprüfung war ja der Punkt, warum die Pflicht auch bei Wohnmobilen eingestellt wurde.
Nur wie verhält es sich, wenn ich ohne Gasflaschen zur HU fahre? Ist dann die Gasanlage ausser Betrieb? Oder wann ist die Gasanlage tatsächlich ausser Betrieb?
Richtig ist, dass Wohnwagen noch nie eine Gasprüfung für die HU benötigten.
Die Diskussion geht hier jetzt um die vorübergehend ausgesetzte Pflicht bei Wohnmobilen.
Eine vollständige Gasprüfung werden wohl die wenigsten selbst durchführen können, weil sie kein Druckprüfgerät haben.