Gasanlagenprüfung bei GTÜ unmöglich?
Bisher bin ich immer selbst mit meinem Caddy wegen der HU zur Dekra gefahren. Nun fährt das Auto mein Schwiegervater und hat ihn zur GTÜ gebracht.
Der Prüfer ließ es durchfallen wegen fehlender GAP. Vorher musste ich noch nie diese Bescheinigung vorlegen.
Fehlt dem Prüfer einfach der Schein zur Prüfung oder wieso geht das bei GTÜ nicht?
Ich habe beim Freundlichen mal nach den Kosten der GAP gefragt und bin fast vom Stuhl gekippt als mir 150€ genannt wurden - im Internet fand ich "niedriger zweistelliger Betrag". Was stimmt nun?
Könnte ich mit dem GTÜ-Schein zur Nachprüfung zur Dekra oder muss ich beim gleichen "Verein" bleiben?
21 Antworten
Bei mir hat die Frontdame AU+HU+GWP abgerechnet, dabei habe ich ihr extra gesagt ich habe eine GAP dabei und ausgehändigt. Das hat sie so wohl nicht verstanden. Ihr Chef der die Prüfung durchgeführt hat es aber gleich gemerkt und mir gesagt das ich noch Geld rausbekomme. Die Dame war aber noch Jung und muss wohl erst noch alles lernen. Gasautos haben sie eben auch nicht jeden Tag.
Werkstätten verlangen normalerweise eine Vorführungsgebühr.
Zitat:
@hlmd schrieb am 18. November 2020 um 12:28:37 Uhr:
Naja,
eine GAP und eine GWP sind nunmal NICHT das Gleiche!
Ist und bleibt das Gleiche, jede Prüforganisation nennt das nur anders.
Beim TÜV heißt eine - deiner GTÜ Flyer Definition nach GAP zB: Außerordentliche Gaswiederholungsprüfung
beim Gasfachbetrieb also schlicht GAP- egal ob nach Filterwechsel, Reparatur oder turnusmäßig. Bei den Prüforgas je nach Phantasie :-)
Interessant wird es, wenn du ein GWP Nachweis haben wolltest...gibts irgendwie nicht, nur den GSP/GAP Nachweis. (Auf der explizit vermerkt ist: Zur Vorlage bei der HU) Wird maximal auf der Rechnung der HU als Posten aufgeführt.
Bei der TAK, die sich ja mit der Schulung der GSP Berechtigten befasst , findet das Kürzel GWP keine Erwähnung.
Wenn es das Gleiche ist, warum unterscheidet der Gesetzgeber zwischen GWP und GAP?
Warum darf eine zugelassene Werkstatt eine GAP durchführen, eine GWP aber nicht?
Auf ALLEN unseren HU Bescheinigungen steht immer HU mit GWP.
Ich habe erst einmal ein GAP-Bescheinigung bekommen: Da hat sich der Motor geändert und die Gasanlage war schon eingetragen.
Ein weiterer Unterschied sind doch auch die Gebühren, soweit ich das rausfinden konnte. Bei einer GWP gibt es feste Sätze (ich zahl bei der KÜS 25€ und ein paar Zerquetschte). Die GAP war beim TÜV-Süd teurer (vgl. Änderungsabnahme).
Wie es bei 'ner Werke ausschaut weiß ich jetzt nicht, war noch nie bei einer...
Wie gesagt, ich war auch noch nie bei der GTÜ.
Und im Fred geht es um die GAP bei der HU.
Hier sollte der TE einfach mal den Flyer der GTÜ dem Prüfer unter die Nase halten und fragen, ob er keine GWP im Rahmen der HU machen darf.
https://www.gtue.de/.../gtue-informativ-gasfahrzeuge.pdf
Dass man bei der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK) nix zur GWP findet, ist ja auch logisch. Eine GWP darf ja auch nur ein Prüfer bei einer Prüforganisation durchführen aber kein Kfz-Meister einer Gaswerkstatt (Umrüster).
Inhaltlich ist eine GWP einer GAP ähnlich. Vielleicht trägt das zu Verwirrung bei.
Ist aber auch egal.
VG
Weil die GWP immer nötig ist, die GAP nur wenn an der Anlage gearbeitet wurde.
Hast du eine flüssig einspritzende Anlage ohne Filter hast du wohl 10 Jahre oder länger keinen Grund an der Anlage etwas zu reparieren also keine GAP nötig. Der Gesetzgeber will aber eine regelmäßige Prüfung der Gasanlagen d.h. GWP mit der HU.
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Hier steht vieles Richtiges, was in Kombination durchaus Sinn macht: Die GAP/GWP gilt genau 364 Tage lang. Danach muss im Falle der HU eine neue GAP/GWP durchgeführt werden. Das können sämtliche Prüforganisationen machen (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA), wenn die Prüfstelle dies mit geschultem Personal und vorhandenen Prüfmitteln durchführen kann. Das hat dann auch einen festgelegten Preis (so um die 30€ bei der GWP).
Viele geeignete Prüfstellen lehnen dennoch ab, wenn die Tanks und Leitungen beispielsweise verkleidet sind oder aus anderen Gründen nicht vollständig prüfbar sind. Bei einigen Stellen reicht es, mit freigelegten Tanks vorzufahren. Anderen reicht das nicht, da immer noch viele Teile verborgen sind, oder auch die demontierten Verkleidungen zeitgleich keine bestandene HU zulassen.
Gerne wird an den Hersteller oder die Fachhändler, bzw. die Gasfachwerkstatt verwiesen. Die Zusatzarbeiten sind dann das Teure, nicht die Prüfung durch den Sachverständigen.
Zitat:
@hlmd schrieb am 20. November 2020 um 09:22:27 Uhr:
Wenn es das Gleiche ist, warum unterscheidet der Gesetzgeber zwischen GWP und GAP?
Warum darf eine zugelassene Werkstatt eine GAP durchführen, eine GWP aber nicht?
Wo unterscheidet der Gesetzgeber? Wo steht dieser Unterschied in welchem Gesetz?
Das ein Gasfachbetrieb keine GWP macht ist vollkommen klar, weil die Gasprüfung so eben nur bei den Prüforganisationen heißt - ebenso können die keine GAP machen :-) Gleichwohl könntest du nach einer Reparatur an der Anlage diese dort aber prüfen lassen- und dann?? Eine GWP wäre deiner Aussage nach ja falsch, GAP machen sie aber nicht...hmmm, schwierig....
Unter "Grundlagen zur Gasanlagenprüfung" wird in den Schulungsunterlagen zur GAP/GSP unter 2.1.3 Praxisbeispiele - öfter zB "die Durchführung einer GAP bzw GWP iV mit der HU " usw erwähnt, also immer im Verbund "GAP bzw GWP" Scheint also sehr wohl das Gleiche zu sein.
Die Gebührenordnung GebOSt ist nur für die Prüforgas verbindlich, freie Gasfachbetriebe können selber kalkulieren.
Möchst im Februar mit zur Wiederhohlungsschulung? Da kannst dir das schön erklären lassen - der Redner freut sich, wenn er ellenlang über § referieren kann :-) Letztes Mal gabs die Schulungsunterlagen leider auf einem recht minderwertigem USB Stick, der ruckzuck kaputt war und die alten Bücher scannen...ne, sorry. Die Cd vom vorletzten Mal find ich nicht mehr....
Wenn es egal ist - warum dann das offene Fass?
Schreckt mich alles ein wenig auf😰Fahre heute zum TÜV in eine kleine freie Werkstatt wo ich noch nie war!Die wissen nix von meiner Gasanlage.Na hoffentlich läuft das alles problemlos ab 🙄