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Garantieversicherung Gebrauchtwagen vs. Gewährleistung

Themenstarteram 13. Juli 2016 um 9:39

Hallo Forum,

ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier im richtigen Unterforum:

Ich habe einen Gebrauchtwagen mit Mapfrey-Garantieversicherung erworben. Der erste Schaden entstand auch gleich nach 2 Wochen in Höhe von 700 Euro. Die Garantie übernimmt die Kosten nach einigem Hin-und Her anteilig, Materialkosten jedoch nur zu 50 Prozent, ca. 150 Euro bleiben offen. Der Händler meint, auf diesen 150 Euro bliebe ich sitzen.

Die Frage: Da ich ja gleichzeitig Anspruch auf Gewährleistung habe, muss der Händler nicht auch diesen Restbetrag übernehmen, oder muss ich den tatsächlich selbst zahlen? Gibt es da eine Grundlage, die mir jemand nennen könnte?

PS: ich weiß, dass es hier keine Rechtsberatung gibt, dennoch interessiert mich aus Prinzip, wer hier im Recht ist.

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21 Antworten

Wo wird das geregelt, dass der Käufer den Transport zur Werkstatt übernehmen muss?

Hier ist nachzulesen, dass der Händler sich um den Transport kümmern muss:

http://...-kingdom.taylorwessing.com/.../...fuellung-im-kaufrecht.html

O.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 17. Juli 2016 um 10:45:55 Uhr:

Erfüllungsort der Gewährleistung ist der Ort des Verkaufs. Der Händler hat ja keinen Einfluss auf die Entfernung zum Wohnort des Käufers.

Der Käufer muss dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Der Käufer ist somit für den Transport zum Händler zuständig. Einen Anspruch auf Kostenübernahme bei Reparatur in einer Werkstatt um die Ecke hat er nicht.

Wenn er nun doch die Hälfte übernommen hat ist das sehr fair.

Wie kommst Du darauf? Der Wohnort des Käufers steht im Kaufvertrag und da muss der Händler schon überlegen. Die meisten probieren es halt und kommen damit oft (halb;)) durch, wie im vorliegenden Fall.

Der Verkäufer hat alle Kosten im Falle der Gewährleistung zu übernehmen. Er "darf" dann entscheiden, ob ihn die Fremdreparatur billiger kommt als das Einschleppen!

go-4-golf, genau das lese ich in deiner Quelle eben nicht! Der Verkäufer hat die Kosten zu übernehmen, nicht aber den Transport zu organisieren. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Erfüllungsort der Nachbesserung ist bei fehlender vertraglicher Regelung der Sitz des Verkäufers.

Genau das habe ich geschrieben und wird durch deine Quelle doch auch bestätigt?!

am 17. Juli 2016 um 12:56

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 17. Juli 2016 um 10:45:55 Uhr:

Der Käufer ist somit für den Transport zum Händler zuständig. Einen Anspruch auf Kostenübernahme bei Reparatur in einer Werkstatt um die Ecke hat er nicht.

Hier fehlt der sehr wichtige Hinweis, dass der Verkäufer die Kosten des Transports zu tragen hat. Wenn er schlau ist, regelt er auch den Transport, um die Kosten selbst unter Kontrolle zu haben. Muss er aber nicht - in der Pflicht ist der Käufer.

Weil es sicher häufig schwierig sein wird, die mitunter erheblichen Transportaufwendungen einzutreiben, ist es nicht verkehrt, einen Anwalt im Rücken zu haben (RSV). Nie würde ich daher einen Gebrauchten in 800 km Entfernung kaufen. Der Ärger ist vorprogrammiert.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 17. Juli 2016 um 14:30:54 Uhr:

go-4-golf, genau das lese ich in deiner Quelle eben nicht! Der Verkäufer hat die Kosten zu übernehmen, nicht aber den Transport zu organisieren. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Erfüllungsort der Nachbesserung ist bei fehlender vertraglicher Regelung der Sitz des Verkäufers.

Genau das habe ich geschrieben und wird durch deine Quelle doch auch bestätigt?!

Ich habe es etwas flapsig formuliert.

Der Verkäufer muss sagen, wie der Transport erfolgen soll:

Entweder er holt den Wagen ab oder er bittet den Käufer, er soll den Wagen vorbeibringen und sagt ihm Kostenerstattung zu.

Über den Umfang der Kosten, die ersetzt werden, kann man streiten. Auf jeden Fall hat er die Benzinkosten zu tragen.

O.

Stimmt!

 

Ich vermute, dass in diesem Fall ganz am Anfang etwas blöd gelaufen ist: Statt den Mangel beim Verkäufer zu melden und um Abhilfe im Rahmen der Gewährleistung zu bitten hat elke1001 mit der Gebrauchtwagengarantieversicherung verhandelt. Und die übernimmt Kosten nur nach den unterschriebenen Bedingungen.

Fürs nächste Mal: Keine Reparaturaufträge in anderen Werkstätten unterschreiben (was hier vermutlich passiert ist, sonst hättest du keine Rechnung zu zahlen). In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Pflicht. Wenn dieser sich einen Teil der Kosten durch Abschluss irgendwelcher Versicherungen zurückholt, bitte soll er doch. Nicht dein Problem ;)

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