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Garantieverlängerung Golf 7

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 16. Januar 2013 um 11:21

Hallo zusammen,

da ich meinen neuen Golf Ende Feb. 2013 bekomme, und ich hier gelesen habe, das schon einige ihr neues Auto haben, ob sich jemand für die Garantieverlängerung entschieden hat?

wenn ja was entstehen dabei für Kosten?

mfg

Alois

Beste Antwort im Thema

Es ist halt wie eine Versicherung: Man ärgert sich, wenn man sie hat und nicht braucht, oder braucht und nicht hat.

Ich rechne damit, dass sich an einem Wagen, an dem so viel neu konstruiert wurde wie am Golf 7, manche Mängel erst nach ein paar Jahren herausstellen. Für mein Notebook hatte ich andererseits auch eine Garantieverlängerung abgeschlossen, passiert ist dann nichts, das Geld war vergeudet.

Ich glaube, am Ende muss es jeder für sich überlegen, ob man das Risiko eingehen möchte oder nicht.

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Hallo,

da ich jetzt extra nachgeschaut habe, darf ich hoffentlich noch ganz genau zitieren:

"Bei einer Überschreitung der vereinbarten Fahrleistung innerhalb der abgeschlossenen Laufzeit gilt eine Selbstbeteiligung von 50% der Entschädigungssumme. Ab einer Gesamtfahrleistung von 200.000km entfällt eine Entschädigung."

Schöne Grüße...

Hier ist der Flyer

https://www.vwbank-web.de/.../VWB_FL_007-3010-63-02.pdf

Was passiert eigentlich, wenn man sich für eine Modifikation des Golfs durch z.B. ABT entscheidet, gilt die Garantie dann weiter mit Ausschlüssen, oder verfällt sie, muss ich dann noch weiter zahlen?

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von McMichael

Was passiert eigentlich, wenn man sich für eine Modifikation des Golfs durch z.B. ABT entscheidet, gilt die Garantie dann weiter mit Ausschlüssen, oder verfällt sie, muss ich dann noch weiter zahlen?

Gruß Michael

Na ich denke mal, dass Abt auch Garantie gibt, die arbeiten m.E. auch mit VVD zusammen. Ich denke da gibt es keine Nachteile, da Abt der Haus und Hof Tuner ist, etwas anderes wäre ein "wilder" (China-) Chiptuner ...

Hier Anmerkungen zur Garantie auf dieser Abt Seite: KLICK!

Zitat:

Original geschrieben von McMichael

Was passiert eigentlich, wenn man sich für eine Modifikation des Golfs durch z.B. ABT entscheidet...

Dann hat man viel Geld für wenig Leistung ausgegeben :p

Bei wem schließt man die Versicherung eigentlich ab??? Beim Verkäufer oder beim serviceberater??

am 7. August 2013 um 21:13

Hallo,

so ne Garantieverlängerung für meinen neuen Golf Variant scheint mir ja ne gute Sache zu sein. Binde ich mich in der Zeit aber an die VW-Vertragswerkstätten? Oder kann ich weiterhin zu der freien Werkstatt um die Ecke gehen (ist nicht nur billiger, sondern auch praktischer für mich). In dem Angebot, das ich vom Händler gekriget habe, steht ja unter "Pflichten" lediglich: "Sie sind verpflichtet, an Ihrem Fahrzeug alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen." Reicht das, wenn mein Schrauber das Serviceheft abhakt?

am 2. April 2014 um 12:21

Was passiert eigentlich, wenn man bei einer Garantieverlängerung die gewählte Laufleistung vor Ablauf der Verlängerung erreicht. Kann man dann aufstocken und muss nur die Differenz zahlen? Den Frühbucherrabatt verliert man dann höchstwahrscheinlich?

Edit: Gleiche Frage, aber für den Fall, dass man die Laufzeit verlängern möchte.

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente

Was passiert eigentlich, wenn man bei einer Garantieverlängerung die gewählte Laufleistung vor Ablauf der Verlängerung erreicht. Kann man dann aufstocken und muss nur die Differenz zahlen? Den Frühbucherrabatt verliert man dann höchstwahrscheinlich?

Edit: Gleiche Frage, aber für den Fall, dass man die Laufzeit verlängern möchte.

Ich vermute, eine km-Erhöhung ist - im Gegensatz zu einem Leasing-Vertrag z.B. - nachträglich nicht mehr möglich. Auch nicht, wenn es eine Garantieausführung mit höherem Level geben würde

 

Laufzeitverlängerung geht - zumindest bei Audi & Skoda - automatisch, falls man zustimmt: man bekommt einen netten Brief mit Zahlungsaufforderung und darf immer um 3 Monate verlängern. Man kann aber den Vertrag beenden, wenn man nicht mehr will.

Sollte bei VW auch so sein.

 

Achtung: Der Garantiegeber könnte nach der Grundlaufzeit auf die Idee kommen, einmal keine Verlängerung mehr anzubieten. Z.B. wenn ihm das Auto zu alt oder zu fehleranfällig ist. Es gibt ja keinen Kontrahierungszwang... *Ob* VW sowas macht, weiß ich nicht - es wäre nur theoretischer Natur ...

 

6502

Gibt es eigentlich auch Teile, die nicht unter der Garantie (verlängerung) fallen ?

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente

Was passiert eigentlich, wenn man bei einer Garantieverlängerung die gewählte Laufleistung vor Ablauf der Verlängerung erreicht. ....

Dann ist das Ende der Garantie erreicht. Du hast ja auf 2 Faktoren abgeschlossen. Je nach dem, was zu erst eintritt, beendet dann die Garantie.

Du kannst natürlich beim VVD mal ganz freundlich anrufen und nachfragen. Vllt. lassen sie sich erweichen.

G

simmu

am 2. April 2014 um 15:28

Zitat:

Original geschrieben von simmu

Dann ist das Ende der Garantie erreicht. Du hast ja auf 2 Faktoren abgeschlossen. Je nach dem, was zu erst eintritt, beendet dann die Garantie.

Das ist klar. Woraus hast du geschlossen, dass ich davon ausgehe, dass sie weitergilt?

Zitat:

Du kannst natürlich beim VVD mal ganz freundlich anrufen und nachfragen. Vllt. lassen sie sich erweichen.

Genau darum geht es mir. Klar ist auch, dass ich jederzeit eine neue Garantieverlängerung über einen längeren Zeitraum oder eine höhere Km-Leistung abschließen kann. Die Frage ist halt, ob die alte angerechnet wird. Und ich glaube kaum, dass das Verhandlungssache ist.

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente

. Klar ist auch, dass ich jederzeit eine neue Garantieverlängerung über einen längeren Zeitraum oder eine höhere Km-Leistung abschließen kann.

Aber nur innnerhalb der ersten 2 Jahre ab Auslieferung eines Neuwagens!

Meines nach gibt es bei VW/Audi/Skoda KEINE Garantieverlängerung, die man danach erstmalig abschließen könnte (außer man kauft den Wagen als Gebrauchten vom VW-Händler; da gab es mal was oder gibt es noch).

 

Aber wie ich bereits schrieb: Bei Audi & Skoda geht eine Verlängerung des Zeitraums. Wenn das bei der Premium-Marke und bei der Low-Cost-Marke des Konzerns geht, dann wird es auch bei "Mid-Price"-Marke VW gehen.

Zumal man als Audi- und Skoda-Kunde, meine ich mich zu erinnern, trotz anderer Marke bei der Garantieverlängerung immer mit dem "Volkswagen Versicherungsdienst" zu tun hat...

6502

 

Zitat:

Original geschrieben von simmu

Dann ist das Ende der Garantie erreicht. Du hast ja auf 2 Faktoren abgeschlossen. Je nach dem, was zu erst eintritt, beendet dann die Garantie.

Wenn die KM Leistung erreicht ist muss man eine Selbstbeteiligung bezahlen, wie hoch die ist weis ich aber nicht, der Vertrag endet nicht einfach. Wenn man nach der Vereinbarten Zeit den Vertrag nochmals verlängert aber schon über die KM drüber ist, hat man eine Selbstbeteiligung von 150€ zu bezahlen. Nach 10 Jahren oder 200000KM erlischt die Garantieversicherung dann ganz, wenn ich das aus den Vertragsunterlagen richtig rauslese.

 

Zitat:

Original geschrieben von Markus71pe

Gibt es eigentlich auch Teile, die nicht unter der Garantie (verlängerung) fallen ?

Grundsätzlich sind alle Verschleißteile nicht mit in der Garantieversicherung inbegriffen. Aber auch verschiedene andere Sachen sind da nicht ganz mit inbegriffen. So war bei mir die dritte Bremsleuchte kaputt, die ist z.B. nicht mit inbegriffen also musste ich die Reparatur selber zahlen.

am 2. April 2014 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von 6502

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente

. Klar ist auch, dass ich jederzeit eine neue Garantieverlängerung über einen längeren Zeitraum oder eine höhere Km-Leistung abschließen kann.

Aber nur innnerhalb der ersten 2 Jahre ab Auslieferung eines Neuwagens!

Stimmt, Denkfehler.

 

@Preile: Danke!

Hier sind die Vertragsbedingungen, Stand 2012, sogar auf MT hinterlegt. Danach beträgt die Selbstbeteiligung bei Ablauf der km-Leistung 50 % der Schadenssumme (nicht 150 €!), ab 100.000 km gibt es keine Leistungen mehr (im Rahmen der Garantieverlängerung).

Allerdings kann man den Vertrag jahresweise als "Funktionsgarantie" verlängern, zum dann gültigen Tarif hierfür. Da ist aber dann nahezu alles ausgeschlossen, was kaputt gehen könnte. ;)

Dazu, ob man die Garantieverlängerung über den ursprünglich gewählten Zeitraum verlängern kann, findet sich in den Bedingungen nichts.

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