Garantiefrage (Getriebeproblem)
Hallo
Ich habe mein S4 gerade in der Werkstatt wegen meines Pfeifen bei 5800U/min bis 7000U/min.
Laut Werkstatt liegt es am Automatikgetriebe!
Sie wollen jetzt ein Update aufspielen und das Getriebeöl wechseln und das Getriebe spülen.
Der Meister sagte das die Kosten nicht die Audi Gebrauchtwagenversicherung bezahlt!😕
Das wundert mich da das Fahrzeug ja ein fehler hat!?!?
Was würdet ihr dazu sagen???
Das Fahrzeug ist unter 6 Monate alt!
Wer muß jetzt zahlen?Der Händler oder die Gebrauchtwagengarantie?
Schöne Grüße
21 Antworten
Nicht wirklich, denn dann würde ggf. die Herstellergarantie greifen.Zitat:
Original geschrieben von Boelli
HalloIch habe mein S4 gerade in der Werkstatt wegen meines Pfeifen bei 5800U/min bis 7000U/min.
Laut Werkstatt liegt es am Automatikgetriebe!
Sie wollen jetzt ein Update aufspielen und das Getriebeöl wechseln und das Getriebe spülen.
Der Meister sagte das die Kosten nicht die Audi Gebrauchtwagenversicherung bezahlt!😕Das wundert mich da das Fahrzeug ja ein fehler hat!?!?
Was würdet ihr dazu sagen???
Das Fahrzeug ist unter 6 Monate alt!
Wer muß jetzt zahlen?Der Händler oder die Gebrauchtwagengarantie?
Schöne Grüße
Nochmal genau:
- wann war die Erstzulassung?'
- wann hast Du das Fzg. übergeben bekommen, also gekauft?
Tendenziell übernimmt die Garantie diese Reparatur, ich wüßte keine Grund, warum das nicht so sein sollte!
Zitat:
Original geschrieben von mik222
Nochmal genau:
- wann war die Erstzulassung?'
- wann hast Du das Fzg. übergeben bekommen, also gekauft?Tendenziell übernimmt die Garantie diese Reparatur, ich wüßte keine Grund, warum das nicht so sein sollte!
Hi
Die Erstzulassung war am 7.07.2005.
Das Fahrzeug habe ich am 23.09.2009 vom Händler gebraucht gekauft!
Ich weiß auch kein grund warum es so sein soll das die Garantie nicht zahlt.
Wie soll ich weiter vorgehen?
Da bleibst dann ja ganz entspannt!
Hier greift die Gebrauchtwagengarantie. Und für alles, wofür die nicht haftet, gilt das Stichwort "Beweislastumkehr"!
Dazu gibt's definitiv viel in der SuchFunktion.
Kurz aber heißt Beweislastumkehr, der Händler muß beweisen, das die beschriebenen Fehler bei Übergabe im Sept. 2009 NICHT vorhanden waren!
Da bleibt eine Frage: WIE will er das beweisen! Ist praktisch nicht möglich!
Was Dein Meister sagte kann wohl zutreffen: Der Meister sagte das die Kosten nicht die Audi Gebrauchtwagenversicherung bezahlt!
O.k. aber er selbst als Händler bei der Sachmängelhaftung in der Beweislastumkehr!
Laß Dich dort nicht amwimmeln! Gehe wenn's Stress gibt zum Rechtsanwalt!
Aber wenn Du auf die Sachmängelhaftung mit Beweislastumkehr verweist, wissen die Bescheid, das DU Bescheid weißt!
Übrigens: diese Beweislastumkehr greift nur die ersten 6 Monate nach Kauf/Übergabe des gebr. Fzg.!
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Zitat:
Original geschrieben von mik222
Da bleibst dann ja ganz entspannt!
Hier greift die Gebrauchtwagengarantie. Und für alles, wofür die nicht haftet, gilt das Stichwort "Beweislastumkehr"!
Dazu gibt's definitiv viel in der SuchFunktion.
Kurz aber heißt Beweislastumkehr, der Händler muß beweisen, das die beschriebenen Fehler bei Übergabe im Sept. 2009 NICHT vorhanden waren!
Da bleibt eine Frage: WIE will er das beweisen! Ist praktisch nicht möglich!Was Dein Meister sagte kann wohl zutreffen: Der Meister sagte das die Kosten nicht die Audi Gebrauchtwagenversicherung bezahlt!
O.k. aber er selbst als Händler bei der Sachmängelhaftung in der Beweislastumkehr!
Laß Dich dort nicht amwimmeln! Gehe wenn's Stress gibt zum Rechtsanwalt!
Aber wenn Du auf die Sachmängelhaftung mit Beweislastumkehr verweist, wissen die Bescheid, das DU Bescheid weißt!
Übrigens: diese Beweislastumkehr greift nur die ersten 6 Monate nach Kauf/Übergabe des gebr. Fzg.!
Das kann der Verkäufer recht einfach belegen.
Wenn die Beanstandung bereits bei Fahrzeugübernahme bestanden hat, ist es nicht wirklich verständlich, warum mit Anzeige der Beanstandung ca. 6 Monate gewartet wurde.
Hätte die Beanstandung bei Fahrzeugübergabe bestanden, wärte sofortige Mängelrüge logisch erschienen.
Zudem wäre die Laufleistung bei Fahrzeugübernahme und die derzeitige Laufleistung bei solchen Beanstandungen noch interessant.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Das kann der Verkäufer recht einfach belegen.Zitat:
Original geschrieben von mik222
Da bleibst dann ja ganz entspannt!
Hier greift die Gebrauchtwagengarantie. Und für alles, wofür die nicht haftet, gilt das Stichwort "Beweislastumkehr"!
Dazu gibt's definitiv viel in der SuchFunktion.
Kurz aber heißt Beweislastumkehr, der Händler muß beweisen, das die beschriebenen Fehler bei Übergabe im Sept. 2009 NICHT vorhanden waren!
Da bleibt eine Frage: WIE will er das beweisen! Ist praktisch nicht möglich!Was Dein Meister sagte kann wohl zutreffen: Der Meister sagte das die Kosten nicht die Audi Gebrauchtwagenversicherung bezahlt!
O.k. aber er selbst als Händler bei der Sachmängelhaftung in der Beweislastumkehr!
Laß Dich dort nicht amwimmeln! Gehe wenn's Stress gibt zum Rechtsanwalt!
Aber wenn Du auf die Sachmängelhaftung mit Beweislastumkehr verweist, wissen die Bescheid, das DU Bescheid weißt!
Übrigens: diese Beweislastumkehr greift nur die ersten 6 Monate nach Kauf/Übergabe des gebr. Fzg.!Wenn die Beanstandung bereits bei Fahrzeugübernahme bestanden hat, ist es nicht wirklich verständlich, warum mit Anzeige der Beanstandung ca. 6 Monate gewartet wurde.
Hätte die Beanstandung bei Fahrzeugübergabe bestanden, wärte sofortige Mängelrüge logisch erschienen.Zudem wäre die Laufleistung bei Fahrzeugübernahme und die derzeitige Laufleistung bei solchen Beanstandungen noch interessant.
Ich habe nicht 6 Monate gewartet.
Ich habe den Mangel schon am 30.11.2009 beanstandet(belegbar).Das zweite mal ca 25.01.2010(Auftrag leider nicht vorhanden) Leider wurde der Fehler nicht gefunden und ich sollte es beobachten.
Und jetzt war ich in einer anderen Werkstatt die den Fehler Diagnostizierte.
@Mik
Deshalb bin ich nochmal zu einer anderen Werkstatt gegangen damit es noch vor den 6 Monaten Diagnostiziert wird.
Noch etwas.Meine Werkstatt ist nicht der Händler wo ich das Auto kaufte.
Also soll ich erstmal der Werktatt sagen das es auf Garantie geht?
Oder direkt an den Händler wenden?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Boelli
Ich habe nicht 6 Monate gewartet.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Das kann der Verkäufer recht einfach belegen.
Wenn die Beanstandung bereits bei Fahrzeugübernahme bestanden hat, ist es nicht wirklich verständlich, warum mit Anzeige der Beanstandung ca. 6 Monate gewartet wurde.
Hätte die Beanstandung bei Fahrzeugübergabe bestanden, wärte sofortige Mängelrüge logisch erschienen.Zudem wäre die Laufleistung bei Fahrzeugübernahme und die derzeitige Laufleistung bei solchen Beanstandungen noch interessant.
Ich habe den Mangel schon am 30.11.2009 beanstandet(belegbar).Das zweite mal ca 25.01.2010(Auftrag leider nicht vorhanden) Leider wurde der Fehler nicht gefunden und ich sollte es beobachten.Und jetzt war ich in einer anderen Werkstatt die den Fehler Diagnostizierte.
@Mik
Deshalb bin ich nochmal zu einer anderen Werkstatt gegangen damit es noch vor den 6 Monaten Diagnostiziert wird.
Noch etwas.Meine Werkstatt ist nicht der Händler wo ich das Auto kaufte.
Also soll ich erstmal der Werktatt sagen das es auf Garantie geht?
Oder direkt an den Händler wenden?Gruß
1) Garantiebedingungen lesen, da bislang ja Aussage besteht, dass Garantie nicht greift; wäre ggf. mit Garantiegeber zu klären.
Hier ist, je nach Vertrag die Laufleistung zu beachten.
2) Wenn Garantie nicht greift und sich auf Sachmangelhaftung (Gewährleistung) bezogen wird, ist Ansprechpartner der ausliefernde Händler (Vertragspartner).
Dieser ist grundsätzlich im Rahmen der Sachmangelhaftung für Beseitigung von Beanstandungen zuständig und hat das vorrangige Recht, Beanstandungen zu beheben.
Dieser muss NICHT die Fehlerdiagnose anderer akzeptieren und ist berechtigt, eigene Diagnosen zu stellen.
Er ist berechtigt, Reparaturmaßnahmen, die ggf. die Beanstandung nicht beheben, abzulehnen; oder, wenn vom Kunden trotzdem gewünscht, gegen Berechnung der Reparatur diese durchzuführen.
Dann weiß ich bescheid.
Erstmal morgen abwarten ob der Fehler weg ist!
Ich halte euch auf den laufenden.
Danke euch.
Zitat:
Original geschrieben von Boelli
Dann weiß ich bescheid.Erstmal morgen abwarten ob der Fehler weg ist!
Ich halte euch auf den laufenden.Danke euch.
Wenn die Reparatur ein anderer Betrieb als der ausliefernde Hänler durchführt, ohne das VORHER mit dem ausliefernden Händler abzuklären, besteht KEIN Anspruch auf Kostenersttung / Kostenübernahme durch den ausliefernden Händler.
Es muss VOR der Reparatur geklärt sein, wer die Kosten trägt.
Sonst im Zweifelsfall der Auftraggeber.
@ hurz
was Du da schreibst, kann man nicht deutlich genug sagen bzw. wiederholen: wer die Musik bestellt, zahlt sie auch.
Andersherum, wie Du schon geschrieben hattest: IMMER ZUALLERST ZUM HÄNDLER, DER DEN WAGEN AUSGELIEFERT BZW. VERKAUFT HAT!!! Sonst gibt's garnichts! Das ist aus Sicht des Händlers auch nachvollziehbar.
Eine Rückfrage, hurz. Wie will die Werkstatt beweisen, das am Getriebe nichts war? 😕
Einen Gutachter werden die kaum vor Auslieferung beauftragt haben und dann noch zusätzlich ins Getriebe - nach Öffnung - geschaut haben.
Ich habe aktuell selbst ein Problem mit unserem 8E - Motorölverbrauch, aufgefallen nach knapp 4 Monaten nach GW-Kauf.
Zitat:
Original geschrieben von mik222
@ hurzwas Du da schreibst, kann man nicht deutlich genug sagen bzw. wiederholen: wer die Musik bestellt, zahlt sie auch.
Andersherum, wie Du schon geschrieben hattest: IMMER ZUALLERST ZUM HÄNDLER, DER DEN WAGEN AUSGELIEFERT BZW. VERKAUFT HAT!!! Sonst gibt's garnichts! Das ist aus Sicht des Händlers auch nachvollziehbar.Eine Rückfrage, hurz. Wie will die Werkstatt beweisen, das am Getriebe nichts war? 😕
Einen Gutachter werden die kaum vor Auslieferung beauftragt haben und dann noch zusätzlich ins Getriebe - nach Öffnung - geschaut haben.Ich habe aktuell selbst ein Problem mit unserem 8E - Motorölverbrauch, aufgefallen nach knapp 4 Monaten nach GW-Kauf.
Ja ich würde auch gerne zum Händler aber der ist ca 150 Km weg und da habe ich nicht die Zeit da dauernd hinzufahren.
Ich hoffe es geht ohne Streß über die Bühne.
Und noch mehr hoffe ich das der Fehler behoben ist, sonst gibt es eh keine Kohle.
...hi,
ich hatte ein ähnliches Problem. Audi in Düsseldorf gekauft, wohne
aber ca. 100 km entfernt.
Als allerserstes solltest Du deine Versicherungsunterlagen anschauen.
Dort ist u.a. KM-abhängig aufgelistet wieviel Prozent die GWV,
wenn es abgedeckt ist, trägt.
Anschließend solltest Du, wenn dies geklärt ist, Dir eine Reperatur-
freigabe von deinem ausliefernden Händler geben lassen. In der
Regel wird das o.P. von Statten gehen (sofern Du den Wagen in
einer Vertragswerkstatt reparieren läßt).
Bei mir war es so, das nach ca. 3 Monaten die Stellmotoren der
Klima-Anlage ohne Ende geklackt hatten (Problem schien bekannt
zu sein). Nach Absprache mit dem Händler in D-dorf wurde dem
Vertragspartner eine Reperaturfreigabe erteilt.
So mußte ich von der Rechnung (ca. €1200,00) nur knappe €100,00
Selbstkostenbeteiligung am Material bezahlen, da Arbeitslohn
nicht berechnet wird.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen und drück die Daumen das es positiv
für Dich ausgeht.
Grüße
lunikli
Mit der Einstellung wirst Du da u.U. nicht weit kommen.Zitat:
Original geschrieben von Boelli
Ja ich würde auch gerne zum Händler aber der ist ca 150 Km weg und da habe ich nicht die Zeit da dauernd hinzufahren.Zitat:
Original geschrieben von mik222
@ hurzwas Du da schreibst, kann man nicht deutlich genug sagen bzw. wiederholen: wer die Musik bestellt, zahlt sie auch.
Andersherum, wie Du schon geschrieben hattest: IMMER ZUALLERST ZUM HÄNDLER, DER DEN WAGEN AUSGELIEFERT BZW. VERKAUFT HAT!!! Sonst gibt's garnichts! Das ist aus Sicht des Händlers auch nachvollziehbar.Eine Rückfrage, hurz. Wie will die Werkstatt beweisen, das am Getriebe nichts war? 😕
Einen Gutachter werden die kaum vor Auslieferung beauftragt haben und dann noch zusätzlich ins Getriebe - nach Öffnung - geschaut haben.Ich habe aktuell selbst ein Problem mit unserem 8E - Motorölverbrauch, aufgefallen nach knapp 4 Monaten nach GW-Kauf.
Ich hoffe es geht ohne Streß über die Bühne.
Und noch mehr hoffe ich das der Fehler behoben ist, sonst gibt es eh keine Kohle.
Hier könnte die Werkstatt vom Pfandrecht gebrauch machen.
Sollte das nicht der Fall sein, und Du zahlst die Rechnung nicht, läufst Du ins Mahnverfahren.
Ohne, dass mit dem verkaufenden Händler vereibart ist, dass dieser die Kosten trägt bzw. eindeutig geklärt ist, ob die Garantieversicherung die Kosten trägt, bist Du als Auftraggeber auch für die Bezahlung verantwortlich.
Zitat:
Original geschrieben von mik222
@ hurzwas Du da schreibst, kann man nicht deutlich genug sagen bzw. wiederholen: wer die Musik bestellt, zahlt sie auch.
Andersherum, wie Du schon geschrieben hattest: IMMER ZUALLERST ZUM HÄNDLER, DER DEN WAGEN AUSGELIEFERT BZW. VERKAUFT HAT!!! Sonst gibt's garnichts! Das ist aus Sicht des Händlers auch nachvollziehbar.Eine Rückfrage, hurz. Wie will die Werkstatt beweisen, das am Getriebe nichts war? 😕
Einen Gutachter werden die kaum vor Auslieferung beauftragt haben und dann noch zusätzlich ins Getriebe - nach Öffnung - geschaut haben.Ich habe aktuell selbst ein Problem mit unserem 8E - Motorölverbrauch, aufgefallen nach knapp 4 Monaten nach GW-Kauf.
i.A. ist man verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Tut man das nicht, und es entsteht u.U. ein Folgeschaden, kann man dafür selbst zur Kasse gebeten werden.
Bezüglich Ölverbrauch:
Dazu gibt es eine eindeutig beschriebene Vorgehensweise, wie das zu prüfen ist.
Mangel anzeigen und entsprechend prüfen lassen.