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Garantieanspruch ?

Themenstarteram 30. Juli 2010 um 15:26

Guten Tag,habe am 23.11.2010 beim Händler ein audi a4 multitronic gekauft, bj 03 (km 71 000), inklusive Gebrauchtwagengarantie. Am 02.06.2010 (km 81 000) wurde Problem mit dem getriebe erkannt und es ist nun klar das ein neues getriebe her muss, laut dem Autohaus kommen für ich Anteilsmäßig kosten von ca.2500 Euro auf. Jetzt ist die frage ob ich das überhaupt zahlen muss da ich das auto ca.6 monate erst habe oder darauf bestehen kann dass das autohaus den wagen zurück nimmt oder die kosten für reperatur komplett übernimmt?Vielleicht kann mir jemand Tipps geben

Vielen Dank im voraus

MfG

16 Antworten
Themenstarteram 5. August 2010 um 8:46

hey vielen dank für den guten tip hab natürlich alles dokumentiert jedes einzelne mal wo ich in der werkstatt war und habe auch bilder vom tacho mit datum usw gemacht,hoffe das es genügt und rechtsschutzversicherung habe ich natürlich auch also werd ich mal den weg eingehen da wie du gesagt hast es ein fehler ist wo schleichend kommt und bemerkt habe ich ihn ja erst 2-3 wochen nach dem besagten halben jahr also muss ja davor auch scho im getriebe was passiert sein :)

vielen dank nochmal

MfG

am 5. August 2010 um 8:52

Entscheiden wäre zu wissen welche Gebrauchtwagengarantie du in Anspruch nimmst.. Audi garantie oder zusatzgarantie vom freien Händler..

Generell jedoch ist der Garantieanspruch bei Gebrauchwagen ab einem gewissen Km stand stark in der ausführung eingeschränkt.. dies kann man jedcoh in den Garantiebestimmungen nachlesen.

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