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Garantie, wer muss Inspektionen durchführen

Hallo,

wir hatten am Wochenende eine Diskussion und ich bitte Euch um sachkundige Unterstützung. Ich bitte Euch, nur dann zu antworten, wenn Ihr auch wirklich verlässliche Info's habt, denn spekuliert haben wir schon lange genug ... Danke.

Frage 1:

Wenn ich bei KIA und/oder MERCEDES das Auto während der Garantiezeit von einem "markenfremden" Fachhändler, z.B. OPEL, warten lassen, bleibt dann der Garantieanspruch erhalten.

Frage 2:

Wie weit kann man ein Wartungsinterwall überziehen, ohne den Garantieanspruch zu verlieren.

Vielen Dank für Eure fachkundige Hilfe

Marcus

Beste Antwort im Thema

Hallo Marcus

Zu 1.

Lass dir von "deinem" Kiaschrauber mal das Equipment zeigen welches er kaufen mußte, bevor er sich Kiavertretung oder Servicepartner nennen durfte.

Frag ihn mal was er für den ganzen Krempel hinblättern mußte obwohl 50% davon nutzlos/unbrauchbar oder in kürzester Zeit überholt ist.

Zu 2.

Wenn du also Pech hast und ein Garantiefall tritt ein und warst vorher bei irgendwelchen "Freien".... die dir ja bei deinem Garantiefall nicht weiterhelfen können ..... was denkst du wird "deinem" Kiaschrauber durch den Kopf gehen :rolleyes:

Was denkst du wird dann "dein" Kiaschrauber sagen wenn du zu allem Überfluß die KD-Intervalle, die du eh nicht bei ihm machen hast lassen, überzogen hast.

Andersrum: wie würdest du reagieren :mad: Ich denke die Frage nach dem überzogenen KD´s stellt sich nimmer.

Der Händler kann dich, wenn er schlecht gelaunt ist, rausschmeißen.

Du hast nähmlich ein Fahrzeug gekauft ... nicht den Händler

Gruß Moary

 

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am 9. März 2009 um 18:27

Da ich mir selbst einen Kia Pro Ceed gekauft habe, habe ich mich auch mit der Frage beschäftigt und 2 mal die Hotline in Frankfurt angerufen von KIA. 2 mal wurde mir empfohlen lieber eine KIA Werkstatt anzufahren. Da wäre man auf der sicheren Seite. Hatte gefragt, weil der KIA Händler bei uns gleichzeitig Opelhändler ist, und ich vorher da mit meinem Opel nur Stress hatte

Zitat:

Original geschrieben von mgboe

Danke für Eure Hilfe, die Frage bgl. der zulässigkeit von Inspektionen bei Markenfremden Werkstätten ist somit positiv beantwortet worden, für den Fall das die herstellervorgaben eingehalten werden.

..jeder glaubt das was er gerne glauben möchte. Viel Spaß und schönes Wetter :D

Gruß Moary

am 9. März 2009 um 20:40

@helgjo

Mit der Anmeldng zur Garantie bei dir ist es Mai!!

Im Mai es Heißt ja 1 Jahr oder 15000km was eher Zutrifft !!!

mfg CB5GTI

Hallo mgboe!

Zu Frage 1. : Im Prinzip ja, in der Regel nein!

Wenn der Motor streikt ist das Öl von ATU oder sonstwo sicher nicht der Auslöser:KIA ist dran!

Bei Opel gab es mal den Fall, daß bei der Inspektion ein Massekabel am Tankverschluß eingebaut wurde, weil der Astra gelegentlich beim tanken zu brennen anfing.

Wird eine solche Anweisung (vergleichbarer Fall und dein Auto brennt ab) von einer "Freien Werkstatt" nicht ausgeführt (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) ist KIA nicht dran.

Zu Frage 2. : 0 Null Km oder 0 Null Tage, alles andere ist Entgegenkommen von KIA.

Die Aussage ist "bei 15.000 Km", denn nach 15.000 könnte ja auch erst bei 1000.000 Km sein, oder?

Bis dänne, Günter

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