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Garantie beim A6 2,7 TDI

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 9. Januar 2014 um 21:32

Hallo,

Ich stehe kurz davor mir einem A6 mit

110.000 km zu kaufen, allerdings nicht

bei einem Audi Vertragshändler.

Der A6 ist Scheckheft gewartet worden

Und ich habe auch vor die 120.000 km

Inspektion bei Audi machen zu lassen.

Bringt mir das überhaupt was, wenn demnächst

an dem A6 irgendwas größeres kaputt geht ?

Klar habe ich die 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie

aber was bringt mit die?

Danke

Christian

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13 Antworten

Ein möglicher und recht wichtiger Grund für den Stempel im Serviceheft wäre die Antirostaktion von Audi.

Damit haben viele VFL Probleme gehabt und Audi hat zu 100% kostenfrei Nachgebessert.

Welches Baujahr hat dein Audi ?

Kosten senken beim Service geht auch: Filter und Öl selber besorgen, Filter auch selber wechseln und Öl Wechsel von Audi machen lassen. ;)

Themenstarteram 9. Januar 2014 um 21:51

Ist Baujahr 2010.

Und zicken die Händler nicht rum wenn man

sein Zeug selber mitbringt ?

Das kommt auf den Händler an, meiner hat nicht gezickt als ich das Öl zum Service mitgebracht habe. Hätte er das getan wäre ich zum Nächsten gegangen.

Was eine Garantie bringt kommt auf die Bedingungen an, teilweise bezahlen die nur 30% vom Material aber das ist auch besser wie nichts.

Den Service würde ich auf jeden Fall machen lassen bei einem 2010er hat man noch Chancen auf Kulanz.

am 10. Januar 2014 um 8:42

Servus,

versuch doch bei dem Verkäufer den nächstfälligen Service rauszuhandeln bzw einen entsprechenden Preisnachlass zu bekommen.

Ansonsten wie schon geschrieben kann man viele Teile selber mirbringen und verbauen lassen,natürlich mit Absprache mit der Werkstatt....bei Ford und einigen Seatwerkstätte gibts da wohl Probleme....

Viele Werkstätten stempeln den Service auch,wenn man nur den Service mit Ölwechsel macht und den Rest machst du halt selber.

Lg

am 10. Januar 2014 um 9:47

Was die Gebrauchtwagengarantie beinhaltet steht in der Regel in den Garantiebedingungen. Wenn Du den Wagen bei einem freien Händler kaufst, muss der Dir die Garantie geben und nicht Audi. Aber generell gesprochen kann Audi einen Garantieanspruch nicht verweigern, wenn das Fahrzeug in einer freien Werkstatt gewartet wurde. Dazu gibt es einschlägige Rechtsprechung. Lediglich auf die Kulanz kann das Auswirkungen haben.

Gruss

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von omg9500

Wenn Du den Wagen bei einem freien Händler kaufst, muss der Dir die Garantie geben und nicht Audi.

nicht "muss" -> kann

Audi muss auch nicht, sondern kann.

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 10:15

Danke für die Infos, werde mal schauen was sich da beim Händler noch machen

lässt.

am 10. Januar 2014 um 10:35

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

Zitat:

Original geschrieben von omg9500

Wenn Du den Wagen bei einem freien Händler kaufst, muss der Dir die Garantie geben und nicht Audi.

nicht "muss" -> kann

Audi muss auch nicht, sondern kann.

Stimmt, die Begrifflichkeit war falsch. Gebrauchtwagen vom Händler (egal welcher, ob Audi oder freier) = gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung (1 Jahr). Ist ein MUSS und kein KANN. Daneben gibts noch die Gebrauchtwagengarantie, diese ist kein MUSS sondern ein KANN.

siehe dazu auch hier: http://www.adac.de/.../default.aspx

Gruss

Oliver

Der Händler ist die ersten 6 Monaten in der Pflicht das zu >Reparieren was kein Verschleis ist

Die Zusatzgarantie kann er mitgeben muss er nicht

Manche rechen dann über die Zusatzversicherung ab und Zahlen zu weil es sie s nicht anders wissen:confused:

Aber für die erste 6 Monate ist er verantwortlich er muss beweisen das es beim Kauf nicht war:D

mfg

am 10. Januar 2014 um 14:46

Das stimmt nicht mit den 6 Monaten. Schau auch nochmal auf den Link, den ich vorher gepostet habe.

Zitat

Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.

Zitat Ende

Daneben gibts dann noch die Gebrauchtwagengarantie, die Händler gerne anbieten (hab ich vom Audi Händler für meinen gebrauchten A6 für 2 Jahre kostenlos dazubekommen).

Gruss

Oliver

das haben wir doch schon mehrmals hier durchgekaut. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung gilt die Beweislastumkehr wo der Händler nachweisen muss das der Mangel beim Kauf nicht vorhanden war. Da er das meist nicht kann muss er den Mangel auf seine Kosten beseitigen. Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen das der Mangel vor dem Kauf vorhanden war was er auch meist nicht kann und deswegen bleibt er normal auf dem Mangel sitzen:

Zitat:

Beweislastumkehr des § 476 BGB

Für den Verbrauchsgüterkauf sieht § 476 BGB zudem eine Sonderregelung vor. Die Vorschrift enthält zu Gunsten des Käufers eine Beweislastumkehr. Danach wird in zeitlicher Hinsicht vermutet, dass der innerhalb von 6 Monaten aufgetretene Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Da es sich bei dieser Regelung aber um eine widerlegbare Vermutung handelt, steht dem Verkäufer das Recht zu, diese Vermutungsregelung durch entsprechende Beweise zu entkräften bzw. zu widerlegen.

am 10. Januar 2014 um 15:24

Das mit der Beweislast ist richtig. Aber richtig ist auch, dass die Sachmängelhaftung 12 Monate gilt und nicht 6 Monate.

Gruss

Oliver

Bei Gebrauchtwagen beträgt die gesetzlich vorgegebene Gewährleistung sogar 2 Jahre.

Man kann es schriftlich auf 1 Jahr reduzieren bei Verkauf von gewerblichen Verkäufer an Privatperson. In allen anderen Fällen lässt sich die Gewährleistung auch ausschließen. Unterbleibt ein Ausschluß oder die gesetzlich legale Verkürzung, gelten 2 Jahre.

Das mit der Beweislast wurde oben schon genannt.

Die Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand des Autos bei Übergabe des Autos! Alle Reparaturen kann man so nicht kostenlos durchführen lassen ;) Typischerweise nicht geltend machen kan man Verschleiß- oder Unfallschäden (bei denen der Zeitpunkt des Entstehens unklar ist). Eine verschlissene Bremse bei Übergabe und ohne Kenntnis des Käufers kann ein Gewährleistungsfall sein, auch wenn die Bremse ein Verschleißteil ist. Ein Parkkratzer, der nach 2 Monaten auffällt, muss kein Gewährleistungsfall sein, da er nach dem Kauf passiert sein kann.

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