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Garage zweckentfremdet

Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 14:23

Hallo Gemeinde,

wie ist eure Meinung?

die Stadt Niederkassel will jetzt Knöllchen bzw. bußgelder bis zu 500 € verteieln,

wenn die Garagen zweckentfremdet werden mit irgendwelchem Kram und dort kein PKW

mehr reinpaßt.

Ich finde das gut ! Die Garagen sind für Autos geschaffen und genehmigt worden, und nicht für

Regale, Kartons, Waschmaschinen o.ä.

Die Autos, die eigentlich in der Garage stehen sollten, nehmen dadurch Platz auf den Straßen ein,

Krankenwagen / Feuerwehr kommen deshalb teilweise nicht mehr gut durch, Besucher müssen

lange suchen, bis sie einen Parkplatz gefunden haben.

Ich hoffe, dass das Beispiel Niederkassel auch in anderen Gemeinden anwendung findet.

Bei mir um die Ecke gibt es einen Garagenhof mit 24 Garagen, mindestens die Hälfte davon

werden von Gewerblichen als Lager genutzt, das treibt für Autofahrer natürlich auch die

Mietpreise in die Höhe.

Und vor Jahren "wohnten" in den Garagen sogar Saissonarbeiter, hatten sich eine

Satellitenschüssel angebracht, und abends wurde auf dem Garagenhof gegrillt

Beste Antwort im Thema

Albern. Dann räumt man seine Garage und parkt trotzdem an der Straße. Gibt ja keine Pflicht zum Benutzen der Garage.

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Zitat:

@f355 schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:39:58 Uhr:

Nach deiner Logik dürfte ich nicht an den öffentlichen Badesee, nur weil ich zu Hause einen Pool habe.

made my day!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:44:52 Uhr:

Na na na... ein getroffener Hund wird doch nicht bellen wollen ?!

von Deiner Nicht-Antwort? Wir müssen wirklich ein Sonderreservat hier einrichten. Da kann dann gelabert und behauptet werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:39:10 Uhr:

das erklärst Du mir noch einmal, wieso es eine Riesensauerei ist, wenn ich ein Fahrzeug seiner Bestimmung gemäß nutze und es da abstelle, wo ich es abstellen darf? Ist es dann auch eine Sauerei, wenn ich damit rumfahre? Da behindert es auch andere Leute mehr, als wenn es in der Garage steht. Muss ich mich für den Zweck meiner Fahrten rechtfertigen?

Fragen über Fragen.

Jetzt werd bitte nicht auch noch kindisch !

Du kannst ja Deine Garage, die Du nicht nutzt, nutzen willst oder möchtest, dann für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung stellen.

Tatsache ist, das du nicht so einfach in der Gegend rumjökeln darfst.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

Soviel dazu.

Zitat:

@f355 schrieb am 7. Dezember 2018 um 09:04:47 Uhr:

Zusammenfassend darf man sagen, dass diejenigen, die viel Geld dafür ausgeben, eine Garage zu bauen oder zu mieten, auch in dieser Parken müssen, damit die anderen, die kein Geld dafür ausgeben wollen, bequem auf der Straße - vorm Haus - parken können. Ich weiß, es gibt viel mehr Autos als Garagen.........aber so grob kommt es schon hin.

Falsch, sie sollten nur nicht durch Gerümpel etc. für die Autonutzung unbrauchbar gemacht werden. Und wenn doch, sollte zumindest aberkannt werden, dass kein anderer vor der Garage parken kann. Denn dafür gibt es dann schlicht keinen Grund.

Generell gilt: Es wirkt erstmal wie eine Bevormundung und eine schreiende Ungerechtigkeit, wenn man seine Garage nicht so nutzen darf wie man möchte. Aber: Baut man neu, bekommt man die Genehmigung idR nur, wenn man ausreichende Stellplätze nachweist. Teilweise wird für ne Wahnsinnskohle eine Tiefgarage unter das neu zu errichtende Objekt gezimmert, um diese Voraussetzungen zu erfüllen. Das ist aber keine Gängelung, sondern dient dazu, dass sichergestellt wird, dass die vorhandene Infrastruktur nicht überlastet wird. Wird der Stellplatz nunmehr als Lager genutzt, wird diesem Sinn nicht mehr entsprochen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:52:37 Uhr:

Tatsache ist, das du nicht so einfach in der Gegend rumjökeln darfst.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

Soviel dazu.

Bernd, gibt es Dinge, die Du liest und verstehst, bevor Du sie postest? Auch diese Aussage ist falsch, denn verboten ist nur unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften und auch das nur, wenn Andere dabei belästigt werden

Ich hab auf den Text vorher geantwortet, weil manche glauben, sie können Fahren wie sie wollen.

können sie doch auch, so lange sie niemanden damit belästigen.

Zitat:

@Minki63 schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:08:09 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 09:46:18 Uhr:

 

dann park doch mal einen Passat Kombi oder einen Skoda Kodiaq in einer Mittelklasse-Garage aus den 60er Jahren. Aussteigen kannst Du dann durch die Heckklappe. Wir reden jetzt nicht über freistehende Einzelhäuser in den Weiten Ostfrieslands, sondern zum Beispiel über Doppelhaushälften im Ruhrgebiet, da geht es etwas enger zu.

Übrigens komme ich aus dem Ruhrgebiet!

Dann sollte man sich aber bei den Autoherstellern beschweren, die unnötiger Weise die Autos immer größer gestalten.

Muss doch aber keiner kaufen. Wenn der Passat zu groß ist, nimmt man eben Golf oder Polo.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:35:18 Uhr:

 

Dennoch bleibt es dabei, daß es eine riesen Sauerei gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ist, wenn trotz vorhandenem "eigenen" Parkplatz zusätzlich der öffentliche Parkraum genutzt wird.

Und wieso? Was macht es den Unterschied, ob man eine Garage nicht benutzt oder erst gar keine hat? Wieso kann der Laternenparker nicht auf dem eigenem Grundstück parken? oder selber eine Garage anmieten? Da geht es wieder in Ordnung?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:08:42 Uhr:

können sie doch auch, so lange sie niemanden damit belästigen.

Machen sie aber, der Motor läuft......

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:24:40 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:08:42 Uhr:

können sie doch auch, so lange sie niemanden damit belästigen.

Machen sie aber, der Motor läuft......

Deine subjektive Einschaetzung ist hier voellig fehl am Platz.

 

Naja, sind ja auch viele deiner Kommentare hier im Forum.

Ich glaub ich muss mal wieder meine Ignorierliste aktualisieren. ;)

Quelle gelesen? Verstanden? Auch da steht nicht drin, dass man das Auto in die Garage stellen müsste (auch wenn das die Überschrift falsch suggeriert).

Meine Meinung ist aber nicht entscheidend. Das wird von anderer Stelle so ausgelegt.

Also daran halten.....

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:33:33 Uhr:

Meine Meinung ist aber nicht entscheidend. Das wird von anderer Stelle so ausgelegt.

Also daran halten.....

Ersteres ist richtig, zweites wie üblich falsch.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:11:21 Uhr:

Quelle gelesen? Verstanden? Auch da steht nicht drin, dass man das Auto in die Garage stellen müsste (auch wenn das die Überschrift falsch suggeriert).

Ich wage es zu bezweifeln, ob Du es denn gelesen und auch verstanden hast ?!

Denn die dort enthaltene Botschaft "sollte" klar und verständlich sein.

Scheint aber so, daß es viele beratungsresistente Bürger zu geben scheint, die es gerne auf die harte Tour serviert bekommen möchten.

Da kann man es doch einfach nur begrüßen, wenn die Behörden für sowas eben Bußgelder verhängen oder bei wiederholten Fällen eben dann den Rückbau der Garage anfordern, bzw. anordnen.

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