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G31 Pre-LCI nach Unfallschaden auf M-Paket-Front wechseln

BMW 5er G31
Themenstarteram 7. Dezember 2020 um 16:07

Hallo Gemeinde,

gestern ist mir der Nachbar beim Ausparken in den vorderen linken Kotflügel gefahren, inkl. Riss im Scheinwerfer.

Jetzt würde ich gerne mit der BMW-Werkstatt vereinbaren, dass sie einen ganz normalen Kostenvoranschlag erstellen und an die Versicherung schicken.

Allerdings würde ich gerne eine M-Front installieren lassen. Mehrkosten würden natürlich auf meine Kappe gehen.

1. Lässt sich die Werkstatt in der Regel darauf ein?

2. Was muss man hierbei an Mehrkosten berechnen?

3. Ist das versicherungstechnisch ok?

4. Bekomme ich die Austausch-Teile (Front und Scheinwerfer) mit nach Hause oder werden die irgendwie gegen gerechnet?

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16 Antworten

Ich vermute nicht, dass sich die Werkstatt darauf einlässt, wenn du es nicht im Vorfeld mit der gegnerischen Versicherung klärst.

Wenn die ihr OK gibt, dass sie dir auf die Teile nur den Betrag des Kostenvoranschlages (der auf der No Line-Schürze basiert) erstatten und du die Differenz zu den M-Teilen übernimmst (Arbeitsaufwand sollte identisch sein), dann lässt sich der Händler da ggf. drauf ein.

Er schreibt also eine Rechnung (mit deinen Wunsch-Teilen), hat die Kostenübernahme für Betrag X von der Versicherung und die Differenz Y übernimmst du.

Anders kann er es nicht sauber abrechnen.

Die M-Schürze kostet bei Leebmann rd. 150-250€ mehr als die normale Schürze (je nach Ausstattung des Fahrzeuges).

Die Austausch-Teile verbleiben i.d.R. bei der Werkstatt.

Ob du die mitnehmen kannst, musst du mit der Werkstatt direkt klären. Rein rechtlich gehören sie dir aber nicht (mehr) nach der Reparatur.

Themenstarteram 7. Dezember 2020 um 19:16

Zitat:

@flosen23 schrieb am 7. Dezember 2020 um 19:57:48 Uhr:

 

Die Austausch-Teile verbleiben i.d.R. bei der Werkstatt.

Ob du die mitnehmen kannst, musst du mit der Werkstatt direkt klären. Rein rechtlich gehören sie dir aber nicht (mehr) nach der Reparatur.

Das sehen einiger hier aber anders..., ok der Beitrag ist zwar aus 2010 aber irgendwie schlüssig.

https://www.motor-talk.de/.../...ekten-teile-nach-unfall-t2795605.html

Gehört der Versicherung( Sie bezahlenja die Sachen), da es denen meistens egal ist bleibt es in der Werkstatt.

Themenstarteram 7. Dezember 2020 um 20:14

Zitat:

@davorsus1986 schrieb am 7. Dezember 2020 um 20:40:25 Uhr:

Gehört der Versicherung( Sie bezahlenja die Sachen), da es denen meistens egal ist bleibt es in der Werkstatt.

Sie bezahlen die neuen Teile. Die alten habe ich bezahlt.

Wenn du ein Auto zu Schrott fährst bekommst du eine Summe X von der Versicherung und die nehmen sich das Auto. Da kannst du das Auto ja auch nicht behalten wenn die Versicherung es will. Aber wie gesagt die Versicherung möchte es meistens eh nicht haben

BMW wird da sicher nicht mitmachen. Das M-Paket darf nur als Komplettpaket verbaut/umgebaut werden. Einzelteile verbauen, wie z.B. hier gefragt nur die Frontschürze, das ist nicht zugelassen.

Zitat aus dem BMW Freigabenkatalog:

Aus Gründen der Fahrdynamik ist der Verbau von Frontschürze, Seitenschwellern und Heckschürze nur als

Aerodynamik-Paket k o m p l e t t zulässig.

Der Einzelverbau des Heckspoilers ist zulässig.

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 7. Dezember 2020 um 21:14:23 Uhr:

Zitat:

@davorsus1986 schrieb am 7. Dezember 2020 um 20:40:25 Uhr:

Gehört der Versicherung( Sie bezahlenja die Sachen), da es denen meistens egal ist bleibt es in der Werkstatt.

Sie bezahlen die neuen Teile. Die alten habe ich bezahlt.

Das stimmt leider nicht. Diese gehören der Versicherung und werden entsorgt. "Leider" landet ein großteil im Container in dem sich jeder bedient und schlussendlich auch eigentlich gute Teile wieder auf Ebay (zitat großer Gebrauchtteileverkäufer). Im Prinzip zahlen wir das alle mit der hohen Versicherung - Irgendwer meinte im Nightvision Thread die ersten 10 cm Schaden kosten 20k - das stimmt leider und wird auf die Allgemeinheit umgelegt. Es werden ja nur Neuteile verbaut die locker 10x teurer sind als auf dem Gebrauchtteilemarkt.

Zu deinem Problem: Frag vorher an, als ich bei meinem alten 3er die Klimakomfortscheibe wollte konnte ich nach einem Steinschlag einfach aufzahlen - falls das nicht geht und du keine Werkstattbindung hast geh zur Freien - dir wird dennoch M hinten und Seitenschweller fehlen. Dämpfer und co hast ja auch nicht. Mir wäre es das reine Plastik nicht wert (ich seh mein Auto wenn ich es fahre ja nicht von außen)

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 7. Dezember 2020 um 21:14:23 Uhr:

Zitat:

@davorsus1986 schrieb am 7. Dezember 2020 um 20:40:25 Uhr:

Gehört der Versicherung( Sie bezahlenja die Sachen), da es denen meistens egal ist bleibt es in der Werkstatt.

Sie bezahlen die neuen Teile. Die alten habe ich bezahlt.

Dadurch, dass die Versicherung die neuen Teile bezahlt, gehen die alten Teile in deren Besitz über.

Dass die Versicherung natürlich kein Interesse an den Teilen hat und sie dementsprechend dem Händler / der Werkstatt überlässt, ist ein anderes Thema.

Zitat:

@flosen23 schrieb am 8. Dezember 2020 um 21:09:19 Uhr:

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 7. Dezember 2020 um 21:14:23 Uhr:

 

Sie bezahlen die neuen Teile. Die alten habe ich bezahlt.

Dadurch, dass die Versicherung die neuen Teile bezahlt, gehen die alten Teile in deren Besitz über.

Dass die Versicherung natürlich kein Interesse an den Teilen hat und sie dementsprechend dem Händler / der Werkstatt überlässt, ist ein anderes Thema.

:eek::eek::eek:

Was ist denn das für ein Quatsch??

Die Versicherungen zahlen den zur Behebung des Schadens erforderlichen Geldbetrag und mehr nicht. Sie erwerben weder Eigentum an den neuen noch an den alten Teilen!

Aus diesem Grund ist es auch die freie Entscheidung des Geschädigten ob er repariert oder nach Gutachten abrechnet.

Ansonsten gehören die alten und neuen Teile dem Eigentümer des Fahrzeugs. Punkt!

Themenstarteram 9. Dezember 2020 um 20:45

Kurzes Update: War heute in der Werkstatt: Der Gutachter meinte, Auto sei nicht verkehrssicher, da er einen Schlag in Höhe des Vorderrads bekommen hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Achse verstellt wurde. Des Weiteren hat auch der Scheinwerfer einen Riss.

Jetzt fahr ich erst mal 530d LCI Limo als Ersatz. Ziemlich leise für einen Diesel...

Kurzer Erfahrungsbericht zu „was passiert mit Denkarten Sachen“:

Hatte einen kl Kratzer im Matrix Scheinwerfer (A6), beim freundlichen pre-check beim Dekra vor Rückgabe wurde dies moniert und wäre anteilig in Abzug gebracht worden (Auto ist Leasing über meinen AG), und somit wurde der über VK ausgetauscht. Da ein Scheinwerfer ja echt teuer ist (Liste war über 3k für einen) fragte ich was mit dem alten passiert (war ja voll funktionsfähig, minimaler Kratzer), Antwort: können wir dir gern in den Kofferraum legen -> hätte bei eBay >800EUR wohl gebracht.

Hab ich nicht gemacht da dies ja ein heikles Thema wäre, so ging der dann in den Container mit dem anderen Sachen welche vom Wiederverkäufern abgeholt werden.

Ist aber eine interessante Frage, wem das gehört.

Ich würde sagen Das gehört demjenigen, der den Austausch bezahlt - im Zweifel der Leasingnehmer.

Zitat:

@starcourse schrieb am 8. Dezember 2020 um 23:49:21 Uhr:

Zitat:

@flosen23 schrieb am 8. Dezember 2020 um 21:09:19 Uhr:

 

Dadurch, dass die Versicherung die neuen Teile bezahlt, gehen die alten Teile in deren Besitz über.

Dass die Versicherung natürlich kein Interesse an den Teilen hat und sie dementsprechend dem Händler / der Werkstatt überlässt, ist ein anderes Thema.

:eek::eek::eek:

Was ist denn das für ein Quatsch??

Die Versicherungen zahlen den zur Behebung des Schadens erforderlichen Geldbetrag und mehr nicht. Sie erwerben weder Eigentum an den neuen noch an den alten Teilen!

Aus diesem Grund ist es auch die freie Entscheidung des Geschädigten ob er repariert oder nach Gutachten abrechnet.

Ansonsten gehören die alten und neuen Teile dem Eigentümer des Fahrzeugs. Punkt!

Da kann ich nur zustimmen. Warum hier so viele mutmaßen und sich als Rechtsverdreher versuchen bleibt auch mir ein Rätsel.

Der Versicherungsvertrag sieht vor, dass dir der entstandene Schaden reguliert wird. Ein Eigentumsübergang ist nicht Gegenstand des Versicherungsvertrags. Normalerweise gibt es in den AVBs einen Zusatz, der regelt, dass der Restwert bei Veräußerung angerechnet wird. Wenn also ein Scheinwerfer mit einem Riss in der Scheibe noch für ein paar 100 eur verkauft werden kann, würde der entsandte Gutachter den bei der Summe berücksichtigen und abziehen.

Zur Praxis: Ich hab das gleiche machen wollen wie der TE. Die Freundlichen kommen tatsächlich mit der ABE Story: "nur Front geht nicht". Der Preis für den Umbau war extrem hoch. Und da bei uns klar ist, wer die Teile für die Freundlichen lackiert, habe ich den direkten Weg gewählt. Also einfachste Möglichkeit und Reihenfolge ist:

1. die fiktive Abrechnung.

2. Auf ebay KA nach nem Komplettpaket M-Paket gucken (es gibt da jemanden aus Bad Schwartau)

3. Scheinwerfer bei ebay von Hella raussuchen oder alternativ auch ebay KA

4. Rest in einer freien Werkstatt machen lassen

Hab ich genauso gemacht und noch etwas Plus gemacht. Die alten Federn, den Scheini und die Schweller habe ich mitgenommen. Und im Übrigen hat meine Versicherung nichts angerechnet.

nb: im Fall des Audis wärs auch nicht rechtens gewesen, da es wenn dann dem Leasinggeber gehört. Hier gehts schließlich um Eigentum, nicht um Besitz an einer Sache.

Zitat:

 

nb: im Fall des Audis wärs auch nicht rechtens gewesen, da es wenn dann dem Leasinggeber gehört. Hier gehts schließlich um Eigentum, nicht um Besitz an einer Sache.

Na dann habe ich ja alles richtig gemacht. Wagen ist zwar auf mich zugelassen, bin aber ja trotzdem nicht der Eigentümer; und auch wenn der nichts davon hat (weder Versicherung noch Eigentümer haben ja was für den

Scheinwerfer bekommen) so kann ich es noch mitnehmen... wäre ja wie aus dem Container mitnehmen (klauen)

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