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Fzg. privat verkauft - Käufer will es nicht mehr haben

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 18:16

Guten Abend,

bisher immer stiller Mitleser hier gewesen, und jetzt angemeldet - wegen so einem blöden Thema:

Ich habe letztes WE meinen alten Roller verkauft. Jetzt hat mich der Käufer angerufen: Er will es nicht mehr, wegen zu vielen Mängeln. Umgemeldet hat er es noch nicht. Und er droht damit es einfach irgendwo abzustellen (geht auf meinen Namen!), sollte ich es nicht zurücknehmen. Zurücknehmen will ich es auch nicht, aber noch weniger will ich Ärger...

Es handelt sich um einen 125er, er hatte schon etliche Schäden und ich war sehr offen und habe alles in die Anzeige geschrieben, was ich wusste (Mobile). Wir haben uns auf einen Preis geeinigt (250Euro) und er ist davon. Ohne Vertrag (leider). Offenbar muss man mit allem rechnen.

Ich habe schon einige Fahrzeuge ver- und gekauft - sowas ist mir noch nicht passiert...

Ok, weiß einer was ich jetzt tun soll? Versicherung anrufen oder Zulassungsstelle,...?

Beste Antwort im Thema
am 25. Juli 2015 um 12:47

Was soll diese Fehde?

Die bringt keinen weiter.

Ignorier den ollen BMW-Fahrer einfach, sonst hilft nix.

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Moin!

Zitat:

Ich bin allerdings kein Jurist (wie vermutlich alle anderen, die an der Diskussion beteiligt sind.)

Falsch. ;)

am 26. Juli 2015 um 9:25

Nu sinds schon drei Juristen ... jetzt weiß ich, warum wir noch keine Lösung des Problems haben ...:-) :-) :-)

Drei Juristen = vier Meinungen. Ist doch bekannt. Und die typische Antwort eines Juristen auf eine Frage ist doch nicht "ja" oder "nein", sondern "das kommt darauf an".

Gruß

Peter

am 26. Juli 2015 um 12:24

Was kann man aus diesem Thread entnehmen:

Aus irgendeinem juristischen Grund (der sich nur Juristen logisch erschliesst) gibt es heute noch sogenannte mündliche "Handschlag"-Verträge, die juristisch gesehen schriftlichen Verträgen gleichzusetzen sind.

Die gleichen Juristen werden einem aber auch lang und breit erklären können, dass es praktisch gesehen sinnvoller ist, schriftliche Verträge aufzusetzen, da mündliche Verträge so ihre Schwächen haben, wenn nach Vertragsabschluss beide Vertragsparteien sich plötzlich nicht mehr so einig sind.

 

Vielleicht kann man sich darauf einigen: Schriftliche Verträge vereinfachen unglaublich die Beweisführung im Streitfall.

 

Ansonsten gilt: Recht bekommt, wer besser seinen Standpunkt erläutern oder lügen kann.

Selbst der Grund für sog. Handschlagverträge ist leicht nachzuvollziehen. Kauf mal beim Bäcker zwei Brötchen für 0,66 € und verlange einen schriftlichen Vertrag darüber.

Deshalb gibt es halt formfreie Verträge, Verträge die der Schriftform und Verträge, die der notariellen Beurkundung bedürfen. Abgestuft nach der Bedeutung des Vertrages.

am 26. Juli 2015 um 13:09

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Juli 2015 um 15:03:48 Uhr:

Selbst der Grund für sog. Handschlagverträge ist leicht nachzuvollziehen. Kauf mal beim Bäcker zwei Brötchen für 0,66 € und verlange einen schriftlichen Vertrag darüber.

Das ist dann glaub die Quittung oder? :)

Bekomm ich bei jedem Bäcker bei mir ohne weiteres.

Nein. Die Quittung ist nur die Bestätigung, dass ich die Ware bezahlt hab.

Ob den Kaufvertrag ein Notar aufgesetzt hat oder ein normaler Einkauf

vorgenommen wurde hat mit der Quittung nichts zu tun.

am 26. Juli 2015 um 14:45

War das in der Steinzeit einfach...

Recht hat der mit dem größeren Knüppel.

Heute der mit den teureren Anwalt.

Zitat:

@JGibbs schrieb am 26. Juli 2015 um 16:45:02 Uhr:

War das in der Steinzeit einfach...

Recht hat der mit dem größeren Knüppel.

nene.....

weil die Theorie hat auch damals nicht gefunzt!

Denke an David gegen Goliath!

was helfen 197 PS unterm Arsch, wenn im Kopf die Kupplung schleift!

250 Euro....

am 26. Juli 2015 um 16:35

Doch doch doch ...

David gegen Goliath war ja nicht in der Steinzeit. :p

am 26. Juli 2015 um 18:45

Danke für die Richtigstellung.

Gruslig hier mit dem ungebildeten Volk :)

Zitat:

@muhmann schrieb am 26. Juli 2015 um 17:42:57 Uhr:

Heute der mit den teureren Anwalt.

ob der teuerste, nun auch der beste ist, wage ich zu bezweifeln ;-)

Zitat:

@Kawarookie schrieb am 26. Juli 2015 um 22:21:13 Uhr:

Zitat:

@muhmann schrieb am 26. Juli 2015 um 17:42:57 Uhr:

Heute der mit den teureren Anwalt.

ob der teuerste, nun auch der beste ist, wage ich zu bezweifeln ;-)

dann noch die Frage- ob sich das für 250 Euro....

achso - hatten wir ja schon! sorry

hat sich der Käufer nochmal gemeldet?

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