FührerscheinSonderregelung nach 3j
Was bedeutet das?
Wird man dann eine Stufe besser gestuft? Ich habe erst 2j den Führerschein und bin in Stufe ähhhm.. keine Ahnung.. 67% oder so? ...
2.3 Führerscheinsonderregelung
Hat Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein Kraftrad in der Klasse SF 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein, so-bald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder sind und folgende Vo raussetzungen gegeben sind: – Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und – Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat des Europäi-schen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt worden oder die-sen nach I.2.4 gleichgestellt.
32 Antworten
So kann man keine SF berechnen, wenn sich auch noch die Autos ändern und älter wird man ja auch
Schau in deinen Versicherungsschein und deine Beitragsrechnungen
Richtig und Versicherungen werden auch gerne mal teurer, Regionalklassen ändern sich usw..
Bist du auch so ein chaot auf der arbeit ?
Zitat:
@Adam.1234 schrieb am 9. März 2017 um 14:58:36 Uhr:
hä? Quark.. anderer Mensch, anderer Vertrag und andere Versicherung.....
...
Der Einzige, der hier Quark schreibt bist du.
Mach vernünftige Angaben, dann bekommst du auch vernünftige Antworten.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. März 2017 um 21:20:38 Uhr:
Zitat:
@Adam.1234 schrieb am 9. März 2017 um 14:58:36 Uhr:
hä? Quark.. anderer Mensch, anderer Vertrag und andere Versicherung.....
...Der Einzige, der hier Quark schreibt bist du.
Mach vernünftige Angaben, dann bekommst du auch vernünftige Antworten.
Das alles ist doch längst durch!
Aber ohne dem TE zu Nahe treten zu wollen.... Wenn ich diesen und den Nachbarthread zum verunfallten Adam lese. Viel lernen was Versicherungen angeht. Und Augen auf im Straßenverkehr
@Oetteken also eigentlich schrieb ich im anderen thread doch zig male von MEINER FREUNDIN und in diesem thread von MIR. ich nannte auch beide versicherungen.. keine ahnung wie man dann darauf kommt das es sich um eine bzw. einen vertrag handeln soll.. ich schrieb auch irgendwo das sie mit ihren zig autos davor nicht so ein pech hatte und dem führerschein schon 8 jahre besitzt... ich erst 2 obwohl ich 38j alt bin.. aber egal...
habe nun die scheine vor mir und es ist momentan:
2017: SF 1 58% (01.01-31.12.2017)
2016: SF 1/2 / 70% (01.01-31.12.2016)
2015: SF 0 / 95% (10.04 - 31.12.2015)
(Typenklasse 14, Regionalklasse 10)
somit hake ich da nächstes jahr mal nach was mit der höherstufung wird 🙂 werde dann in SF 2 sein.
ps: und klar muss ich viel lernen was VSs angeht.. sonst wäre ich doch auch kaum hier 😉 mit solchen sachen befasst man sich ja wie immer im leben erst wenns aktuell wird.. die AGBs überflog ich zwar damals bei abschluss aber z.b. der eine paragraph zur höherstufung nach 3j ist mir erst jetzt aufgefallen... genauso das alle tierunfälle in meiner teilkasko abgedeckt sind, ich hätte wetten können mal was mit "nur behaarte tiere" gelesen zu haben.. das man den fragebogen der eigenen versicherung ausfüllen MUSS nach nem schaden also auch wenn unschuldig laß ich auch erst jetzt in den AGBs.. das wusste nichtmal opel die den unfall der freundin abwickeln aber die anwältin sagte uns das..
Zitat:
@Adam.1234 schrieb am 10. März 2017 um 08:50:32 Uhr:
@Oetteken also eigentlich schrieb ich im anderen thread doch zig male von MEINER FREUNDIN und in diesem thread von MIR. ich nannte auch beide versicherungen.. keine ahnung wie man dann darauf kommt das es sich um eine bzw. einen vertrag handeln soll..
Naja, für die anfängliche Verwirrung bist schon du verantwortlich.
Der Schaden wurde überhaupt nicht aus dem Unfall deiner Freundin geschlussfolgert, sondern aus deiner Aussage, dass du in M eingestuft wurdest ("fing mit 0 an (10.4.15) und dann kam wohl M(1.1.16).."😉. In M kommt man aber nur mit einem Unfall.
Du hast dann die Verknüpfung zum Unfall deiner Freundin gemacht, den aber nur jemand nachvollziehen konnte, der den anderen Thread von dir im Kopf hatte. Bei der Aussage "Das mit dem Unfall war meine Freundin" denkt man erst einmal, dass es um das gleiche Fahrzeug geht, nur dass es deine Freundin war.
So viel dazu.
Zitat:
@Adam.1234 schrieb am 10. März 2017 um 08:50:32 Uhr:
somit hake ich da nächstes jahr mal nach was mit der höherstufung wird 🙂 werde dann in SF 2 sein.
Was willst du da nachhaken?
Die "Führerscheinsonderregelung" ist für dich nicht relevant. Baust du keinen Unfall, dann bist du Anfang 2018 2 Kalenderjahre schadenfrei und in SF2 ... mehr gibt es aber nicht.
Die "Führerscheinsonderregelung" ist für Leute gemacht, die wie du z.B. in 0 eingestuft werden und z.B. 3 Wochen später den Führerschein 3 Jahre besitzen. 3 Jahre Führerschein aber bedeutet SF1/2 ... da können die sich umstufen lassen. Sobald aber SF1 erreicht ist, ist das alles irrelevant.
Zitat:
@Adam.1234 schrieb am 10. März 2017 um 08:50:32 Uhr:
das man den fragebogen der eigenen versicherung ausfüllen MUSS nach nem schaden also auch wenn unschuldig laß ich auch erst jetzt in den AGBs..
Sorry, aber das ist doch gesunder Menschenverstand. Wie soll denn die Versicherung sonst beurteilen, ob das mit dem unschuldig oder nicht tatsächlich zu trifft?
Ich kenn mich ja mit dem Bestimmungen der WGV nicht aus, wenn ich aber den genannten Absatz richtig verstehe,
kann man die FS-Regelung auch nachträglich erhalten, sofern der Vertrag schadensfrei bleibt.
Das würde für ihn bedeuten, das der Vertrag fiktiv ab 01.04.2015 mit SF 1/2 begonnen hat, somit könnte er im Jahr 2018 1 SF mehr bekommen, also SF 3, zu dem Zeitpunkt wo er 3 Jahre den FS hat.
Vielleicht wäre es auch sinnvoll, vorausgesetzt er wird dieses Jahr 20, ob dann eine Tarifumstellung, den Beitrag senkt
Zitat:
@celica1992 schrieb am 10. März 2017 um 11:43:11 Uhr:
Ich kenn mich ja mit dem Bestimmungen der WGV nicht aus, wenn ich aber den genannten Absatz richtig verstehe, kann man die FS-Regelung auch nachträglich erhalten, sofern der Vertrag schadensfrei bleibt.
Das würde für ihn bedeuten, das der Vertrag fiktiv ab 01.04.2015 mit SF 1/2 begonnen hat, somit könnte er im Jahr 2018 1 SF mehr bekommen, also SF 3, zu dem Zeitpunkt wo er 3 Jahre den FS hat.
Es macht 2018 keinen Unterschied für ihn, ob er im Jahr 2015 in 0, S oder SF1/2 gewesen ist. Es ist ja nicht so, dass er 2016 in SF 1 gelandet wäre, wenn er mit SF1/2 angefangen hätte.
Die WGV hat sich hier die Möglichkeit geschaffen, Neuverträge unterschiedlich zu bewerten.
Sie kann solch einen Neuvertrag eben in 0, S oder SF1/2 einstufen. Das macht sie von entsprechenden Risiken abhängig, wie z.B. ist es ein Fahranfänger oder hat der den Führerschein schon mehr als 3 Jahre?
Die einen packt sie in SF0, die anderen in SF1/2 und das macht finanziell einen echten Unterschied.
Nun ist aber denkbar, dass jemand kommt, der den Führerschein schon 2 Jahre und 11 Monate besitzt. Der wird erst einmal in SF0 eingeordnet. Nun würde er dort aber 0,5-1,5 Jahre SF0 bezahlen müssen, obwohl er nach einem Monat den Führerschein ja seit 3 Jahren besitzt und SF1/2 bekommen müsste. So jemand räumt man nach einem Monat die Möglichkeit ein sich ab dem Zeitpunkt umbuchen lassen zu können in SF1/2. Nur für diese Fälle ist die Regelung gemacht. Aber auch bei dem kommt dadurch SF1 nicht früher und wenn SF1 da ist, ist das alles Schnee von gestern.
Wenn er am 01.04,2015 mit SF 1/2 beginnt, ist er am 01.01.2016 in SF 1
Das man einen Neuvertrag in SF S einstuft (ohne Vorversicherung) kenn ich nicht
Zitat:
@celica1992 schrieb am 10. März 2017 um 12:50:17 Uhr:
Wenn er am 01.04,2015 mit SF 1/2 beginnt, ist er am 01.01.2016 in SF 1
Nein, wäre er nicht, denn er hätte kein komplettes Kalenderjahr vorzuweisen, in dem er schadenfrei war. Aber genau das braucht es, um SF1 zu bekommen.
Braucht er ja nicht, sondern 180 Tage, ist das sogenannte Rumpfjahr, wenn ein Vertrag mit SF 1/2 beginnt und er spätestens einen Beginn 01.07 hat
Zitat:
@celica1992 schrieb am 10. März 2017 um 13:26:58 Uhr:
Braucht er ja nicht, sondern 180 Tage, ist das sogenannte Rumpfjahr, wenn ein Vertrag mit SF 1/2 beginnt und er spätestens einen Beginn 01.07 hat
Stimmt, aber ändert trotzdem nichts.
Sein Führerschein hätte halt irgendwann in dem Rumpfjahr sein 3-jähriges haben müssen und nicht irgendwann später einmal.
Wie gesagt, ich kenn die WGV Bedingungen nicht. Aber das was der TE eingestellt hat unter I.2.3 sagt erst mal nicht aus, das der 3jährige FS-Besitz im Beginnjahr sein muss