Führerscheinentzug
Hallo Forengemeinde ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Im Jahr 2006 habe ich meinen Führerschein gemacht. 2008 wurde mir der Führerschein für 7 Monate entzogen und habe ihn im Januar 2009 wieder erhalten. (Datum des neuen Führerscheins 01/09)
Nun wollte ich heute bei der Versicherung mir Angebote machen lassen.
Welches Datum zählt letztendlich? - Das was aktuell im Führerschein steht, oder das tatsächliche Datum, also 2006?
Bitte um Erklärung, falls das 2009er nur relevant ist.
Danke im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Ich glaube Du musst da unterscheiden:
Der Entzug des Führerscheins heißt, daß die Fahrerlaubnis damit endgültig erloschen ist. Das Dokument (der Führschein) wird in diesem Moment ungültig (gestempelt und gelocht o.Ä.)
Nach Ablauf der 7 Monate kann die Fahrerlaubnis (eventuell unter Auflagen) neu erteilt werden.
Das wird i.d.R. dadurch dokumentiert, daß Du einen neue Fahrerlaubnis (Führerschein) beantragen mußt und auch ein komplett neues Dokument erhältst.
Den alten 'Lappen' bekommst jedenfalls in dem Fall nicht zurück, da der ja ungültig ist.
Somit gilt in diesem Fall der Termin der Neuerteilung. Ob Dir die Versicherung die Zeit von 2006-2008 anrechnet musst mit denen bereden. Sicherlich werden die aber fragen, warum Dir der FS entzogen wurde - und das kann u.U. nach hinten losgehen, da der FS nur in Fällen von schweren Vergehen entzogen wird.
Anders verhält es sich mit einem Fahrverbot (i.d.R. unter 7 Monaten):
Hier gibst Deinen FS bei den Grünkitteln oder der Führerscheinstelle ab und bekommst ihn nach 7 Monaten originalgetreu wieder. Die fehlenden 7 Monate Fahrpraxis sind im FS nirgendswo dokumentiert.
Beide Zeiträume, ob nun der Zeitraum vom Entzug der Fahrerlaubnis bis zur engültigen Wieder- bzw. Neuerteilung, oder der Zeitraum des Fahrverbots gelten logischer Weise nicht als Fahrpraxis.
Will Dich trotzdem darauf aufmerksam machen, egal welcher von beiden Fällen auf Dich zutrifft, der Versicherung 'reinen Wein' einzuschenken. Sollten die irgendwie herausbekommen, daß Dir tatsächlich X Monate Fahrpraxis fehlen (bei Fahrverbot), und diese 7 Monate für die Erreichung einer günstigeren Einstufung des Versicherungsvertrages entscheidend sind, so hast Du wissentlich die vorvertragliche Auskunftspflicht verletzt. Das kann im günstigsten Fall zur Höherstufung, im ungünsigsten Fall zur Kündigung seitens der Versicherung führen.
LG
Christian
19 Antworten
Tach nochmal,
auch wenn Du so böse schaust, antworte ich trotzdem (vorsichtig).
Zitat:
Original geschrieben von Lexley
Auch dort ist die Erstellung des Führerscheins ausschlaggebend.Man kann nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie man selbst hätte erfahren können.
Evtl. wird hier eine Anrechnung der Zeit vor dem entzug des Führerscheins erfolgen, wenn ein Nachweis erbracht werden kann.
Grüße
Zu 1: Bei meinem VS mit der Konstellation Eltern VN und er eingetragener Fahrer nicht (wie geschrieben).
Zu 2: Schon klar, nur wenn er ein paar Jahre auf dem SFR der Eltern rumrutscht geht der Verlust der Prozente von Klein (5-10%) bis Null (0%).
Zu 3: Das wäre ihm zu wünschen.
Salve,
remarque
Danke remarque,
hatte mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Wichtig: der Wolf im Schafspelz ist heute nicht zum beissen aufgelegt - ist zu warm unter Fell 😁
In Gedanken war ich bereits bei der Umschreibung/ Übernahme der Sf-Klassen von Vater/Mutter auf den TE.
Ansonsten würde ich es genauso machen und möglichst viele Jahre auf den Namen von den Eltern fahren.
Siehe Post von remarque weiter oben.
Grüße
Hallo zusammen.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Habe heute mit einer Sachbearbeiterin der Versicherung gesprochen und mal gefragt.
Nach 1-2 Minuten, ich denke Beratungszeit mit Kollegen, wurde mir gesagt:
"Wenn Sie uns den Beweis erbringen, dass Sie 2006 Ihren Führerschein gemacht haben, dann wird Ihnen auch diese Zeit vor 2009 angerechnet."
Als Anlaufstelle wurde mir das Straßenverkehrsamt genannt bzw. die Führerscheinstelle ggf. auch Unterlagen von der Fahrschule.
Aber noch ist es nicht schwarz auf weiß. Ich bin gespannt.
Das wäre echt klasse.
Gruß
Okay. Ich würde mich mit der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes in Verbindung setzen. Die müssten Deine Führerscheingeschichte in den Akten haben. Falls Du zwischenzeitlich umgezogen bist, müssen sie ggfls. die Akten von der vorigen Behörde besorgen. Das ist aber Routine. Eventuell kommen dabei auf Dich Kosten für ein paar Kopien zu. Ist aber absolut überschaubar - keine 10 Doppelmark.
Alternativ könntest Du hier Deine Eintragungen anfordern. Ich habe damit keine Erfahrung, aber iirc hättest Du auch damit Deine Führerscheinhistorie schwarz auf weiß.
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Ich hab schon bei der Führerscheinstelle angerufen und mir den Auszug faxen lassen. Das alles war sogar kostenlos. Ging innerhalb weniger Minuten.