Führerschein - was darf ich fahren ?

Hallo,

da ich vor kurzem meinen unbeschränkten Motorradschein gemacht habe, wurde mein alter rosa Lappen aus den frühen 90er Jahren gegen diese einheitliche EU-Plastikkarte getauscht.

Jetzt bin ich mehr als irritiert, was die Eintragungen betrifft - ich habe schon nach den Führerscheinklassen gegoogelt, aber die ständigen Querverweise unter den Klassen machen mich noch wahnsinnig "xy, aber nur wenn....."😉 🙁 Ich seh nicht mehr durch.

- Ich habe Anfang der 90er meine Klasse III absolviert (und damals durfte man ja bis 7,5 Tonnen fahren)

- Jetzt habe ich letztes Jahr noch den A-Schein für das Motorrad gemacht (gleich unbeschränkte Leistung, da alter Sack 😁 )

Vorne auf dem Führerschein steht vorne unter 9.: A - C1E - CE - MSL
Hinten ist das genauer erläutert: *) steht unter A1-A des Weiteren stehen
Kalenderdaten unter B-C1-BE-C1E-CE-M-L-T/S)

Was darf ich denn jetzt eigentlich genau fahren ? Kann ich weiterhin Transporter bis 7,5 t fahren ? Nicht dass ich mal Probleme bekomme, wenn ich später ein größeres Wohnmobil oder `nen SUV mit `nem 6m langen und sauschweren Wohnwagen ziehen möchte (bin da ernsthaft am überlegen irgendwann mal einen anzuschaffen)

34 Antworten

Zitat:

?

Gruß

genau das.

Bei zitieren ist das Zeichen wieder weg.

war ja noch in Arbeit jetzt gibt's ≥ und ≤

auch im 1.Beitrag

Gruß

ach so hehe

musst eingeben & g e ;
oder & l e ;

ohne Leerzeichen...

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79(C1E>12000kg,L?3)

In der Vorschau sah es richtig aus. Jetzt steht da wieder das Fragezeichen. Ich gebe auf.

79(C1E>12000kg,L≤3)

Zitat:

Ja nur wenn Du überlegst, die haben Führerschein auch nur aufn Golf gemacht und was die heutzutage für ein Heck-Meck selbst für C1 gemacht wird bzw. was das kostet ist doch jenseits von Gut und Böse.

Das ist richtig. Ich muss selber zugeben das mit dem "ollen 3er" bis 7,5t eigentlich zuviel war/ist.

Ich habe das selber "erfahren" als ich mit 35! zum erstenmal nen 7,5t Atego Möbeltransporter gefahren habe. Sonst halt Sprinter und so. Ohne Unfall ect.🙂, aber seitdem bin ich schon auch der meinung "nur" mit dem Autoführerschein gehört man nicht auf Teile wo der gesamte Zug bis 18,5t wiegen darf (CE79).

C1E

 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeug-Kombination 12 000 kg nicht übersteigt,

der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

Das ist die aktuelle C1E-Klasse (wenn man sie neu macht). Schon wieder mit Einschränkungen verbunden. Was befähigt Menschen die den Führerschein auf einem Kleinwagen gemacht haben, mehr Gewichte zu fahren als jemand der den richtigen Führerschein auf einem Klein-LKW gemacht hat? Also das ist doch nicht mehr schön Leute...

Zeichen " > " = mehr als..... ergo: " > 12000 " = mehr als 12000 kg.

Zitat:

Original geschrieben von MarauderMike


Zeichen " > " = mehr als..... ergo: " > 12000 " = mehr als 12000 kg.

ja, aber

nur

für die alte Klasse 3, wenn sie so umgeschrieben wird.

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter319



Zitat:

Original geschrieben von MarauderMike


Zeichen " > " = mehr als..... ergo: " > 12000 " = mehr als 12000 kg.
ja, aber nur für die alte Klasse 3, wenn sie so umgeschrieben wird.

Und auch

NUR

, wenn CE79 eingetragen ist (was man hier so liest muss man das bei gewissen Führerscheinstellen in D schon spez. Anfordern).

(MarauderMike: Darum gibt es CE79, für das "alte C1E" mit mehr als 12to zGG)

Ja das stimmt. Wenn man beim Umschreiben nichts sagt, wird nur der "normale" C1E eingetragen. So ging es einem Kollegen von mir, der wusste das nicht. Es war dann natürlich wieder ein Aufwand, das korrekt nachzutragen.

Zitat:

Original geschrieben von xl420



Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Die Rechte der Klasse 3 sind mit der Umschreibung eingeschränkt worden.
Statt eines Zuges mit durchgehender Bremsleitung von ~18000kg darf der Zug mit C1E nur noch 12000kg wiegen.
Falsch, falsch falsch!

Hartgummifelge kann durchaus richtig liegen!!!!

Wenn der Antragsteller bei der Umschreibung älter als 50 Jahre ist und keine ÄU vorlegt, wird nur noch C1E eingetragen. Dann hat er Recht. Er hat auch Recht, wenn die CE Ausnahme 79 nicht bei er Umschreibung ausrücklich beantragt wurde.

Ich hab schon erlebt, dass die Beamten bei der Führerscheinstelle nicht darüber aufklären und dann gilt der C1E in der neuen Form und bei 12 t ist Schluss! Mahr als 12 t geht nur, wenn bei CE die Einschränkung 79 eingetragen ist. Und dieser Eintrag ist bis zum 50. Lj beschränkt, wird dann keine ÄU vorgelegt, erlischt sie!!!

So siehts aus! Musste auch vor 3 Monaten verlängern lassen und hab 5 Jahre wieder frei mit so´nem Gespann.

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