Führerschein Verlängerung

Moin, ich habe den CE, der liegt seit vier Jahren auf Eis weil ich ihn einfach nicht brauche im Gegensatz zum C1E den brauche ich hin und wieder da wir einen 7,5 Tonner in der Firma haben. Ich bin dieses Jahr 51 geworden und hab einfach nicht dran gedacht das ich den Verlängern muß und bin die ganze Zeit noch so gefahren....zum Glück fahr ich nur alle paar Wochen mal....nun meine Frage, was muß ich alles Vorlegen um den C1E zu Verlängern?
Finde da im Netz unterschiedliche Infos zu daher frage ich hier bei den Profis

Danke und Gruß, Peter

Beste Antwort im Thema

Für die Verlängerung sind folgende Sachen erforderlich:
Augenärztliche Untersuchung mit Reaktionstest,
Ärztliche Untersuchung mit Blut und Urintest (wegen evtl. Diabetes)
Polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem verkehrszentralregister Flensburg
Evtl. Muss auch eine Fahrpraxis nachgewiesen werden.

Ich würde den auf jeden Fall verlängern, ansonsten weg ist weg und müsste falls erforderlich komplett neu gemacht werden Theorie und Praxis.
Aber daran denken ab 50 muss der Klasse C alle 5 Jahre verlängert werden mit den gleichen Anforderungen wie oben
Angeführt.
Auskunft über erforderliche Unterlagen erteilt auch die Führerscheinstelle seiner Stadt.
Gruss
Onkelwerner15

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Zitat:

@Bitboy schrieb am 13. August 2020 um 18:21:08 Uhr:


Aber die Verlängerung muss schon sein beim Schein

Muss die verlängerung nach 5jahren sein oder kann ich die auch navh 7 oder mehr jahren machen wenn ich sie dann mal brauche

Zitat:

@Berlinerunioner schrieb am 13. August 2020 um 19:27:55 Uhr:



Muss die verlängerung nach 5jahren sein oder kann ich die auch navh 7 oder mehr jahren machen wenn ich sie dann mal brauche

Kommt drauf an wo du wohnst.

Ich wohne in berlin

Normal alle 5 Jahre am besten bei einem der alles macht

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Das Problem ist, dass die Führerscheinstelle nach einer längeren "fahrerlaubnislosen Zeit" erneute Nachweise fordern kann, dass man das Fahren (der betreffenden Klasse) nicht verlernt hat.

Zwei Jahre nach Ablauf der Fahrerlaubnis sollte das noch unkritisch sein, danach kommt es halt auf dir örtlichen "Gepflogenheiten" an. Ab einer gewissen Grenze werden neue Prüfungen gefordert (nur die Prüfungen, nicht die komplette Ausbildung!). Wir hatten auch (ich meine in Köln) mal den Fall, dass nur die Bescheinigung einer Fahrschule über ein paar Fahrstunden gefordert wurde.

Was genau fährst du dann? Wenn du nur das Zeug von und zur Baustelle fährst, gibt es da Ausnahmen, wo man keine 95 (die Module) braucht. Bei C1/C1E laufen in der Regel nur die Module aus. Mach dich mal kundig, ob du die Module brauchst. Wenn nicht, ab zur Zulassungstelle und diese Austragen lassen. dann dürfte auch das Ablaufdatum verschwinden.

Und falls da einer sagt, das wäre nur beim alten 3er so: Ich hatte den alten 3er und 2er und habe das Ablaufdatum drin. Halt wegen der 95.

Ich weis dass von nem Kollegen, der Privat den C1 gemacht hat, da er ab und zu sich mal nen 5-Tonner ausleiht, um sein Brennholz nach hause zu karren. Der hat kein Ablaufdatum drin.

Und die 95 bei C/CE braucht man auch nur bei gewerblichem Verkehr (auch bei Fahrten zur Baustelle). Man kann sich ja nen 30-Tonner zum Wohnmobil umbauen.

Mir geht es nur darum, ob ich die 95 zwingend nach spätestens 5 jahren verlängert haben muss oder ob ich die wenn ich ich sie in 8 oder 9 jahren vielleicht brauche dann auch noch nachen kann also die module und ob das dann reicht.
Den Führerschein an sich muss ich natürlich alle 5 jahre neu beantragen

Wenn du die 95 brauchst für deine Fahrten, dann ja. Das brauch ja einige Zeit, bis du die Module hast. Sind ja 5 x 7 Stunden. Also mindestens 1 Woche, wenn dein Chef solange auf dich verzichten kann. Die meisten machen das immer Samstags. Und da gehts halt meistens nur alle 14 Tage wegen der verkürzten Wochenruhezeit. Nicht, dass du Freitags Abends den LKW abstellst, Samtags 1 Modul machst, Montags früh dann wieder den LKW fährst und dass dann nächstes WE wieder. Dann hast du 2 verkürzte Wochenruhezeiten nacheinander, was nicht erlaubt ist. Die Schulung der Module zählt nämlich in der Regel zur Arbeitszeit.

Zitat:

@PommiTHW schrieb am 14. August 2020 um 14:22:58 Uhr:


Wenn du die 95 brauchst für deine Fahrten, dann ja. Das brauch ja einige Zeit, bis du die Module hast. Sind ja 5 x 7 Stunden. Also mindestens 1 Woche, wenn dein Chef solange auf dich verzichten kann. Die meisten machen das immer Samstags. Und da gehts halt meistens nur alle 14 Tage wegen der verkürzten Wochenruhezeit. Nicht, dass du Freitags Abends den LKW abstellst, Samtags 1 Modul machst, Montags früh dann wieder den LKW fährst und dass dann nächstes WE wieder. Dann hast du 2 verkürzte Wochenruhezeiten nacheinander, was nicht erlaubt ist. Die Schulung der Module zählt nämlich in der Regel zur Arbeitszeit.

Die sache ist dass ich den C schein und die 95 vor drei jahren gemacht habe aber derzeit brauch ich beides nicht da ich anderweitig beschäftigt bin. Den C führerschein an sich würde ich der 5 jahresfrist ebtsprechend verlängern aber die 95 wo die module ja ca 400 kosten würde ich irgendwann mal wieder machen wenn ich die 95 wieder brauche und da würde ich gerne wissen ob das so geht oder ob ich die module wirkluch alle 5 jahre nachweisen muss

Zitat:

@Berlinerunioner schrieb am 14. August 2020 um 17:24:13 Uhr:



Die sache ist dass ich den C schein und die 95 vor drei jahren gemacht habe aber derzeit brauch ich beides nicht da ich anderweitig beschäftigt bin. Den C führerschein an sich würde ich der 5 jahresfrist ebtsprechend verlängern aber die 95 wo die module ja ca 400 kosten würde ich irgendwann mal wieder machen wenn ich die 95 wieder brauche und da würde ich gerne wissen ob das so geht oder ob ich die module wirkluch alle 5 jahre nachweisen muss

Meines Wissens nach, kannst du den "C" zwei Jahre überziehen. Manche Verkehrsämter akzeptieren auch mehr. Dann besteht auch die Möglichkeit mit ein paar Fahrstunden, die Fahrtauglichkeit wieder zu erlangen. Ich würde das schriftlich bei der zuständigen Führerscheinstelle anfragen, dann hast du, im Gegensatz zum Telefonat, was in der Hand.

Bei den Modulen brauchst du nicht fortlaufend nachweisen. Es gibt ja auch Fahrten, wo gar keine Module benötigt werden.

Nur, damit dass hier nicht falsch rüberkommt: Die Verlängerung kann man, je nach Bundesland, nach hinten schieben. Aber bitte dann daran denken, dass man in der Zeit kein Fahrzeug der Klasse C führen darf.

Das gleiche zählt für die Fahrerkarte.

Anders ist es mit den Modulen. Die musst du nur machen, wenn du sie in absehbarer Zeit brauchst. Aber wie ich schon schrieb: Es braucht seine Zeit, bis du die hast. Und dann muss der Führerschein auch wieder neu gemacht werden, da in diesem die 95 stehen muss. Es ist also finanziell nicht gerade von Vorteil, wenn man die Module nicht gleichzeitig mit der Verlängerung vorzeigt.

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