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führerschein für radfahrer

Themenstarteram 16. Mai 2007 um 15:32

langsam sollte man mal nen führerschein für radfahrer einführen wie die rumfahren.

heute wieder der 400m feldweg zur garage( rechtsfreier raum laut strassenamt). der weg ist gerade so breit das der lkw gerade so langkommt . ich fahre ganz rechts wegen der löcher udn ein radfahrer kommt entgegen und hält direkt auf mich zu ich musste in die eisen ( bei weniger als 20km/h steht man sofort) sonst hätt ich den auf die haube genommen und etwa 1m vorm aufschlag weicht der erst zur seite und beschimpft einen derbe.

hab schon öfters erlebt das die den weg als fahrradweg sehen weil er in einen endet aber nirgends stehen dazu schilder. strassenbauamt sagt erst ab den fahrradweg ist es einer bis dahin rechtsfreier raum.

aber die radler sieht man öfters wie die sich nicht an die stvo haltenund rücksichtslos fahren.

manchmal wüsnch ich mir echt was am auto zur seite ausfahrend um die vom rad zu holen

Beste Antwort im Thema

Können wir mal bitte vom Klischee "böse, rücksichtslose Radfahrer" wegkommen?

Ich kanns langsam nicht mehr lesen. Zumal die meisten gar nicht in diese Schublade reingehören.

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Zitat:

Original geschrieben von ARMIN81475

Der Führerscheinentzug ist keine Strafe im juristischen Sinn, auch wenns für die meisten die härtere Konsequenz ist.

Richtig: Während ein Fahrverbot eine Strafe ist, ist der Entzug der Fahrerlaubnis eine Maßregel --- und kann deshalb auch verhängt werden, wenn jemand nicht straffähig ist (z.B. wegen psychischer Störung), oder wenn gar keine Straftat vorliegt.

Spätestens wenn ein Radfahrer die Geschwindigkeit von 30kmh oder darüber fahren will ist für mich ein kleiner Führerschein und eine Kennzeichenpflicht durchaus im Bereich des vorstellbaren. Dabei geht es überwiegend darum, dass man sie belangen kann, wenn sie mal wieder vollständigen Mist gemacht haben. Autos haben Nummernschilder und bei unangenehmen Verhalten reicht die Nummer für eine Anzeige - bei einem Fahrfahrfahrer mit der Beschreibung "Joar Mountainbike und Strubbelfrisur" bringt es nix - wäre aber besser so.

Im Grunde ist es für alle im Verkehr Beteiligten besser, wenn sie ein gewisses Grundwissen haben und für ihr Verhalten einstehen müssen. Dann sind auch diese Rotlicht-Hopper endlich Vergangenheit oder die, die mit 35kmh von hinten angesaust kommen, wenn man rechtsabbiegen will und bei dieser Geschwindigkeit das Hindernis erst im letzten Moment im Sichtbereich auftaucht - gibt zwar nicht so viele depperte Radfahrer, aber mehr als genug.

Ein sehr deutscher 3-Seiten Thread!

Die STVO regelt die Teilnahme am Straßenverkehr, und zwar für alle, die daran beteiligt sind (vom Fußgänger über Radfahrer bis zum KFZ-Führer).

Alle Verkehrsteilnehmer sind vor dem Gesetz gleich und haben sich nach den Gesetzen zu verhalten, bei allen Unterschieden

  • im Gefährdet-Sein
  • in Bequemlichkeit und Komfort (Stereo-Sound auf geheizten Sitzen im klimatisierten Raum contra unmittelbarem Ausgesetzt-Sein allen Witterungsunbilden)

Das ist in zivilisierten Ländern allgemein akzeptierte Gepflogenheit.

Nun gibt es in unserem Lande immer wieder die 150%-igen, die gern nach noch mehr Bürokratie, nach noch mehr Regelungen und mehr Gesetzen schreien, wenn in ihrem "Herrschaftsbereich"

  • (auf dem Feldweg neben dem Häuschen im Grünen das unbekannte Fahrzeug,
  • auf der "Autospur" im Stadtverkehr vor der roten Ampel der Radfahrer,
  • auf dem "Gehweg" das geparkte Fahrzeug u.s.w.)

fremde Eindringlinge stören.

Unterricht/Erziehung von klein auf in Kindergarten, Schule und auch Familie zu einer Haltung des Miteinander, der Rücksichtnahme, der Toleranz, auch wenn das Gegenüber mal daneben lag - das ist in unserer Ellenbogengesellschaft jetzt nicht ironisch gemeint - , sind allemal effektiver als Führerscheine für Radfahrer und Fußgänger ...

Kafka und Orwell lassen grüßen

Zitat:

Original geschrieben von der Baas

Kafka und Orwell lassen grüßen

Nein.

Weder sind wir deutschen pauschal alle Dauerdepressiv noch leben wir aktuell in einer Gesellschaft, die sich etwas vormacht.

Führerschein für Radfahrer ist nur fair. Dann gibt es endlich eindeutige Haftungsregeln und dann können auch mal die belangt werden, die vermeindlich nie Fehler machen. Das ist leider nötig - weil sich unsere Gesellschaft (siehe diese und viele andere Threads mit Berichten aus dem Alltag) schlicht und einfach nicht an die einfachsten Grundregeln des Zusammenlebens gewöhnen kann. Solange jeder egal was für einen Blödsinn er macht glaubt im Recht zu sein gibt es keine andere Lösung als eine Verfolgbarkeit seitens der zuständigen Behörden sicherzustellen.

Mirko, mal flux als Literatur-Banause outend :D

am 18. Mai 2007 um 10:04

Und vor allem gibts ne weitere Möglichkeit, für Schwachsinn Geld zu verlangen.

Wie wärs denn mit einem Führerschein für Fußgänger? Die machen auch Fehler.

Oder einem Füherschein für soziale Kontakte, damit mal Ordung herrscht im Umgang miteinander! Tür nicht aufgehalten? Zack! 15€! Nicht gegrüßt? 5€! Bei Wiederholung 25€!

am 18. Mai 2007 um 10:17

Klar, Kennzeichen und Führerschein für Radfahrer ...

... und die fangen dann an jeden Autofahrer anzuzeigen der beim Überholen nicht 1,5m Seitenabstand einhält, der einen Ausbremst, auf dem Radweg parkt, die Vorfahrt nimmt, ... :rolleyes:

IMHO brauchts keinen Führerschein, wichtiger wäre es wenn die Polizei auch mal öfter Rotlichtverstösse und ähnliches Fehlverhalten ahnden würde. Teilweise schäm ich mich echt als Radfahrer wenn ich sehe wie sich da einige verhalten. :mad:

Aber schwarze Schafe gibts wie gesagt auf beiden Seiten. Subjektiv halten in der Stadt keine 10% den korrekten Seitenabstand beim Überholen ein, Falschparker auf dem Radweg sind ebenso Tagesordnung wie Vorfahrtnahme beim Abbiegen oder Abdrängen von der Strasse (vielfach leider sogar unbewusst).

Gruß Meik

Zitat:

Weder sind wir deutschen pauschal alle Dauerdepressiv noch leben wir aktuell in einer Gesellschaft, die sich etwas vormacht.

Hallo miwalter (Nichtrücksichtnehmer),

Hab ich da einen intellektuellen Totalausfall oder was soll das?

Hat irgendjemand von Depressionen, Dauerdepressionen oder einer gesamten deutschen Bevölkerung bzw. einer Gesellschaft gesprochen, die sich etwas vormacht?

Was vormacht?

Durch den Führerschein gibt es eindeutige Haftungsregeln?

Wenn ein Radfahrer im Besitz eines Führerscheines ist, kann er belangt werden?

Führerscheinbesitz führt zu Einhaltung der "einfachsten Grundregeln des Zusammenlebens"

und endlich auch zu einer "Verfolgbarkeit seitens der zuständigen Behörden"?

Bleib mal locker und sei froh über Deinen Führerschein

der Baas

Zitat:

Original geschrieben von der Baas

Hallo miwalter (Nichtrücksichtnehmer),

Hab ich da einen intellektuellen Totalausfall oder was soll das?

Du kennst meinen Humor noch nicht.

Bezogen war das auf deinen Spruch von wegen "Kafka und Orwell lassen grüßen" - du kennst Kafka und Orwell, oder?

Zitat:

Bleib mal locker und sei froh über Deinen Führerschein

der Baas

Keine Sorge - sowas nehm ich locker :D

Hi miwalter,

alles ROGER -

schönen Abend

der Baas

Nachtrag hierzu:

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Wissenschaft und Rechtsprechnung gehen halt ab einem bestimmten Alkoholpegel von einem generellen Alkoholproblem aus.

Wenn jemand derart betrunken durch die Gegend läuft, ist das sogar noch zu seinem Nachteil --- wenn jemand sich mit diesem Alkoholgehalt noch auf den Beinen halten kann...

Wenn er schlafend auf der Parkbank oder bewußtlos in der Gosse gefunden wird, wäre es wiederum zu seinem Vorteil...

Ähnliches gilt, wenn jemand (fernab von jedem Auto) im Zusammenhang mit Drogen auffällt.

Leserbrief in der aktuellen AutoBild: Einem Fahrschüler wird vom Landratsamt die Zulassung zur Fahrprüfung verweigert (statt dessen eine MPU verlangt) --- weil er vor einem Jahr (offenbar als Fußgänger) mit 1,8 Promille von der Polizei aufgegriffen wurde...

Zitat:

Original geschrieben von ubc

N --- weil er vor einem Jahr (offenbar als Fußgänger) mit 1,8 Promille von der Polizei aufgegriffen wurde...

Da stellt sich aber automatisch die Frage, WO er aufgegriffen wurde. Wenn es beim Überqueren der Autobahn war (nicht über die Brücke, sondern über die Fahrbahnen), dann wäre die Maßnahme schon konsequent...

ich bin für kennzeichen bei allem was sich irgendwo bewegt. festgetackert auf dem hund, an der stirn von fußgängern und am rücken (damits keiner missbräuchlich verwenden kann) ... also mal ganz ehrlich - ihr seid doch total beknackt ...

am 18. Mai 2007 um 21:21

Hund und Fußgänger können aber a) dein Gefährt nicht soo sehr beschädigen und b) im normalen Verkehr nicht solchen Mist bauen wie Fahrradfahrer.

Denn für Fußgänger sind eigentlich immer eigene Bereiche vorgesehen, ein Fußgänger ist auch kein Fahrer oder Führer von einem Fahrzeug, der ist nur ein Verkehrsteilnehmer.

Ein Fahrradfahrer ist aber, wie der Name schon sagt, ein Führer eines Fahrzeuges.

Da selbst motorisierte Fahrräder gekennzeichnet sind, warum sollte man die unmotorisierten nicht kennzeichnen und an/ummelden??

Sollte hier nicht der Grundsatz 'gleiches Recht für alle' gelten?

Ebenso sollten die Fahrradfahrer haftpflichtversichert sein.

Denn ein Mofafahrer kann man haftbar machen, wenn er einen schwereren Unfall verursacht, einen Fahrradfahrer aber schwer...

Der Fahrradführerschin ist ein alter Hut.

So muss man in fast jeder (Grund-) Schule einen Test bestehen, um mit dem Rad zur Schule fahren zu dürfen.

Das ist völlig ausreichend, unbürokratisch und zweckmäßig.

Aber hier gehts ja mal wieder weiter. Noch mehr Paragraphen müssen her.

Zusätzlich zur Kennzeichnunspflicht müsste dann nach eurer Logik auch eine Versicherungspflicht her.

Einer meiner Söhne hat ein Laufrad, einen Roller, ein Bobbycar und ein Dreirad. Ich müsste für meine Familie ca. 10 Kennzeichen beantragen, das steigert die Sicherheit bei uns im Ort enorm.

Ich selbst habe mehrere Fahrräder, einen Anhänger dazu usw.

Wer selbst glaubt, von Fahrradfahrern geht eine nennenswerte Gefährdung des Verkehrs aus, hat noch nie auf einem gesessen.

Als Radfahrer zieht man bei einem Unfall den kürzeren. Wieviele Radfahrer werden auf dem Radweg von abbiegenden oder aus Grundstücken ausfahrenden Fahrzeugen übersehen?

Da hört man schon öfter von.

Von schweren durch Radfahrer verursachten Unfällen höre ich selten.

Im übrigen fühle ich mich, wenn ich auf dem Rad unterwegs bin SEHR oft durch PKWfahrer gefährdet.

Den meisten (ca. 80% der Überhohlenden) ist überhaupt nicht klar, dass man 1,5m Seitenabstand zu halten hat.

Das ist für mcih normalerweise kein großen Problem, da ich nicht so schwanke, aber mit besetzten Kindersitz! erwarte ich wohl leider zu viel Rücksichtnahme. Das eine Bewegung des Kindes zwangsläufig mit einer Spurabweichung einhergeht ist leider nur wenigen klar.

Seltsamerweise wird der Anhänger zum Transport von unserem ganz kleinen meist ÄUßERST rücksichtsvoll überholt, selbst wenn er mal leer sein sollte.

Das ist dann schon komisch, wenn ich ein STVO-konformes Verhalten schon so einstufe, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Da stellt sich aber automatisch die Frage, WO er aufgegriffen wurde. Wenn es beim Überqueren der Autobahn war (nicht über die Brücke, sondern über die Fahrbahnen), dann wäre die Maßnahme schon konsequent...

Ich kann nur den Wortlaut zitieren: "...weil er vor einem Jahr als Fußgänger mit 1,8 Promille aufs Revier gebracht wurde."

Wie ich schon schrieb, geht es hierbei wohl NICHT um irgendeinen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, sondern allein um den Promillewert an sich: Wer so viel trinkt (und dann womöglich noch "geradeaus gehen" kann), der muß ein regelmäßiger Trinker sein.

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