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führerschein für radfahrer

Themenstarteram 16. Mai 2007 um 15:32

langsam sollte man mal nen führerschein für radfahrer einführen wie die rumfahren.

heute wieder der 400m feldweg zur garage( rechtsfreier raum laut strassenamt). der weg ist gerade so breit das der lkw gerade so langkommt . ich fahre ganz rechts wegen der löcher udn ein radfahrer kommt entgegen und hält direkt auf mich zu ich musste in die eisen ( bei weniger als 20km/h steht man sofort) sonst hätt ich den auf die haube genommen und etwa 1m vorm aufschlag weicht der erst zur seite und beschimpft einen derbe.

hab schon öfters erlebt das die den weg als fahrradweg sehen weil er in einen endet aber nirgends stehen dazu schilder. strassenbauamt sagt erst ab den fahrradweg ist es einer bis dahin rechtsfreier raum.

aber die radler sieht man öfters wie die sich nicht an die stvo haltenund rücksichtslos fahren.

manchmal wüsnch ich mir echt was am auto zur seite ausfahrend um die vom rad zu holen

Beste Antwort im Thema

Können wir mal bitte vom Klischee "böse, rücksichtslose Radfahrer" wegkommen?

Ich kanns langsam nicht mehr lesen. Zumal die meisten gar nicht in diese Schublade reingehören.

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Naja, dann ist das wohl eine Sache der Auslegung und muss wohl ein sehr heftiger Fall gewesen sein.

Ich bin mir nicht sicher, aber liegt nicht für Fahrradfahrer die Grenze bei 1,1 Promille(=absolute Fahruntüchtigkeit)?

Gruß

Karl

am 16. Mai 2007 um 21:32

schonwieder das leidige thema! hatten wird doch erst letztes jahr seitenlang diskutiert....

hier nochmal ein paar einwände von mir:

radfahrer,

-wechseln ohne zu gucken die straßenseite (und fahren einem dabei fast in die seite)

-biegen ohne armzeichen + schulterblich einfach ab

-kennen keine rote ampel

-drängeln sich an ner schlange immer nach vorne durch

€dit: ist euch mal aufgefallen, wie die sich auf der "normalen" starße verhalten im verhältniss dazu, wie wenn ein fußgänger auffm radweg läuft?

Also gucken tue ich immer. Insbesondere, wenn ich eigentlich verbotene Fahrmanöver mit dem Fahrrad mache.

Gruß

Karl

Zitat:

Original geschrieben von 200D

WAAAAAS??? Man darf nichtmal betrunken zu Fuß gehen???...also das wäre mir ganz neu...

Doch, man DARF schon (d.h. es ist nicht verboten).

Ab einem bestimmten Alkoholpegel wird jedoch ein generelles Alkoholproblem unterstellt --- und dann ist der FS in Gefahr (Das müßten 1,6 oder 2,0 Promille sein.)

Zitat:

Original geschrieben von 200D

Ich bin mir nicht sicher, aber liegt nicht für Fahrradfahrer die Grenze bei 1,1 Promille(=absolute Fahruntüchtigkeit)?

1,6 sind es, AFAIK.

Ein großes Radfahrerhighlight in L ist einmal am Neuen Rathaus... wem es was sagt...

Aus Richtung Leuschnerplatz wollen Autofahrer rechts Richtung Goerdelerring und müssen dazu eine eigene Abbiegespur nutzen, die am Ende "Vorfahrt gewähren" hat. Parallel dazu kommen die Radler aus der Innenstadt, müssen aber mitten in der Abbiegespur von ganz rechts innerhalb der Radspur quer über die Abbiegespur, um auf die benachbarte Verkehrsinsel mit Fußgängerampeln zu kommen, sollten sie die Straße überqueren wollen.

Und ratet mal, wie die meisten Öko- und Studiradler (auch ich bin einer der letztgenannten, Ausnahmen haben die Regel :D ) dort über die Straße fahren- richtig, gucken nicht nach hinten (kreuzgefährlich) und ohne Vorwarnung über die befestigte Fahrbahnabgrenzung einfach quer rüber. Nur, weil die Autofahrer immer auf der Bremse ruhen, ist da noch relativ wenig passiert :mad:

Oder Straßenbahn, man steht drinnen und im nächsten Moment liegt man, weil der Fahrer wegen kreuzendem Radfahrer ne Gefahrenbremsung einlegen muß. Die fahren selbst bei einem sich nahenden 30 Tonnen schweren Objekt mit katastrophaler Bremse wie eine Straßenbahn aus Tatra-DDR-Zeiten einfach los...

Antwort: Die haben eh alle anzuhalten für mich...

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Doch, man DARF schon (d.h. es ist nicht verboten).

Ab einem bestimmten Alkoholpegel wird jedoch ein generelles Alkoholproblem unterstellt --- und dann ist der FS in Gefahr (Das müßten 1,6 oder 2,0 Promille sein.)

Das ist ja wohl absolut lächerlich, jemandem ein Alkoholproblem vorzuwerfen und den FS wegzunehmen, wenn er mal besoffen durch die Gegend läuft. Auch wenn ich dies schon getan habe, habe ich erstens kein Alkoholproblem und zweitens kann ich Autofahren und Saufen sehr wohl voneinander trennen.

Ich glaube, wenn man jeden erwischen würde, sobald er mal irgendwo besoffen rumläuft, und man dabei immer den FS einziehen würde, wären schon über 90% aller FS eingezogen.

Das mit dem Fahrradfahren find ich auch echt ne Sauerei. Weil wenn jemand garkeinen Führerschein hat, darf der genauso viel oder wenig besoffen Fahrrad fahren, und für diesen Menschen hat das denke ich gar keine Konsequenzen, weil man ihm ja keinen FS wegnehmen kann.

Gruß

Karl

Themenstarteram 17. Mai 2007 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von 200D

Das mit dem Fahrradfahren find ich auch echt ne Sauerei. Weil wenn jemand garkeinen Führerschein hat, darf der genauso viel oder wenig besoffen Fahrrad fahren, und für diesen Menschen hat das denke ich gar keine Konsequenzen, weil man ihm ja keinen FS wegnehmen kann.

Gruß

Karl

wieso sauerei? steht in der stvo das die promille werte nur für auto und lkw gelten? nein steh nämlich nicht drin ddie stvo ist für alle im verkehr teilnehmenden fahrzeuge gültig also auch radfahrer egal ob mit oder ohne führerschein.

konsequenz hat es auch wenne r keinen hat. da gibts die selben strafen und der spätere führerschein ist auch in gefahr ^^

am 17. Mai 2007 um 8:50

@200d: Der Führerscheinentzug ist keine Strafe im juristischen Sinn, auch wenns für die meisten die härtere Konsequenz ist.

Zum topik. ich finde ein Führerschein für Radler nicht sinnvoll und notwendig; dies müßte dann ja für alle Verkehrsteilnehmer gelten.

Die STVO gilt eh für alle, ob mit dem Rad oder zu Fuß.

Und die grundlegende Kenntniss wird auch von jedem erwartet.

Es "kann" also jeder Straftaten wie Nötigung oder gefählicher Eingriff in den Straßenverkehr begehen.

Geschieht die z.B. volltrunken oder vorsätzlich kann also jedem der Führerschein entzogen werden. (Wenn z.B.die charakterliche Eignung bezweifelt werden muß oder eine Alkoholsucht vermutet wird)

So einfach geht das aber nicht, nur wenn man mal betrunken Rad fährt.

@himeno Die Promillegrenze für Radler ist in der Tat höher ich glaub 1,6, außer man hat deutliche Ausfallerscheinungen und fällt verkehrsgefährdend auf.

Gruß Armin

am 17. Mai 2007 um 9:08

Zitat:

Original geschrieben von ARMIN81475

....

außer man hat deutliche Ausfallerscheinungen und fällt verkehrsgefährdend auf.

das oder ein Unfall wird den höchsten Prozentsatz derer ausmachen die beim "besoffen" Rad fahren überhaupt erwischt werden ... anders als beim Autofahren gibt es selten allgemeine Rad-Verkehrskontrollen …

am 17. Mai 2007 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

radfahrer,

-wechseln ohne zu gucken die straßenseite (und fahren einem dabei fast in die seite)

-biegen ohne armzeichen + schulterblich einfach ab

-kennen keine rote ampel

Autofahrer

- wechseln ohne zu gucken die Spur (und brettern dabei fast über Fahrradfahrer drüber)

- biegen ohne zu blinken und ohne zu gucken plötzlich quer über den Fahrradweg ab

- kennen keine Stopschilder oder Vorfahrt-gewähren-Schilder vor Radwegen

- ignorieren gekonnt, dass auch der Radweg um einen Kreisverkehr herum Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen hat (jedenfalls nach üblicher Beschilderung)

- parken kreuz und quer auf Fuß- und Radwegen

- nutzen ohne zu gucken Radwege als Umgehung einer Baustelle

- überholen Radfahrer mitten durch riesige Pfützen und/oder ohne nennenswerten Seitenabstand

Soweit zu nicht vorschriftsgemäßem Verhalten beider Seiten.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

-drängeln sich an ner schlange immer nach vorne durch

Das ist an roten Ampeln ihr gutes Recht (wie übrigens auch das Ignorieren eines handtuchbreiten oder schlaglochübersäten oder unmöglich geführten Radwegs). Aber das scheint noch nicht bei jedem angekommen zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von q-pit

das oder ein Unfall wird den höchsten Prozentsatz derer ausmachen die beim "besoffen" Rad fahren überhaupt erwischt werden ... anders als beim Autofahren gibt es selten allgemeine Rad-Verkehrskontrollen …

Ich vermute sehr stark, dass das bei Autofahrern auch der Fall ist. Da werden zwar sicherlich deutlich mehr bei Kontrollen herausgefischt, aber es dürften trotzdem noch viel mehr erst bei Unfällen auffallen. Bei allgemeinen Verkehrskontrollen wird z.B. oft erst auf Alkohol kontrolliert, wenn vorher im Verkehr Ausfallerscheinungen auftraten.

MfG, HeRo

Themenstarteram 17. Mai 2007 um 10:14

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Das ist an roten Ampeln ihr gutes Recht (wie übrigens auch das Ignorieren eines handtuchbreiten oder schlaglochübersäten oder unmöglich geführten Radwegs). Aber das scheint noch nicht bei jedem angekommen zu sein.

das ist aber nur erlaubt wenn sie bei gleichbleibender geschwindigkeit vorfahren können.

ist behinderung und sie müssen anhalten ist es net erlaubt ^^

am 17. Mai 2007 um 10:56

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

das ist aber nur erlaubt wenn sie bei gleichbleibender geschwindigkeit vorfahren können.

ist behinderung und sie müssen anhalten ist es net erlaubt ^^

Das kann ich aus §5 StVO nicht herauslesen:

"(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

MfG, HeRo

...und wie oft bin ich auf dem Fahrrad schon fast in den Graben oder dem hohen Bordstein geschoben worden, weil Autofahrer einfach ihr "Ich bin Erster"-Raster nicht rauskriegen...

Da muß man jedes Mal um sein Leben fürchten, auf der Schwalbe noch viel schlimmer- man rollt vor an die Ampel, ist es dann grün und man gibt Stoff bis auf Tempo 60 in der Stadt, beschleunigt der Hintermann extra und schiebt einen fast von der Straße :mad:

Es gibt schon bekloppte Autofahrer... dabei bin ich noch nicht mal langsam mit Tempo 55 bis 60 so wie ein moderner Plastikroller :rolleyes:

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von 200D

Das ist ja wohl absolut lächerlich, jemandem ein Alkoholproblem vorzuwerfen und den FS wegzunehmen, wenn er mal besoffen durch die Gegend läuft.

Wissenschaft und Rechtsprechnung gehen halt ab einem bestimmten Alkoholpegel von einem generellen Alkoholproblem aus.

Wenn jemand derart betrunken durch die Gegend läuft, ist das sogar noch zu seinem Nachteil --- wenn jemand sich mit diesem Alkoholgehalt noch auf den Beinen halten kann...

Wenn er schlafend auf der Parkbank oder bewußtlos in der Gosse gefunden wird, wäre es wiederum zu seinem Vorteil...

Ähnliches gilt, wenn jemand (fernab von jedem Auto) im Zusammenhang mit Drogen auffällt.

Zitat:

Auch wenn ich dies schon getan habe, habe ich erstens kein Alkoholproblem und zweitens kann ich Autofahren und Saufen sehr wohl voneinander trennen.

Das sagt halt jeder, der erwischt wurde...

Zitat:

Ich glaube, wenn man jeden erwischen würde, sobald er mal irgendwo besoffen rumläuft, und man dabei immer den FS einziehen würde, wären schon über 90% aller FS eingezogen.

1,6 Promille sind schon sehr viel --- insofern würde ich die 90% doch anzweifeln...

Zitat:

Das mit dem Fahrradfahren find ich auch echt ne Sauerei. Weil wenn jemand garkeinen Führerschein hat, darf der genauso viel oder wenig besoffen Fahrrad fahren, und für diesen Menschen hat das denke ich gar keine Konsequenzen, weil man ihm ja keinen FS wegnehmen kann.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, auch hier ist es so: Das Fahrradfahren im angetrunkenen Zustand ist nicht das Problem (d.h. nicht strafbar) --- sondern allein der Promillewert.

Insgesamt muß man feststellen: Der oft gehörte Ratschlag, man könne beliebig viel trinken, solange man nur nicht fahre, gilt so nicht --- wenn man gar zu viel trinkt, kann der FS auch dann weg sein, wenn man gar nicht gefahren ist.

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