Frontscheiben tönen
Vielleicht hat der eine oder andere das Bedürfnis seine vorderen Scheiben zu tönen. Es gibt eine Firma in Krefeld (dank des FREUNDLICHEN Hinweises von Scotty ist es in DU), die bis zu 50% die Fahrer- und Beifahrerscheiben tönen. Mit Einzelabnahme.
Bereits getestet durch unsere Chrysler 300C Fahrer 😁
Glastone
LG Dennis
Beste Antwort im Thema
Eintragen und keine Probleme kann man nicht sagen, hatte bei meinem alten A3 auch mal die Frontscheibe Fluten lassen mit Eintragung. Polizei mich angehalten und erstmal eine Anzeige, es ging soweit das ich mir einen Anwalt genommen habe und die Sache ging vor Gericht weil ich den Tüvprüfer angezeigt habe. Am ende hat es den Richter nicht interessiert wer es eingetragen hat, konnte 400Euro Strafe zahlen, 4Punkte und alles wieder umbauen. Also wäre ich mit eintragen vorsichtig. Anderer Nachteil ist wenn man die Scheiben einmal von innen sauber macht sieht man leichte kratzer weil es im prinzip wie Autolack ist wo man auch vom waschen leichte Kratzer oder Schlieren bekommt.
21 Antworten
Ich habe das hier über Google gefunden und einfach mal kopiert. Wertfrei.
Thema:
Sonderabnahmen sind kein Freibrief:
Zitat:
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Da sehr viele Meinungen zu den Abnahmen nach § 21 und §19.2 der STVZO bestehen, möchte ich ich mit diesem Thema mal ausführlicher beschäftigen !
Es gibt diesen berühmten Satz der sich in den Köpfen festgesetzt hat...es liegt im Ermessen der Prüfers...
Der Prüfer muß nach den besehenden Richtlinien der STVZO die Anbauteile technisch prüfen !
Das heißt:
Es gibt Bestimmungen für sämtliche Anbauteile
* welche Auflagen und Bestimmungen diese entsprechen müßen
* auch sind diese Prüfungen in den T-Gutachten oder ABE's der einzelnen Anbauteile aufgeführt oder zur Erlagen dieser geprüft worden.
Möchte hier mal zum besserem Verstäniss ein Beispiel bringen, das für alle Anbauteile steht
LM Felgen ohne T-Gutachten oder ABE ( Größe und Ausführung spielen keine Rolle )
Folgende Unterlagen müßen zur Abnahme angewendet werden
* Festigkeitsnachweiß
dieser beinhaltet folgende Prüfungen
Biegeprüfung
geprüft bis xxx kg pro Felge
Impactest ( Felgenhornprüfung
Umlaufprüfung
* Reifenfreigabe zur verbauten Felgengröße und Fahrzeug
* Bei Überschreiten der ET von mehr als 2% gegenüber der Serie
Fahrwerksfestigkeitsprüfung
* Bei Abweichen des Radumfangs noch mehr als 8% gegenüber der Serie
Abgasprüfung ( keine ASU )
* Bei Anweichen des Radumfangs von mehr als 2& gegenüber der Serie
Tachoüberpüfung oder Angeichung
Sollten alle diese zur Abnahme zwindend erforderlichen Unterlagen vorhanden sein, erst dann liegt es im Ermessen des Prüfers diese LM Felgen technisch abzunehmen da sämmtliche Bestimmungen eingehalten wurden.
Auch ist dieser gesetzlich angehalten, alle gemachten Einträge zu dokumentieren und auf Verlangen allen gesetzlichen Stellen ( KBA, Polizei oder TÜV/Dekra ) offen zu legen.
Hier gibt es dann auch die Unterschiede zu legalen oder ilegalen Abnahmen !
Sollten diese oben aufgeführten Unterlagen nicht zur Abnahme herangezogen wurden, ist keine technische Voraussetzung gegeben und dieser Eintrag ist nicht gesetzlich haltbar. Also ilegal !!!!!
Das Fahrzeug ist folglich BE erloschen.
Diese Aufzählung könnte ich seitenweiße fortsetzen..da es bei allen Anbauteile ähnliche Bestimmungen gibt die einzuhalten sind.
Fazit:
Eintrag ist nicht gleich Eintrag, auch wenn viele das glauben wollen !
Deswegen Vorsicht bei Firmen die behaupten für eine schmale Mark alles eintragen zu wollen/können, ich denke hier an Schwarz -TÜV oder Döner- TÜV.
Leider schützen solche Eintragen nicht und der Halter des Fahrzeugs ist für solche Eintragungen haftbar.
Klar das auch der Prüfer der diese Abnahme unterzeichnet hat auch dafür haftet ( meistens gitt es eine Anzeige und die Geschäftsleitung wird eine Kündigung des Prüfers aussprechen) , aber die BE ist weg und die Punkte sowie Strafe hat der Halter selbst zu tragen.
Letzendlich...Geld weg...Fahrzeug weg.....und die erforderliche Gesamtabnahme des Fahrzuegs nach § 21 der STVZO kostet richtig Geld, da der Brief erloschen ist und wieder neu ausgestellt werden muß. Leider sind auch hier alle gemachten Einträge im Brief wieder neu abzunehmen.
Denkt mal drüber nach...ob sich hier und da nicht einpaar mehr EURO's zu investieren lohnen würden und eine legale Abnahme vornehmen zu lassen.
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Zitat Ende.
Danke MC das hab ich gesucht 😁
Man kommt auch schnell in den Bereich der Falschbeurkundung...
Zitat:
Original geschrieben von Mission Control
Ich habe das hier über Google gefunden und einfach mal kopiert. Wertfrei.Thema:
Sonderabnahmen sind kein Freibrief:
Zitat:
...
Denkt mal drüber nach...ob sich hier und da nicht einpaar mehr EURO's zu investieren lohnen würden und eine legale Abnahme vornehmen zu lassen.
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Zitat Ende.
Wo ist der Unterschied zwischen legalen und illegalen Abnahmen? Wer hält das nach?
Wenn ich mal von Herrn Seidel zitieren darf:
Zitat:
Wir benutzen keine Folie sondern unser eigenes Produkt: GLASTONE.
Es ist ein flüssiges MAterial, daß in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren entwickelt wurde. Dahinter steckt die Idee, eine Folie flüssig aufzutragen, um die bekannten Fehler von Folie auszugleichen. Diese sind jedem bekannt und bisher auch zähneknirschend akzeptiert.
Seit nun mehr 8 Jahren setzen wir das Material professionel am Markt ein. Zunächst wurde der hintere Teil des Fahrzeuges beschichtet.
Dann ging der harte Behördenkampf los.
Punkt 1: Stzvo §40 Scheiben ausd Sicherheitsglas. Da steht unteranderem. daß das Glas welches in kleine ungefährliche Bruchstück zerfallen muß, keine Verletzungen verursachen darf. Unserbeschichtetes Glas schafft diesen Glasbruchtest erfolgreich. Nachgewiesen durch ein lizensiertes Institut für Prüfungen nach ECE Norm.
Im weiteren Text steht, daß das Glas im vorderen Sichtbereich untere anderem klar sein muß! Schon hüpfen alle los und erklären, daß man die Scheiben nicht tönen darf!! Alle Scheiben der neueren Fahrzeuggeneration sind getönt, wenn auch nur leicht. Bitte ein weißes Blatt Papier hinter die Scheiben halten; die meisten sind leicht grün, Mercedes Avantgarde sind blau. Also Scheiben dürfen getönt sein. Diesen Sachverhalt mußte ich den TÜV Leuten, wie auch den Mitarbeitern vom Kraftfahrtbundesamt erklären. Die Bedeutung des Wort KLAR kann man so beschreiben: Jeder hat schon einmal Apfelsaft gekauft, da gibt es klaren und trüben, aber beide sind farbig. Also KLAR beszieht sich auf: nicht trübe.
In weiteren Tests sind im Institut geprüft worden: Verhalten auf Feuchtigkeit, kalt/warm + warm/Kalt verhalten, Farbechtheit, ´Verzerrung usw.usw.usw.
Der nächste Punkt ist die Zulassung. Da gibt es zwei Wege. Einmal ist erklärt in der ECE Norm R43 die technischen Eigenschaften von Autoglas. Da wird aber auch erklärt wie weit die Lichtdurchlässigkeit(Transmission) abgesenkt sein darf.
So, in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften, einer schriftlichen Stellungnahme vom Kraftfahrtbundesamt, mehere technischen Tests von lizensierten Instituten und einem TÜV Prüfer mit einem Transmissionsmeßgerät, haben wir die Möglichkeit Scheiben vorne mit unserem Material zu tönen und einzutragen.
und dann noch:
Zitat:
Ich wollte mich mal wieder melden. Also was gibt es Neues aus der Abteilung Scheibentönung. Wir haben gerade eine 4 monatige Prüfung unseres Materials und dessen Gutachten durch den TÜV Rheinland in Verbindung mit dem KBA hinter uns. Es wurde alles auf den Kopf gestellt und das Ergebnis ist einwandfrei. Es wurden keine Fehler gefunden und somit die Legalität unseres Verfahren deutlich unter Beweis gestellt. Es gibt also nichts zu bemängeln, insbesondere gibt es keine Sorgen hinsichtlich Legalität, Fahrverbote oder Punkt- oder Geld Strafen.
Es ist wichtig darauf hinzu weisen, das die Scheiben vorne vom TÜV abgenommen werden müssen und natürlich auch anschliessend beim zuständigen Starssenverkehrsamt in die Papiere eintragen werden müssen!
LG Dennis
Die erforderlichn Unterlagen bekommt man bei Glastone. Außerdem werden die Tönungen vom Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugschein eingetragen und ihr habt somit Versicherungsschutz.
UND BITTE, ALLE DIE JETZT WIEDER AUFSCHREIEN, ruft vorher einmal(!!!) bei Glastone an und lasst euch das erklären.
LG Dennis
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KBA
Beschluss des Sektorkomitees vom 09.01.2004
(14.01.04)
Ab 15.01.2004 sind diese Beschlüsse umzusetzen. Abweichungen davon erfordern eine detaillierte Begründung und sind dem Sektorkomitee vorzulegen.
Das Einfärben (Floating) von Fahrzeugverglasungen stellt einen Eingriff in die Bauartgenehmigung des betreffenden Bauteils dar. Hierdurch wird die alte Kennzeichnung der Allgemeinen Bauartgenehmigung ungültig und muss ungültig gemacht werden. Eine neue Kennzeichnung ist anzubringen. Sollen auch für die Sicht des Fahrzeugführers wichtige Scheiben (Windschutzscheibe oder vordere Seitenscheiben) eingefärbt werden, ist die Prüfung des Transmissionsgrades der Scheiben im eingebauten Zustand bei der Anbauprüfung vorzunehmen. Es ist die Prüfung nach ECE-Regelung 43 durch hierfür akkreditierte Technische Dienste durchzuführen.
Dazu kommt dann noch...
Auszug des KBA:
(...) Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. (...)
Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40Abs 1 StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Durch das "fluten" erlischt die Betriebserlaubnis. Man müsste eine neue Bauartgenehmigung beantragen. Das könnte nur eine Prüfstelle in ganz Deutschland durchführen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von scoopor
Die erforderlichn Unterlagen bekommt man bei Glastone. Außerdem werden die Tönungen vom Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugschein eingetragen und ihr habt somit Versicherungsschutz.UND BITTE, ALLE DIE JETZT WIEDER AUFSCHREIEN, ruft vorher einmal(!!!) bei Glastone an und lasst euch das erklären.
LG Dennis
Wie ich dir oben schon gesagt habe, was in den Papieren steht ist uninteressant, wenn es hart auf hart kommt und somit hat man eben NICHT immer den Versicherungsschutz! ;-)
Und nochmal, warum soll ich bei DENEN anrufen? Wie gesagt, die erzählen mir genau das was ich hören will bzw. mich zum Kauf übereden soll. Die wollen Geld machen, deswegen verstehe ich das ja auch, dass die das sagen. Würd ich doch als Geschäftsmann nicht anders machen!
Wenn dann rat mir zu einem Anruf beim KBA und wenn dir mir dann schriftlich bestätigen, dass ich da keinerlei Bedenken haben muss, erst dann würde ich evtl. das ganze in Betracht ziehen.
Wenn du mit deiner getönten Frontscheibe einen Unfall baust und der Gutachter der Gegenseite sich der Sache annimmt, kannst du staunen wie weit (oder wie "kurz"😉 du mit deinen ganzen Papieren kommst.
Mein Tipp: Lass die Finger von sowas.