Frontscheibe Steinschlag
Hallo ich bin auf der Autobahn unterwegs mit einmal merke ich ein dumpfen schlag gegen die Windschutzscheibe, und hatte auch gleich ein schaden entdeckt in der Windschutzscheibe was mach ich jezt?
Beste Antwort im Thema
Direkt das Auto verschrotten lassen!
46 Antworten
Werd mal nachsehen 🙂 aber soweit ich weiß gibts die noch.
Da an der Ecke tut sich was, neben dem TÜV baut sich der ADAC was neues, n neues Bullenghetto soll auch gebaut werden, aber neue Fenster mußten unbedingt noch rein...
die Straße am CHIO und Knast vorbei da is jetzt abbiegende Vorfahrt R Kohlscheid...
am Blücherplatz muß man jetzt blechen, aber was auf den Uhren steht stimmt nicht, man denkt man löst für 2 Stunden, aber nach 1,5 Std gibts ne Knolle, dann lieber mit der 51 rein
ab Elisenbrunnen wird man unfreiwillig auf Stadtrundfahrt geschickt, einfach an der Mayerschen vorbei is nich (die EG wollt schon das Geld wiederhaben für diesen Mist)
Kaiserplatz bis zum Orangenbrunnen, da wird auch heftigst umgestrickt...
anders ausgedrückt, du verpaßt nicht viel - ach, kennst du den neuen Tivoli in fertig?
Ich habe auch einen Steinschlag auf der Beifahrerseite, den ich nicht selbst sehe, weil im "Schatten" des Rückspiegels. Der Schaden besteht seit anderthalb Jahren. Kommentar der Werkstatt: auf den nächsten Stein warten.
Es ist eine heizbare Frontscheibe, übliche Reparaturtechnologie geht da nicht. Außerdem war der Schlag auch etwas groß. Aber es reißt nichts, alles bleibt, wie es war.
Hallo zusammen,
Zitat:
@blogreiter schrieb am 10. November 2014 um 21:14:48 Uhr:
Es ist eine heizbare Frontscheibe, übliche Reparaturtechnologie geht da nicht. Außerdem war der Schlag auch etwas groß.
Wer sagt denn soetwas?
1. Jede beheizbare Scheibe kann problemlos repariert werden.
2. Eine Größenbeschränkung des Steinschlages gibt es nicht.
Leider hört man immer "auf eigene Gefahr"- das scheint mir dann weniger Problemlos zu sein^^
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Zitat:
@blogreiter schrieb am 10. November 2014 um 21:14:48 Uhr:
Ich habe auch einen Steinschlag auf der Beifahrerseite, den ich nicht selbst sehe, weil im "Schatten" des Rückspiegels. Der Schaden besteht seit anderthalb Jahren. Kommentar der Werkstatt: auf den nächsten Stein warten. ...
was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde:
Wie läuft sowas dann eigentl. mit der Teilkasko, wenn das dann doch irgendwann mal reisst.
Machen die dann Ärger wenn die eigentl. Beschädigung schon länger besteht, evtl. sogar länger als die akt. Versicherung?
Kriegen die das überhaupt mit, wenn das z.B in alten Tüv-Berichten steht?
Hallo zusammen,
Zitat:
@Flykai schrieb am 12. November 2014 um 01:46:16 Uhr:
Leider hört man immer "auf eigene Gefahr"- das scheint mir dann weniger Problemlos zu sein^^
"Auf eigene Gefahr" hat nichts spezielles mit der heizbaren Scheibe zu tun, sondern lediglich damit, dass ein Steinschlag sich auch wärend der Reparatur zum Riss entwickeln könnte oder ein bestehender Riss sich noch ausweitet.
Bei technisch versierter Arbeitsweise liegt das Risiko bei ca. 1:10000
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. November 2014 um 12:42:36 Uhr:
Machen die dann Ärger wenn die eigentl. Beschädigung schon länger besteht, evtl. sogar länger als die akt. Versicherung?
Wenn der Schaden bereits vor Beginn der Versicherung bestand, dann ist dafür die jetzige Versicherung nicht zuständig. In der Schadensanzeige muss man auch das Schadensdatum mitteilen. Alle Angaben sind wahrheitsgemäß anzugeben, ansonsten ist es Versicherungsbetrug.
ich denke er meint eher ,wenn 05/14 der steinschlag passiert,er nicht reparieren lässt und 11/14 das ganze zum riss wird
Hallo zusammen,
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 13. November 2014 um 09:33:42 Uhr:
ich denke er meint eher ,wenn 05/14 der steinschlag passiert,er nicht reparieren lässt und 11/14 das ganze zum riss wird
Schau Dir den Zitatauschnitt unten an.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. November 2014 um 12:42:36 Uhr:
, evtl. sogar länger als die akt. Versicherung?
ah ja ok,sorry bei diesen ganzen unnötigen fullquote zitaten, die hier unterwegs sind, dass natürlich überlesen
ja da hasst du dann natürlich recht
Hallo zusammen,
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 13. November 2014 um 09:43:33 Uhr:
ah ja ok,sorry bei diesen ganzen unnötigen fullquote zitaten, die hier unterwegs sind, dass natürlich überlesen
Und ich hatte das Zitat doch schon bereits auf einen einzigen, aber entscheidenden Satz, gekürzt
ja das ist wohl richtig und gut so, wenn hier aber zu 99% fqz am besten noch eines beitrages direkt vor dem eigenen kommen, hat man irgendwann keinen bock mehr richtig zu lesen
Warum wird der "Keine Reparatur im Sichtfeld"-Unfug eigentlich nicht mal revidiert?
Hallo zusammen,
Zitat:
@towe96 schrieb am 13. November 2014 um 15:11:17 Uhr:
Warum wird der "Keine Reparatur im Sichtfeld"-Unfug eigentlich nicht mal revidiert?
Weil das Sichtfeld das Sichtfeld ist und der Gesetzgeber kein Interesse daran hat, dass Du dort Verzerrungen oder Störungen in der Sicht hast.
Bei fachgerechter Reparatur gibt es aber auch da keine Verzerrungen oder Störungen.
Typisch Deutschland.. Sachen, die den Bürgern Geld sparen, werden verboten, aus "Sicherheitsgründen".
Unnützes Plüsch oder Duftbälle, die am Rückspiegel bammeln, sind dagegen kein Problem...
Hallo zusammen,
Zitat:
@towe96 schrieb am 13. November 2014 um 15:59:43 Uhr:
Bei fachgerechter Reparatur gibt es aber auch da keine Verzerrungen oder Störungen.
Das ist ein Irrtum.
Das Reparaturharz füllt zwar den Raum zwischen den "Bruchteilen" und verklebt diese miteinander, aber das Glas ist an diesen Stellen immernoch gebrochen. Ein Lichtstrahl wird an jeder Bruchkante und an jedem Übergang auf ein anderes Material gebrochen. Ausserdem hat das Reparaturharz zusätzlich noch einen leicht abweichenden Lichtbrechungsindex als das Glas.
Man kann das schön erkennen, wenn man mit einer kleinen Taschenlampe einen reparierten Steinschlag begutachtet.