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Freiwillige Kundendienstmaßnahme - OM651

Mercedes C-Klasse S204
Themenstarteram 20. Juni 2019 um 10:46

Hallo zusammen,

Gestern erreichte mich ein Schreiben vom KBA mit angeheftetem Schreiben von MB. Es geht hier um die freiwillige Kundendienstmaßnahme „Softwareupdate für Ihren Dieselmotor“.

Wie bekannt bringt uns dieses Update im Falle eines Fahrverbots nichts. Jedoch geht für mich aus diesem Schreiben nicht klar hervor ob das für mich freiwillig ist oder ob es von Daimler freiwillig gemacht wird, ich aber auf jeden Fall vorstellig werden muss. Mich verwundert in erster Linie, dass es vom KBA kommt. Das sieht dann immer so offiziell aus.

Habt ihr diesen Brief auch bekommen? Wie werdet ihr das handhaben?

Schöne Grüße

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@xtrem89 schrieb am 21. Oktober 2019 um 19:41:42 Uhr:

@Klaus Baumeiste ich kann ihnen genau sagen was da passiert. Da ich von dieser branche komme. Also bei einer update was draufgespielt wird ist folgendes. Der software von MSG wird durch ein geändertes software was bearbeitet geworden ist ersetzt. In dem Software gibt eine programierung die für den Abgassystem gedacht ist und genau diese progrsmierung wurde geändert. Das heist die haben den Thermofenster die Temperatur abhängig arbeitet abgeschaltet so das der Motor schnell seine Temperatur erreicht diese ist nur in den ersten 10Minuten der fall danach ist es komplett aus. Durch diese änderung spritzt der Sprit etwa 0.05% länger und diese wert macht in dem Motor nichts kaputt.

Man kann vergleichen. Im winter riecht es hinten am auspuff deutchlich mehr nach Abgas weil Motor und aussen Temp Kalt. Und im Sommer riecht es nicht so intensiv wie im Winter. Da Motor Wärmer ist sowie aussentemperatur.

Sorry aber da bekomm ich Kopfschmerzen beim lesen!

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Es gibt Fälle des M271, die laufen länger. Kumpel hatte sein Problem mit 234.000km, morgens klappern und den Rat, sofort in die Werkstatt, in den Wind geschlagen. Von Stuttgart kam er bis Enzklösterle und auf der Rückfahrt kaum noch aus dem Ort. Fini, ein OM271, der es hinter sich hatte, mehr.

Was glaubt ihr denn, wann die Rückrufschreiben - z.B. für S204,220CDI, Bj. 2012 - uns erreichen werden?

Hoffentlich nie :-)

Also wenn ich bei MB die FIN für meinen C 200 CDI (EZ 02-2012) eingebe, steht da immer noch ''freiwilliges Update''.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 3. August 2020 um 16:22:38 Uhr:

Es gibt Fälle des M271, die laufen länger. Kumpel hatte sein Problem mit 234.000km, morgens klappern und den Rat, sofort in die Werkstatt, in den Wind geschlagen. Von Stuttgart kam er bis Enzklösterle und auf der Rückfahrt kaum noch aus dem Ort. Fini, ein OM271, der es hinter sich hatte, mehr.

Um was geht es hier nun eigentlich??? Um den Rückruf oder um gelängte Steuerketten?

 

@wolfgangpauss du schaffst es hier jedes Thema ins Unermessliche abdriften zu lassen.:rolleyes:

 

Und der OM271?? Muss wohl was ganz neues sein wovon nur du weißt!?

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 3. August 2020 um 15:59:04 Uhr:

Zitat:

@Xiren schrieb am 3. August 2020 um 14:58:09 Uhr:

Die Erfahrung wird nur genutzt um möglichst viel Gewinn zu erzeugen und nicht dem Kunden nen unkaputtbaren Motor zu bauen.

Aber soll ja immer noch Leute geben, die denken, dass das Update kommt, weil Mercedes in den letzten Jahren so viel neues über den Diesel gelernt hat und uns das so mitgeben will. :D

Beim ersten sind wir beisammen. Beim zweiten nur bedingt. Sicherlich hat das Update das drin, was aus dem Lernprozess der Produktion stammt, aber natürlich auch etwas aus der rechtlichen Situation. Es gab unzählige Softwareversionen des Motors, da kam ja alle paar Wochen eine Änderung und die wurden nicht nachgezogen in den Wekstätten.

Dass da evtl auch neue Erkenntnisse mit drin sind mag sein. Der Grund, warum wir das alle machen sollen, ist aber eben nicht dieser.

Updates kosten idr halt Geld, statt dass man dafür welches bekommt. Bei uns kostet sogar das überprüfen, ob es ein Update gibt, Geld.

 

Die gleichen Personen sind ja auch der Meinung, dass bei jedem Service alles Updated wird.... ist ja wie beim Smartphone... oder nicht ? :D

Da die OBD eh bei jedem Service an den Server angeschlossen wird und bei einem Stundenlohn von € 150,-- (inklusive MWST) ging ich als Stammkunde ursprünglich davon aus, dass selbstverständlich alle Updates kostenlos aufgespielt werden, da für den Mechaniker ja nahezu kein Mehraufwand. Auf meine konkrete Rückfrage hin wurde das verneint und erklärt, dass das zusätzlich koste. Für mich ein Grund mehr, schon seit mehreren Jahren in eine Freie Werkstatt zu gehen.

Diese unverschämte Abzocke gibt es aber nicht nur bei MB. Deswegen kenne ich fast keinen Normalverdiener, der er sich noch leisten kann, in eine Markenwerkstatt zu gehen.

Also es werden nicht immer aufgespielt da die nicht den Stand kontrolieren. Aber wenn es gebraucht wirden die bei mir kostenlos aufgespielt. Bin auf dem Aktuellsten Stand.

Betroffen scheint erstmal nur der C220 zu sein. Zum Thema Anwalt. Könnt Ihr euch erstmal bis Oktober sparen. Erst wenn Mercedes vor Gereicht schuldig gesprochen wird, lohnt der Weg zum Anwalt.

Also wenn ich eine KBA-Abfrage mache kommt folgendes:

KBA-Referenznummer:

009992

Hersteller-Code der Rückrufaktion:

5497507

Hersteller/Marke:

MERCEDES-BENZ

Verkaufsbezeichnung:

A-KLASSE, B-KLASSE, C-KLASSE, E-KLASSE, S-KLASSE

Baujahr von:

2008

Baujahr bis:

2011

Betroffene Fahrzeuge (weltweit):

113198

Vermutlich betroffene Fahrzeuge (Deutschland):

30393

Überwachung der Rückrufaktion durch das KBA:

überwacht

Beschreibung:

Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems

Mögliche Einschränkungen der betroffenen Fahrzeugausführungen:

Mercedes-Benz A-, B-Klasse mit Dieselmotor OM640 Euro 5 und C-, E-, S-Klasse mit Dieselmotor OM651 Euro 5

Abhilfemaßnahme des Herstellers:

Software-Update

Bekannte Vorfälle mit Sach-

und/oder Personenschäden:

nicht bekannt

Veröffentlichungsdatum:

16.07.2020

Hotline:

0080012777777

Stellt sich die Frage, was die Baujahrbegrenzung genau zu bedeuten hat. Geht es um ALLE bis BJ 2011, oder z.B. nur um die Vormopf? Ansonsten müßten ja alle betroffen sein , also auch die bis FJ 2014. Der "Modell-Wechsel" liegt ja eigentlich im Sommer (Sommerferien?)

Fragen über Fragen.

p.s.: wenn ich BJ 2012 eingebe kommt nix.

Meiner ist ein Mopf OM651 BJ 2011-11

Themenstarteram 3. August 2020 um 20:10

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 3. August 2020 um 21:46:08 Uhr:

Also wenn ich eine KBA-Abfrage mache kommt folgendes:

KBA-Referenznummer:

009992

Hersteller-Code der Rückrufaktion:

5497507

Hersteller/Marke:

MERCEDES-BENZ

Verkaufsbezeichnung:

A-KLASSE, B-KLASSE, C-KLASSE, E-KLASSE, S-KLASSE

Baujahr von:

2008

Baujahr bis:

2011

Betroffene Fahrzeuge (weltweit):

113198

Vermutlich betroffene Fahrzeuge (Deutschland):

30393

Überwachung der Rückrufaktion durch das KBA:

überwacht

Beschreibung:

Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems

Mögliche Einschränkungen der betroffenen Fahrzeugausführungen:

Mercedes-Benz A-, B-Klasse mit Dieselmotor OM640 Euro 5 und C-, E-, S-Klasse mit Dieselmotor OM651 Euro 5

Abhilfemaßnahme des Herstellers:

Software-Update

Bekannte Vorfälle mit Sach-

und/oder Personenschäden:

nicht bekannt

Veröffentlichungsdatum:

16.07.2020

Hotline:

0080012777777

Stellt sich die Frage, was die Baujahrbegrenzung genau zu bedeuten hat. Geht es um ALLE bis BJ 2011, oder z.B. nur um die Vormopf? Ansonsten müßten ja alle betroffen sein , also auch die bis FJ 2014. Der "Modell-Wechsel" liegt ja eigentlich im Sommer (Sommerferien?)

Fragen über Fragen.

p.s.: wenn ich BJ 2012 eingebe kommt nix.

Meiner ist ein Mopf OM651 BJ 2011-11

Kleiner Lichtblick für die Mopf Fahrer (bisher).

Zitat:

M.W. war - zumindest zum Zeitpunkt der Erteilung der Bauartgenehmigung - ein Thermofenster, das ja dem Schutz des Motors dient, erlaubt. Auf dieser Basis hat MB damals eine Bauartgenehmigung erhalten. Deswegen sieht MB - m.E. zurecht - bei sich auch keine Schuld.

Mercedes hat die Abschalteinrichtung nicht angegeben. Bei den betroffenen Fahrzeugen müssen deshalb diese Abschalteinrichtungen entfernt werden.

Zitat:

@mb180 schrieb am 3. August 2020 um 22:18:31 Uhr:

Zitat:

M.W. war - zumindest zum Zeitpunkt der Erteilung der Bauartgenehmigung - ein Thermofenster, das ja dem Schutz des Motors dient, erlaubt. Auf dieser Basis hat MB damals eine Bauartgenehmigung erhalten. Deswegen sieht MB - m.E. zurecht - bei sich auch keine Schuld.

Mercedes hat die Abschalteinrichtung nicht angegeben. Bei den betroffenen Fahrzeugen müssen deshalb diese Abschalteinrichtungen entfernt werden.

M.E. mussten sie das auch nicht angeben, weil die Abschalteinrichtung nur im Rahmen des Thermofensters funktioniert. Und ein Thermofenster wurde damals von den Behörden allen Herstellern zugestanden - weil es dem Motorschutz dient - und wird deswegen auch von allen Herstellern praktiziert.

Ob das Thermofenster etwas breiter als erforderlich angelegt wurde, kann ich nicht beurteilen, aber Politiker aus Brüssel mit Sicherheit auch nicht. Dort braucht man eben wieder eine Sau, die man durchs Dorf treiben kann, um dem vermeintlich dummen Bürger zu demonstrieren, dass man was für die Umwelt macht. Wesentlich intelligenter und für die Umwelt wirksamer wäre es, Schwerölbetrieb von Kreuzfahrtschiffen zu verbieten und Kerosin so zu besteuern, dass Flüge, dort wo man auf die Bahn ausweichen kann, ein Mehrfaches von Bahnfahren kosten. Korrigiert mich, wenn ich was Falsches schreibe: Außerdem ist es natürlich sonderbar, dass es in keinem anderen europäischen Land auch nur ein freiwilliges Update gibt, geschweige denn ein Pflicht-Update. Kommt deren ''dreckige'' Luft nicht zu uns rüber? Wir sind doch ein Europa, und damit müssten solche Regelungen doch in allen Ländern einheitlich sein. Oder sind wir Europa nur, wenn der deutsche Steuerzahler einen Großteil der von Brüssel verursachten Kosten zahlt - was ja definitiv so ist - und ansonsten ist sich jedes Land selbst das nächste? Ich habe Respekt vor Großbritannien. M.E. sind die intelligenter als wir. Das ist meine persönliche Meinung. Andere können anderer Meinung sein und das akzeptiere ich selbstverständlich auch. Und nun genug des OT :-)

Zitat:

Der Verordnungsgeber ist bei dem Begriff der „Notwendigkeit“ i.S.d. Art. 5 Abs. 2 lit. a) EG-VO 715/2007 bewusst über die entsprechende Regelung in Ziffer 2.1.6 Satz 2 der zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Emissionsgrundverordnung geltenden Fassung der UN/ECE-Regelung Nr. 83 hinausgegangen, in der zum Verneinen einer verbotenen Abschalteinrichtung bereits als ausreichend angesehen wurde, wenn „die Notwendigkeit der Nutzung der Einrichtung mit dem Schutz des Motors vor Beschädigungen oder Unfällen und der Betriebssicherheit des Fahrzeugs begründet wird“. Im Vergleich zu diesem allein auf eine vorgenommene Begründung abstellenden Wortlaut der Regelung Nr. 83 hat der Verordnungsgeber bei der Emissionsgrundverordnung mit dem Begriff der „Notwendigkeit“ einen strengeren, objektivierbaren Maßstab gewählt (so auch die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags „Abschalteinrichtungen in Personenkraftwagen“, Az: WD 7 – 3000 – 031/16, S. 13).

Es ist demnach nicht schon ausreichend, dass überhaupt individuell technische Situationen auftreten, in denen die Abschalteinrichtung zum Motorschutz oder zum sicheren Betrieb erforderlich ist, sondern darüber hinaus wäre unter Einbeziehung der zu dieser technischen Situation führenden Gründe erforderlich, dass auch diese notwendigerweise vorliegen, also generell unvermeidbar sind (diese Auslegung befürwortend auch die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags „Abschalteinrichtungen in Personenkraftwagen“, Az: WD 7 – 3000 – 031/16, S. 14 f.).

Es hat schon seinen Grund weshalb Mercedes den KBA-Rückruf nicht anfechtet sondern dieses seit Jahren nur androht.

Bis dato warten alle betroffenen Parteien auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Abschalteinrichtung.

Aus einem österreichischen Forum gab es schon Vermutungen das die betroffenen Fahrzeuge nicht das Softwareupdate sondern das "Dr Pley System" auf Kosten des Fahrzeugherstellers erhalten.

 

Zitat:

Außerdem ist es natürlich sonderbar, dass es in keinem anderen europäischen Land auch nur ein freiwilliges Update gibt, geschweige denn ein Pflicht-Update. Kommt deren ''dreckige'' Luft nicht zu uns rüber? Wir sind doch ein Europa, und damit müssten solche Regelungen doch in allen Ländern einheitlich sein.

Sowohl Fahrzeuge aus Deutschland, Österreich, Frankreich etc müssen zum Softwareupdate. Die Klage des Europäischen Gerichtshofs zu diesem Thema kommt übrigens aus Frankreich, Deutschland zieht wie üblich "den Schwanz" ein.

Ist es nicht so, dass das Update für die gesamte Betriebserlaubnis gilt und damit für alle Länder der EU bzw. Länder, die die EU-Betriebserlaubnis haben, also grob EWR.

Übrigens ist ein Thermofenster zum Schutz von Motor und Komponenten durchaus sinnvoll, aber ob es sinnvoll ist, ein Thermfenster zu definieren, das grob 80 des Jahres aktiv ist, das wage ich zu bezweifeln. Ich kann es noch verstehen, wenn ein Thermofenster greift ab 35° Außentemperatur, von mir aus auch 30, und unter -5°. In dem Bereich dazwischen hat die Abgastechnik zu funktionieren. Und selbst dann kann das nicht komplett außer Betrieb sein, sondern nach einiger Fahrstrecke/Zeit (>20min) müsste das Fenster immer abgeschaltet werden. Dann sind die Komponenten so warm, dass sie funktionieren.

Wenn die Dr.-Pley-Technik kommt, wäre das für die Umwelt und die Fahrzeugbesitzer ein Segen.

Ich würde ungern die EU verteufeln. Die Abgaswerte wurden von der Kommission mit Zustimmung der nationalen Regierungen und des Parlaments verabschiedet. Die Industrie war in dem Verfahren eingebunden und wurde auch angehört. Sie hat ihre Einwände vorgebracht und das wurde wohl auch berücksichtigt. Aber was keiner dachte, die zugesagten Werte konnten in dem geplanten Kostenrahmen der Hersteller nicht erreicht werden und so verfiel man auf den schlichten Betrug. Ich unterstelle keinem Hersteller, dass er sich nicht redlich bemühte, die Werte zu erreichen.

Zitat:

@mb180 schrieb am 4. August 2020 um 11:01:39 Uhr:

Zitat:

Der Verordnungsgeber ist bei dem Begriff der „Notwendigkeit“ i.S.d. Art. 5 Abs. 2 lit. a) EG-VO 715/2007 bewusst über die entsprechende Regelung in Ziffer 2.1.6 Satz 2 der zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Emissionsgrundverordnung geltenden Fassung der UN/ECE-Regelung Nr. 83 hinausgegangen, in der zum Verneinen einer verbotenen Abschalteinrichtung bereits als ausreichend angesehen wurde, wenn „die Notwendigkeit der Nutzung der Einrichtung mit dem Schutz des Motors vor Beschädigungen oder Unfällen und der Betriebssicherheit des Fahrzeugs begründet wird“. Im Vergleich zu diesem allein auf eine vorgenommene Begründung abstellenden Wortlaut der Regelung Nr. 83 hat der Verordnungsgeber bei der Emissionsgrundverordnung mit dem Begriff der „Notwendigkeit“ einen strengeren, objektivierbaren Maßstab gewählt (so auch die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags „Abschalteinrichtungen in Personenkraftwagen“, Az: WD 7 – 3000 – 031/16, S. 13).

Es ist demnach nicht schon ausreichend, dass überhaupt individuell technische Situationen auftreten, in denen die Abschalteinrichtung zum Motorschutz oder zum sicheren Betrieb erforderlich ist, sondern darüber hinaus wäre unter Einbeziehung der zu dieser technischen Situation führenden Gründe erforderlich, dass auch diese notwendigerweise vorliegen, also generell unvermeidbar sind (diese Auslegung befürwortend auch die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags „Abschalteinrichtungen in Personenkraftwagen“, Az: WD 7 – 3000 – 031/16, S. 14 f.).

Es hat schon seinen Grund weshalb Mercedes den KBA-Rückruf nicht anfechtet sondern dieses seit Jahren nur androht.

Bis dato warten alle betroffenen Parteien auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Abschalteinrichtung.

Aus einem österreichischen Forum gab es schon Vermutungen das die betroffenen Fahrzeuge nicht das Softwareupdate sondern das "Dr Pley System" auf Kosten des Fahrzeugherstellers erhalten.

Zitat:

@mb180 schrieb am 4. August 2020 um 11:01:39 Uhr:

Zitat:

Außerdem ist es natürlich sonderbar, dass es in keinem anderen europäischen Land auch nur ein freiwilliges Update gibt, geschweige denn ein Pflicht-Update. Kommt deren ''dreckige'' Luft nicht zu uns rüber? Wir sind doch ein Europa, und damit müssten solche Regelungen doch in allen Ländern einheitlich sein.

Sowohl Fahrzeuge aus Deutschland, Österreich, Frankreich etc müssen zum Softwareupdate. Die Klage des Europäischen Gerichtshofs zu diesem Thema kommt übrigens aus Frankreich, Deutschland zieht wie üblich "den Schwanz" ein.

Wenn ich den Thread hier und andere zu diesem Thema richtig verfolgt habe, wurden z.B. die österreichischen Fahrzeughalter bisher nicht zu einem Update aufgefordert. Welche andere Nationalitäten hier noch mitlesen, weiß ich nicht. Wäre durchaus mal interessant, auch was von anderen Ländern zu hören.

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