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Fragen zur StVZO bzgl. Motorrad

Themenstarteram 23. März 2017 um 15:20

Hätte mal ne frage zum Thema kaufen und verbauen von "Ersatzteilen" fürs Motorrad.

Sollten die jeweiligen Veränderungen vor oder nach dem Verbau eingetragen werden?

Manche Upgrades besitzen zwar keine explizite ABE Kennung dafür aber alles andere (EC, ECE, EPA...), als Beispiel die Auspuffe von Akrapovic.

Sind diese dennoch zugelassen?

EDIT: Woher weiß ich, ob ein Auspuff Euro4 konform ist oder nicht? Geht das mit einem der oberen Regulierungs-Kennungen einher oder benötigt man dafür nochmal ne seperate Kennung?

Gibt es sonst noch was, auf das man achten müsste um Stress mit dem TÜV zu vermeiden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Papstpower schrieb am 23. März 2017 um 19:29:27 Uhr:

Ein Auspuff muss eine E-Kennung haben.

Wenn eine Schalldämpferanlage ein Prüfzeichen gemäß der RL EG 97/24 hat, entfällt lediglich die Eintragungspflicht. ESD, die kein "E-Prüfzeichen" haben, können bei Konformität jederzeit nach § 19 III StVZO abgenommen werden (ca. 30 Euro)

Das geht völlig problemlos, wenn ein entsprechendes Teilegutachten dabei ist.

Die Emissionsklasse ("Fahrzeugtyp hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus dem Motor") richtet sich nach Kapitel 5 der RL EG 97/24, da kann man abgleichen, welche Werte übereinstimmen.

Geräuschentwicklung und Auspuffanlage von Krafträdern regelt das Kapitel 9 (Zulässiger Geräuschpegel und Auspuffanlage von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen) der Richtlinie.

Bei Montage eines Schalldämpfers, der nicht den Bestimmungen entspricht bzw. nicht eingetragen ist, erlischt die BE gemäß § 19 Abs. 2 Ziff 3 StVZO und wird nach § 69a i.V.m. § 24 StVG empfindlich geahndet.

Zitat:

@Karlodererste schrieb am 24. März 2017 um 00:01:48 Uhr:

Ich hatte ein Heiden-Theater, weil in meinen Papieren eine Bestimmte Reifenmarke vermerkt war, was aber laut EU-Recht verboten ist,

Das trifft leider nicht für Motorräder zu. Die Fabrikatsbindung für Motorradreifen in Deutschland besteht nach wie vor. Die gute Sekretärin, die ihrem Chef "gesagt hat, was Sache ist" sollte sich besser auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren.

Die genauen Bestimmungen für Motorradreifen findet man auch in der RL EG 97/24, im Kapitel 1

Anmerkung:

Es tauchen in letzter Zeit vermehrt Frage auf, die sich mit dem Zulassungsrecht befassen, auch z.B. bei der Beleuchtung. Natürlich werden nicht zugelassene Leuchtmittel beanstandet, wenn sie erkannt werden. ("China-Xenon", LED-Pos.licht) Manch einer schießt da gerne aus der Hüfte, weil er glaubt, etwas zu wissen. Ich halte das im Zusammenhang mit einem ahnungslos Fragenden für bedenklich.

Selbst Ingenieure der Überwachungseinrichtungen (TÜV, Dekra, GTS, GTÜ KÜS usw...), deren tägliches Brot das Zulassungsrecht ist, sind mit dem Umfang der EG - Richtlinie oft hoffnungslos überfordert. Profis im Bereich der Verkehrsüberwachung sollten sehr genau Bescheid wissen, wenn sie nicht als Zeuge vor Gericht baden gehen, bzw. einen Bürger zu Unrecht belasten wollen.

Ich mache mir immer wieder mal die Mühe, mich bei solchen Fragen auch mal eine geschlagene Stunde mit den einschlägigen Vorschriften zu befassen, um korrekte Auskunft zu geben, aber auch, um auf dem Laufenden zu bleiben. Das kann ich zur Nachahmung empfehlen, auch deshalb, weil selbst ein Verwaltungsrechtler sich mit den Formulierungen zuweilen schwer tut. Das trifft auch für mich zu.

Die Vorschriften der StVZO kennen viele ja zumindest in Grundzügen. Die Richtlinie kann man hier nachlesen:

http://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A31997L0024&from=DE

Bei konkreten Fragen darf man mich auch gerne per PN anschreiben. Ich kann keine rechtlich verbindlichen Auskünfte geben, das darf ich auch nicht, aber 40 Jahre Praxis und regelmäßiges Vorschriftenstudium können vllt. zuweilen hilfreich sein.

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Man bekommt die komplette Betriebserlaubnis auf Anforderung vom KBA, aktuell jetzt auch als pdf. Dafür ist eine Gebühr fällig, einen Anwalt braucht man in keinem Fall.

Will man über einzelne Inhalte der EG-BE etwas wissen und hat einen guten Draht z.B. zum TÜV, bekommt man es auch dort, denn die haben Zugriff auf diese Datenbanken.

Da lagern auch keine "Geheimakten im Keller" (wie kommt man auf sowas ?), das ist ebenso übertrieben, wie der spezialisierte Anwalt, um legal unterwegs zu sein. Die notwendigen Daten und Hinweise stehen in der ZB1.

Auf die Optionen von 19 III bzw. das Mitführen von entsprechenden Freigaben habe ich bereits hingewiesen.

Dass es Polizeibeamte gibt, die sich bei Verkehrskontrollen schwer tun, mag sein, aber solche, die angeblich zu doof sind, eine ZB1 und einen EU - Kartenführerschein zu lesen, sind mir nicht bekannt. Aber ich kann nur für mein Bundesland sprechen.

In entsprechend ausgestatteten FuSTW mit Datenterminals kann die Polizei (BW) auf die Datenbanken des KBA zugreifen. Auch auf Führerscheindaten. Während der Motorradbesitzer nur das sieht, was in seiner ZB1 steht (z.B. eine Reifengröße) sieht man dann die ganze Liste der zulässigen Bereifung.

Die Damen und Herren in Uniform für blöd zu halten, kann sich als fataler Fehler erweisen.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 24. März 2017 um 18:03:39 Uhr:

Dass es Polizeibeamte gibt, die sich bei Verkehrskontrollen schwer tun, mag sein, aber solche, die angeblich zu doof sind, eine ZB1 und einen EU - Kartenführerschein zu lesen, sind mir nicht bekannt.

Das mit "doof" ist Deine persönliche Interpretation.

Auf mich hat es den Eindruck gemacht, als ob die ZB1 für ihn eher "Neuland" ist.

Hat nachgefragt, was die Leistung sei, wo es stehe, warum "7(8000)", wo die Geschwindigkeit steht usw.

Alles ganz höflich, keine vorschnellen Behauptungen, nur Kontrolle/Information. Das ist für mich nicht doof, sondern profesionell.

Allerdings - um den Bogen zurück zu spannen - glaube ich nicht, dass die Masse der Polizisten dann darauf erpicht ist, ausgerechnet die technischen Dinge 100% genau nachzüprüfen, quasi alles besser zu wissen als die amtlich anerkannten Sachverständigen.

am 24. März 2017 um 19:38

http://www.gib-acht-im-verkehr.de/.../reifen.html

Hier mal was zur Reifenfrage u. a.

am 25. März 2017 um 2:57

Eigentlich ist die Reifenfrage sehr einfach zu lösen:

den Reifenhändler nach den besten Reifen (wenn man die haben will) für das Mopped befragen und die Bezeichnung an Hersteller bzw. Importeur faxen mit der Bitte um eine Bestätigung der Zulassung, bzw. Befreiung von einer Bindung. Habe ich gemacht.

Auch der Reifenhändler gibt gerne eine Bestätigung, wenn es eine vom Hersteller gibt, aber eben nicht ohne diese vom Hersteller. Habe ich gemacht.

Danach kann man auf die Löschung in der ZB Teil 1 bestehen, wohingegen natürlich unter Punkt 15.1 (für vorne bei mir 110/7017 54H) und Punkt 15.2 (für hinten 150/70-17 69H) in der EB T1, nur die Größenbenennung und Type verbleiben, aber eben keine Firmenmarke mehr erscheint.

Der amtliche Sachverständige schaut nur, ob diese Angaben sich auf dem Reifen wiederfinden.

Bei meiner Moppette sieht das so aus:

Das sog. Zulassungsstellen mal Schei... bauen (Entschuldigung, aber so nennen wir solches Verhalten nun mal im Ruhrgebiet!), sehe ich in meinem ZB-Scheinchen bestätigt:

Der Prüfer hat im Gutachten stehen: ohne Begrenzung. Leider hatte ich meine Brille nicht dabei und keine Lupe für den Schein: unter 9.2 / 9.4. für die kW-Zahl + U/min steht: 9/9300, die Maschine hat tatsächlich aber 11,2/13000! Und weiter unter dem Pkt. "T" für Geschwindigkeit "80!", sie fährt aber bis 130!!! Wichtig ist der Versicherungsschutz, wobei ich diese Willkür des Verkehrsamtes der Versicherung mitgeteilt habe.

Nun verlange ich von der Firma Verkehrszulassungsstelle Schadensersatz.

Was außerdem nicht statthaft ist: eine umseitige Erklärung für Kleingedrucktes. Erklärungen müssen auf der Vorderseite zu zu ordnen sein. Außerdem zu kleine Schrifttypen, was unzumutbar ist.

Irgendwann nehme ich den Schutz der Polizei in Anspruch um es ändern zu lassen, wenn man meiner Aufforderung nicht nach kommt.

Ob ein Polizist dabei mitspielt habe ich noch nicht geklärt. Wobei der Freund und Helfer aber als Zeuge dem Bürger zusteht, wenn ich mich nicht irre. Ansonsten irre ich mich nicht.

Und klein beigeben und nichts machen ist noch nie mein Fall gewesen. Mein Mahnbescheid liegt sendebereit, denn schriftliche Aufforderungen sind im Sande verlaufen. Zulassungsstellen sind private Firmen, wie alle ehemaligen Ämter. Also kann man auch kassieren, wie bei normalen Geschäften üblich, wenn der gekauften Sache (hier die Bescheinigung) Mängel anhaften.

Die ganze Zb Teil 1 ist darüber hinaus auch nicht gültig, weil die Unterschrift nicht leserlich geschrieben wurde.

Alle Dokumente (ohne jegliche Ausnahme) müssen den handgeschriebenen, leserlichen Vor- und Zuname tragen. Auch dieses ist nicht der Fall.

(nur tote Fische schwimmen mit dem Strom)

Ich kann bedingt ja deinen Ärger nachvollziehen aber du verlangst Schadenersatz vom Straßenverkehrsamt, weil du bei der Entgegennahme des Gutachtens deine Brille nicht dabei hattest und die falschen Werte nicht sofort moniert hast? Dein Ernst?

Die Mühle war mal auf 80 gedrosselt. Das ist vor Jahren ersatzlos gestrichen worden. Sonst wärst Du jetzt ohne passende Fahrerlaubnis unterwegs. ;)

Lange mich so viel Schwachsinn gelesen.

am 25. März 2017 um 8:39

Zitat:

@fate_md schrieb am 25. März 2017 um 04:26:03 Uhr:

Ich kann bedingt ja deinen Ärger nachvollziehen aber du verlangst Schadenersatz vom Straßenverkehrsamt, weil du bei der Entgegennahme des Gutachtens deine Brille nicht dabei hattest und die falschen Werte nicht sofort moniert hast? Dein Ernst?

Du hast es nicht richtig gelesen @fate_md:

das "Gutachten und Dokument des technischen Prüfers" ist korrekt, aber die Daten vom Prüfer wurden nicht ins Dokument der Zulassungsbescheinigung übernommen, was Dokumentenfälschung ist!

Ich hatte mehrfach beim Straßenverkehrsamt danach gefragt, was die männliche Tippse dort auf dem "Dokument Zulassungsbescheinigung Teil I" eingetragen hat, was ja wohl offensichtlich eine riesige Sauerei und Betrug ist, denn schließlich ist dieses Dokument unter Bedingungen gekauft, welche nicht eingehalten wurden. Egal in welcher so genannten "amtlichen Schreibstube" sich jemand hinter einer Behördenbezeichnung versteckt, diese Personen haften dort privat für ihr handeln. Immer. Deshalb benötigt man auch den Vor- und Zunamen der Person um einen Mahnbescheid zu erlassen und genau aus dem Grunde werden die Vor- u. Zunamen eben nicht korrekt auf Dokumente benannt. Damit ist das Dokument ungültig.

Zitat:

@Karlodererste schrieb am 25. März 2017 um 09:39:35 Uhr:

Zitat:

@fate_md schrieb am 25. März 2017 um 04:26:03 Uhr:

Ich kann bedingt ja deinen Ärger nachvollziehen aber du verlangst Schadenersatz vom Straßenverkehrsamt, weil du bei der Entgegennahme des Gutachtens deine Brille nicht dabei hattest und die falschen Werte nicht sofort moniert hast? Dein Ernst?

Du hast es nicht richtig gelesen @fate_md:

das "Gutachten und Dokument des technischen Prüfers" ist korrekt, aber die Daten vom Prüfer wurden nicht ins Dokument der Zulassungsbescheinigung übernommen, was Dokumentenfälschung ist!

Ich hatte mehrfach beim Straßenverkehrsamt danach gefragt, was die männliche Tippse dort auf dem "Dokument Zulassungsbescheinigung Teil I" eingetragen hat, was ja wohl offensichtlich eine riesige Sauerei und Betrug ist, denn schließlich ist dieses Dokument unter Bedingungen gekauft, welche nicht eingehalten wurden. Egal in welcher so genannten "amtlichen Schreibstube" sich jemand hinter einer Behördenbezeichnung versteckt, diese Personen haften dort privat für ihr handeln. Immer. Deshalb benötigt man auch den Vor- und Zunamen der Person um einen Mahnbescheid zu erlassen und genau aus dem Grunde werden die Vor- u. Zunamen eben nicht korrekt auf Dokumente benannt. Damit ist das Dokument ungültig.

Das ist alles falsch.

Also bei uns bekommt man die Dinger ausgehändigt um die Daten zu überprüfen, dafür unterschreibt man schlussendlich. Wenn ich da nicht aufpasse, ist es mein Pech. Weiß aber nicht, ob das bundesweit so ist.

Zitat:

@Karlodererste schrieb am 25. März 2017 um 09:39:35 Uhr:

Ich hatte mehrfach beim Straßenverkehrsamt danach gefragt, was die männliche Tippse dort auf dem "Dokument Zulassungsbescheinigung Teil I" eingetragen hat, was ja wohl offensichtlich eine riesige Sauerei und Betrug ist, denn schließlich ist dieses Dokument unter Bedingungen gekauft, welche nicht eingehalten wurden.

Betrug erfordert eine rechtswidrige Vermögensbereicherung durch Täuschung.

Wenn Du so sehr davon überzeugt bist, stell doch gleich Strafanzeige!

Aber wundere Dich nicht, wenn von "die männliche Tippse" gleich eine Strafanzeige wegen Vortäuschung einer Straftat zurück kommt. Ich sehe nämlich nicht, wie "die er" Vermögen bereichert hat.

Bist Du berufstätig?

Falls ja, hast Du schon mal einen Fehler gemacht?

Mir hat man auch mal einen falschen Führerschein ausgestellt, als ich nachträglich Klasse A machte. Da war B und C auf einmal weg. Der Führerschein gilt mit Aushändigung als rechtskräftig erteilt.

Also vor der Unterschrift wie ein Schießhund aufpassen, was man unterschreibt!

Zulassung von Fahrzeugen, Erteilen von Fahrerlaubnissen u.s.w. sind Verwaltungsakte auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Maßgeblich beschrieben im Verwaltungsverfahrensgesetz.

Über fehlerhafte Verwaltungsakte, deren Rücknahme oder Heilung, deren Nichtigkeit und Wirkung könnte ich tagelang referieren. ... aber keine Angst.

Wenn ein Mitarbeiter einer Behörde hierbei einen Fehler begangen haben sollte, haftet die Behörde. Diese kann dann im Rahmen eines Regresses bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vom Mitarbeiter Schadenersatz fordern. Damit hat aber der Bürger nichts zu tun.

Von einer Behörde kauft man nichts. Kaufen ist BGB, hat mit Behördentätigkeiten nichts zu tun.

Sonst würdest Du ja auch eine Rechnung bekommen.

Man kann von einer Behörde auch etwas kaufen. Z.B. ein Grundstück oder ausgesonderte Fahrzeuge oder andere Sachen. Dann wird die Behörde auf dem Gebiet des privaten Rechts tätig. Ebenso, wie die Behörde Papier kaufen muss. Anders ist es aber bei einer Baugenehmigung, Fahrzeugzulassung, ... aber auch Sozialhilfe, Wohnberechtigungsscheinen, Steuern. Das ist öffentliches Recht.

am 25. März 2017 um 10:20

Man(n) sollte alles erstmal lesen und prüfen bevor man unterschreibt.

Ob nun männliche oder weibliche Tippse, das sind Menschen und Menschen machen nunmahl Fehler.

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