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Fragen zum Digitalen Tacho

Themenstarteram 17. August 2014 um 18:51

Hallo Freunde,

habe einige Fragen dazu.

1. Muss man jeden Tag einen Ausdruck machen und diesen auch mitführen ?

2. Wenn ich Samstags bis 22 Uhr fahre, darf ich dann am Montag um 7 Uhr wieder fahren ?

3. Reicht es wenn ich alle 28 Tage meine Karte mit so einem Lesegerät auslese und die Daten speichere bzw. aufhebe ?

4. Muss ich den Digitalen Tacho selbst auch noch auslesen ? ( alle 90 Tage, habe was gelesen und werd nicht schlau draus )

5. Angenommen ich stecke meine Karte in den Schacht 1, darf mein Fahrer dann am nächsten Tag seine Karte auch in den Schacht 1 stecken oder muss er den 2. nehmen ?

Gruß Rolf

Beste Antwort im Thema

So wie du hier fragst darft du ab September sowieso nicht mehr gewerblich fahren

oder was sagen die anderen dazu!

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23 Antworten
am 17. August 2014 um 19:05

Zu 1) Nein

Zu 2) Ja verkürzte Wochenendruhezeit ( mit Ausgleich möglich)

Zu 3) Ja

Zu 4) Ja

Zu 5) Schacht 1

Mahlzeit.

1. Nein

2. Nur bei einer verkürzten wöchentl. Ruhezeit, die "fehlenden" Stunden müssen aber nach spätestens 3 Wochen wieder nachgeholt werden. Bei einer "normalen", d.h. 45 stündigen Ruhezeit darfst Du erst am Montag Abend um 19 Uhr wieder losfahren

3. Ja

4. Was Du gelesen hast stimmt, der Massespeicher im Gerät muss spätestens alle 90 Tage ausgelesen werden (mit der Unternehmenskarte)

5. Der Fahrer MUSS seine Karte in Schacht 1 stecken. der 2. Schacht ist für den Beifahrer

 

Wenn Du noch Fragen hast, schau doch einfach auf http://www.bag.bund.de , da sollten eigentlich alle Fragen beantwortet werden.

 

Gruss, Mike

 

edit: Mist, Pepperduster war schneller ;)

Themenstarteram 17. August 2014 um 19:47

Danke erstmal Euch beiden.

Jetzt kommen die "genaueren" Fragen wo mir noch nicht klar sind.

1. Wie lange darf ich am Samstaf fahren, wenn ich am Montag um 7 Uhr wieder los will ?

2. Ich habe noch keine Unternehmerkarte , wo bekomme ich die und wie geht dann das auslesen von statten bzw. was benötige ich noch ? Und wenn ich die Daten auf der Unternehmerkarte habe, was dann ???

 

Auf der BAG Seite habe ich unter anderem auch schon gesucht, aber hier denke ich wird einem besser geholfen, weil man gezieltere Fragen stellen kann :)

3. Also hat Schacht 2 eigentlich keine Bedeutung !? Nur zur Aufbewahrung !?

Gruß Rolf

Falls du angestellt bist, bekommst du die Unternehmerkarte zum Auslesen vom Chef oder Disposition,

Falls du selbstständig bist, musst du die beim zuständigem Amt für Arbeitsschutz beantragen, dauert 3-5 Tage!

Themenstarteram 18. August 2014 um 4:58

OK; aber wenn ich die Fahrerkarte(n) auslesen muss, warum muss ich dann noch den Massespeicher auslesen ?

Und wie genau funktioniert das auslesen bitte ?

Amt für Arbeitsschutz ?? noch nie gehört ? Bekommt man die nicht auch beim TÜV ?

Gruß Rolf

So wie du hier fragst darft du ab September sowieso nicht mehr gewerblich fahren

oder was sagen die anderen dazu!

Forentroll

am 18. August 2014 um 8:35

Leute,

Ohne stichhaltige BEWEISE glaubt der euch sowieso nicht ;)

Und wenn solche Fragen gestellt werden ist tatsächlich davon auszugehen, dass er in zwei Wochen sowieso nicht mehr gewerblich fahren darf!

LG

Zitat:

Original geschrieben von Luegner

So wie du hier fragst darft du ab September sowieso nicht mehr gewerblich fahren

oder was sagen die anderen dazu!

Am besten er läßt den LKW sofort stehen .

Wenn er Unternehmer ist , sind die Fragen jenseits von

gut und böse .Wenn der anloge Fahrtenschreiber von

heut auf morgen defekt ist und einen digi. bekommt

wissen sie nicht mehr weiter .

Hat der überhaupt einen Führerschein ? ? ?

Themenstarteram 18. August 2014 um 18:37

@fahreroldie,redactrocs,sschloja,wort32,

klar Ihr habt das alles mit dem Löffel gefressen, oder wer hats Euch beigebracht ?

Nochmals zum nachlesen

http://de.wikipedia.org/wiki/Internetforum

@ Kaettwiesel9001,

ich habe die Unternehmerkarte beim TÜV beantragt. Damit lese ich dann alle 90 Tage den Massespeicher aus, wie genau geht das ? Und die Karte von meinem Fahrer auch !?

Noch eine Frage, die nicht beantwortet wurde. Wie lange darf ich Samstags fahren, wenn ich Montags um 7 Uhr fahren möchte

Wochenendruhezeit 45 Std. = Samstag 10 Uhr .

Verkürzt 24 Std . = Sonntag 7 Uhr .

Samstag nach 22 Uhr nur mit Genehmigung versteht sich von selbst .

 

am 18. August 2014 um 19:11

Wenn du ab September fahren willst, dann musst du die Schulungen nachweisen. Punkt. In den Schulungen lernt man das. Du weißt es nicht-->du hast die Schulungen nicht--->du darfst nicht gewerblich fahren. Ab September.

Themenstarteram 18. August 2014 um 19:35

@redactros,

also darf ich Samstags nur bis 10 uhr fahren wenn ich am Montag umn 7 uhr wieder fahren möchte ????? Nein, das kann doch nicht sein.

Was bedeutet verkürzt 24 Std ?

ich denke wir reden hier aneinander vorbei. Ich darf Samstags und Sonntags fahren - ohne Genehmigung = 7,49to :)

Sagen wir mal ich fahr am Samstag bis 18 Uhr, wann darf ich dann am Montag wieder fahren ?

 

@ sschloja, möchtest Du meine Fahrerkarte sehen ? Ja, ich habe aufgepaßt und weis es trotzdem nicht - zufrieden

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