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Fragen zum Bremsseil, Abreißsicherung.

Themenstarteram 20. Juli 2016 um 6:44

Hallo Caravan Freunde.

Jeder kennt sie, doch die meisten hatten hoffentlich noch nie dessen Funktion benötigt. Die Abreisssicherung!

Frage dazu: Theoretisch zieht sich das Seil nach dem Abriß des Anhängers fest, reißt ab und aktiviert die Handbremse des Wohnwagens, damit dieser im Idealfall bremst und zum Stillstand kommt. Das Seil selbst wird ja bekanntlicherweise um die AHK gelegt. Am anderen Ende des Seiles befindet sich ein Sicherungsring, welcher mit dem Handbremshebel verbunden ist.

So nun die Frage: angenommen es kommt zum Worst Case: das Seil löst aus, die Handbremse zieht an. Was nun!?

Wie bekommt man diese wieder gelöst? Wird der Handbremshebel damit auch ausgelöst, also stellt sich auf? Reicht dann ein einfaches lösen des Hebels? Muss nach dieser Aktion eine Grundeinstellung gemacht werden?

Noch was: Hat einer schon mal diese, nicht schöne Erfahrung gemacht?

Ich freue mich auf eure Kommentare.

Danke,

Grüße,

Tobi

Beste Antwort im Thema

Das passiert ganz schnell, wenn man zu blöd ist, um die Zugkupplung richtig einzurasten, weil einen z.B. der Campingnachbar gerade zulabert. So ist es zumindest bei mir passiert. Ich kam dann nach dem Anfahren noch rund 50m vom Stellplatz ... bis die Zugeinrichtung bei etwa 20km/h vom Kupplungskopf sprang.

Wie schon geschildert: Abreissseil wird dabei gespannt und an der Handbremse passiert im Prinzip nichts anderes, als wenn Du die manuell mit voller Kraft anziehst. Das Abreissseil reisst ab ... evtl. kommt daher ja auch der Name :confused: :cool: Die 13pol-Stecker-Kombi platzt in sämtliche Einzelteile auseinander ... heisst deswegen aber dennoch nicht Platzstecker (!) :D:D. Der Stützbügel unter dem Zugrohr gräbt sich durch den Asphalt und der Wohnwagen steht (bis auf Abreissseil und 13pol-Stecker/-dose) völlig unbeschädigt, .... wenn man wie ich Glück hat.

Als Nächstes steigt der Fahrer aus und Du siehst, wie er versucht, seinen Kopf in Richtung seines Hinterteils zu wenden ... um sich vor Ärger in den Ar*** zu beissen.

Den 13pol konnte ich für die Heimfahrt zum Glück notdürftig wieder "zusammenpfriemeln". Der Bremshebel war etwas fester angezogen, als gewohnt. Er lies sich aber problemlos wieder lösen.

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am 2. August 2016 um 17:06

Wie zuvor beteits verlinkt und erläutert, beantwortet der ADAC beide Fragestellungen.

Ich zitiere wertungsfrei, wörtlich aus meiner Hymer-Betriebsanleitung von 2004:

"Das Seil der Abreißbremse mit einer Schlaufe um den Kugelkopf der Anhängervorrichtung des Zugfahrzeugs hängen."

Dass das gesetzlich in NL keine Gültigkeit hat ist mir bewusst.

Dochdoch, hat es ja.

Du musst es nur gegen Abrutschen sichern.

am 2. August 2016 um 18:10

Ich zitierte weiter oben Skoda BA 2016: "Ist in die Öse einzuhaken".

Irgendwie ist die Sache echt witzlos.

Der ADAC hat mir nun erneut wie folgt geantwortet:

Zitat:

da es sich um eine nationale Notwendigkeit von der Schweiz und den Niederlanden handelt, ist eine zusätzliche Abnahme hier in Deutschland durch den TÜV oder durch eine ABE nicht notwendig und kann wie auf den ANWB Seiten an der Anhängerkupplung mit dem entsprechenden Stahlseil, Kette, Kabel als Verbindungen befestigt werden. Ohne Seilschlaufe ist die Befestigung natürlich möglich wenn der richtige Feuerwehrkarabiner Verwendung findet, siehe hier die Anlage Bild 4 auf der ANWB Seite. Der originale Federhaken darf ohne Feuerwehrkarabiner nicht direkt in eine Öse oder ein Loch geklinkt werden, sondern muss als Schlinge ins Seil einhaken. Nur so erfüllt er die 7500-Newton-Norm. Erlaubt ist das direkte Einklinken nur, wenn ein Abreißseil mit sogenanntem Feuerwehrkarabiner anstelle des Originalhakens nachgerüstet wird. Wenn dieser nach DIN 5299 zertifiziert ist, hält er die Kraft aus, die bei einem Einsatz des Bremsseils auftritt.

In Ihrem Fall würde ich um die Sache abzuschließen, sich das Abreißseil besorgen einen Hacken oder Öse so wie auf der ANWB Seite dargestellt so anbringen.

Die Öse, braucht also keine ABE und unterliegt keiner Regelung?

Oder ist nur das Teil gemeint das dass Seil vorm abrutzen schützt und an die Kupplung geschraubt wird?

Oder kann ich irgend was ans Auto basteln, und daran einzig und alleine ein Abreißseil befestigen?

Und was für eine 7500N-Norm?

Hier wäre ja mal interessant was das für eine Vorschrift sein soll, eine Norm alleine wird hier wohl keine Vorschrift darstellen.

Wenn es wirklich nur um Abrutschen gehen würde, würde ja ein Kabelbinder reichen.

Warum dieser nicht zulässig bzw. akzeptiert wird ist auch nicht klar.

Komisch das es zu dem Thema noch keine Klagen gab, denn bei der schwammigen Rechtslage zahlt doch sicher nicht jeder einfach so 250(?)€.

am 2. August 2016 um 21:09

Die Rechtslage ist hinsichtlich NL und CH nicht schwammig, sondern kristallklar. Warum, wurde mehrfach dargestellt (UN- und EU-Richtlnien für die Zulassung von Fahrzeugen, welche eine feste Verbindung fordern). Warum man sich vielerorts nicht daran hält - keine Ahnung.

Eine Norm hat aus sich selbst keine Gesetzeskraft und ist auch keine Vorschrift, wenn kein Gesetz auf sie verweist. Aber regelmäßig werden bei der Prüfung einer Verschuldung Normen als "dem technischen Stand entsprechend" gewertet. Wer sie nicht einhält und dies Folgen hat, muss dieselben tragen (Beispiel: Das ganze VDE-Regelwerk).

Für mich ist "feste Verbindung" alles andere als kristallklar.

Eine Schlaufe um den Kugelkopf ist eine feste Verbindung. Vor dem Abrutschen schützt ein Kabelbinder.

So aber angeblich nicht zulässig. Dafür aber nicht näher definierte Befestigungen.

 

Und wenn eine Norm, wie schon vermutet, keinen Gesetzeskraft hat, dann ist halt die Frage woher diese 7500N-Norm kommt bzw. wo darauf verwiesen wird.

Langsam verstehe ich diese Diskussion nicht mehr.

Es hilft kein Wenn und kein Aber, in Holland ist es eben vorgeschrieben, dass das Seil nicht einfach nur um die AHK gewickelt wird sondern mit einem Haken in irgendeine Öse eingeklippst wird, fertig.

Ob das nun Sinn macht, oder nicht interessiert einen holländischen Polizisten einen feuchten Kehricht, er verlangt bei Nichtbeachtung eine satte Strafe da kann hier diskutiert werden bis St Nimmerlein, es ist so und Ende.

Also wer in die NL fährt macht einfach eine Öse irgendwohin und klingt das Seil ein, oder er hofft nicht erwischt zu werden so einfach ist das. ;-)

Die diesbezüglichen holländischen Gesetze sind viel differenzierter und für normal denkende Menschen kaum zu verstehen. Ich habe noch nicht wirklich verstanden, ob für meinen 1.600 kg Wohnwagen diese Regel überhaupt gilt, bzw. welche gilt, denn es gibt u. a. eine 1.500 kg Grenze in den Beschreibungen.

Ich hoffe immer, nicht in eine Kontrolle zu kommen und auf einen Korinthenkacker zu treffen, der meine Befestigung mittels Auspuffschelle beanstandet.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. Juli 2016 um 22:19:45 Uhr:

Das Problem habe ich mit einer Auspuffschelle gelöst, durch die ich das Seil ziehe, siehe Foto.

Eine 50 mm Auspuffschelle mit einem untergelegten, dünnen PVC-Streifen gegen Beschädigungen des Leichtmetallhalses der Kupplungskugel.

Weder bei BMW, noch im Zubehörhandel konnte ich eine für mein Fahrzeug passende Befestigung bekommen.

Deine Schelle erfüllt nicht den Sinn und Zweck der NL-Verordnung.

Der Zweck ist es doch falls du die abnehmbare AHK verlierst das die Abreisssicherung auslöst. Das ist bei deiner Schelle aber nicht gewährleistet.

Falls es dich tröstet: Ich habe das gleiche Problem.

Gruß Volker

am 3. August 2016 um 9:14

Doch, sie erfüllt die Forderung des ANBW. Deine Forderung ist sicher vernünftig, aber trotzdem keine der NL.

Es geht ausschließlich um die FESTE Verbindung. Auch eine abnehmbar AHK gilt nach den UN- und EU-Regeln als "fest" verbunden. Und die sind der einzige Maßstab.

Das mußt du mir erklären, schau dir aber vorher den folgenden Link an und sag mir dann, was dort anders gemacht wird:

http://www.anwb.nl/.../losbreekkabel

PS: meine Lösung hatte ich dem ADAC gesandt und der Mitarbeiter befand das als OK, wobei das natürlich keine Garantie bedeutet, falls ein NL-Polizist das beanstanden sollte.

Sieht doch ganz einfach aus, es wird einfach eine Öse verlangt die verhindert, dass das Seil im Fall des Falles irgendwie von der AHK rutschen kann, so gesehen ist die Auspuffschelle von Oetteken doch absolut o.k.

Schaut euch den Link an dort wird bei allem was gut ist nur dafür gesorgt dass das Seil nicht von der Kupplung rutschen kann, mehr nicht, wie ist egal, außer Kabelbinder.

Deutschland-- , ist aber im Lehrprozeß gängige Aussage , auch wenn ein paar Großm.. anderer Meinung sind .

Es gibt dafür auseichende Gründe , die Leute wie Situ überhaupt nicht überblicken können.

Um den Kupplungskopf ist mindestens 20 Jahre Vergangenheit .

Leute, die Zeit und die Anforderungen gehen weiter .

Giovanni.

am 3. August 2016 um 13:09

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 3. August 2016 um 14:46:02 Uhr:

Deutschland-- , ist aber im Lehrprozeß gängige Aussage , auch wenn ein paar Großm.. anderer Meinung sind .

Es gibt dafür auseichende Gründe , die Leute wie Situ überhaupt nicht überblicken können.

Um den Kupplungskopf ist mindestens 20 Jahre Vergangenheit .

Leute, die Zeit und die Anforderungen gehen weiter .

Giovanni.

Es reicht ja, wenn du das überblickst.

Erinnert mich irgendwie an so ein paar Spinner, von den man hin und wieder hört. Die drucken ihre Normen selbst.

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