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Fragen zum Bremsseil, Abreißsicherung.

Themenstarteram 20. Juli 2016 um 6:44

Hallo Caravan Freunde.

Jeder kennt sie, doch die meisten hatten hoffentlich noch nie dessen Funktion benötigt. Die Abreisssicherung!

Frage dazu: Theoretisch zieht sich das Seil nach dem Abriß des Anhängers fest, reißt ab und aktiviert die Handbremse des Wohnwagens, damit dieser im Idealfall bremst und zum Stillstand kommt. Das Seil selbst wird ja bekanntlicherweise um die AHK gelegt. Am anderen Ende des Seiles befindet sich ein Sicherungsring, welcher mit dem Handbremshebel verbunden ist.

So nun die Frage: angenommen es kommt zum Worst Case: das Seil löst aus, die Handbremse zieht an. Was nun!?

Wie bekommt man diese wieder gelöst? Wird der Handbremshebel damit auch ausgelöst, also stellt sich auf? Reicht dann ein einfaches lösen des Hebels? Muss nach dieser Aktion eine Grundeinstellung gemacht werden?

Noch was: Hat einer schon mal diese, nicht schöne Erfahrung gemacht?

Ich freue mich auf eure Kommentare.

Danke,

Grüße,

Tobi

Beste Antwort im Thema

Das passiert ganz schnell, wenn man zu blöd ist, um die Zugkupplung richtig einzurasten, weil einen z.B. der Campingnachbar gerade zulabert. So ist es zumindest bei mir passiert. Ich kam dann nach dem Anfahren noch rund 50m vom Stellplatz ... bis die Zugeinrichtung bei etwa 20km/h vom Kupplungskopf sprang.

Wie schon geschildert: Abreissseil wird dabei gespannt und an der Handbremse passiert im Prinzip nichts anderes, als wenn Du die manuell mit voller Kraft anziehst. Das Abreissseil reisst ab ... evtl. kommt daher ja auch der Name :confused: :cool: Die 13pol-Stecker-Kombi platzt in sämtliche Einzelteile auseinander ... heisst deswegen aber dennoch nicht Platzstecker (!) :D:D. Der Stützbügel unter dem Zugrohr gräbt sich durch den Asphalt und der Wohnwagen steht (bis auf Abreissseil und 13pol-Stecker/-dose) völlig unbeschädigt, .... wenn man wie ich Glück hat.

Als Nächstes steigt der Fahrer aus und Du siehst, wie er versucht, seinen Kopf in Richtung seines Hinterteils zu wenden ... um sich vor Ärger in den Ar*** zu beissen.

Den 13pol konnte ich für die Heimfahrt zum Glück notdürftig wieder "zusammenpfriemeln". Der Bremshebel war etwas fester angezogen, als gewohnt. Er lies sich aber problemlos wieder lösen.

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am 22. Juli 2016 um 20:31

Fakt ist: Es ist in den NL ganz einfach so. Basta. Wer nicht verstehen oder glauben will, muss ggf. zahlen (230,-). Ob man dann ohne Öse bis zum nächsten Löhnstopp weiter fahren darf, weiß ich nicht.

Frage Rechtmäßigkeit: Ich weiß es wirklich nicht besser als die Begründung derselben durch die Juristen des ADAC.

Hallo,

ich habe jetzt sowohl vom ADAC, als auch von VW eine Antwort erhalten.

ADAC:

Zitat:

eine ABE für die Befestigung benötigen Sie nicht. So wie in den Beispielen beschrieben, sollten Sie das Abreisseil befestigen. Eine Halterung können Sie nachträglich entsprechend montieren, die Sie meist in Anhängerbetrieben erhalten. Kabelbinder reichen zwar theoretisch aus, werden aber von der Niederländischen Polizei jedoch nicht akzeptiert.

In Bild 4 von oben sieht man eindeutig, dass der einfache Feder belastete Haken in der Öse befestigt wird ohne eine Drahtseilschlaufe und ohne Karabinerhaken.

Somit reicht der einfache Feder belastete Haken aus.

Besser ist es auf alle Fälle als Schlaufe, die aber nicht sein muss.

Die Bespiele sind die Bilder der niedeländischen Seite.

VW

Zitat:

Eine Oese zur Befestigung des Seils ist am abnehmbaren Kugelkopf der Anhaen-gevorrichtung nicht vorhanden und auch nicht

vorgeschrieben. Es ist also voellig ausreichend und richtig, die Schlaufe des Abreissseils ueber den Kugelkopf zu legen, bevor

der Anhaenger befestigt wird. Die Schlaufe zieht sich bei Zug selbst fest.

Laut Betriebsanleitung muss das Abreissseil des Anhaengers immer ordnungsge-maess am Zugfahrzeug befestigt sein. Das Abreissseil

zwischen Anhaenger und Zugfahrzeug muss einerseits so weit durchhaengen, dass genuegend Spiel fuer das Fahren um Kurven

vorhanden ist. Es darf jedoch andererseits nicht so weit durchhaengen, dass es im Fahrbetrieb auf dem Boden schleift.

Beim ADAC habe ich nun nochmal nachgefragt wegen der Richtline zum Seil und zur ABE für die Bestigung.

Auch wie es nun mit dem Karabiner und der unterschiedlichen Festigkeit aussieht.

Wäre hier nichts geregelt, könnte ich auch ein einfaches Seil oder Kette nehmen, ganz nach belieben.

Und bei VW habe ich gefragt ob deren Aussage rechtsverbindlich ist und im Falle einer Kontrolle in den Niederlanden die Kosten von VW übernommen werden.

Und wie die dort vertriebenen Fahrzeuge ab Werk ausgeführt sind.

Gruß

Joker

Das Problem habe ich mit einer Auspuffschelle gelöst, durch die ich das Seil ziehe, siehe Foto.

Eine 50 mm Auspuffschelle mit einem untergelegten, dünnen PVC-Streifen gegen Beschädigungen des Leichtmetallhalses der Kupplungskugel.

Weder bei BMW, noch im Zubehörhandel konnte ich eine für mein Fahrzeug passende Befestigung bekommen.

Img-0065
am 30. Juli 2016 um 5:46

VW hat zumindest 2012 Jahren ohne Öse (Passat) an den Händler ausgeliefert, der dann aber die Öse vor Übergabe an einen Freund in den Niederlanden nachrüstete. Skoda liefert aktuell mit Öse. Vermutlich jetzt bei allen Fahrzeugen des VW Konzerns so.

@AcJoker, ich habe noch mal in meinen Unterlagen nach gesehen, was mir VW vor ein paar Jahren zu diesem Thema mit geteilt hatte:

Das ist vom Wortlaut her nahezu identisch und daher wohl eher ein Textbaustein, der besorgten Kunden in solchen Fällen zugesendet wird.

Beim so genannten VW-Kundenservice dringt der normale Kunde anscheinend nicht in die Ebene, wo sich um eine individuelle und ausreichende Auskunft bemüht wird.

Das war bei meinen sonstigen Anfragen bei VW leider nie anders. Wenn ich genauer nach gebohrt hatte, mauern sie.

Vorher bekommt man meist noch einen Anruf, um dich mündlich (und damit unverbindlich) "abbügeln" zu können, ohne dass man den Vorwurf machen könnte, dass VW nichts getan hätte..

Die Antwort auf deine erneute Anfrage wird daher, wenn sie denn überhaupt kommt, eventuell ebenfalls wieder unbefriedigend/unvollständig sein.

Nach dem, was bisher bekannt ist, kann man wohl mit einiger Sicherheit sagen, dass alle VW's mit werkseitigen abnehmbaren AHK im Bereich der Baujahre 2009 bis 2012, ohne Änderungen, nicht mit Anhängern in den Niederlanden fahren dürfen.

am 30. Juli 2016 um 13:10

Ich möchte das verallgemeinern, damit nicht der falsche Eindruck entsteht, das wäre eine VW- Spezialität. Mir fällt gerade kein Großunternehmen ein, welches das besser machen würde. Ob es nun um Kraftfahrzeuge, Wohnwagen, Telekommunikation, Versandhäuser, AKW-Betreiber oder VDE geht.

Halo, nach allen Antworten die hier gegeben wurden kann man sagen :

Die Interpretation macht es :

Hier mal die Erklärung des -Juristischen Dienstes des ADAC .

Sehr leicht zu sehen : Es gibt keinen Festgelegten Punkt , um das Seil am Fahrzeug zu befestigen .

Das ist wahlfrei , aber nicht über die Kupplung schlingen . Das wäre nicht die für die erforderliche

Sicherheit die richtige Wahl .

Ansonsten nachdenken ud eine sichere Möglicheit suchen und finden .

Zitat ADAC -Juristischer Dienst :

Ein solches Sicherun-

gsseil ist bei mit Auflaufbremse

gesicherten Anhän

gern Pflicht.

Wo es genau am Zugfahrzeug angebracht sein

muss, ist aber nicht gesetzlich gere-

gelt. Sofern der Hersteller hierzu eine Em

pfehlung oder Anleitu

ng veröffentlicht hat,

ist diese zu beachten.

Ist dies nicht der Fall, gelten nachfolgende

Regeln als „Stand der Technik“: Das Ab-

reißseil darf nicht als Schlaufe über

die Anhängerkupplung gel

egt werden. Sofern

technisch möglich, ist eine Befestigung

durch eine Öse oder eine vorhandene Boh-

rung an der Kupplung vorzunehmen. Auch

Abschleppösen bieten gute Befesti-

gungsmöglichkeiten. Der Karabinerhaken des Ab

reißseiles soll in diesem Fall in die

vormontierte Öse an der Karosserie eingehakt werden und so den Anhänger sichern. Zitat Ende.

Giovanni.

Nicht alles ist eben bis zum letzten Buchstaben geregelt , nur die höchstmögliche Sicherheit muss eingehalten werden . Die mit einer Schlinge über der Kupplung nicht gegeben , da das Seil sich darüber ziehen kann . Denkne wir mal an Schlaglöcher und Bodenwellen .

am 2. August 2016 um 13:19

Das hatten wir doch schon gefühlt 10 x (allerdings nicht unnötig und ohne Erlaubnis kopiert, sondern verlinkt).

Nun sollte man aber nicht glauben, dass die Meinung der ADAC-Juristen, einem Gesetz oder einem höchstrichterlichen Urteil gleichzustellen wäre.

In der Betriebsanleitung meines Eriba steht, dass das Seil um den Kugelkopf gelegt werden soll.

Auch diese Aussage ersetzt kein eindeutiges Gesetz oder ein höchstrichterliches Urteil.

Der Vorschlag, das Seil in der Abschleppöse einzuhaken, die sich in der Regel deutlich außermittig befindet, ist mit größter Vorsicht zu genießen.

Ich halte gar nichts davon, denn bei Kurvenfahrten könnten unerwünschte Bremsungen ausgelöst werden oder das Seil schleift auf der Erde,

Einzig sinnvoll ist eine Befestigungsstelle an, oder in unmittelbarer Nähe, der Kupplung.

Jede Befestigung ist sinnvoll und es spielt keine Rolle was jeder persönlich dazu meint. In Deutschland mag das ja mit der Schlinge in Ordnung sein, in Holland aber eben nicht, darum geht es.

Wenn das seil an der Abschleppöse befestigt wird muss sich der Fahrer eben versichern, dass es lang genug ist um nicht versehentlich auszulösen, so einfach ist das. ;-)

am 2. August 2016 um 14:53

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. August 2016 um 15:25:13 Uhr:

Ich halte gar nichts davon, denn bei Kurvenfahrten könnten unerwünschte Bremsungen ausgelöst werden oder das Seil schleift auf der Erde,

Man kann das ja auch intelligent machen. Zum Beispiel Seil als Schlaufe um den Hals und ein hinreichend festes Seil von dort zur Abschleppöse. Da schleift nichts, da bremst nichts aus Versehen, aber die feste Verbindung ist hergestellt. So ein paar Jahre praktiziert (nicht wegen der NL, sondern zur Pflege des eigenen, guten Gefühls).

Aber das das Seil um den Kugelkopf kommt, da besteht doch Konsens, oder?

Ob nun gesichert gegen abrutschen oder nicht.

 

Das Thema anderweitig am Fahrzeug (reißfest) befestigen ist ja für die abnehmbaren AHKs schon 100 mal woanders durchgekaut...

am 2. August 2016 um 16:19

Zitat:

@blue daddy schrieb am 2. August 2016 um 16:55:59 Uhr:

Aber das das Seil um den Kugelkopf kommt, da besteht doch Konsens, oder?

Keinesfalls - das wurde in diesem Thread aber schon mehrfach und sogar bebildert (auch mehrfach) durchgekaut. Es hängt von der Beschaffenheit des Hakens ab, meinen manche (steht alles hier irgendwo; sogar mit DIN).

Da ging es nur drum ob geschlauft Pflicht ist oder nicht. ;)

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 2. August 2016 um 15:06:42 Uhr:

...

Hier mal die Erklärung des -Juristischen Dienstes des ADAC .

...

Wie lautete die Fragestellung an den ADAC, ging es speziell um NL, um die EU oder um welche Länder genau?

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