ForumBMW Motorrad
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. BMW Motorrad
  5. Fragen zu R 1150 R

Fragen zu R 1150 R

Themenstarteram 15. Juni 2007 um 7:47

Hallo,

wir möchten nach längerer Zeit Abstinenz vom Motorradfahren mit selbigen wieder anfangen und waren gestern beim BMW-Händler.

Als Objekt unserer Begierde stand dort u.a. eine R 1150 R mit ABS und Heizgriffen aus 2001 mit 39000 km. Zustand = gut, Vorbesitzer = 2, Preis = 6.500 Euro.

Nun die Fragen an alle die das Motorrad kennen:

1. Kann man die R 1150 R bedenkenlos kaufen ?

2. Gibt es wesentliche Verbesserungen in technischer Hinsicht in den Jahren 2002 bis 2004 ? Mein Mann hat hier irgendwo was von Umstellung auf Doppelzündanlage gelesen.

3. Uns kommt der Preis für ein 6 Jahre altes Motorrad recht hoch vor.

Vielen Dank für eure Antworten.

Ähnliche Themen
31 Antworten

Ok ich werde meine Ausdrucksweise/Worte nächstes mal anders wählen.

Denke das erleichtert den Mods ja auch die Arbeit, denn davon gibt es sicher genug in diesem großen Forum.

Ich weiß das da eine Menge Arbeit anfällt, und manchmal auch viel Arbeit die garnicht nötig gewesen wäre.

Aber an dieser Stelle muß ich die Mods und Admins auch mal loben, ein Forum dieser Größenordnung ist schon was besonderes.

Vorallem dann wenn es so tadellos funktioniert.

Ich kann mich erinnern an damals, da war das MT Forum noch sehr langsam.

Alles war total überlastet, aber mittlerweile ist es sicher eins beliebtesten in Deutschland.

Und das wird seine Gründe haben.

Moin zusammen !

Nur nochmal ein ganz kurzes Statement meinerseits zur Sache.

@ Golf II CL :

Du bist von mir wegen Deiner Ausdrucksweise ermahnt worden, zukünftig doch bitte Deine Art zu schreiben und den Umgang mit Deinen Mit-Usern zu überdenken und etwas anzupassen, da weder Dein Vokabular in diesem Thread, noch das damit verbundene angehen eines anderen Users angebracht waren!

Lediglich die Formulierung "mein Freund" könnte hier dann bemängelt werden, da sie unter Umständen -und je nach Sichtweise und Motivation- leicht als "überheblich" eingestuft werden könnte - was dann aber weder meiner Intention, noch meiner eigentlichen Art entspricht!

Dafür, aber wirklich nur dafür, würde ich mich entschuldigen, falls das dann so aufgefasst wurde! ;)

Die Ankündigung von "offiziellerer Post" hingegen ist jedoch ein recht gebräuliches und probates Mittel, um Ermahnungen und/oder aber auch Verwarnungen per PN (-> Persönliche Nachricht!) für den Fall einer Wiederholung des "beklagten Vergehens" oder aber anderer beanstandungswerter Entgleisungen eines Users voranzumelden - hier ist dann eben nicht gemeint, dass sich ein Anwalt oder eine andere externe Person darum kümmern würde! ;)

(...auf diesen letzten Umstand bzw. das damit möglicherweise aufgekommene Missverständnis wurde ich freundlicherweise durch einen Kollegen hingewiesen!)

 

Damit dürfte dieses Thema dann auch hier erledigt sein und sollte sich dann auch nur noch auf PN-Ebene bewegen! ;)

(...und man kann sich dann auch wieder der eigentlichen Frage des Threads widmen!)

 

Gruß, Dynator

Deine Antwort
Ähnliche Themen