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Fragen zu Gutachten nach Unfall - Wertminderung & Reifenersatz

Themenstarteram 5. Februar 2017 um 15:19

Hallo zusammen,

mir hatte kürzlich jemand die Vorfahrt genommen bzw. ein Stop Schild überfahren, was dann zu einem Unfall geführt hat, wo ich der Unfall-Gegnerin hinten rechts in das Auto gefahren bin.

Bei mir ist der linke Kotflügel eingedrückt, die Stoßstange hat ein paar Schrammen und die Felge hat auch einige Kratzer abgekommen. Der Reifen hat nur minimal (eigentlich nicht sichtbar) etwas abbekommen und die Spur muss vermutlich neu eingestellt werden, da ich das Lenkrad leicht schief halten muss um geradeaus zu fahren.

Schuldfrage ist aktuell klar, bzw. gibt es aktuell keine Anzeichen, dass die Gegnerin mit einer anderen Story kommt und ich gehe davon aus, dass die generische Versicherung den Schaden bezahlt.

Ich habe einen Gutachter bestellt, um den Schaden zu beurteilen. In dem Gutachten sind mir 2 Punkte aufgefallen.

Laut Gutachten wird:

- Kotflügel ausgetauscht

- Stoßstange lediglich lackiert

- Felge neu

- Reifen neu

- Spur neu einstellen + prüfen ob unsichtbare Schäden

Meine Fragen:

1)

Ich habe keine Wertminderung in dem Gutachten bekommen, obwohl ich auch explizit danach gefragt hatte. Der Sachverständige meinte, dass dies bei meinem Auto (fast 6 Jahre und knapp über 100T km) nicht mehr zum Tragen kommt.

Ist dem tatsächlich so? Ich konnte nichts zu irgendwelchen Grenzen finden

2)

Im Gutachten wurde nur der eine Reifen gewechselt. In der Realität müsste ich aber doch beide Reifen tauschen, weil diese doch pro Achse identisch sein müssen, oder?

Auf Nachfrage hieß es, dass beide getauscht werden müssen, aber die generische Versicherung den zweiten nicht zahlt - das wäre früher so gewesen...

Wenn jemand anderes die Schuld an einem Unfall an meinem Wagen hat, wie kann es denn dann sein, dass ich auf Kosten sitzen bleibe oder ist der Sachverständige unfähig?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Irgendwie klingt das alles nach einem eher versicherungsfreundlichen Gutachten.

Wenn (!) aufgrund des Unfalls schon das Lenkrad schief steht, sind offensichtlich Achs- oder Lenkungsteile verformt. Die meisten Fahrzeughersteller geben hier für die sach- und fachgerechte Reparatur den Austausch des Lenkgetriebes (und der Achshälfte) vor. Damit erreicht der Schaden eine Höhe, bei der auch für ein 6 Jahre altes Auto mit knapp 100.000 Euro üblicherweise eine Wertminderung entsteht. Wenn es nicht sowieso schon ein Totalschaden wird.

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und damit diese Schreiberei von den ganzen Tante Google Experten jetzt mal ein Ende hat:

Bei einem Haftpflicht Schaden gibt es nach der Rechtsprechung das sogenannte Prinzip der Waffengleichheit.

Auf der einen Seite ist der Versicherer. Der hat

- eigene Techniker

- eigene Juristen

Auf den anderen Seite ist der Geschädigte mit null Ahnung vom Thema

Der darf sich selbstverständlich auch fachkundiger Hilfe bedienen.

Das ist

- Ein Sachverständiger eine Wahl

- Ein Rechtsanwalt seine Wahl

Damit ist das Prinzip der Waffengleichheit wieder hergestellt.

Er muss sich -dem lieben Gott sei Dank- nicht auf die amateurhaften Aussagen von Pseudo- Experten

hier bei Motortalk verlassen , die Ihr Wissen vor eine Beitrag ergoogeln und sich mit Ihrer Bangemacherei hier lediglich profilieren möchten. Ich werde das jetzt mal in die FAQ stellen. Wird echt mal Zeit

 

Irgendwie klingt das alles nach einem eher versicherungsfreundlichen Gutachten.

Wenn (!) aufgrund des Unfalls schon das Lenkrad schief steht, sind offensichtlich Achs- oder Lenkungsteile verformt. Die meisten Fahrzeughersteller geben hier für die sach- und fachgerechte Reparatur den Austausch des Lenkgetriebes (und der Achshälfte) vor. Damit erreicht der Schaden eine Höhe, bei der auch für ein 6 Jahre altes Auto mit knapp 100.000 Euro üblicherweise eine Wertminderung entsteht. Wenn es nicht sowieso schon ein Totalschaden wird.

hk_do schrieb am 5. Februar 2017 um 16:40:56 Uhr[/url]:

Wenn (!) aufgrund des Unfalls schon das Lenkrad schief steht, sind offensichtlich Achs- oder Lenkungsteile verformt. Die meisten Fahrzeughersteller geben hier für die sach- und fachgerechte Reparatur den Austausch des Lenkgetriebes (und der Achshälfte) vor. Damit erreicht der Schaden eine Höhe, bei der auch für ein 6 Jahre altes Auto mit knapp 100.000 Euro üblicherweise eine Wertminderung entsteht. Wenn es nicht sowieso schon ein Totalschaden wird

Vollkommen richtig!

 

Themenstarteram 5. Februar 2017 um 16:39

Ok, was würdet ihr mir empfehlen? Soll ich das Auto zu Audi bringen, um es dort fachmännisch reparieren zu lassen und darauf hoffen, dass die die nötigen Teile tauschen bzw. das nötige veranlassen (auch wenn es nicht im Gutachten steht)?

Nein !

Das Gutachten erstmal einem einem qualifizierten Sachverständigen zur Prüfung vorlegen.

Dann sieht man weiter

Einen Anwalt solltest Du dir auch nehmen. Es läuft eh schon auf Zoff hinaus und das gehört in fachkundige Hände.

Mein Tag war Scheixxe - jetzt ist er wieder gut!!!:D

Danke dafür!;)

Die ermittelte Schadenshöhe ist für eine Wertminderung nicht maßgeblich. Es spielen andere Faktoren eine Rolle, die alle hier in der Ausgangsbeschreibung überhaupt nicht angegeben sind. Daher ist zunächst einmal dazu gar keine Angabe aus der Ferne machbar. Es kann sogar sein, dass eine Wertverbesserung entsteht.

Das Schiefstehen des Lenkrades muss noch nichts mit den angesprochenen Ursachen zu tun haben, erst recht nicht als automatische Grundlage für die aufgezeigten Reparaturen dienen. Daher ist vollkommen richtig im Gutachten das Spureinstellen als übliche Maßnahme vorgesehen. Ausdrücklich erwähnt wird auch die Prüfung auf unsichtbare Spuren, also alles richtig, da ggf. weitergehende Maßnahmen möglich sind.

UliBN schrieb am 6. Februar 2017 um 09:53:42 Uhr[/url]:

Das Schiefstehen des Lenkrades muss noch nichts mit den angesprochenen Ursachen zu tun haben, erst recht nicht als automatische Grundlage für die aufgezeigten Reparaturen dienen. Daher ist vollkommen richtig im Gutachten das Spureinstellen als übliche Maßnahme vorgesehen. Ausdrücklich erwähnt wird auch die Prüfung auf unsichtbare Spuren, also alles richtig, da ggf. weitergehende Maßnahmen möglich sind.

Ach Echt? mit was denn dann bitte ?

Der TE hat hier geschrieben, dass Reifen und Scheibenrad durch die Kollision beaufschlagt und beschädigt wurden. Danach stand das Lenkrad schief. Jeder Fahrzeughersteller schreibt vor, dass nach unfalbedingten Fehlstellungen an der Achsgeometrie -mindestens- das Lenkgetriebe zu ersetzen ist und du schreibst was von "Spur einstellen"

So eine Vorgehensweise ist weder üblich noch fachlich richtig. So ein Unfug ist bestenfalls Fahrlässig.

Im übrigen, was sind unsichtbare Spuren bitte ?

am 6. Februar 2017 um 10:32

...das sind wahrscheinlich die ,die eine Versicherung gerne nicht sieht.....

Für die Erbsenzähler hier:

Streiche "Spuren", setze Schäden.

@Dellenzaehler

Das ist eine sehr merkwürdige Auffassung zu rein prophylaktischen Reparaturen zulasten der Versicherung. Nicht festgestellte Schäden reparieren? Dann würde ich auch gleich das gesamte Fahrzeug auf den Richtstand stellen und neu richten. Denn es könnte die Karosserie verzogen sein. Oder gleich die tragenden Teile austauschen?

Deine Behauptung der generellen Herstellervorgaben ist einfach nur falsch!

Es gilt:

Nach der Diagnose, z. B. durch Vermessung, sind die Abweichungen ggf. Grundlage für die Reparatur. Anderweitige Abweichungen wie z. B. deutliche Abweichungen der Spur sowie des Spurdifferenzwinkels belegen ggf. eine Krafteinleitung bis hin in das Lenkgetriebe, wobei aus Sicherheitsgründen bei derartigen Abweichungen die

Erneuerung der Achs- und Übertragungsteile wie Radlager, Kugelbolzen und Radnabe erforderlich ist. Seitens verschiedener Hersteller ist bei deutlichen Abweichungen die Erneuerung dieser Teile generell vorgeschrieben.

Soweit sicherlich erst einmalgrundlegend Übereinstimmung.

In der Ausgangsbeschreibung ist das aber nicht deutlich genug beschrieben, um daraus Rückschlüsse zu ziehen. Ganz im Gegenteil, da steht nachlesbar "leicht". Daher ist das Gutachten zunächst in Ordnung. Erst nach Diagnose möglicher unsichtbarer Schäden kommen ggf. weitere Maßnahmen in Betracht und auch Neuberechnungen mit Auswirkungen zur Regulierung. Das Gutachten enthält die zunächst maßgebliche erste Aktion der Vermessung.

Und warum sollte man im jetzigen Stadium zum Anwalt rennen? Ich sehe überhaupt noch keinen Anlass dazu, da die Schadensregulierung nicht infrage gestellt ist. Für Anwälte ein leicht verdientes Zubrot.

Weil der kraftfahrzeugspezifische Sachverstand mit dem "Bescheißerwillen" des Versicherers im Konflkt steht. :)

Und was steht bei dir in Konflikt mit sinnvollen Antworten?

- Der Geschädigte hat sich den Gutachter selbst ausgesucht

- Die Versicherung hat noch nicht einmal Kenntnis von der Höhe des Schadens und entsprechend keine Möglichkeit, in irgend einer Form zu "bescheissen".

Aktuell besteht der Zoff nur mit den selbstgewählten Gutachter. Rätst du ihm, mit dem Anwalt gegen den Gutachter vorzugehen, oder was?

Zitat:

@UliBN schrieb am 6. Februar 2017 um 12:11:56 Uhr:

Für die Erbsenzähler hier:

Streiche "Spuren", setze Schäden.

@Dellenzaehler

Das ist eine sehr merkwürdige Auffassung zu rein prophylaktischen Reparaturen zulasten der Versicherung. Nicht festgestellte Schäden reparieren? Dann würde ich auch gleich das gesamte Fahrzeug auf den Richtstand stellen und neu richten. Denn es könnte die Karosserie verzogen sein. Oder gleich die tragenden Teile austauschen?

Deine Behauptung der generellen Herstellervorgaben ist einfach nur falsch!

Es gilt:

Nach der Diagnose, z. B. durch Vermessung, sind die Abweichungen ggf. Grundlage für die Reparatur. Anderweitige Abweichungen wie z. B. deutliche Abweichungen der Spur sowie des Spurdifferenzwinkels belegen ggf. eine Krafteinleitung bis hin in das Lenkgetriebe, wobei aus Sicherheitsgründen bei derartigen Abweichungen die

Erneuerung der Achs- und Übertragungsteile wie Radlager, Kugelbolzen und Radnabe erforderlich ist. Seitens verschiedener Hersteller ist bei deutlichen Abweichungen die Erneuerung dieser Teile generell vorgeschrieben.

Soweit sicherlich erst einmalgrundlegend Übereinstimmung.

In der Ausgangsbeschreibung ist das aber nicht deutlich genug beschrieben, um daraus Rückschlüsse zu ziehen. Ganz im Gegenteil, da steht nachlesbar "leicht". Daher ist das Gutachten zunächst in Ordnung. Erst nach Diagnose möglicher unsichtbarer Schäden kommen ggf. weitere Maßnahmen in Betracht und auch Neuberechnungen mit Auswirkungen zur Regulierung. Das Gutachten enthält die zunächst maßgebliche erste Aktion der Vermessung.

Und warum sollte man im jetzigen Stadium zum Anwalt rennen? Ich sehe überhaupt noch keinen Anlass dazu, da die Schadensregulierung nicht infrage gestellt ist. Für Anwälte ein leicht verdientes Zubrot.

Merkwürdig ist eher deine technische Sichtweise hier.

Hier ist sehr wohl vom TE deutlich beschrieben worden, welche Bechädigungen vorliegen und welche Rückschlüsse somit auf den Reparaturweg geschlossen werden können und müssen. Das Gutachten enthält die Vermessung und das einstellen und ist somit hier fachlich ganz einfach falsch und zu beandstanden. Auch den Begriff "deutlich" der von dir hier in Spiel gebracht wurde, gibt es nicht. Die Fahrzeughersteller scheiben vor, dass bei Abweichungen von den Sollwerten hier so zu verfahren ist, wie bereits ausgeführt. Alles andere wäre ja auch noch schöner. Wo kommen wir den dahin, wenn jeder Schrauber nach Gutdünken entscheidet was "erheblich" ist und was nicht. Dem steht auch nicht entgegen, dass der TE hier schreibt, das das Lenkrad leicht schief steht. Wenn es etxrem schief steht, würde das Auto wohl im Kreis fahren. Woher du hieraus ableiten möchtest ob und welche Beschädigungen an der Achse vorliegen wird wohl dein Geheimnis bleiben.

Und zu deinem "Gutachten ist in Ordnung" darf ich noch auf folgendes Hinweisen:

-Schaden aufnehmen

-Kontrollvermessung der Achsgeometrie vorgeben

und dann, nach dem Ergebnis ein Gutachten schreiben, welches den vollumfänglichen und

richtigen Reparaturweg vorgibt.

Ein "einstellen" hat hier erst einmal überhaupt nichts verloren.

Ich schließe aus den Umständen:

Rad/-Reifenkombination erneuern und Lenkrad steht jetzt nach dem Unfall schief auf jeden fall nicht darazf, dass

das Einstellen der Spur hier einen fachgerechten Reparturweg darstellt.

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