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Fragen zu Garantie und -verlängerung / Anschlussgarantie

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 12. Mai 2017 um 7:44

Hallo Leute,

ich habe mal wieder einige Fragen. Dieses Mal zur Garantieverlängerung.

Wenn ich die Garantie um 36 Monate (oder weniger) verlängern lasse, gehe ich natürlich davon aus das Fahrzeug 5 Jahre zu halten.

Wenn ichs vorher verkaufe ist mir klar, dann geht die Garantieverlängerung auf den nächsten Käufer über.

Was passiert aber im Falle eines Totalschadens ohne Personenschaden *grins*… wenn ich den Tiguan durch einen neuen ersetzen müsste.

Heißt es dann einfach doppeltes Pech gehabt, oder kann die Zusatzgarantie vom alten auf den neuen Tiguan übertragen werden? Gleiche Frage bei einer (hoffentlich nicht erforderlichen) durchgesetzten Wandlung.

Da ich weiß, dass die Garantie beim Abschluss gleich mit dem Kaufvertrag etwas preiswerter ist, denke ich drüber nach diese Einsparmöglichkeit zu nutzen.

Nun meine Frage dazu…. Ich bin Schwerbehindert und bekomme den Behindertenrabat. Wird die Garantieverlängerung bei sofortiger Mitbestellung auch mit dem Rabatt versehen, oder sind Garantieversicherungen nicht rabatierungsfähig?

Weiterhin habe ich bei auf der Homepage von VW die Bedingungen und Ausschlüsse der Garantie und Zusatzgarantie gesucht. Dabei bin ich nicht recht fündig geworden. Kann mir da jemand mit einer PDF weiterhelfen?

Netter Gruß Clive

Beste Antwort im Thema

Also, ich habe auf meine Garantieverlängerung schon die 15% Behindertenrabatt bekommen.

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Zitat:

@C.Cussler schrieb am 12. Mai 2017 um 19:26:17 Uhr:

Zitat:

@scoty81 schrieb am 12. Mai 2017 um 18:39:45 Uhr:

Komisch das in einer Auftragsbestätigung überhaupt Preise stehen ;)

Schlagt Euch nicht schickt mir lieber die Garantie / Neuwagenanschlussgarantie-Bedingungen :D :D :D

.

Da steht zumindest ein bisschen was darüber

-> http://www.volkswagen.de/de/angeboteaktionen/garantie.html

am 12. Mai 2017 um 18:39

Zitat:

@scoty81 schrieb am 12. Mai 2017 um 17:02:54 Uhr:

Die Garantierterweiterung ist wie die Abholung nicht rabattierbar. Gibt er dennoch Rabatt war er vorher nicht am Limit ;)

 

Beides wird dem Händler von VW voll in Rechnung gestellt.

Er schrieb doch, das er mit SB Rabatt gekauft hat. Also ist er Sonderkunde und macht als solcher seinen Deal direkt mit VW, der Händler ist da finanziell raus. Dementsprechend gibts auch 15% auf die AG. War bei mir ebenfalls so.

 

Vieles von dem, was hier so in Sachen Abwicklung / Rabattierung / Lierferzeiten etc. geschrieben wird, ist für Sonderzielgruppen anders und mit dem 'normalen' Privatkundenkauf per Händler/Vermittler nicht zu vergleichen.

Das stimmt, hatte ich überlesen. Gilt nur für Privatpersonen.

Ich habe keine Ahnung warum das niemand glaubt, dass die Garantieverlängerung um zwei Jahre rabattiert wird. Deshalb habe ich euch zwei Bilder meiner Ausstattung angehängt. Darauf ist klar ersichtlich dass die Anschlussgarantie berechnet wird und anschließend gibt's 15 % drauf. Die Überführung kann nicht rabattiert werden.

Asset.JPG
Asset.JPG

Ist und bleibt eine Kalkulation vom Händler ;) Der könnte da auch Null hinschreiben ;)

 

Fakt ist, es wird ihm in voller Höhe berechnet.

am 13. Mai 2017 um 18:56

Leute.....

 

Da steht Nachlass 10%+5% = 15%.

Der Kauf erfolgte also (wahrscheinlich) mit Schwerbehinderterabatt, und als solcher findet der Deal direkt zwischen Endkunde und VW Wolfsburg statt. Natürlich wird dabei auch die Anschußgarantie, die Winterreifen, Zubehör etc rabattiert.

 

Der Händler hat damit nichts zu tun. Er bekommt eine Vermittlungsprovision und einige lassen dem Kunden davon dann nochmal bisschen was an Überführung/Abholung nach.

 

Will sagen: So pauschal kann man nicht sagen, das die AG nicht rabattierbar ist; man muss den Einzelfall sehen.

Die Rechnung ist nicht vom Händler, sondern aus Wolfsburg. Da hat mein Vorredner schon recht.

Themenstarteram 14. Mai 2017 um 11:09

Zitat:

@hnaitsabes schrieb am 13. Mai 2017 um 20:56:18 Uhr:

Leute.....

Da steht Nachlass 10%+5% = 15%.

Der Kauf erfolgte also (wahrscheinlich) mit Schwerbehinderterabatt, und als solcher findet der Deal direkt zwischen Endkunde und VW Wolfsburg statt. Natürlich wird dabei auch die Anschußgarantie, die Winterreifen, Zubehör etc rabattiert.

Der Händler hat damit nichts zu tun. Er bekommt eine Vermittlungsprovision und einige lassen dem Kunden davon dann nochmal bisschen was an Überführung/Abholung nach.

Will sagen: So pauschal kann man nicht sagen, das die AG nicht rabattierbar ist; man muss den Einzelfall sehen.

Verstehe ich das jetzt richtig, beim Behindertenrabatt ist allein VW Wolfsburg und der Kunde im Boot und der Händler wickelt die Angelegenheit nur ab.

Wie läuft dass bei der Bezahlung?

Überweist der Kunde direkt nach Wolfsburg oder läuft das über das Autohaus?

Netter Gruß Clive

am 14. Mai 2017 um 11:37

Du bekommst eine Kontonummer, entweder das Autohaus überweist Dir die Zahlung für den Gebrauchten und Du zahlst alles auf die K.-Nr. ein oder Du überweist den Unterschiedsbetrag bei Rücknahme des alten Fahrzeuges ans Autohaus und die übernehmen die Komplettzahlung an VW.

Letzteres habe ich gemacht.

am 14. Mai 2017 um 12:33

Variante 3 geht auch: Der Händler überweist den Einzahlungsnahmepreis an VW und man selber den Zuzahlungsbetrag, ebenfalls direkt an VW.

Das geht, weil die Zuzahlungssumme vom Händler im Bemerkungsfeld des Auftragsdokuments angegeben werden kann.

Hi,

Bei der Garantieverlängerung scheint es wohl eine Änderung zu geben. Bisher habe ich bei einem Autokauf spätestens mit der Auslieferung Versicherungsunterlagen des VVD mit Vertragsnummer erhalten, auch mit dem Hinweis, der automatischen Verlängerung wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Jetzt scheint es wohl so zu sein, dass es sich um eine Werksoption handelt, da im Konfigurator wie Sonderausstattungen aufgeführt.

Nun zur Frage:

Habt Ihr irgendwelche Unterlagen erhalten, wie zum Beispiel Garantiebedingungen o.ä.? Wie muss ich mir bei Schadenseintritt die Abwicklung vorstellen, fahre ich zur Werkstatt, die schauen in ihre Datenbank und stellen fest, Anschlussgarantie vorhanden?

MfG

H.S.

Zitat:

@Madmax321 schrieb am 15. Februar 2018 um 10:09:42 Uhr:

.

..Jetzt scheint es wohl so zu sein, dass es sich um eine Werksoption handelt, da im Konfigurator wie Sonderausstattungen aufgeführt.

Nun zur Frage:

Habt Ihr irgendwelche Unterlagen erhalten, wie zum Beispiel Garantiebedingungen o.ä.? Wie muss ich mir bei Schadenseintritt die Abwicklung vorstellen, fahre ich zur Werkstatt, die schauen in ihre Datenbank und stellen fest, Anschlussgarantie vorhanden?

.

So ist es. Die Anschlussgarantie (als konfigurierte Bestelloption/Sonderausstattung ab Werk) erhält einen eigenen Produktcode (heißt das so?). Z.B. Anschlussgarantie Laufzeit 1 Jahr, max. 30000 km hat den Code EA1. Dieser ist fest mit dem Fahrzeug verknüpft. Weitere Unterlagen bekommt man nicht, die Garantiebedingungen dieser Anschlussgarantie entsprechen denen der 2-jährigen Anfangs-/Herstellergarantie.

Die Werkstatt sieht die Anschlussgarantie online in den Fahrzeugdaten.

Bei mir war die Anschlussgarantie / Wartung Plus im System des Autohauses hinterlegt. Das wurde auch sofort bei Fahrzeugannahme gesehen und mir gesagt. Bis jetzt funktioniert das gut.

So ganz gleichen sich aber die Garantiebedingungen nicht, mein Golf6 brauchte nach der Garantie ein Update des DSG, ich sollte 60€ zahlen.

Reklamiert, Händler sagte ist ausgenommen, nachfrage direkt bei VW, Updates gehören nicht zum Garantieumpfang.

Dank Euch für die Antworten. Damit sind meine Annahmen bestätigt. Habe zwischenzeitlich weiter gesucht und die u.a. Datei auf der VW - Seite gefunden. Hätte mein Verkäufer mir auch bei der Übergabe mitteilen können.

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