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Fragen zu Garantie und -verlängerung / Anschlussgarantie
Hallo Leute,
ich habe mal wieder einige Fragen. Dieses Mal zur Garantieverlängerung.
Wenn ich die Garantie um 36 Monate (oder weniger) verlängern lasse, gehe ich natürlich davon aus das Fahrzeug 5 Jahre zu halten.
Wenn ichs vorher verkaufe ist mir klar, dann geht die Garantieverlängerung auf den nächsten Käufer über.
Was passiert aber im Falle eines Totalschadens ohne Personenschaden *grins*… wenn ich den Tiguan durch einen neuen ersetzen müsste.
Heißt es dann einfach doppeltes Pech gehabt, oder kann die Zusatzgarantie vom alten auf den neuen Tiguan übertragen werden? Gleiche Frage bei einer (hoffentlich nicht erforderlichen) durchgesetzten Wandlung.
Da ich weiß, dass die Garantie beim Abschluss gleich mit dem Kaufvertrag etwas preiswerter ist, denke ich drüber nach diese Einsparmöglichkeit zu nutzen.
Nun meine Frage dazu…. Ich bin Schwerbehindert und bekomme den Behindertenrabat. Wird die Garantieverlängerung bei sofortiger Mitbestellung auch mit dem Rabatt versehen, oder sind Garantieversicherungen nicht rabatierungsfähig?
Weiterhin habe ich bei auf der Homepage von VW die Bedingungen und Ausschlüsse der Garantie und Zusatzgarantie gesucht. Dabei bin ich nicht recht fündig geworden. Kann mir da jemand mit einer PDF weiterhelfen?
Netter Gruß Clive
Beste Antwort im Thema
Also, ich habe auf meine Garantieverlängerung schon die 15% Behindertenrabatt bekommen.
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182 Antworten
Eventuell schon bekannt?
Neuwagen- und Anschlussgarantien, die zwischen dem 01. März und 31. Mai 2020 enden/endeten, werden von VW einmalig um drei Monate verlängert:
-> https://www.volkswagen-newsroom.com/.../...rantien-um-drei-monate-6001
Blöde Frage vielleicht, aber ab wann läuft die 2 jährige Garantie los? Mein Tiguan hat EZ am 01.06.2018. Dann hätte ich ja mal Glück und würde gerade noch in die Verlängerung laufen, da der Ablauf dann der 31.05.2020 wäre. Sehe ich das richtig? ;)
Zitat:
@MecsMecs schrieb am 2. Mai 2020 um 14:42:28 Uhr:
Blöde Frage vielleicht, aber ab wann läuft die 2 jährige Garantie los? ..
Ab Zulassungsdatum des Fahrzeugs. Und nicht erst ab Übernahme/Abholung z.B. in WOB.
Merci. Super. :cool:
Mein Händler hat mich heute auf Nachfrage informiert, dass die Garantie erst ab Übergabe des Fahrzeuges beginnt. Die war dann leider 3 Tage (wegen WE) nach der EZ am 01.06.2018. Somit bin ich raus :(
Zitat:
@MecsMecs schrieb am 4. Mai 2020 um 17:29:27 Uhr:
... Somit bin ich raus :(
Möchte ich bezweifeln.
Lt. Neuwagengarantiebedingungen der Volkswagen AG, Bestandteil meines aktuellen Kaufvertrages/Neuwagenbestellung, lese ich da bei mir folgendes:
Zitat:
..
2. Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch die Volkswagen AG bzw. durch einen autorisierten Volkswagen Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen autorisierten Volkswagen Partner in dem Gebiet der des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird.
..
Also noch einmal im eigenen Kaufvertrag unter Garantiebedingungen nachlesen. Dein Fahrzeug wurde doch vor Übergabe zugelassen?
Zitat:
@MecsMecs schrieb am 2. Mai 2020 um 14:42:28 Uhr:
... Mein Tiguan hat EZ am 01.06.2018...
und
Zitat:
@MecsMecs schrieb am 4. Mai 2020 um 17:29:27 Uhr:
..Die war dann leider 3 Tage (wegen WE) nach der EZ am 01.06.2018...
Bei den Daten bist du so oder so raus.
Gruß m_driver
Wenn die EZ und somit Garantiebeginn am 01.06.2018 war, dann endet diese mit dem 30.05.2020. Somit wäre er dann gerade noch in dem Zeitfenster (1. März 2020 bis 31. Mai 2020) für die zu gewährende 3-monatige Garantieverlängerung?
-> https://www.volkswagen-newsroom.com/.../...rantien-um-drei-monate-6001
Aaahh, ja.
Sorry, dann habe ich da was falsch verstanden.
Gruß m_driver
Bei meinem Kaufvertrag steht das hier. Somit nicht dabei. Egal ... dennoch danke für den Hinweis.
PS: beim ersten Anruf vom :) hieß es noch mein Wagen wäre dabei, dann kam der Rückzieher einen Tag später, da wohl mehrere Kunden nachgefragt hatten.
Im Fall der Fälle gibt es ja noch die Kulanz. ;)
Das bezieht sich aber auf die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Das steht bei mir auch so drin.
Bestandteil des Kaufvertrages/Neufahrzeugbestellung sollte zusätzlich noch ein Vertragsteil der Volkswagen AG zur Neuwagengarantie sein mit dem Titel "Neuwagengarantie der Volkswagen AG". Aus diesem hatte ich w.o. zitiert und dieser Teil ist m.M.n. für die 3-monatige VW Neuwagen Garantieverlängerung im erwähnten Zeitfenster maßgeblich (2-jähriger Zeitraum VW Neuwagengarantie startet mit (Erst)Zulassung).
Ich war letzte Woche wegen eines Infotainment Fehler (Gerätet bootet während der Fahrt neu) beim Händler.
Da ich noch einige Tage Garantie habe wurde das Fahrzeug kostenlos untersucht und ein Update eingespielt.
Nun ist seit ein paar Tagen die Garantie vorbei und der selbe Fehler ist immer noch da - das Infotaiment bootet während der Fahrt und hängt sich auf. Also noch schlimmer als vorher.
Ich war wieder beim einem Händler und der sagte mir die Garantie ist abgelaufen und ich solle 250€ für eine Untersuchung zahlen und dann ggf. einen Kulanzantrag stellen.
Ich erwarte eigentlich eine Kulanzuntersuchung, da es der selbe Fehler ist der noch vor Garantie-Ende aufgetreten ist.
Was meint ihr und was könnte man tun ?
Ich meine Du hast den Fehler innerhalb der Garantie reklamiert und er ist nicht beseitigt. Deshalb muß er im Rahmen der Garantie beseitigt werden.
Es zählt nicht das Datum der Reparatur, sondern das Datum Deiner Reklamation.
U.a. mit gleicher Reklamation geht meiner kommende Woche zum Freundlichen. Bin mal gespannt was draus wird.
Zitat:
@Charly208 schrieb am 27. Januar 2021 um 12:57:17 Uhr:
Es zählt nicht das Datum der Reparatur, sondern das Datum Deiner Reklamation.
Genau so ist das.
Lass Dich nicht mit irgendwelchen fadenscheinigen Gründen abwimmeln.
