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Fragen zu den Kriterien des Neuersatz einer Frontscheibe, wann zahlt hier die Teilkasko

Themenstarteram 18. Oktober 2023 um 17:47

Guten Abend,

ich weiß dass die Frontscheibe normalerweise nur von der Teilkasko getauscht wird, wenn man einen Steinschlag im Sichtbereich hat, oder nahe am Rand oder gerissen, usw. Ich habe drei Steinschläge in der Scheibe, keine davon erfüllt die Kriterien von Rand, Größe oder Position. Es gibt auch keine Risse. Die Scheibe hat aber schon 220.000 km runter, viele davon auf der Autobahn, die Scheibe hat so viele Mikrosteinschläge, es ist praktisch eine Mondlandschaft. Gerade bei tiefstehender Sonne sieht man praktisch gar nichts mehr, daher ist das eine massive Sicherheitseinschränkung.

Kann man diesen Fall der Versicherung so beschreiben, würde diese eventuell innerhalb der Teilkasko den Schaden regulieren oder macht das keinen Sinn? Den Anteil der Selbstbeteiligung wäre es mir wert.

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13 Antworten

Versicherungen tauschen keine Scheiben.

 

Versicherungen zahlen die Scheibe nur, wenn sie einen Riss hat (Glasbruch). Dein Problem ist Verschleiß, welcher nicht durch die TK gedeckt ist.

Wenn es ein Glasschaden ist, bzw. Glasschäden sind, dann zahlt deine Teilkasko auch. Das sagen dir aber vorher auch die Anbieter, die letztlich mit deiner Versicherung nach Tausch abrechnen und die wissen, was geht und was nicht!

@remarque4711

Versicherungen tauschen keine Scheiben.

und deswegen habe ich das Thema mal angepasst.

Wenn durch viele kleine Steinschläge ein Betriebsrisiko des Fahrzeugs besteht, dann muss die TK auch den Frontscheiben Tausch bezahlen!

Richtig, und ohne Abzüge.

Zitat:

@germania47 schrieb am 18. Oktober 2023 um 20:44:01 Uhr:

Richtig, und ohne Abzüge.

Genau! Hatte ich erst bei meinem Mini.

Themenstarteram 18. Oktober 2023 um 18:58

Danke euch, dann frage ich mal die Werkstatt meines Vertrauens, aus meiner Sicht ist das Betriebsrisiko gegeben.

Zitat:

Richtig, und ohne Abzüge.

Naja, die Selbstbeteiligung wird wohl nie entfallen

am 20. Oktober 2023 um 10:54

Zitat:

Wenn durch viele kleine Steinschläge ein Betriebsrisiko des Fahrzeugs besteht, dann muss die TK auch den Frontscheiben Tausch bezahlen!

Das halte ich aber für ein Gerücht.

Warum? Es liegt ja eben keine Glas-Bruch vor. Das Argument der Abnutzung sicherheitsrelevanter Teile ist ja Unsinn, sonst müsste die TK auch abgefahrene Reifen ersetzen.

Guckst du mal in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (vom Bund der Versicherer, an dem sich alle Versicherungen in D orientieren):

Zitat:

Glasbruch

A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Bei einem Glasbruchschaden entfällt eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nicht ausgewechselt, sondern repariert wird. Eine fiktive Abrechnung bei Glasschäden ist nicht möglich.

...

Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und

Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays,

Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.

Natürlich möchte ein Glastauscher Umsatz machen und wenn man zu dem hinfährt, wird er als letzter sagen, "nein, mache ich nicht, kann nicht abgerechnet werden". Der findet dann schon eine Beschädigung, die den Glaswechsel rechtfertigt.

Das ist kein Gerücht!

Bei der Schadensmeldung wird bei Glasschaden nach der Art des Schadens mit Bildunterstützung nachgefragt.

Da gibt es die Optionen, Riss, Steinschlag oder mehrere Steinschläge. Bei mehreren Steinschlägen die Anzahl. Nach der Größe der Steinschläge wird nicht gefragt!

Es muß kein Glasbruch sein!

Schadenanzeige online bei HUK24 mit Online Übernahme Zusage.

Ich hab damals meine Versicherung nach den umliegenden Partnerwerkstätten gefragt, bin zu einem hingefahren und hab den entscheiden lassen.

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