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Fragen zu den Fahrzeugpapieren meines Boots Trailers - TÜV Begutachtung falsch?

Themenstarteram 12. April 2020 um 13:03

Hallo zusammen,

ich habe für mein Motorboot einen Alu Anhänger. Gezogen wird das ganze Gespann mit einem BMW E46 330d, der 1.800kg ziehen darf.

Mein Boot wiegt 1.300kg leer, mit restlichem Kraftstoff und sonstiger Ausstattung wohl eher 1.400-1.500kg

Ich habe mir hierzu nun auch einen Alu Trailer besorgt, welcher laut Den Fahrzeugpapieren nur 280kg wiegt und eine zulässige Gesamtmasse von 1.800kg hat. Somit passt für das Gespann erst mal alles gut zusammen. Anbei mal ein Bild des Gespanns, die Verzurrung mache ich noch besser für die langen Strecken, hier fehlen mir gerade noch gute Verzurrpunkte am Hänger.

Nun meine eigentlichen Fragen:

1. zulässige Achslast:

Laut Fahrzeugpapieren 7.1/7.2 bzw. 8.1/8.2 soll ich scheinbar 2 Achsen haben, diese mit einer zulässigen Achslast von je 1.000kg. Ich habe aber nur eine Achse.

Laut den Papieren handelt es sich um eine Knott VGB 18MV-6A0509 Achse, die 1.800kg Achslast eigentlich hat. Da hat der TÜV Begutachter wohl schlampig die Fahrzeugpapiere eingetragen?!

2. 100km/h Zulassung:

Der Anhänger ist mit allen notwendigen Ausstattungen für die 100km/h Zulassung ausgerüstet und hat diese auch offiziell erhalten. Allerdings stört mich der Satz „Leermasse mind. 1818KG...“. Wie ich es kenne muss das Zugferd bei der 100km/h Zulassung doch mindestens die zul. Gesamtmasse des Trailers geteilt durch 1,1 haben?!?

In dem Fall wären es 1.800kg / 1,1 = 1.636kg?!

Das was in Schein steht würde einem zul. Gesamtgewicht des Trailers von 2.000kg entsprechen:

1.818 kg * 1,1 = 2.000kg

—> da hat der TÜV Prüfer doch auch was falsch gemacht?!

Ich vermute, dass der TÜV Prüfer einen anderen Prüfbericht als Vorlage genommen hat und die entsprechenden Parameter nicht abgeändert hat? Seht ihr das auch so?

Viele Grüße und schöne Ostern

Philipp

Gespann
Betriebserlaubnis Seite 1
100kmh Zulassung
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. April 2020 um 10:13

Habe gerade mit dem TÜV Prüfer telefoniert. War super nett und hat die Fehler auch direkt eingesehen. Ich bekomme jetzt ein neues Gutachten sowie auch ein neues Typenschild per Post zugestellt. Also alles gut.

Euch danke für die Hilfe.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 28. April 2020 um 22:56:46 Uhr:

...das ist eigentlich irrelevant, da du sowieso nicht mehr als 25kg Stützlast benötigst.

Bei einem zul. GG. Gesamtgewicht bis 3,5 t -also der typische PKW Anhänger mit Kugelkopfkupplung- darf die Stützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gewichts des Anhängers betragen... wobei die Stützlast aber nicht mehr als 25kg sein muß.

Und das wären bei 1800kg tGg ganze 72kg.

Nein. 25kg Stützlast reichen immer aus, es muss nicht mehr sein, es kann mehr sein.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 44 Stützeinrichtung und Stützlast

3) darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen.

Moin Moin !

Zitat:

Auf dem Typschild steht Stützlast 75 KG in der ZB1 100 ? Scheint noch keinen Prüfer aufgefallen zu sein.

Ja , das ist so typisch , vor allem für Scheine , die von alten auf neue Papiere umgestellt wurden. Besser noch sind die Achslasten , die erste darf 100 kg betragen , die zweite dafür 2200 kg! Aber meist ist das so , dass bei einem Doppelachser die erste gar nichts tragen darf und die zweite auch nicht, dafür dann aber die dritte nicht vorhandene das zGG. Liegt einfach an der Unfähigkeit der Leute auf den Zul.stellen. Da fehlen einfach rechtzeitige Schulungen. War schon immer so , es wurden ja schon öfter die Angaben in den Papieren geändert, und dann kamen komische Sachen raus. Es gibt zum Beispiel noch immer recht alte Anhänger , die sind gar nicht bereift , sondern anstelle der Reifen haben sie einfach nur Luft!

Liegt daran , dass in alten Papieren , wohl so bis Mitte der 60er, bei der Reifengrösse auch eingetragen war, ob der Reifen als Single "einfach Luft" oder Zwillingsreifen "doppelt Luft" montiert war. "Luft" vermutlich wg. Vollgummi oder "Elastik"-Reifen , die es auch gab. Zusammen mit der wohl unverständlichen Grössenbezeichnung für Diagonalreifen, die man folgerichtig wegliess, blieb dann in den neuen Papieren nur noch anstelle der Reifengrösse "einfach Luft" stehen.

allerdings ist das nicht immer die Unfähigkeit der Mitarbeiter , sondern auch zum Teil haben diese gar keine Chance, vernünftige Papiere zu erstellen ! Wenn man z.B. mal von einem alten Anhänger die ABE ansieht , dann erkennt man , dass dort praktisch sämtliche Angaben fehlen! Völlig unverständlich , dass die Anhänger damals so in den Verkehr gebracht werden durften , das hat das KBA zu verantworten. Früher waren ja Anhänger, die heute mit grünem KZ ausgestattet sind, also z.B. für Spezialzwecke, Sportgeräte , angehängte Arbeitsmaschinen usw., mit dieser ABE und einem Pappschild des KZs des Zugfzges (Folgekz) unterwegs.

Vor gut 25 Jahren kam dann die Änderung, wonach diese Anhänger ein eigenes KZ führen mussten. Einige Zul.stellen schmierten noch eine Weile in der ABE herum , andere hängten da Zettel dran , aber irgendwann mussten auch die letzten für diese Anhänger Papiere ausstellen , aus denen das KZ , der Halter usw. hervorgingen. Auch wurde ja Platz für die HU-Stempel benötigt, denn mit der Kennzeichenpflicht waren diese Anhänger auch HU-pflichtig geworden.

Der arme Zul.stellenmitarbeiter sah sich jetzt vor dem Problem , anhand der ABE für den Anhänger Papiere zu erstellen , und das ist fast immer völlig unmöglich ! Diese alten ABEs enthalten seitenweise völlig sinnfreie Rechtsbelehrungen, die für den Hersteller bzw. den Herstellungsprozess ( !!! ) gelten (und daher für den Besitzer oder sonstwen völlig sinnfrei sind) , dann noch die Versicherung des Herstellers, dass das Fzg mit der FIN der ABE Nr.xyz entspricht . Mehr nicht! Oft noch gilt diese ABE dann für verschiedene Ausführungen mit völlig verschiedenen Abmessungen und Gewichten , mit viel Glück sind davon einige Daten abgedruckt und mit noch mehr Glück steht auch in der Bestätigung des Herstellers, welche Ausführung denn unter dieser FIN geliefert wurde. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen habe ich mal Reifengrössenangaben gefunden , die waren dann fast immer noch handschriftlich oder mit Schreibmaschine vom Hersteller irgendwo nachgetragen und abgestempelt.

MfG Volker

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