Fragen Unterhaltung & Anhängelast

Mercedes E-Klasse W211

Hallo zusammen,

ich bin eigentlich im Audi A3 Forum unterwegs, da meiner Freundin momentan zur Entscheidung steht E oder C Klasse wollte ich bei euch mal einige Fragen klären.

1.Wie hoch sind die ca Unterhaltungskosten für eine E-Klasse im Jahr ??

Ist ein großer Unterschied der Kosten zwischen dem jetzigen Modell und dem Vorgänger (der eckigen Version 02 glaub ich) ??

Wie hoch ist die Anhängelast bei E oder C klasse ??

Zu welchem Motor würdet ihr raten wenn man einen Camping mit ca 2t ziehen möchte ?? Schafft eine C Klasse das ???

Würdet ihr über die Gebrauchtwagenseiten im Netz einen Mercedes kaufen ??

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß Tom

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Alle Diesel als T dürfen 2100 gebremst und 750kg ungebremst ziehen, wenn sie eine Automatik haben.

der 200, 220, 270 und 280 als Schalter nur 1900/750kg (Den 320er gab es auch nie als Schalter 😉 )

Alle Limos immer nur 1900/750kg

AMG garnichts

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Zitat:

Original geschrieben von Zentralgestirn


Alle Diesel als T dürfen 2100 gebremst und 750kg ungebremst ziehen, wenn sie eine Automatik haben.

der 200, 220, 270 und 280 als Schalter nur 1900/750kg (Den 320er gab es auch nie als Schalter 😉 )

Alle Limos immer nur 1900/750kg

AMG garnichts

Richtig! Auf den Unterschied zw. Schalt u. Aut. hatte ich nicht geachtet!

MfG Günter

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Ich danke Euch für die schnelle Hilfe.

Gruß aus dem Schwäbischen
Blauer 2000

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 220 CDI Kombi' überführt.]

Bitte gerne.

Die Angaben gelten übrigens für die normalen 12% Steigung.

Eine Erhöhung der Anhängelast mit oder ohne Begrenzung auf 8% Steigung wie bei anderen Herstellern oft möglich, ist von MB nicht gewollt und somit auch nicht vorgesehen. Ein limitierendes Gesamtzuggewicht muß nicht beachtet werden.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 220 CDI Kombi' überführt.]

Wie sieht es denn mit den Automatikgetrieben bei 211er aus? Die 210er waren ja in der Kombination Automatik und Anhänger wegen der überhitzenden Getriebe nicht so geeignet.

Hätte den nächsten (211er) gerne auch als Automatik. Den 210er habe ich ja zufällig, glücklicherweise als Schalter genommen.

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Zitat:

Original geschrieben von auben


Wie sieht es denn mit den Automatikgetrieben bei 211er aus? Die 210er waren ja in der Kombination Automatik und Anhänger wegen der überhitzenden Getriebe nicht so geeignet.

Wo hast du das den gelesen?

Natürlich sollte man bei Anhänger Betrieb vorher mal die Betriebsanleitung gelesen haben! Ansonsten könnte es schon passieren, das die Wandlerüberbrückung nicht mehr aktiviert wird, was dann in folge zu einer Überhöhten Öltemperatur im ATG führen kann, wie gesagt lesen bildet!

MfG Günter

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 220 CDI Kombi' überführt.]

Das sehe ich genau so.
Ich hatte noch nie mit irgend einem Mercerdes Probleme mit Überhitzung der Getriebe, solange technisch alles ok ist und man nicht auf die Idee kommt im W bzw C Modus schwere Zugarbeiten zu verrichten.

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Hi,

dazu kommt doch bei allen Fahrzeugen noch die Stützlast des Hängers - also nochmal ca. 70kg, oder?

Joe.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 220 CDI Kombi' überführt.]

Die Stützlast, beim S211 sind es 84kg, darf nicht zum zGg des Anhängers addiert werden.

Angenommen wir haben eine zul. Anhängelast von 2100kg und eine Zul. Stützlast von 84kg des Zugfahrzeuges.
Der Anhänger hat 2000kg zGg. und eine zul. Stützlast von 100kg. Die tatsächliche Stützlast beträgt 84kg.

Der Anhänger hat ein zGg. von 2000kg. Dann darf der Anhänger auf den Achsen nur das zGg. abzüglich der tatsächlichen Stützlast haben. In diesem Fall darf der Anhänger dann nur 1916 Achslast haben. Achslast + tatsächliche Stützlast = Gesamtgewicht

Hat der Anhänger aber sagen wir mal 2200kg zGg. und eine vorhandene Stützlast von 84kg, dann dürfte man es so machen, das er 2100kg Achslast hat und die 84kg dann als Zuladung des Zugfahrzeuges gewertet wird. Wir haben dann ein Gesamtgewicht des Anhängers von Anhängelast(=maximale Achslast) + Stützlast also in unserem Fall 2184kg Gesamtgewicht.

Die Stützlast muß aber immer als Zuladung des Zugfahrzeuges gezählt werden. Anders ausgedrückt, die maximal zul. Zuladung sinkt um die tatsächliche Stützlast.

Dabei darf nie eines der zGg von Zugfahrzeug, Anhänger und Kombination (Zug) oder Stützlasten der selben überschritten werden.

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