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Fragen an die Polizei
Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.
Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.
Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.
Beste Antwort im Thema
Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? :D
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1598 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Es sei denn, du hast grüne Kennzeichen. (Sportpferdeanhänger etc.)
Hallo? Lies Dir mal den neuen § 18 StVZO durch. Steuerbefreiung für Anhänger zu Sportzwecken ist tabu....die Zeiten waren mal!
Nicht böse sein!
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Zitat:
Original geschrieben von neo49
Anliegergebrauch:
Der Anwohner darf 2 Wochen am Stück vor dem Haus parken (sog. Anliegergebrauch).
...
Stark.
Und dafür zahl ich ~ 400 Dinger Steuern, für ein Auto mit techn. Stand 2004.
Naja. Irgendwas is ja immer.
Aber so langsam kommt das wieder. Da war ja mal was...
Zur Frage: "Zahlt man für Anhänger Steuern?"
Jo!
Es sei denn, du hast grüne Kennzeichen. (Sportpferdeanhänger etc.)
Lass mal. Ich zahle auch ordentlich Steuern. Aber So ein tolles Pflegeunternehmen stellt bis zu acht Smart in meiner Ecke ab und etliche Speckgürtelflüchtlinge sparen sich ein paar € Parkgebühren im Parkhaus. Man muss ja fehlende bzw sinkende Pendlerpauschalen wieder rein holen.
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Es sei denn, du hast grüne Kennzeichen. (Sportpferdeanhänger etc.)
Hallo? Lies Dir mal den neuen § 18 StVZO durch. Steuerbefreiung für Anhänger zu Sportzwecken ist tabu....die Zeiten waren mal!
Nicht böse sein!
Dann wirds halt ein Nutzpferdeanhänger.:D
Also, jetzt mal ohne Witz!
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. In § 18 des Nds.StG (gibt es auch analog in allen anderen Bundesländern) verbietet eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes. Und dazu gehört es einfach, dass man einen Anhänger nicht einfach so im öffentlichen Straßenverkehr abstellen darf.
Dazu gehört es auch, dass man nicht seine Smarts als Werbeträger im öffentlichen Straßenverkehr abstellt.
Dafür ist der Verkehrsraum nun einfach mal nicht vorgesehen.
Damit nicht jede größere Spedition sich aus Sparergründen ein großes Grundstück erspart, ist es eben verboten, Anhänger "falsch" zu parken. Wobei? 30 Sattelauflieger in einem Wohngebiet wären doch auch mal nett!
Aber hier wird wieder (konkludent) darauf hingewiesen, dass die Polizei nichts tut. Mensch Patti - wenn es Dir stinkt, dann zeig sie doch an. Das steht Dir auch als Bürger zu. Natürlich mit der Konsequenz, dass Du auch als Zeuge in der Anzeige genannt wirst.
Aber davor haben halt zuviele Angst!
Und wem der sich der Sinn und Zweck eines Gesetzes (oder einer darin enthaltenen Regel) nicht erschließt, dem sei gesagt, dass wir in einem demkratischen Rechtstaat wohnen. Eben auch mit demokratischen Mittel - welche zu erläutern, ich mir hier erspare!
Die Smarts werden ja genutzt um zu Pflegebedürftigen Personen zu fahren.
Von den Verkehrsplanern bekam ich nur zu hören, dass jeder dort sein Fahrzeug abstellen darf.
Na klar doch. Sonst stünde ja auch kein Anwohner in zweiter Reihe.:rolleyes:
Wo wir beim Parken sind:
In unserem Wohngebiet gab es Stunk, weil ein Gast eines Anwohners eine Einfahrt zugeparkt hatte.
Der Falschparker argumentierte, es sei keine "richtige" Einfahrt, schließlich wäre diese ja schon am anderen Ende des Grundtückes und er könne ja nicht einfach ZWEI Grundstückseinfahrten haben.
Wer hat Recht?
Ich glaube da brauchen wir ohne nähere Umstände, Fakten und die Örtlichkeit zu Kennenen nicht groß zu diskutieren.
Ich denke im allgemeinen es ist aber egal ob ich eine oder 5 Grundstücksein- und Ausfahrten habe, ich bin als Eigentümer/Mieter mal prinzipiell im Recht. Der Falschparker kann ja nicht wissen, für was ich welche Ein- und Ausfahrt nutze. Man denke mal an ein Firmengelände, wo ggf. größere Lkw nur die Ein- Ausfahrt Nr. 2 zum Einfahren und die Ein- Ausfahrt Nr. 3 zum Ausfahren nutzen müssen. Wieso auch immer. Hof zu eng oder sonst was. Auch der Privatmann hat die 2. Ein- und Ausfahrt vielleicht weil er mitm Wohnmobil oder Anhänger rangieren muss usw.
Alles sehr Einzelfallabhängig. Ich denke, was das Falschparken auf dem Privatgrundstück oder dem Parken vor der Ein- und Ausfahrt angeht, ist das zu ahnden bzw. stellt eindeutig nen VErstoß dar (entweder nach der StVO bei Zuparken der Einfahrt im öfftl. VR oder nach dem jeweiligen Landesordnungswidrigkeitengesetz, bei Parken auf Privatgrund).
Was aber das Abschleppen angeht wär ich mir nicht 100% sicher. Wenn derjenige tatsächlich gegen das Abschleppen bzw. die daraus entstandenen Kosten vorgeht, wird man dem Richter schon begründen müssen, wieso man bei 2 oder 3 Einfahrten die man ausweichend nutzen hätte können, abgeschleppt hat. Wenn er direkt auf meinem Grundstück steht, geht das ja noch eher mit der Begründung. Dann ist er "Besitzstörer" und ich kann ihn deswegen (und nicht wegen der Behinderung) abschleppen lassen. Da gibts zumindest einige Urteile dazu, die das sofortige Abschleppen ob der jetzt behindert hat oder nur drauf stand, rechtfertigten. Wenn er aber vorne dran im öffentl. VR steht und mich an der einen Einfahrt am Ein oder Ausfahren hindert, wirds schwieriger.
Jetzt hätte ich auch einmal eine Frage an die anwesende Behörde hier:
Lasst Ihr Euch tatsächlich durch diese GdP-Aufkleber, die man auf so manch einer Windschutzscheibe findet in irgend einer Art und Weise beeindrucken?
Ja!
Die Fahrzeuge mit den eigentlich kostenlosen Aufklebern beklebt, die manche Deppen ne Zeit lang für über 2,- Euro bei Ebay gekauft haben, werden in der Regel erst recht rausgezogen. Ich kenne vielleicht 2 Polizisten bei uns die diesen Aufkleber auf der Scheibe haben. Der Rest der Pkw die man ab und an sieht, sind also vermutlich Privatpersonen, die zwar nicht immer, aber sicher ab und an den Aufkleber tatsächlich drauf machen, weil sie meinen sie würden deswegen nicht kontrolliert werden.
Ich hab sogar im Dienst mit dem zivilen Dienstfahrzeug mit Dienstausweis hinter der Scheibe hinterlegt schon nen Parkticket kassiert (musste natürlich nicht bezahlen).
Zitat:
Original geschrieben von neo49
Ja!
Die Fahrzeuge mit den eigentlich kostenlosen Aufklebern beklebt, die manche Deppen ne Zeit lang für über 2,- Euro bei Ebay gekauft haben, werden in der Regel erst recht rausgezogen. Ich kenne vielleicht 2 Polizisten bei uns die diesen Aufkleber auf der Scheibe haben. Der Rest der Pkw die man ab und an sieht, sind also vermutlich Privatpersonen, die zwar nicht immer, aber sicher ab und an den Aufkleber tatsächlich drauf machen, weil sie meinen sie würden deswegen nicht kontrolliert werden.
Ich hab sogar im Dienst mit dem zivilen Dienstfahrzeug mit Dienstausweis hinter der Scheibe hinterlegt schon nen Parkticket kassiert (musste natürlich nicht bezahlen).
Vielen Dank für die ehrliche Antwort, so was in der Richtung hab ich mir schon gedacht. ;)
Jo, das würd ich auch gern mal wissen.
Vielleicht wars früher mal so, aber mittlerweile könnte man ja meinen, die Polizei sei der größte Arbeitgeber Deutschlands (und nicht das Arbeitsamt)
Danke Neo für Deine Antwort. So sehe ich das eigentlich auch.
GdP? Die Gewerkschaftsdinger? Nö, warum denn auch?
Hoffe hier antwortet mir Jemand :(
Und zwar bin ich eben auf einer 3 Spurigen Straße gefahren ich ganz links, der Blitzer ganz rechts, Neben mir knapp 5 Meter vorraus war ein golf 3 mit knapp 90 stat erlaubter 50 ich hatte ca 80 drauf. Also es hat definitiv geblitzt ich bin der Meinung nur ein mal war da aber so konzentriert drauf das ich mich da nicht genau festlegen will meine frage ist ob so ein Mobiler blitzer über 3 Spuren blitzen kann ??? also wie gesagt er wurde Definitiv geblitzt nur wie gesagt bei mir wies ich es nicht genau :(
Bitte schnelle antworten damit ich gut schlafen kann *heul*
siehe hier
Zitat:
Original geschrieben von neo49
Ja!
Die Fahrzeuge mit den eigentlich kostenlosen Aufklebern beklebt, die manche Deppen ne Zeit lang für über 2,- Euro bei Ebay gekauft haben, werden in der Regel erst recht rausgezogen. Ich kenne vielleicht 2 Polizisten bei uns die diesen Aufkleber auf der Scheibe haben. Der Rest der Pkw die man ab und an sieht, sind also vermutlich Privatpersonen, die zwar nicht immer, aber sicher ab und an den Aufkleber tatsächlich drauf machen, weil sie meinen sie würden deswegen nicht kontrolliert werden.
Ich hab sogar im Dienst mit dem zivilen Dienstfahrzeug mit Dienstausweis hinter der Scheibe hinterlegt schon nen Parkticket kassiert (musste natürlich nicht bezahlen).
Ja, die intelligenten Menschen mit den GdP-Aufklebern... Ich unterstelle fast schon Vorsatz, wer falsch parkt, und diesen Aufkleber an seiner Windschutzscheibe dran hat. Ich frag die Leute auch immer, warum sie denn diesen Aufkleber angebracht haben. Bisher habe ich nicht eine einzige sinnvolle Antwort erhalten. Hat immer wieder für Lacher gesorgt :)