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Fragen an die Polizei

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 7:02

Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.

Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.

Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.

Beste Antwort im Thema
am 30. Juni 2011 um 22:01

Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? :D

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Klingt wie so ein Spielzeug Mikrofon...

am 23. Januar 2008 um 22:32

Zitat:

Original geschrieben von F213

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Gibt es davon ne Soundfile? Nich dass ich in Hessen angeyelpt werde und mich über fremde Töne wundere.

Ansonsten ist es vieleicht endlich mal ein Ton, der nach viel Cojones klingt. Die aktuellen Sirenen klingen echt mädchenhaft.

Guckst Du und hörst Du ;)

http://www.youtube.com/watch?v=N5UKU4WzF_Y&mode=related&search=

:eek: Auweia, nix mit Cojones.

Von 00:08 - 00:12, das klingt doch gut, um konsequent die Aufmerksamkeit des Autofahrers zu bekommen.

http://www.youtube.com/watch?v=bU4I9ukitQY

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Zitat:

Original geschrieben von F213

 

Guckst Du und hörst Du ;)

http://www.youtube.com/watch?v=N5UKU4WzF_Y&mode=related&search=

:eek: Auweia, nix mit Cojones.

Von 00:08 - 00:12, das klingt doch gut, um konsequent die Aufmerksamkeit des Autofahrers zu bekommen.

http://www.youtube.com/watch?v=bU4I9ukitQY

Die bekommst aber mit dem Video darüber auch, da es was ganz neues hier ist. Zu diesem Video muss man auch sagen, dass die Tonaufnahme auch nicht so toll ist :)

am 24. Januar 2008 um 22:24

Ich habe auch mal eine Frage an die Polizei:

Angenommen ich stehe auf einem PRIVAT-Parkplatz und mache da verbotene Sachen mit dem Auto. Z.B. Beim rangieren bzw rollen mit dem Handy telefonieren, oder den Motor warmlaufen lassen, oder irgendsowas halt.

Ist das verboten? Also kann mir da der Streifenpolizist der zufällig vorbeifährt etwas anhaben?

am 25. Januar 2008 um 10:22

Kommt drauf an, WIE privat der Parkplatz ist.

Sprich: Ist er umzäunt und das Tor zu?

Dann nich.

Wo ist der Unterschied zwixchen einem "Streifenpolizist" und einem "normalen"?

 

*edit*

Bitte jetzt nicht in aller Länge zerpflücken.

Das war die absolute Kurzform von (tatsächlich) öffentlichem Verkehrsraum.

am 25. Januar 2008 um 12:54

Ich meine natürlich einen "normalen" Polizsiten, der grad zufällig auf Streife vorbeikommt. ^^

Also bei einem nicht-umzäunten Parkplatz sollte man o.g. Dinge besser lassen?

Was ist z.B. vor dem Haus auf dem Hof?

am 25. Januar 2008 um 13:35

Zitat:

Original geschrieben von Tony Tough

Ich habe auch mal eine Frage an die Polizei:

Angenommen ich stehe auf einem PRIVAT-Parkplatz und mache da verbotene Sachen mit dem Auto. Z.B. Beim rangieren bzw rollen mit dem Handy telefonieren, oder den Motor warmlaufen lassen, oder irgendsowas halt.

Ist das verboten? Also kann mir da der Streifenpolizist der zufällig vorbeifährt etwas anhaben?

Bin zwar kein Polizist, aber glaube schon, daß Du solange tel. kannst, bis die Kohle alle ist . . . . . Probleme sehe ich eher im "Motor warmlaufenlassen", da kann Dir schon einer an die Karre . . .

Was kann man denn sonst noch für "verbotene Sachen" mit seinem Auto machen? Abfackeln mit anschließendem Freudentanz? :D

mfg. Matt

am 25. Januar 2008 um 13:41

Zitat:

Was kann man denn sonst noch für "verbotene Sachen" mit seinem Auto machen?

Na z.B. nachts auf einem total verschneiten Parkplatz "Piruetten drehen" ;)

Oder sich besoffen ans Steuer setzen, und das Auto wo anderst hinstellen, oder wat weiß ich! Benutz mal deine Phantasie! ;)

Ich denke, der TE spricht hier die Problematik des "öffentlichen Verkehrsraumes" an.

Und seid Euch sicher:

Wenn der Hof vor dem eigenen Haus nicht defintiv verschlossen ist und er dadurch für den öffentlichen Straßenverkehr "zugänglich (d.h., es kann jeder, der es möchte, diesen befahren)", dann ist jeder an der Angel, der dort macht, was er will!

 

Guckst Du

Sofern dieses gegeben ist, bist Du "dran"! Ob es Sinn macht, oder nicht!

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

 

Wenn der Hof vor dem eigenen Haus nicht defintiv verschlossen ist und er dadurch für den öffentlichen Straßenverkehr "zugänglich (d.h., es kann jeder, der es möchte, diesen befahren)", dann ist jeder an der Angel, der dort macht, was er will!

DAS stimmt so natürlich nicht!

Um mal aus Deinem eigenem Link zu zitieren:

""Nach einer inzwischen gefestigten Rechtsprechung ist die Öffentlichkeit einer Verkehrsfläche nur für die Fälle zu verneinen, wenn die Verfügungsberechtigten den Zutritt erkennbar nur denjenigen Personen gestatten wollen, die in engeren persönlichen Beziehungen zu ihnen stehen und zudem den Zutritt effektiv beschränken bzw. kontrollieren.""

Soweit ich informiert bin:

Das obige gilt bei erkennbar ""privaten"" Einfahrten, die nicht gewerblich als z.B als Parkplatz genutzt werden, automatisch. Je kleiner, desto "privater";)

Dazu muss nicht zwangsläufig eine Schranke/ein Tor oder ähnliches vorhanden sein, dabei sind die Maßstäbe der Vernunft anzusetzen, so darf ich natürlich nicht einen 10-Jährigen ans Steuer eines Autos lassen, weil die Gefahr des Betreten/Befahrens des als öffentlich geltenden Verkaufsraums zu gross ist.

Und natürlich muss ich auch in einer Einfahrt/auf einem Hofgelände aufpassen, dass ich auch niemanden überfahre, den ich gar nicht eingeladen habe ;);) Und natürlich muss ich auch im privaten Bereich die Bestimmungen des Umweltschutzes bezgl. Warmlaufenlassen etc. beachten (ich darf ja auch nicht im privaten Abfluss meiner privaten Badewanne Motoröl entsorgen o. ä.)

Grenzwertig und im Zweifel öffentlicher Verkehrsraum sind z.B. Grossparkplätze/Einfahrten an Wohnblocks etc.

Selbstverständnis darf ich aber in der privaten Einfahrt auch ohne Tor am Steuer meines Auto telefonieren, schief singen, die Augen zumachen während der Motor läuft, ein abgemeldetes und unversichertes Auto abstellen (jaja - da wirds schon wieder problematisch, wenn es als "Schrott" gilt), etc....

 

 

@HelldriverNRW: Eigentlich hast du weder recht noch Unrecht, allerdings wird kein Polizist mit Verstand dich anzeigen und kein Richter mit Weitblick dich für soetwas verurteilen. Mir haben das sowohl mein bester Kumpel (angehender Rechtsverdreher) und 2 Polizisten bestätigt.

Ich denke das ist eine Einzelfallentscheidung!

Nur um es mal kurz zu sagen: Eine Auffahrt zur Garage, oder Hofeinfahrt, die ohne Begrenzung Zugang zur Straße/dem Gehweg hat, ist als tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund anzusehen. Schließlich kann dort jeder zu jederzeit sein Fahrzeug verbringen. Ob es der Eigentümer jetzt will, oder eben nicht. Zumal er es auch nur durch einen Zaun/ein Tor verhindern könnte...

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Schließlich kann dort jeder zu jederzeit sein Fahrzeug verbringen. Ob es der Eigentümer jetzt will, oder eben nicht. Zumal er es auch nur durch einen Zaun/ein Tor verhindern könnte...

Das ist ja das, was ich sagen wollte. Über die Problematik "öffentlicher Verkehrsraum" gibt es Aufsätze......die kann ich gar nicht mehr zählen.......

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Nur um es mal kurz zu sagen: Eine Auffahrt zur Garage, oder Hofeinfahrt, die ohne Begrenzung Zugang zur Straße/dem Gehweg hat, ist als tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund anzusehen. Schließlich kann dort jeder zu jederzeit sein Fahrzeug verbringen. Ob es der Eigentümer jetzt will, oder eben nicht. Zumal er es auch nur durch einen Zaun/ein Tor verhindern könnte...

Rein vom ursprünglichen Gesetzestext (wie alt der wohl sein mag...?) her stimmt das und teilweise wurde/wird es auch durch Urteile bestätigt, in der Praxis gibt jedoch zahlreiche neuere Urteile (werd mal googlen), die Deiner Ansicht entgegensprechen.

Musste mi zwangsläufig mal mit dem ganzen Thema beschäftigen, als zum Streit über die Kosten für einen Falschparker kam, welchen ich "versetzen" lassen musste.

"Schließlich kann dort jeder zu jederzeit sein Fahrzeug verbringen."

Kann ja - DARF jedoch für jeden normal denkenden und handelnden Erwachsenen nachvollziehbar und erkennbar nicht, dass ist/war ganz grob die Begründung der angesprochenen Urteile, private, auch "unabgeschlossene" Einfahrten nicht als öffentlichen Grund mit den bekannten Rechten und Pflichten anzusehen.

Aber die Problematik ist wirklich umfangreich - ein Supermarktparkplatz ist z.B. in jedem Fall öffentlicher Grund - darf dann jedoch der Supermarktbetreiber als Besitzer sein Hausrecht ausüben und unerwünschte Kunden zum Verlassen des Parkplatzes auffordern, bzw. Parker, die dort gar nicht einkaufen ? Man sollte meinen, auf jeden Fall, aber auch das war schon mal die Fragestellung eines Verfahrens....Begründung des Klägers, der Betreiber könne ja auf "öffentlichem Grund" KEIN Hausrecht besitzen/ausüben.. Ausgang ist mir leider nicht bekannt.

btw, wer macht den 1000sten Beitrag? :D

 

am 27. Januar 2008 um 10:35

Ich sehe die Öffentlichkeit alleine schon dadurch, dass irgendein Trottel weil er wenden/parken/halten will in meinen Hof oder in die Hofeinfaht einfahren kann ungeachtet dessen ob er es gemäß Warnschilder oder ähnlichem darf oder nicht.

Somit könnte ich auch eine unbekannte, x-beliebige Person durch z.B. eine Trunkenheitsfahrt auf dem eigenen Grundstück (die hier ja irgendeiner auf seinem Hof machen wollte) gefährden oder verletzen.

Aber was ist, wenn ein Tor vorhanden und verschlossen ist, aber Fußgänger (z.B. der Zeitungsausträger) durch die Gartentür auf das Grundstück läuft?

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