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Frage zur Vollkaskoverischerung, Auszahlungsbetrag
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage, die ich leider im Moment nicht über meinen Versicherungsmakler erklären kann, da am Samstag alle nicht erreichbar sind. Leider macht mich die Sache etwas nervös und wollte euch nach eurer Erfahrung fragen:
Ich habe mit mein Polo GTI wegen Wild ein Ausweichmanöver gemacht und habe die linke Seite zerstört. So schlecht wie blöd. Es ist ein Vollkaskoschaden und haben heute von der Mecklenburgischen heute folgenden Brief erhalten:
Wiederbeschaffungsaufwand: 6711 Euro
Wiederbeschaffungswert: 20410 Euro
Restwert: 13699 Euro
Selbstbeteilung: 300 Euro
Gesamtsumme: 6411 €
Dazu schriftlich "Nach dem vorliegenden Gutachten ist ein Totalschaden eingetreten. Sie erhalten daher den Wiederbeschaffungswert ihres Fahrzeugs. Diese können wir zunächst ohne Mehrwertssteuer auszahlen..."
Die Frage ist nun: Bekomme ich jetzt wirklich den vollen Wiederbeschaffungswert, oder den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ausgezahlt?
Parallel dazu habe ich das Gutachten erhalten. Dort wurde das KFZ auf einer Börse online gestellt mit Zitat:
"Auftragsgemäß wurde die Ermittlung des Restwertes über eine Restwertbörse (...) durchgeführt. Der Betrag von 13699 Euro entspricht dem höchsten abgegebenen Angebot. (...) Vor Veräußerung des unfallbeschädigten Fahrzeugs ist mit der Versicherung Rücksprache zu halten".
Ich bin gerade, weil ich noch nie so einen Fall hatte, verwirrt. Dazu spricht der Gutachter von einem "wirtschaftlichen Totalschaden" und einem KFZ was "im Besichtigungszustand nicht verkehrssicher" ist.
Im Versicherungsschreiben eben "nur" Totalschaden.
Die Frage ist nun für mich:
Bekomme ich von der Versicherung nur die 6411 Euro?
Wenn ja, wann den Restwertbetrag?
Muss ich mich um den Verkauf kümmern?
Oder bekomme ich doch die volle Summe, erst einmal bis zur Neuanschaffung, ohne Märchensteuer?
Im Internet konnte ich leider so nichts "heraus googeln".
Vielen Dank für die Hilfe und eure Zeit!
Beste Grüße,
Stefan
4 Antworten
Hä?
Wieso soll dein Wagen ein Totalschaden sein? Totalschaden ist es erst, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen…
Noch zur Ergänzung: die Reparaturkosten sind 22 000 Euro
So wie ich das verstehe würde dein beschädigtes Auto noch für 13.699€ vom Höchstbietenden gekauft werden. Zusätzlich bekommst du von der Versicherung noch die Differenz zum Wiederbeschaffungswert in Höhe von 6411€ ausbezahlt. Somit ergibt sich in Summe ein Betrag von 20.110€ . Dieser setzt sich aus dem Wiederbeschaffungswert in Höhe von 20.410€ - deiner Selbstbeteiligung von 300€ zusammen. Ich hoffe das konnte dir helfen.
Zitat:
@heisserTee schrieb am 9. September 2023 um 19:55:03 Uhr:
Noch zur Ergänzung: die Reparaturkosten sind 22 000 Euro
Ach dann macht es Sinn ja… ist wie bei meinem vor einem Jahr :(
Ja dann wird dein Wagen entweder an den Höchstbietenden aus der Börse verkauft oder du verkaufst ihn selber für den Preis an jemanden anderes… Die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und diesem Betrag erhältst du von der Versicherung, abzüglich deiner Selbstbeteiligung…