Frage zur Versicherung meines W211 E220 CDI
Hallo alle zusammen.
Da mein S211 Projekt nun fertig ist (bis auf die Nano Versiegelung im August) schlafe ich in letzter Zeit ab und zu schlechter, da mein Auto nach Schwacke vielleicht 5000 Euro Wert ist und laut Gutachten von 2023 der Wiederbeschaffungswert auf 21700 festgelegt wurde. Zu dem Preis spielen die erweiterten Ausstattungen, sowie der Sammlerzustand eine wesentliche Rolle.
Jetzt meine Frage: reicht es aus, wenn ich das als Gutachten habe oder muss es zwingend der Versicherung gemeldet werden?
ich möchte nämlich folgendes vermeiden:
4800 Euro beispielsweise WB macht 780 Euro / Jahr Vollkasko
hochgerechnet macht 21700 Euro WB 2250 Euro Versicherung im Jahr.
Ist die Prämie proportional zum Wert?
hat da jemand Erfahrung?
Ich benutze das Auto sehr wenig vielleicht 2000 km / Jahr und daher muss ich kalkulieren.
Dankeschön.
49 Antworten
Was willst Du denn Deiner eigenen Versicherung höhere Beiträge hinterher werfen, die zahlt den Schaden doch gar nicht.
Man hat einen Wagen für 22k der laut Schwacke nur 5000,- Wert ist. Nun fährt man damit ganz selten und hat Angst das einer in die Karre rein fährt. Vollkasko greift nur wenn die Haftpflicht des Unfallverursachers nicht in Anspruch genommen werden kann. Das ist allerdings genau der Fall der mit der Versicherungspflicht abgewehrt werden soll, wird also im Regelfall nicht eintreten.
Man ist also auf Gedeih und Verderb der gegnerischen Versicherung ausgeliefert, und kann allerhöchstens mit dem Gutachten punkten.
Für die Beitragsberechnung der eigenen Haftpflicht spielt der Wert des eigenen Wagens keine Rolle. Da kommt es nur auf die Unfallstatistik an. Man kann einem Ford Fiesta den Spiegel abfahren oder einen Porsche in einen LKW schieben, ist alles versichert. Ob ich das nun mit meinem 211 mache oder mit einem für 22k macht keinen Unterschied.
Ich sehe keinen Sinn darin die Versicherung um höhere Beiträge zu betteln, außer man traut sich selbst nicht über den Weg und hat Angst selbst einen Unfall zu verursachen. Hätte ich so viel Liebe da reingesteckt würde ich die Karre hüten wie meinen Augapfel.
30 Jahre abwarten , dann kann man eine Oldtimer Versicherung abschließen. KM sind meist begrenzt, dies paßt dann auch und schon ist er zufrieden.
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Die Bedingungen für Young-/ Oldtimerversicherung hatte ich oben schon beispielhaft verlinkt. Jetzt wäre noch interessant zu wissen, ob das Fahrzeug des TE schon ein Yountimer ist oder nicht. Wenn nein, kann er das Gutachten sowieso fast komplett knicken bei einem Schaden, wenn ja, muss er wissen, ob er und das Fahrzeug die Bedingungen erfüllen, um als Youngtimer versichert werden zu können.
Wenn der Youngtimer nach Wert versichert werden soll, geht das sowieso nach dem Wert im Gutachten, da gibt es keine SFR, Typklassen und Regionalklassen. Wie der Beitrag dann ermittelt wird, dafür hat jede Versicherung ihre eigenen Tabellen.
@alecxs: Ich möchte mal wissen, in welchem Film Du bist. Deine Botschaft war offensichtlich an den Themenstarter und die Leute gerichtet, die ihm empfohlen haben, zu seiner Versicherung zu gehen.
Es ist doch wohl logisch, wenn ihm einer reinknallt und Schuld hat, dass dessen Haftpflicht zahlen muss. Dann macht sich ein aktuelles Wertgutachten gut und man muss sich gegenüber der gegnerischen Versicherung mittels dieses Gutachtens behaupten, dass man nicht über den Tisch gezogen wird. Vermutlich ist dann auch eine gute Rechtsschutzversicherung angeraten, damit man sich mit einem begabten Anwalt entsprechend durchsetzen kann.
Aber darum ging es m.E. hier und dem Themenstarter nicht. Denn dieser hat ganz klar und eindeutig am Anfang auf seine Vollkaskoversicherung reflektiert. Und die soll bekanntlich bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug und Diebstahl eintreten. Dann macht es nach wie vor Sinn, ausreichend versichert zu sein. Nichts anderes wurde hier bisher thematisiert, jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, als die letzten nicht besonders zielführende Beiträge getätigt wurden.
Aber vielleicht äußert sich noch mal der Themenstarter und legt dar, um welche Versicherung und deren Beiträge es ihm eigentlich ging. Ich kann seinen Starttext ja auch falsch verstanden haben.
Zitat:
@svburke schrieb am 9. Juli 2025 um 21:49:13 Uhr:
Aber darum ging es m.E. hier und dem Themenstarter nicht. Denn dieser hat ganz klar und eindeutig am Anfang auf seine Vollkaskoversicherung reflektiert. Und die soll bekanntlich bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug und Diebstahl eintreten. Dann macht es nach wie vor Sinn, ausreichend versichert zu sein.
Wenn das so ist dann habe ich den Thread nicht verstanden. Klar kann man sich selbst versichern wie man will - ich habe nur klargestellt, dass es ein Irrglaube ist man hätte den fremdverschuldeten Unfall damit abgedeckt.
Hej, wenn es ein Mopf ist und unter 50.000km hat, kauf ich es dir für 15.000 Euro ab und du bist deine Probleme los!
Meiner hat jetzt 380.000km und ich fahre jetzt jeden Monat 5000 km ein besseres Auto hierfür kann ich mir nicht vorstellen!
Gruß aus Schweden
Mein S211 Bl 2007 solang habe ich ihn auch, alle Stempel von MB, alles Top, keine Kratzer und schon gar keine Beulen. Gedanken darüber habe ich mir auch schon gemacht. Fahre ca. 4000 bis max 5000 Km im Jahr, oder auch weniger. Wollte Saisonkennzeichen, weil ich im Winter eigentlich gar nicht fahre mit dem Auto. Bin aber davon abgekommen. Weil ich bezahle Vollkasko 500 irgendwas € im Jahr, also viel gespart wäre nicht. Gutachten ??? keine Ahnung, fahre immer sehr umsichtig, Restrisiko gibt es immer. Ich belasse es wie es ist.
Hallo alle zusammen. Vielen vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.
Ich möchte nochmals folgendes betonen:
Ich habe gute 4 Jahre meines Lebens täglich in dieses Auto gesteckt. Ich fahre selbst damit SEHR SEHR vorsichtig.
Ich fahre mit diesem Auto nur wenn schön Wetter ist und fahre auch so seit über 20 Jahren unfallfrei.
Ein eigen verschuldeter Unfall mit diesem Auto schließe ich gänzlich aus.
Mir wäre folgendes wichtig:
Versichert zu sein, wenn das Auto vollständig abbrennt, und nicht nur nach Schwacke,
Wenn das Auto geklaut wird oder wenn mir ein verrückter so doll in die Karre fährt, dass sich mein Auto 8 mal überschlägt und dann alles abbrennt.
zusammenfassend kann man dann denke ich von Kaskoschäden sprechen.
Viele Teile die in meinem Auto verbaut sind, sind kaum bis eigentlich gar nicht zu bekommen, das ist eines der Probleme an der Sache.
Also nochmal. Ich möchte selbstverschuldete Schäden am Auto nicht versichert haben, ich passe auf das Auto auf wie auf meinen Sohn. Ein eigen verschuldeter Unfall wird nicht passieren!
Ein Beispiel fällt mir noch ein. Ein Baum fällt auf mein Schatzi drauf. Und dann fährt er sicher auch nicht mehr.
Zitat:
@BMW Virus schrieb am 14. Juli 2025 um 16:18:06 Uhr:
Hallo alle zusammen. Vielen vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.
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Mir wäre folgendes wichtig:
Versichert zu sein, wenn das Auto vollständig abbrennt, und nicht nur nach Schwacke,
Teilkaskoschaden
Wenn das Auto geklaut wird oder wenn mir ein verrückter so doll in die Karre fährt, dass sich mein Auto 8 mal überschlägt und dann alles abbrennt.
Haftpflichtschaden des Unfallverursachers
zusammenfassend kann man dann denke ich von Kaskoschäden sprechen.
Lies dich mal in deine AKB ein, was Kaskoschäden, insbesondere Teilkskoschäden sind.
Dass du keinen selbstverschuldeten Unfall verursachen wirst, hört sich fast so an, als wenn du in einem Ich-wünsch-mir-was-Wunderland lebst.
Wenn du einem hirnlosen Handydaddler ausweichen musst und dein Auto fällt/fährt gegen einen Baum (nicht der Baum auf dein Auto, wie oben geschrieben) und der Fahrer/das Fahrzeug kann nicht ermittelt werden, ist es entweder ein Vollkaskoschaden oder du bleibst auf dem Schaden sitzen, wenn keinen VK besteht.
Man weiß hier noch immer nicht, was das Fahrzeug für eine EZ hat und ob er als Yongtimer versichert werden kann.
Ich hatte noch nie eine Teilkasko, habe gerade mal bisschen dazu gelesen. Es ist wohl tatsächlich so dass diese bei Diebstahl den Wiederbeschaffungswert deckt. Dafür sollte das Gutachten ausreichend sein. Du kannst aber davon ausgehen dass die Prämie steigt wenn Du dieses vorlegst.
Sturmschäden zählen wohl erst ab Windstärke 8.
Ganz fies sind Unfälle auf Parkplätzen, da bekommt i.d.R. jeder die Teilschuld unabhängig vom Unfallhergang. Ausnahme, dein Fzg hat nachweislich still gestanden.
Das Gutachten nützt erst bei einer Young-/ Oldtimerversicherung was, dann wird der beitrag aufgrund des Gutachtens berechnet. Bei der normalen KFZ-Versicherung nutzt das nichts - aber das wurde ja alles schon geschrieben.
Sturmschäden sind es erst ab Windstärke 8 und nicht "wohl erst". Das wird dann von den Versicherungen auch Regional abgefragt, da werden sogar einzelne Sturmböen ab Windstärke 8 erfasst.
Bei Diebstahl gibt es auch noch ein paar Feinheiten zu beachten. Wenn die ausgeschlachtete Karre nach 29 Tagen wiedergefunden wird, kann er sich diese am Fundort wieder abholen und sich daraus ein neues Auto bauen.
Wichtig in so einem Fall, Garage ist unverzichtbar. Weiter auf Supermarktparkplätze immer Abseits Parken.
Zu Sturmschäden, immer Obacht, was soll ich sagen, einfach Aufpassen, so mache ich es auch.
Ein Restrisiko gibt es immer.