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Frage zum TÜV ect

Themenstarteram 22. August 2005 um 21:44

Frage zu TÜV und Steinschlag

 

Ich hab mal ein 2 Fragen. Nächsten monat steht bei mir der TÜV an, der Wagen ist 5 Jahre alt. An der Frontscheibe ist mal auf der Autobahn ein Stein reingeflogen, leider gottes im Sichtfeld. Eigentlich müsste man die Scheibe ja jetzt komplett austauschen lassen, aber das würde um die 400-500€ kosten. Und das kann ich mir mit Bafög nun wirklich nicht leisten. Gibts es da noch andere möglichkeiten, wird sowas unter Umständen bei manchen Werkstätten trotzdem repariert ohne Austausch. Dazu muss ich sagen, der Wagen ist noch nichtmal bezahlt...(noch ca 2500€ offen)

Meine andere Frage ist: Weiß jemand zufällig wie teuer die Reifen beim Ford Ka sind? Brauche (das auch noch...) 2 neue.

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30 Antworten

Der Preis für die Reifen kommt auf die Marke und auf die Größe an. Für meinen Ford haben 175er von nankang ( Tochterfirma von Bridgestone ) 42 Euro inkl Wuchten und Montage gekostet.

 

Das mit der scheibe wird von der Versicherung getragen wenn du Teilkasko hast und zu Carglas gehst.

Themenstarteram 22. August 2005 um 21:55

Teilkasko hab ich nicht.... :-(

na wenigstens sind die reifen nicht so teuer...

Bei den Reifen gibt es auch diverse Internet-Anbieter, zB www.reifendirekt.de

Ein 5 Jahre altes Auto, das dazu auch noch nicht mal abbezahlt ist - und das ohne Kasko-Versicherung? Mutig!

Themenstarteram 22. August 2005 um 22:34

Hatte vorher Vollkasko...aber mit 500€ Selbstbeteiligung, Hätt mir ja jetzt auch nicht viel gebracht.

Es lebe die Ratenzahlung ha ha...anders werd ich´s ja jetzt nicht mehr machen können mit der Scheibe. So ein Sch***!!

Man kann TK und VK mit unterschiedlich hoher SB wählen, also z.B. VK mit 1000 Euro SB und gleichzeitig TK ohne SB.

Ich würde niemals dazu raten, bei einem finanzierten Fahrzeug auf die Kasko zu verzichten. Dann lieber mit hoher SB.

Themenstarteram 22. August 2005 um 23:23

Mmh und jetzt noch Teilkasko abschließen geht nicht oder? *gg*

Moin,

Nein ... das geht nicht. Da die Kasko nur Schäden abdeckt, die NACH ABSCHLUSS entstanden sind. Du würdest also mit dem Tatbestand des Versicherungsbetruges in Konflikt geraten.

Da der Schaden, wie du sagst, im Sichtfeld ist ... gibt es auch leider keine andere Alternative als den Austausch.

MFG Kester

Hallo zusammen,

abschliessen würde ich die TK aber dennoch als Vorsorge für Schäden die dann an der neuen Scheibe auftreten können. Ausserdem werden noch weitere Teile wie Diebstahl, Wildschaden, Sturm und Hagel usw.. durch die TK abgedeckt.

Wie Rotherbach schon geschrieben hat hilft bei einem Steinschlag im Sichtfeld nur noch der Austausch der Scheibe, da man dort nicht reparieren darf.

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

Klasse !

wieder was gelernt !

Themenstarteram 23. August 2005 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Nein ... das geht nicht. Da die Kasko nur Schäden abdeckt, die NACH ABSCHLUSS entstanden sind. Du würdest also mit dem Tatbestand des Versicherungsbetruges in Konflikt geraten.

Das ist mir schon klar, aber auffallen würde sowas doch nicht oder? Ich mein die wissen doch net wann der Schaden entstanden ist.

Du erwartest doch jetzt nicht allenernstes eine Ermunterung zum Versicherungsbetrug. Was du machst musst du mit deinem Gewissen vereinbaren, in welchem Umfang es nachprüfbar ist sei dahingestellt.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von sAnny2005

Das ist mir schon klar, aber auffallen würde sowas doch nicht oder? Ich mein die wissen doch net wann der Schaden entstanden ist.

Und wie das auffällt.

Die ganze Zeit besteht nur eine Haftpflichtversicherung und wenn dann, dazu noch mitten im Jahr, auf eine Teilkasko umgestellt wird, ist "plötzlich" ein Schaden am Fahrzeug.

Mal ganz davon abgesehen, dass man es wohl nachprüfen kann, ob ein Steinschlag noch frisch, oder älteren Datums ist.

Und wenn die bei Dir stutzig werden und es prüfen wollen, dann viel Spass!

Kurz vorm TÜV fix ne TK abzuschliessen und gleich drauf Glasschaden zu melden, kann für eine Versicherung übrigens schon Grund genug sein, erstmal zu prüfen, wie alt der Schaden ist.

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