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Frage zum abgelaufenen TÜV und AU

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 16:43

Hallo!

Ich habe mal ne Frage zum TÜV und zur AU.

Wir haben es bei dem Fahrzeug meiner Frau völlig vergessen auf die Plakette zu schauen.

Nun sind sowohl TÜV und AU bereits im Juni 2008 abgelaufen. (Der nette Mann in der Waschanlage hat

und eben darauf hingewiesen....) Laut Bußgeldkatalog kostet das 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Was ich aber nicht herausfinden konnte ist, ob es einmal für TÜV und einmal für AU jeweils 40 Euro und einen Punkt kostet oder für beides Zusammen.

Gilt dieses Bußgeld nur wenn man von der Polizei "erwischt" wird, oder auch wenn ich zu z.B. ATU fahre und es machen lasse?

Oder komme ich am Bußgeld und dem Punkt vorbei wenn ich gleich Montag zu z.B. ATU fahre und nicht von der Polizei erwischt werde?

Viele Grüße,

Marco

Beste Antwort im Thema

melde dich beim tuev oder bei atu an. lass dir den termin am besten schriftlich bestaetigen, das du was in der hand hast, falls die rennleitung dich anhaelt, denn zum tuev darfst du auch mit nem auto fahren, das keine plakette hat, nur versichert muss er sein.

allerdings direkter weg...

p.s. ich guck auch lieber meiner frau auf den hintern als ihrem auto, da bist du schon mal entschuldigt...

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a) wird ein auto (auch nach einem unfall) durch abgelaufene plakette nicht verkehrsunsicher

( da gibts mehr fahrzeuge mit tuev die trotzdem ohne gueltige BE/verkehrsicherheit rumfahren)

b) muss die ursächlichkeit nachgewiesen sein (der vollkommene ausfall der rueckwärtigen beleuchtung des auffahrenden, duerfte fuer den unfall eher nebensächlich sein?

c) verweigert die versicherung dem geschädigten nicht die zahlung (ggf gibt es gegen den schädiger eine forderung von 5000EUR)

d) ein nachweis eben auf dem weg zu einem HU termin macht den unterschied zwischen polizeilichem ermessensspielraum und geld:)

Harry

PS

Auch nicht jede ATU stelle arbeitet nach den beschriebenen mitteln, aber den ruf, haben sie sich selber zuzuschreiben.

am 3. Februar 2009 um 23:47

Ich weiß nicht, ob ATU das macht, aber meine Werkstatt schickt mir automatisch alle zwei Jahre einen Erinnerungsbrief, dass ich wegen der HU mal vorbeischauen sollte. Einfach mal nachfragen, ob das möglich wäre, dadurch ließe sich sowas leicht vermeiden.

Zitat:

Original geschrieben von HCO3-

....schickt mir automatisch alle zwei Jahre einen Erinnerungsbrief, dass ich wegen der HU mal vorbeischauen sollte......

Das macht aber auch die ganz normale, herkömmliche TÜV Prüfstelle, zumindestens hier der TÜV-Rheinland in Köln.

Zitat:

Original geschrieben von maxlwella

..........ein fahrzeug darf ruhig laengere zeit ohne tuev gestanden haben, aber irgendwann muss man halt mal hinfahren... da interessierts den wachtmeister nicht wann, sondern dass der tuev abglaufen ist............

Oha, das ist ein GAANNZZZZ grosser Irtum, bin ich selber schon drauf hineingefallen.

Es ist verboten die Prüffrist zu überziehen.

Dabei ist es völlig egal wo das Fahrzeug steht.

Solange es zum Betrieb im öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist muss die Prüffrist eingehalten werden.

Selbst wenn du ein Fahrzeug in der Garage stehen hast und es kommt die Polizei auf Streife zufälig vorbei und entdeckt das in deiner geöffneten Garage (muss ja sonst sieht man nix) ein Fahrzeug steht, welches zugelassen ist aber wo die HU abgelaufen ist, dann gibt es eine Anzeige.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

[

 

Selbst wenn du ein Fahrzeug in der Garage stehen hast und es kommt die Polizei auf Streife zufälig vorbei und entdeckt das in deiner geöffneten Garage (muss ja sonst sieht man nix) ein Fahrzeug steht, welches zugelassen ist aber wo die HU abgelaufen ist, dann gibt es eine Anzeige.

Das ist falsch. Wenn er auf Privatgelände steht, das nicht öffentlich zugänglich ist, hat da niemand etwas zu melden. Anders ist es natürlich, wenn er im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum steht, das kann natürlich auch eine Garagenzufahrt sein. Aber eine Garage selbst ist mit Sicherheit weder öffentlich zugänglich noch dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Auch wenn sie offen steht.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

[

 

Selbst wenn du ein Fahrzeug in der Garage stehen hast und es kommt die Polizei auf Streife zufälig vorbei und entdeckt das in deiner geöffneten Garage (muss ja sonst sieht man nix) ein Fahrzeug steht, welches zugelassen ist aber wo die HU abgelaufen ist, dann gibt es eine Anzeige.

Das ist falsch. Wenn er auf Privatgelände steht, das nicht öffentlich zugänglich ist, hat da niemand etwas zu melden. Anders ist es natürlich, wenn er im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum steht, das kann natürlich auch eine Garagenzufahrt sein. Aber eine Garage selbst ist mit Sicherheit weder öffentlich zugänglich noch dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Auch wenn sie offen steht.

Tja, nur schade das der Richter, der über den abgelaufenen TÜV des Anhängers meines Vaters zu entscheiden hatte, es nicht so sah.

Laut dem ist es OK wenn der Anhänger abgemeldet ist.

Solange der Anhänger (oder auch jedes andere Fahrzeug) zur Teilnahme an Strassenverkehr zugelassen ist, MUSS die Prüffrist eingehalten werden, egal ob Privatgelände oder öffentlicher Raum.

Wenn man nicht am Strassenverkehr teilnehmen kann oder möchte, und somit das Fahrzeug nicht zur HU vorführen kann/will, dann ist das Fahrzeug abzumelden.

Mir ist schon bewust das kaum jemand das weis, grade was Anhänger betrifft, aber wenn ein Polizist schlechte Laune hat kann er problemlos mal eine Runde auf einem Campingplatz drehen. Dabei finden sich sicherlich einige Kandidaten denen mal eine Anzeige zukommen lassen kann

(soll jetzt aber kein Tip für übelgelaunte Ordnungshüter sein ;) , ehr ein Tip für WoWa-Bestitzer doch lieber sicherheitshalber das Kannzeichen abzuschrauben)

Tja, das ist einer der Knackpunkte in diesem Lande. Nämlich der, daß die Angehörigen dieser Justiz sich immer alles so hinbiegen, wie es ihnen in den Kram paßt und Gesetze nur noch unverbindliche Preisempfehlungen sind. Und das können sie machen, weil 1. keine Kontrollinstanz da ist und 2., wir, in deren Namen sie angeblich " Recht sprechen ( -brechen) " uns das alles gefallen lassen. Ich garantiere dir, drei Räume weiter wäre dein Vater freigesprochen worden. Woher ich das weiß ? Über 25 Jahre " Berufszeuge " gewesen, jetzt zum Glück nicht mehr. Da hat man keine Illusionen mehr über diesen angeblichen " Rechtsstaat " .

OK, mag so sein, ich kann halt nur von diesem Fall berichten da er mich selbst betraf (Zeuge).

Der Anwalt hat auch nur mit dem Kopf geschüttelt, aber letztendlich musste er der Logik des Richters folgen der feststellte, das es weder in §29StVZO noch in Anlage 8 der StVZO irgendwo eine Einschränkung auf den öffentlichen Raum gibt.

Da es eine solche Einschränkung nicht gibt, gilt die Pflicht das Fahrzeug zur HU/AU vorzustellen, unabhängig vom Standort.

Es fällt einem auch schwer da zu wiedersprechen.

Klar, vom gesunden Menschenverstand aus betrachtet ist dieses Urteil völlig hirnrissig, aber an den Buchstaben des Gesetzes entlang gehangelt ist es wohl vollkommen korrekt.

Oder kann irgendjemand irgendwie belegen, das die Pflicht zur Vorführung zur HU ruht, solange man das Fahrzeug nicht bewegt?

Gruss

GM

P.S.:

Was ist denn ein " Berufszeuge " ?

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

P.S.:

Was ist denn ein " Berufszeuge " ?

sind das nicht die, die bei provozierten unfaellen immer neben dem fahrer sitzen? ;)

*scherz*

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

 

P.S.:

Was ist denn ein " Berufszeuge " ?

Bist du bei bestimmten Trachtenträgern , bleibt das nicht aus.:rolleyes:;) @ Harry: Und meinen Nebenjob hier zu erwähnen ist nun auch nicht die feine englische Art. :p Fakt ist, wenn die Kiste nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird, hat niemand Anzeigen zu verteilen. Das die Pflicht zur Vorführung weiter besteht, ist klar. Sobald das Privatgelände verlassen wird, hast du Pech gehabt oder einen TÜV-Vorführbescheid.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Bist du bei bestimmten Trachtenträgern , bleibt das nicht aus.:rolleyes:;)

Ach so, du bist/warst beim einem der grössten deutschen Trachtenvereine :)

Zitat:

Fakt ist, wenn die Kiste nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird, hat niemand Anzeigen zu verteilen.

Das ist Moralisch ein guter Vorsatz, aber wenn einer schlecht drauf ist, ist es egal. Eine Anzeige ist immer möglich.

Oder kannst du das tatsächlich irgendwo dran festmachen, das keine Anzeige geschrieben werden darf, wenn das KFZ nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird?

Na logisch, die STVO und die ehemalige STVZO, die jetzt schrittweise verschwindet, gelten nur im öffentlichen Verkehrsraum. Wenn das nicht so wäre, gäbe es z.B. auf dem Nürburgring nie ein Rennen - keine zugelassenen Fahrzeuge,kein TÜV - da könnte man ja Anzeigen schreiben noch und nöcher...:rolleyes: Verstehe nicht, warum der Anwalt gegen diesen Richter nichts unternommen hat. Leider können aber auch Uniformträger teilweise keine Schilder lesen - so wurden dann abgemeldete Fahrzeuge auf ausdrücklich als Privatgelände beschilderten Garagenhöfen gemeldet. :rolleyes:

am 5. Februar 2009 um 13:10

Zitat:

Original geschrieben von HCO3-

Ich weiß nicht, ob ATU das macht, aber meine Werkstatt schickt mir automatisch alle zwei Jahre einen Erinnerungsbrief, dass ich wegen der HU mal vorbeischauen sollte. Einfach mal nachfragen, ob das möglich wäre, dadurch ließe sich sowas leicht vermeiden.

Also, wer über sieben Monate lang nicht auf seine Kennzeichen schaut und sieht, das AU + HU bei seinem Wagen abgelaufen ist, der Ignoriert auch eine freundliche Hinweiskarte.

MFG Thomas

am 5. Februar 2009 um 13:11

Zitat:

[ Das die Pflicht zur Vorführung weiter besteht, ist klar. Sobald das Privatgelände verlassen wird, hast du Pech gehabt oder einen TÜV-Vorführbescheid.

Was ist ein TÜV-Vorführbescheid?? Das Formular kenne ich noch nicht!

MFG Thomas

Gibt es bei der Zulassung, wenn der Karren noch vorher zum TÜV muß. Kommt selten vor, denn wer kauft schon eine Kiste ohne TÜV? ( außer uns Youngtimerbekloppten.....:D ).

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